Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite
TITVLVS 89.
Von den Flachsrothen.

ES sol niemandt in der Ouker zwischen der Stadt vnd Runingen / auch nicht im Bruche oder in den Stadt vnd newen Stadt Marschgraben / Flachsrothen / Wer aber sein Flachs in vnuorbotten Wasser orte in die Rothe leget / sol sich der Torue aus dem Anger zu stechen / vnd darauff zu legen / enthalten / sondern wem des von nöten / mag die Mode aus der grundt des Wassers nemen / vnd auff das Flachs schütten / vnd wenn das Flachs gerothet ist / sol alles Holtzwerck / Stro vnd steine / damit das Flachs beleget gewesen / daruon gebracht / vnd in dem Wasser nicht gelassen werden / bey straffe einer festunge.

TITVLVS 90.
Von den gepflantzten Weiden.

NIemandt sol gepflantzte Weiden / an vnsern Stadtgraben / gemeinen Weiden / Wiesen / Eckern / Garten / oder anders-

TITVLVS 89.
Von den Flachsrothen.

ES sol niemandt in der Ouker zwischen der Stadt vnd Runingen / auch nicht im Bruche oder in den Stadt vnd newen Stadt Marschgraben / Flachsrothẽ / Wer aber sein Flachs in vnuorbotten Wasser orte in die Rothe leget / sol sich der Torue aus dem Anger zu stechen / vnd darauff zu legen / enthalten / sondern wem des von nöten / mag die Mode aus der grundt des Wassers nemen / vnd auff das Flachs schütten / vnd wenn das Flachs gerothet ist / sol alles Holtzwerck / Stro vnd steine / damit das Flachs beleget gewesen / daruon gebracht / vnd in dem Wasser nicht gelassen werden / bey straffe einer festunge.

TITVLVS 90.
Von den gepflantzten Weiden.

NIemandt sol gepflantzte Weiden / an vnsern Stadtgraben / gemeinen Weiden / Wiesen / Eckern / Garten / oder anders-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0094"/>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 89.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von den Flachsrothen.</head><lb/>
        <p>ES sol niemandt in der Ouker zwischen der Stadt vnd Runingen / auch nicht im
                     Bruche oder in den Stadt vnd newen Stadt Marschgraben / Flachsrothe&#x0303; / Wer aber sein Flachs in vnuorbotten Wasser orte in die Rothe leget / sol
                     sich der Torue aus dem Anger zu stechen / vnd darauff zu legen / enthalten /
                     sondern wem des von nöten / mag die Mode aus der grundt des Wassers nemen / vnd
                     auff das Flachs schütten / vnd wenn das Flachs gerothet ist / sol alles
                     Holtzwerck / Stro vnd steine / damit das Flachs beleget gewesen / daruon
                     gebracht / vnd in dem Wasser nicht gelassen werden / bey straffe einer
                     festunge.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 90.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von den gepflantzten Weiden.</head><lb/>
        <p>NIemandt sol gepflantzte Weiden / an vnsern Stadtgraben / gemeinen Weiden /
                     Wiesen / Eckern / Garten / oder anders-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0094] TITVLVS 89. Von den Flachsrothen. ES sol niemandt in der Ouker zwischen der Stadt vnd Runingen / auch nicht im Bruche oder in den Stadt vnd newen Stadt Marschgraben / Flachsrothẽ / Wer aber sein Flachs in vnuorbotten Wasser orte in die Rothe leget / sol sich der Torue aus dem Anger zu stechen / vnd darauff zu legen / enthalten / sondern wem des von nöten / mag die Mode aus der grundt des Wassers nemen / vnd auff das Flachs schütten / vnd wenn das Flachs gerothet ist / sol alles Holtzwerck / Stro vnd steine / damit das Flachs beleget gewesen / daruon gebracht / vnd in dem Wasser nicht gelassen werden / bey straffe einer festunge. TITVLVS 90. Von den gepflantzten Weiden. NIemandt sol gepflantzte Weiden / an vnsern Stadtgraben / gemeinen Weiden / Wiesen / Eckern / Garten / oder anders-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/94
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/94>, abgerufen am 24.11.2024.