[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Gehorsam und Tugend-artigen Leben Gegen einen Jnformator könnte ein Jch habe zu dem glücklichen Beschluß So könte auch ma ncher Dienstbot seine
Gehorſam und Tugend-artigen Leben Gegen einen Jnformator koͤnnte ein Jch habe zu dem gluͤcklichen Beſchluß So koͤnte auch ma ncher Dienſtbot ſeine
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Gehorſam und Tugend-artigen Leben
freuen, und du einmal zu Ehren wirſt
kommen und gelangen koͤnnen.
Gegen einen Jnformator koͤnnte ein
hoͤflicher Diſcipel ſich mit folgen-
dem Gluͤck Wunſch heraus
laſſen:
Mein Herr Jnformator!
Jch habe zu dem gluͤcklichen Beſchluß
des Alten und geſegneten Anfang des
Neuen Jahrs ihnen von Hertzen zu gra-
tuliren, und wuͤnſche, daß der Hoͤchſte
in dieſem Jahr ihre ihme wohlgefaͤllige
Arbeit, Fleiß und Studia kraͤfftiglich
ſegnen, ihre gute Abſichten mit einem er-
wuͤnſchten froͤlichen Ausgang begleiten,
und ſie bald, als einen getreuen Arbei-
ter in ſeine heilige Kirchen-Erndte ſen-
den wolle, worinnen ſie ihm und dem
geſammten Vatterlande viel nutzliche
und erſprießliche Dienſte leiſten koͤnnen.
Mich aber ſelbſt ſuche, mit deren Er-
laubnis, in dero fernere Liebe und Ge-
wogenheit gehorſamſt zu empfehlen.
So koͤnte auch ma ncher Dienſtbot
ſeine
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