Wann die Gevatter-Leute ankom- men, und höflich empfangen werden, kön- nen sie gegen die Kindbetterin und deren Mann, vermelden:
Liebe Frau Gevatterin (Herr Gevat- ter) Jch bin ihnen verbunden, daß sie mich, bey ihrem von GOtt beschehrten Ehe-Segen, vor andern zu einem ordent- lichen Tauf-Zeugen ersehen und erbetten haben. Jch werde mich alles Fleißes be- streben, mich dieses guten Vertrauens würdig zu machen, und es an der Liebe gegen meinen lieben Pathen, als des ge- neigten Willens gegen sie, in keine Wege ermangeln lassen. GOtt gebe nur seine beständige Gnade zu ihrer langen Erhal- tung.
Wenn die Heil. Tauf vollbracht, kön- te der Gevatter obigen Worten noch hin- zufügen; daß der liebe GOtt, dem lieben Kind mit dem Wachsthum der Jahre, auch die Gnade schencken und verleihen wolle, seines Tauf-Bundes sich fleißig
Wann die Gevatter-Leute ankom- men, und hoͤflich empfangen werden, koͤn- nen ſie gegen die Kindbetterin und deren Mann, vermelden:
Liebe Frau Gevatterin (Herr Gevat- ter) Jch bin ihnen verbunden, daß ſie mich, bey ihrem von GOtt beſchehrten Ehe-Segen, vor andern zu einem ordent- lichen Tauf-Zeugen erſehen und erbetten haben. Jch werde mich alles Fleißes be- ſtreben, mich dieſes guten Vertrauens wuͤrdig zu machen, und es an der Liebe gegen meinen lieben Pathen, als des ge- neigten Willens gegen ſie, in keine Wege ermangeln laſſen. GOtt gebe nur ſeine beſtaͤndige Gnade zu ihrer langen Erhal- tung.
Wenn die Heil. Tauf vollbracht, koͤn- te der Gevatter obigen Worten noch hin- zufuͤgen; daß der liebe GOtt, dem lieben Kind mit dem Wachsthum der Jahre, auch die Gnade ſchencken und verleihen wolle, ſeines Tauf-Bundes ſich fleißig
zu
C
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0055"n="49"/>
mich fernerhin Dero guͤtigen Wolgewo-<lb/>
genheit wuͤrdigen.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><p>Wann die Gevatter-Leute ankom-<lb/>
men, und hoͤflich empfangen werden, koͤn-<lb/>
nen ſie gegen die Kindbetterin und deren<lb/>
Mann, vermelden:</p><lb/><p>Liebe Frau Gevatterin (Herr Gevat-<lb/>
ter) Jch bin ihnen verbunden, daß ſie<lb/>
mich, bey ihrem von GOtt beſchehrten<lb/>
Ehe-Segen, vor andern zu einem ordent-<lb/>
lichen Tauf-Zeugen erſehen und erbetten<lb/>
haben. Jch werde mich alles Fleißes be-<lb/>ſtreben, mich dieſes guten Vertrauens<lb/>
wuͤrdig zu machen, und es an der Liebe<lb/>
gegen meinen lieben Pathen, als des ge-<lb/>
neigten Willens gegen ſie, in keine Wege<lb/>
ermangeln laſſen. GOtt gebe nur ſeine<lb/>
beſtaͤndige Gnade zu ihrer langen Erhal-<lb/>
tung.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><p>Wenn die Heil. Tauf vollbracht, koͤn-<lb/>
te der Gevatter obigen Worten noch hin-<lb/>
zufuͤgen; daß der liebe GOtt, dem lieben<lb/>
Kind mit dem Wachsthum der Jahre,<lb/>
auch die Gnade ſchencken und verleihen<lb/>
wolle, ſeines Tauf-Bundes ſich fleißig<lb/><fwplace="bottom"type="sig">C</fw><fwplace="bottom"type="catch">zu</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[49/0055]
mich fernerhin Dero guͤtigen Wolgewo-
genheit wuͤrdigen.
Wann die Gevatter-Leute ankom-
men, und hoͤflich empfangen werden, koͤn-
nen ſie gegen die Kindbetterin und deren
Mann, vermelden:
Liebe Frau Gevatterin (Herr Gevat-
ter) Jch bin ihnen verbunden, daß ſie
mich, bey ihrem von GOtt beſchehrten
Ehe-Segen, vor andern zu einem ordent-
lichen Tauf-Zeugen erſehen und erbetten
haben. Jch werde mich alles Fleißes be-
ſtreben, mich dieſes guten Vertrauens
wuͤrdig zu machen, und es an der Liebe
gegen meinen lieben Pathen, als des ge-
neigten Willens gegen ſie, in keine Wege
ermangeln laſſen. GOtt gebe nur ſeine
beſtaͤndige Gnade zu ihrer langen Erhal-
tung.
Wenn die Heil. Tauf vollbracht, koͤn-
te der Gevatter obigen Worten noch hin-
zufuͤgen; daß der liebe GOtt, dem lieben
Kind mit dem Wachsthum der Jahre,
auch die Gnade ſchencken und verleihen
wolle, ſeines Tauf-Bundes ſich fleißig
zu
C
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/55>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.