[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Wenn die Gäste nach und nach an- Jch freue mich von Herzen, daß sie Man kan auch an die bereits anwe- Jch erfreue mich, hier eine so angeneh- Sonst pflegen aber die Ankommen- nen
Wenn die Gaͤſte nach und nach an- Jch freue mich von Herzen, daß ſie Man kan auch an die bereits anwe- Jch erfreue mich, hier eine ſo angeneh- Sonſt pflegen aber die Ankommen- nen
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Wenn die Gaͤſte nach und nach an-
kommen, und ihre kurzen Compli-
menten abgeleget; kan der Haus-
Wirth jeden derſelben kuͤrzlich
alſo empfangen:
Jch freue mich von Herzen, daß ſie
mein Bitten genehmigen, und mir die
Ehre ihres wertheſten Zuſpruchs goͤnnen
wollen. Jch bitte zum voraus, mit dem
wenigen vorlieb zu nehmen, unter Ver-
ſicherung, daß zur andern Zeit den an-
ſcheinenden Mangel foͤrderſamſt erſezen
werde.
Man kan auch an die bereits anwe-
ſende Gaͤſte ein kurzes Compliment
machen, obngefehr folgenden
Jnhalts:
Jch erfreue mich, hier eine ſo angeneh-
me Geſellſchafft zu finden, und mit ſelbi-
ger die Zeit vergnuͤgt zu paſſiren; wie
mich denn uͤbrigens in Dero ſaͤmtlichen
Gewogenheit beſtens empfehle.
Sonſt pflegen aber die Ankommen-
de gemeiniglich der Verſammlung
ein Reverence zu machen, welche ih-
nen
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