[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Beantwortung: Mein Herr! Jch schwaches Werck- Und diß wären die nöthigsten Com- Zeit F 7
Beantwortung: Mein Herr! Jch ſchwaches Werck- Und diß waͤren die noͤthigſten Com- Zeit F 7
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Beantwortung:
Mein Herr! Jch ſchwaches Werck-
zeug bin viel zu wenig, der Gewalt zu
wiederſtehen, mit welcher man mir, bey
Beraubung meines Jungfern-Kranzes,
vorjezo begegnet. Allein ich muß mich
mit Gedult ſpeiſen, und mich mit den
Exempeln anderer troͤſten, denen eben
dergleichen Gewaltthaͤtigkeit wiederfah-
ren, und doch von jedermann geliebet und
geehret werden. Jch dancke vor deſſen
wolmeinenden Wunſch, und wuͤnſche ih-
nen ebenfalls alles vergnuͤgliche Wol-
ergehen.
Und diß waͤren die noͤthigſten Com-
plimenten bey denen Hochzeiten, deren
man ſich kuͤrzlich, und ohne verhaßte
Weitlaͤufigkeit, bedienen und gebrau-
chen koͤnte. Viele Leute gibts zwar, die
bey ihrer alten einfaͤltigen Weiſe bleiben,
und ſich nichts weiſen laſſen, haben aber
nichts, als Spott davon, daruͤber ſie
aber endlich ſo verbittert werden, daß ſie
alle dergleichen Hochzeiten und andere
ſolenne Gaſtmahl verabſcheuen, und ſich,
Zeit
F 7
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