[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Vergnügen, auch unter Spührung des Andere gute Freunde könten obnge- Geliebter Freund! Es ist mir sehr lieb NB. Diß könte auch gegen Frauen- Zimmer geschehen, nur daß man bey
Vergnuͤgen, auch unter Spuͤhrung des Andere gute Freunde koͤnten obnge- Geliebter Freund! Es iſt mir ſehr lieb NB. Diß koͤnte auch gegen Frauen- Zimmer geſchehen, nur daß man bey
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Vergnuͤgen, auch unter Spuͤhrung des
reichen Segens GOttes, erleben und
zuruck legen moͤgen. GOtt gebe ihnen
alles, was ihr Herze wuͤnſchet und be-
gehret, und wegere ihnen nichts, was
zu dem beſten an Leib und der Seele
gereichen und gedeyhen mag.
Andere gute Freunde koͤnten obnge-
fehr einander alſo zum Neuen
Jahr felicitiren:
Geliebter Freund! Es iſt mir ſehr lieb
und angenehm, daß ich ihn heute ſo
fruͤhzeitig erblicken, und meinen ſchuldi-
gen Gluͤck-Wunſch zum angetrettenen
Neuen Jahr ablegen kan. Der liebe
GOtt nehme auch dieſes, und noch meh-
rere Jahre denſelben in ſeinen gnaͤdigen
Schutz, behuͤte ihn fuͤr allem Ungluͤck,
und uͤberſchuͤtte ihn und die Seinigen,
mit reichem Segen und allem erſprieß-
lichen Wolergehen. So werde mich
mit Vergnuͤgen freuen, wenn es ihm
jederzeit wolgehet, und ſeine freund-
ſchafftliche Liebe und Gewogenheit, ge-
gen mich, unveraͤndert bleibet.
NB. Diß koͤnte auch gegen Frauen-
Zimmer geſchehen, nur daß man
bey
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