[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.mand einen Tanz versage, und doch her- Wenn man mit dem Frauenzimmer Mademoiselle, Jch bleibe ihnen vor die Beantwortung. Jch habe mehr Erkänntlichkeit vor ihre Com-
mand einen Tanz verſage, und doch her- Wenn man mit dem Frauenzimmer Mademoiſelle, Jch bleibe ihnen vor die Beantwortung. Jch habe mehr Erkaͤnntlichkeit vor ihre Com-
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mand einen Tanz verſage, und doch her-
nach mit andern tanzen wolte: denn ſonſt
duͤrfte ſie ſich nur einen Verdruß erwe-
ken; es ſey denn, daß ſie um ein Menuet
angeſprochen worden, welches ſie nicht
koͤnnte; ſo doͤrfte ſie mit andern, ohne Be-
ſorgnis, teutſch tanzen.
Wenn man mit dem Frauenzimmer
getanzet, kan man ſich gegen ſelbiges
folgender geſtalt bedancken:
Mademoiſelle, Jch bleibe ihnen vor die
mir vergoͤnte Ehre verbunden, daß ſie
meine Wenigkeit wuͤrdigen und mit mir
tanzen wollen. Bitte mit meiner ſchlech-
ten Wiſſenſchafft darinnen vor lieb zu
nehmen, und meine begangene Fehler
guͤtig zu uͤberſehen.
Beantwortung.
Jch habe mehr Erkaͤnntlichkeit vor ihre
gehabte Bemuͤhung, und daß ſie vor an-
dern mir die Ehr erwieſen, mich zum Tanz
zu fuͤhren; ihre Geſchicklichkeit iſt zu ruͤh-
men, und keine Fehler darinnen zu tadeln,
nur bitte die Meinigen guͤtig zu entſchul-
digen.
Com-
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