brechte / der sol den betrogenen
als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben /
Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut
anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.
Von Garten Dieben.
DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt
worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.
WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit
der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.
WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar
wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber
nicht richten.
WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide
reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /
brechte / der sol den betrogenen
als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben /
Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut
anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.
Von Garten Dieben.
DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt
worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.
WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit
der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.
WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar
wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber
nicht richten.
WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide
reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /
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brechte / der sol den betrogenen
als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben /
Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut
anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.</p>
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der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.</p>
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wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber
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reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /
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[0068]
brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.
TITVLVS 57.
Von Garten Dieben.
DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.
WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.
WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten.
WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /