Jhnen kürzlich zu vermelden, daß der Er- bare N. N. Burger und Bierbräuer all- hier, sich im Nahmen GOttes entschlos- sen, in den Stand der Heil. Ehe zu tret- ten: und wie er bereits gegen Sie, als De- ren ganz hochwerthes Hause, eine lange Zeit her sonderbahre Neigung und Hoch- achtung getragen, und nichts mehrers ge- wünschet, als durch das Band einer nä- hern Freundschafft mit ihnen genauer ver- einiget zu werden: so hat Er sich, nach vorhero fleißig gepflogenem andächtigen Gebet, dero älteste Jungfer Tochter, als die Erbar und Ehren-Tugend-belobte Jungfer N. N. zu seinem künfftigen Ehe- Gemahl wohlbedächtlich ausersehen, und mich befehliget, um dieselbe, bey Jhnen, gebührliche Ansuchung zu thun, nicht zweiflend, daß bey meinem ehrlich- und billigmäßigen Begehren mit einer geneh- migen Antwort werde erfreuet werden. Jch versichere aus seinen eigenen Wor- ten, daß er solche Liebe und Gunst Lebens- lang mit allem Kindlichen Respect erken- nen, Dero Jungfer auch eine solche lieb- reiche und getreue Beywohnung erwei- sen und leisten werde, daß es ihnen aller-
seits
Jhnen kuͤrzlich zu vermelden, daß der Er- bare N. N. Burger und Bierbraͤuer all- hier, ſich im Nahmen GOttes entſchloſ- ſen, in den Stand der Heil. Ehe zu tret- ten: und wie er bereits gegen Sie, als De- ren ganz hochwerthes Hauſe, eine lange Zeit her ſonderbahre Neigung und Hoch- achtung getragen, und nichts mehrers ge- wuͤnſchet, als durch das Band einer naͤ- hern Freundſchafft mit ihnen genauer ver- einiget zu werden: ſo hat Er ſich, nach vorhero fleißig gepflogenem andaͤchtigen Gebet, dero aͤlteſte Jungfer Tochter, als die Erbar und Ehren-Tugend-belobte Jungfer N. N. zu ſeinem kuͤnfftigen Ehe- Gemahl wohlbedaͤchtlich auserſehen, und mich befehliget, um dieſelbe, bey Jhnen, gebuͤhrliche Anſuchung zu thun, nicht zweiflend, daß bey meinem ehrlich- und billigmaͤßigen Begehren mit einer geneh- migen Antwort werde erfreuet werden. Jch verſichere aus ſeinen eigenen Wor- ten, daß er ſolche Liebe und Gunſt Lebens- lang mit allem Kindlichen Reſpect erken- nen, Dero Jungfer auch eine ſolche lieb- reiche und getreue Beywohnung erwei- ſen und leiſten werde, daß es ihnen aller-
ſeits
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Jhnen kuͤrzlich zu vermelden, daß der Er-
bare N. N. Burger und Bierbraͤuer all-
hier, ſich im Nahmen GOttes entſchloſ-
ſen, in den Stand der Heil. Ehe zu tret-
ten: und wie er bereits gegen Sie, als De-
ren ganz hochwerthes Hauſe, eine lange
Zeit her ſonderbahre Neigung und Hoch-
achtung getragen, und nichts mehrers ge-
wuͤnſchet, als durch das Band einer naͤ-
hern Freundſchafft mit ihnen genauer ver-
einiget zu werden: ſo hat Er ſich, nach
vorhero fleißig gepflogenem andaͤchtigen
Gebet, dero aͤlteſte Jungfer Tochter, als
die Erbar und Ehren-Tugend-belobte
Jungfer N. N. zu ſeinem kuͤnfftigen Ehe-
Gemahl wohlbedaͤchtlich auserſehen, und
mich befehliget, um dieſelbe, bey Jhnen,
gebuͤhrliche Anſuchung zu thun, nicht
zweiflend, daß bey meinem ehrlich- und
billigmaͤßigen Begehren mit einer geneh-
migen Antwort werde erfreuet werden.
Jch verſichere aus ſeinen eigenen Wor-
ten, daß er ſolche Liebe und Gunſt Lebens-
lang mit allem Kindlichen Reſpect erken-
nen, Dero Jungfer auch eine ſolche lieb-
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/73>, abgerufen am 22.07.2024.
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