Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.TITVLVS 93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern /
Garten vnd Zeunen. EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge. DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dann vorerst die Nach- TITVLVS 93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern /
Garten vnd Zeunen. EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge. DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dañ vorerst die Nach- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0098"/> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 93.</head><lb/> </div> <div> <head>Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen.</head><lb/> <p>EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge.</p> <p>DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dañ vorerst die Nach- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0098]
TITVLVS 93.
Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen.
EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge.
DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dañ vorerst die Nach-
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