[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Lust und Ergötzlichkeit zu seyn pfleget: je- hen, E
Luſt und Ergoͤtzlichkeit zu ſeyn pfleget: je- hen, E
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0103" n="97"/> Luſt und Ergoͤtzlichkeit zu ſeyn pfleget: je-<lb/> doch pfleget der Wein auch betagtere<lb/> Perſonen zu ermuntern, daß ſie nach<lb/> dem Klang der Spiel-Jnſtrumenten mit<lb/> denen Fuͤſſen unter dem Tiſch klappern,<lb/> wie die Polacken mit ihren Stiefelgen.<lb/> Dem Braut-Paar muß man hierinnen<lb/> die Ehre laſſen, weil ſie die Haupt-Per-<lb/> ſonen der ganzen Geſellſchafft an ihrem<lb/> hochzeitlichen Ehren-Tag ſind. Sind<lb/> vornehme Perſonen zugegen, ſo darf<lb/> man ſelbigen auch nicht vortretten, denn<lb/> ſolches waͤre wider den ihnen ſchuldigen<lb/><hi rendition="#aq">Reſpect,</hi> und verrieth des andern Unver-<lb/> ſtand; dabey hat man auch noch vieles<lb/> zu beobachten, daß man nicht immerhin<lb/> auf dem Tanz-Boden bleibe, als wenn<lb/> man mit Vogel-Leim dahin geklebet wor-<lb/> den. So ſoll man auch nicht mit einem<lb/> Frauenzimmer die ganze Zeit uͤber alleine<lb/> tanzen, welches derſelben beſchwehrlich,<lb/> andern aber aͤrgerlich fiel. Man ſoll auch<lb/> daſſelbige in denen teutſchen und polni-<lb/> ſchen Taͤnzen nicht ſo hart ſchwencken und<lb/> gleichſam an andere werffen: Denn<lb/> wenn eine <hi rendition="#fr">Jungfer</hi> etwan mit <hi rendition="#fr">vier<lb/> Fuͤſſen</hi> tanzete, koͤnte es leicht geſche-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">E</fw><fw place="bottom" type="catch">hen,</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [97/0103]
Luſt und Ergoͤtzlichkeit zu ſeyn pfleget: je-
doch pfleget der Wein auch betagtere
Perſonen zu ermuntern, daß ſie nach
dem Klang der Spiel-Jnſtrumenten mit
denen Fuͤſſen unter dem Tiſch klappern,
wie die Polacken mit ihren Stiefelgen.
Dem Braut-Paar muß man hierinnen
die Ehre laſſen, weil ſie die Haupt-Per-
ſonen der ganzen Geſellſchafft an ihrem
hochzeitlichen Ehren-Tag ſind. Sind
vornehme Perſonen zugegen, ſo darf
man ſelbigen auch nicht vortretten, denn
ſolches waͤre wider den ihnen ſchuldigen
Reſpect, und verrieth des andern Unver-
ſtand; dabey hat man auch noch vieles
zu beobachten, daß man nicht immerhin
auf dem Tanz-Boden bleibe, als wenn
man mit Vogel-Leim dahin geklebet wor-
den. So ſoll man auch nicht mit einem
Frauenzimmer die ganze Zeit uͤber alleine
tanzen, welches derſelben beſchwehrlich,
andern aber aͤrgerlich fiel. Man ſoll auch
daſſelbige in denen teutſchen und polni-
ſchen Taͤnzen nicht ſo hart ſchwencken und
gleichſam an andere werffen: Denn
wenn eine Jungfer etwan mit vier
Fuͤſſen tanzete, koͤnte es leicht geſche-
hen,
E
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