[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.daß diese Erstlinge ihrer ehlichen Liebe mit Deßen Beantwortung: Jch dancke mein Herr, vor ihren ange- Gratulation an die Braut: Madame! ich stehe billig an, ob ihnen möge,
daß dieſe Erſtlinge ihrer ehlichen Liebe mit Deßen Beantwortung: Jch dancke mein Herr, vor ihren ange- Gratulation an die Braut: Madame! ich ſtehe billig an, ob ihnen moͤge,
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daß dieſe Erſtlinge ihrer ehlichen Liebe mit
reichen Fruͤchten erſcheinen, und ſie noch
viele Jahre zu dero innigſten Vergnuͤgen
mit ihrer geliebteſten Conſortin, continui-
ren moͤgen.
Deßen Beantwortung:
Jch dancke mein Herr, vor ihren ange-
nehmen Beſuch, und kan ſie verſichern,
daß die Begierde zur Ruhe, alle andere
Sehnfucht, mit einem ſuͤſſen Schlummer
uͤberzogen, es muͤſte denn der Traum auch
eine Activitæt der Liebe gewuͤrckt haben,
ſo meine Geliebte beſſer wird beantwortẽ
koͤnnen. Ubrigens bin ich verbunden vor
ihren wohlmeinenden Wunſch, und wuͤn-
ſche in allen ihren Vergnuͤgungen auch
einen erwuͤnſchten und gluͤklichen Succeß.
Gratulation an die Braut:
Madame! ich ſtehe billig an, ob ihnen
die Ehre der Jungfern nochmalen zule-
gen ſoll, weilen ihre ſonſt gewoͤhnliche An-
nehmlichkeiten gleichſam in einer Ver-
wirrung erblicke. Doch wie deme auch
ſey: ſo gratulire zur gluͤcklich zuruͤck geleg-
ten Nacht, und wuͤnſche, daß der ſuͤſſe
Anfang der ehlichen Liebe, auch ferner-
hin einen geſegneten Fortgang gewinnen
moͤge,
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