[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.ben. Dieweil wir von dem werthesten Die Ubrigen, welche schencken, Zur Bezeugung meiner Hochachtung Wenn F 5
ben. Dieweil wir von dem wertheſten Die Ubrigen, welche ſchencken, Zur Bezeugung meiner Hochachtung Wenn F 5
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ben. Dieweil wir von dem wertheſten
Braut-Paar waͤhrend ihrer hochzeitli-
chen Ehren-Tage, ſo viele Liebe und
Wolthaten genoſſen, will die Schuldig-
keit erfordern, unſer ſeits nach uͤblicher
Gewohnheit, unſern Danck durch einige
Geſchenck und Praͤſente, an den Tag zu
legen, welches auch zu einem beſtaͤndigen
Zeugnuͤs ihrer Liebe und geneigten An-
gedenckens dienen wird. Jn Aufſezung
derſelben lege dieſes wenige zu einem An-
dencken bey, mit Bitte das wertheſte
Braut-Paar wolle ſich den geneigten
Willen mehr, als den geringen Werth
der Gabe gefallen laſſen. Jch wuͤnſche
eine reichliche Nachfolge und empfehle
mich denenſelben zur beſtaͤndigen Liebe
und Gewogenheit.
Die Ubrigen, welche ſchencken,
koͤnnen ſich dieſes kurzen Com-
pliments bedienen:
Zur Bezeugung meiner Hochachtung
gegen das hochzuehrende Braut-Paar,
und danckbaren Erkaͤnntlichkeit vor viel-
faͤltig genoſſene Wolthaten, lege dieſes
kleine Andencken mit bey, und bitte ſol-
ches guͤtig an- und aufzunehmen.
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