[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.he; wäre die Pastete von guten Teige, Die kleinen Pastetgens werden mei- Die Torten. Werden nach Anzahl der Personen, Das Obst und Confect. Das Obst kan man mit der Schüssel Das
he; waͤre die Paſtete von guten Teige, Die kleinen Paſtetgens werden mei- Die Torten. Werden nach Anzahl der Perſonen, Das Obſt und Confect. Das Obſt kan man mit der Schuͤſſel Das
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he; waͤre die Paſtete von guten Teige,
koͤnte jeden Teller ein Stuͤckgen darzu ge-
leget werden, wo aber dieſes nicht, ſo lege
den Teckel, wann du mit dem Vorlegen
fertig, wieder druͤber.
Die kleinen Paſtetgens werden mei-
ſtenstheils nur nach Anzahl der Perſonen
aufgetragen, und ein Stuͤck nach dem an-
dern auf den Teller uͤbergeben.
Die Torten.
Werden nach Anzahl der Perſonen,
daß weder was mangele, noch uͤberblei-
be, zerſchnitten, und ein Stuͤck nach dem
andern praͤſentiret.
Das Obſt und Confect.
Das Obſt kan man mit der Schuͤſſel
praͤſentiren, damit ein jeder ſelbſt nehme;
waͤre ſolche aber zu groß oder zu ſchwer,
koͤnnen etliche Stuͤck mit der rechten
Hand auf den Teller gelegt und uͤber-
reichet werden. NB die Weintrauben
und Nuͤſſe aber gehoͤren auf den Teller
herum zu geben.
Das
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