[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.zen mehr trauen, und ihren abgelegten Wenn der Freywerber, eine vergnüg- Mein Herr! Jhr Befehl und meine Verrichtung fer
zen mehr trauen, und ihren abgelegten Wenn der Freywerber, eine vergnuͤg- Mein Herr! Jhr Befehl und meine Verrichtung fer
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0082" n="76"/> zen mehr trauen, und ihren abgelegten<lb/> Liebes-Antrag als bekannt annehmen.<lb/> Mein Ja-Wort werden ſie mir noch ſo<lb/> lange borgen, biß ich mit meinem Herrn<lb/> Vormund und andern nahen Verwand-<lb/> ten, daruͤber zu Rath gegangen, und ihre<lb/> Genehmigung erhalten habe. Hat GOtt<lb/> und das Gluͤk nun unſere Verbindung be-<lb/> ſchloſſen, ſo werde ich keine ſtraͤfliche Reni-<lb/> tenz darinn beweiſen, ſondern durch mei-<lb/> ne Gegen-Gunſt ihr Vergnuͤgen befrie-<lb/> digen. Sie bemuͤhen ſich demnach kuͤnf-<lb/> tigen Montag die gefaßte Reſolution bey<lb/> meinem Herrn Vormund abzuholen, und<lb/> erhalten mich dieſe Zeit biß dorthin, in<lb/> Dero fernerweiten Wolgewogenheit.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#fr">Wenn der Freywerber, eine vergnuͤg-<lb/> te R<supplied>e</supplied>ſolution und Antwort erhalten,<lb/> kan er dem Braͤutigam ſolche fol-<lb/> gender Geſtalt hinterbringen.</hi> </hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#fr">Mein Herr!</hi> </hi> </p><lb/> <p>Jhr Befehl und meine Verrichtung<lb/> ſind von einem gluͤcklichen Geſtirn be-<lb/> leuchtet und zu erwuͤnſchter Krafft ge-<lb/> bracht worden. Sie koͤnnen ſich nun-<lb/> mehr verſichert halten, daß ſie die Jung-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">fer</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [76/0082]
zen mehr trauen, und ihren abgelegten
Liebes-Antrag als bekannt annehmen.
Mein Ja-Wort werden ſie mir noch ſo
lange borgen, biß ich mit meinem Herrn
Vormund und andern nahen Verwand-
ten, daruͤber zu Rath gegangen, und ihre
Genehmigung erhalten habe. Hat GOtt
und das Gluͤk nun unſere Verbindung be-
ſchloſſen, ſo werde ich keine ſtraͤfliche Reni-
tenz darinn beweiſen, ſondern durch mei-
ne Gegen-Gunſt ihr Vergnuͤgen befrie-
digen. Sie bemuͤhen ſich demnach kuͤnf-
tigen Montag die gefaßte Reſolution bey
meinem Herrn Vormund abzuholen, und
erhalten mich dieſe Zeit biß dorthin, in
Dero fernerweiten Wolgewogenheit.
Wenn der Freywerber, eine vergnuͤg-
te Reſolution und Antwort erhalten,
kan er dem Braͤutigam ſolche fol-
gender Geſtalt hinterbringen.
Mein Herr!
Jhr Befehl und meine Verrichtung
ſind von einem gluͤcklichen Geſtirn be-
leuchtet und zu erwuͤnſchter Krafft ge-
bracht worden. Sie koͤnnen ſich nun-
mehr verſichert halten, daß ſie die Jung-
fer
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