[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Einladungs-Compliment an einen Ew. Hoch-Edelgebohrnen habe, nach Durch einen abgeschickten Boten Ew. Hoch-Edelgebohrnen lässet sich hohen
Einladungs-Compliment an einen Ew. Hoch-Edelgebohrnen habe, nach Durch einen abgeſchickten Boten Ew. Hoch-Edelgebohrnen laͤſſet ſich hohen
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Einladungs-Compliment an einen
vornehmen Mann zum Gaſt-
Mahl.
Ew. Hoch-Edelgebohrnen habe, nach
ſo vielen Merckmahlen Jhrer unveraͤn-
derlichen Gewogenheit gegen mich, ge-
horſamſt bitten und erſuchen wollen, die
hohe Guͤte zu haben, und heute auf eine
geringe Mittags- (Abend) Mahlzeit
hochgeneigt vorlieb zu nehmen. Solche
hohe Guͤte und Wolgewogenheit werde
mit allen ergebenſten Danck erkennen,
und mich aͤuſſerſten Fleiſſes beſtreben,
mich derſelben, zu allen Zeiten, immer
wuͤrdiger zu machen.
Durch einen abgeſchickten Boten
koͤnte ſelbiges ſo vorgetragen
werden:
Ew. Hoch-Edelgebohrnen laͤſſet ſich
mein Herr N. N. gehorſamſt empfehlen,
und bittlich erſuchen, Sie wollen dem-
ſelben die hohe Ehre erweiſen, und heute
Abends auf eine Suppe mit ihme hoch-
geneigt vorlieb nehmen. Er wird dieſe
hohe Ehre mit allem ſchuldigen Reſpect
erkennen, und ſich befleiſſen, in Dero
hohen
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