[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.ergreiffen, so sey er von ihme befehli- Weilen nun dergleichen Anwerbungen Anwerbung eines Freywerb[e]rs an Hochwertheste! Jch habe die Ehre Jhnen
ergreiffen, ſo ſey er von ihme befehli- Weilen nun dergleichen Anwerbungen Anwerbung eines Freywerb[e]rs an Hochwertheſte! Jch habe die Ehre Jhnen
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ergreiffen, ſo ſey er von ihme befehli-
get, in ſeinem Nahmen um ihre Jung-
fer Tochter gezi mend anzuſuchen, in
der guten Hoffnung/ daß Sie darein
genebmigen, und ihm keine abſchlaͤg-
liche Reſolution und Antwort erthei-
len werden.
Weilen nun dergleichen Anwerbungen
gegen Vatter und Mutter ganz geheim
geſchehen; braucht man ſelten foͤrmliche
Orationen und Anreden; ſondern fragt
nur, nach einigen gewechſelten Diſcurſen:
ob die Jungfer Tochter nicht zugegen, und
ob ſie noch nicht willens, ihren ledigen
Stand zu veraͤndern? indem man eine
anſtaͤndige Perſon fuͤr ſelbige wuͤſte. So
dann wird ſich bald das Noͤthige von ſelb-
ſten ergeben, daß man mit ſeiner Anwer-
bung loßbrechen, und ſeinen vorgeſezten
Zweck erreichen kan. Zu beſſerer der Sa-
chen Erlaͤuterung aber wollen wir einige
Formuln der Anwerbungen hier bey-
fuͤgen.
Anwerbung eines Freywerbers an
Vatter und Mutter.
Hochwertheſte! Jch habe die Ehre
Jhnen
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