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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.

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Braut-Leute, denen Gästen zu dancken,
und solche zugleich auf den folgenden Tag
mit einzuladen. Welches also geschehen
könte:

Hoch- und werthgeschäzte An-
wesende!

Jch bin vergnügt die Ehre zu haben,
denenselben sämtlich, im Nahmen des
werthesten Braut-Paars, den verbind-
lichsten Danck abzustatten, daß sie ihnen
die Ehre erzeigen und an ihrem hochzeit-
lichen Ehren-Tag erscheinen wollen. Sie
lassen nur dabey inständigst bitten, mit
bezeigter geringen Bewirth- und Auf-
wartung dermahlen vor gut zu nehmen,
und den darbey vorgewesenen Abgang
nicht ihnen alleine zuzuschreiben. Auf
morgenden Tag werden Sie sämtlich
wiederum auf das freundlichste eingela-
den und gebetten, gütigst zu erscheinen,
und mit einer schlechten Bewirthung vor-
lieb zu nehmen. Diese besondere Liebe
und Gefälligkeit werden Sie bey aller
Gelegenheit, durch andere angenehme
Dienste erwiedern, und ich, unter deren
fernern Gewogenheit ihr jederzeit geflis-
senster Diener verbleiben.

Hier-
F

Braut-Leute, denen Gaͤſten zu dancken,
und ſolche zugleich auf den folgenden Tag
mit einzuladen. Welches alſo geſchehen
koͤnte:

Hoch- und werthgeſchaͤzte An-
weſende!

Jch bin vergnuͤgt die Ehre zu haben,
denenſelben ſaͤmtlich, im Nahmen des
wertheſten Braut-Paars, den verbind-
lichſten Danck abzuſtatten, daß ſie ihnen
die Ehre erzeigen und an ihrem hochzeit-
lichen Ehren-Tag erſcheinen wollen. Sie
laſſen nur dabey inſtaͤndigſt bitten, mit
bezeigter geringen Bewirth- und Auf-
wartung dermahlen vor gut zu nehmen,
und den darbey vorgeweſenen Abgang
nicht ihnen alleine zuzuſchreiben. Auf
morgenden Tag werden Sie ſaͤmtlich
wiederum auf das freundlichſte eingela-
den und gebetten, guͤtigſt zu erſcheinen,
und mit einer ſchlechten Bewirthung vor-
lieb zu nehmen. Dieſe beſondere Liebe
und Gefaͤlligkeit werden Sie bey aller
Gelegenheit, durch andere angenehme
Dienſte erwiedern, und ich, unter deren
fernern Gewogenheit ihr jederzeit gefliſ-
ſenſter Diener verbleiben.

Hier-
F
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[121/0127] Braut-Leute, denen Gaͤſten zu dancken, und ſolche zugleich auf den folgenden Tag mit einzuladen. Welches alſo geſchehen koͤnte: Hoch- und werthgeſchaͤzte An- weſende! Jch bin vergnuͤgt die Ehre zu haben, denenſelben ſaͤmtlich, im Nahmen des wertheſten Braut-Paars, den verbind- lichſten Danck abzuſtatten, daß ſie ihnen die Ehre erzeigen und an ihrem hochzeit- lichen Ehren-Tag erſcheinen wollen. Sie laſſen nur dabey inſtaͤndigſt bitten, mit bezeigter geringen Bewirth- und Auf- wartung dermahlen vor gut zu nehmen, und den darbey vorgeweſenen Abgang nicht ihnen alleine zuzuſchreiben. Auf morgenden Tag werden Sie ſaͤmtlich wiederum auf das freundlichſte eingela- den und gebetten, guͤtigſt zu erſcheinen, und mit einer ſchlechten Bewirthung vor- lieb zu nehmen. Dieſe beſondere Liebe und Gefaͤlligkeit werden Sie bey aller Gelegenheit, durch andere angenehme Dienſte erwiedern, und ich, unter deren fernern Gewogenheit ihr jederzeit gefliſ- ſenſter Diener verbleiben. Hier- F

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Zitationshilfe: [N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/127>, abgerufen am 27.11.2024.