[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.seits zur Freude und unbeschreiblichen Anwerbung des Freywerbers an die Erbare und Ehren-Tugend-belobte Sie wollen mir hochgeneigst erlauben, suchen,
ſeits zur Freude und unbeſchreiblichen Anwerbung des Freywerbers an die Erbare und Ehren-Tugend-belobte Sie wollen mir hochgeneigſt erlauben, ſuchen,
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ſeits zur Freude und unbeſchreiblichen
Wolgefallen gereichen ſoll. Jn welcher
guten Hoffnung ich auch meines wenigen
Orts mich deren guͤtigen Wolgewogen-
heit demuͤthig empfehle.
Anwerbung des Freywerbers an die
Jungfer Braut ſelbſt
Erbare und Ehren-Tugend-belobte
Jungfer!
Sie wollen mir hochgeneigſt erlauben,
daß mir die Freyheit nehme, Jhnen
dermalen beſchwehrlich zu fallen, es hat
mich deswegen angegangen und erſucht
der N. N. Buͤrger und Bierbraͤuer all-
hier, welcher auf ihre annehmliche Per-
ſon und tugendlichen Wandel eine beſon-
dere Reflexion und Hochachtung geworf-
fen, ſo, da er mit GOtt entſchloſſen, ſich
zu verehlichen, er dißfalls einzig und allein
wuͤnſchet, das Gluͤck zu haben, Sie als
ſeine kuͤnfftige Ehliebſte zu kuͤſſen und zu
verehren. Da es hierinn nun lediglich
auf ihre hochgeneigte Entſchlieſſung an-
kommt, dieſen guten Freund gluͤcklich zu
machen; als hat er mich befehliget, in
ſeinem Nahmen, bey Jhnen um dasjeni-
ge troͤſtliche Ja-Wort gebuͤhrend anzu-
ſuchen,
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