[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Es pfleget sich aber nicht selten zu bege- bar- D 4
Es pfleget ſich aber nicht ſelten zu bege- bar- D 4
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Es pfleget ſich aber nicht ſelten zu bege-
ben, daß manche Freywerber fuͤr ihre
Herren Principalen, in ihrem Anbringen
und Geſuch, mit einer langen Naſen
abziehen muͤſſen, und koͤnte mancher eine
ganze Kammer mit denen Koͤrben erfuͤl-
len, welche er vom erbarn Frauenzimmer
erhalten, die manchmal zum voraus wiſ-
ſen, was fuͤr eine ſchoͤne Lebens-Art dieſe
Gern-Hochzeiter gefuͤhret, und wie viel
heimliche Zeugen ihrer verbottenen Liebe
ſie unter denen Findlingen in den Way-
ſen-Haͤuſern herum lauffen haben. Sind
ſie aber Wittwer, ſind die Repulſe in
groͤſſerer Quantitaͤt zu beſorgen: Denn
da ſcheuet man gemeiniglich die vielen
Kinder, deren Hauffen ſich um ein merck-
liches vergroͤſſern koͤnte, wenn man nur
5. biß 6. Jahr hauſete. Man ſcheuet
die verhaltene viele Schulden, welche
nicht eher ausbrechen, als biß einige
Tage nach der Hochzeit, da denn die
Liebe den Betrug entſchuldigen und die
bemittelte Schwieger in einen ſauren
Apfel beiſſen muß. Oder man erfaͤhret
noch bey Zeiten, wie ſchlecht und faſt
bar-
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