[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Des Bräutigams Antwort: Mein Herr! Es hat mich nicht wenig NB. Wenn man aber die Hochzeit- Geschencke durch Dienst-Boten oder andere Personen überschicket, braucht man solcher Complimenten nicht: sintemal sich selbige mit ihrer Küchen- und Stall-Oratorie auch nicht starck verkosten; sondern es bey dem einfältigen Vortrag be- wenden lassen. Doch muß man selbigen an Essen und Trincken nichts
Des Braͤutigams Antwort: Mein Herr! Es hat mich nicht wenig NB. Wenn man aber die Hochzeit- Geſchencke durch Dienſt-Boten oder andere Perſonen uͤberſchicket, braucht man ſolcher Complimenten nicht: ſintemal ſich ſelbige mit ihrer Kuͤchen- und Stall-Oratorie auch nicht ſtarck verkoſten; ſondern es bey dem einfaͤltigen Vortrag be- wenden laſſen. Doch muß man ſelbigen an Eſſen und Trincken nichts
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Des Braͤutigams Antwort:
Mein Herr! Es hat mich nicht wenig
gekraͤncket, daß bey meinem Hochzeitli-
chen Ehren-Tag ihre mir ſo angenehme
Gegenwart entbehren muͤſſen: Doch da
es Dero wichtige Geſchaͤffte nicht verſtat-
ten wollen, ſo erſtatte ich dagegen meinen
ſchuldigen Danck vor Dero wolmeynen-
den Wunſch, welches der Hoͤchſte auch
ihrer Seits reichlich erfuͤllen wolle. Jhr
ſchoͤnes Andencken, ſo ſie mir zugleich
uͤberreichen, anzunehmen, iſt zwar eine
Unhoͤflichkeit, jedoch weil ſie es ſo befeh-
len, ſo erkenne mich dafuͤr zu allem ſchul-
digſten Danck verbunden, werde ſolches
auch zu ihrem unvergeßlichen Angeden-
cken, angelegentlichſt verwahren.
NB. Wenn man aber die Hochzeit-
Geſchencke durch Dienſt-Boten
oder andere Perſonen uͤberſchicket,
braucht man ſolcher Complimenten
nicht: ſintemal ſich ſelbige mit ihrer
Kuͤchen- und Stall-Oratorie auch
nicht ſtarck verkoſten; ſondern es
bey dem einfaͤltigen Vortrag be-
wenden laſſen. Doch muß man
ſelbigen an Eſſen und Trincken
nichts
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