Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.bedechtig fortsetzen / vnd denen die do jren Nachbarn wissentlich abepflügen. TITVLVS 55. Von dem der ein Gutzweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt. WEr ein Gut jrer zweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt / Welchem es erst vberantwort wird / der behelt den vortzuge. Der Keuffer aber oder Vorpfender / sol den andern jre abgetrogen Geldt / mit sampt dem Interesse vnd zugefügtem schaden erstatten / vnd dem Gerichte eine Marck zur straffe geben / oder so lange die Stadt reumen. TITVLVS 56. Von Vntrewe. WO jemandts etwas zu machen oder zu uorarbeiten gebracht würde / vnd er were so vntrew / das er das gebrachte Gut vorkeuffte oder sonsten von abehenden bedechtig fortsetzen / vnd denen die do jren Nachbarn wissentlich abepflügen. TITVLVS 55. Von dem der ein Gutzweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt. WEr ein Gut jrer zweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt / Welchem es erst vberantwort wird / der behelt den vortzuge. Der Keuffer aber oder Vorpfender / sol den andern jre abgetrogen Geldt / mit sampt dem Interesse vnd zugefügtem schaden erstatten / vnd dem Gerichte eine Marck zur straffe geben / oder so lange die Stadt reumen. TITVLVS 56. Von Vntrewe. WO jemandts etwas zu machen oder zu uorarbeiten gebracht würde / vnd er were so vntrew / das er das gebrachte Gut vorkeuffte oder sonsten von abehenden <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0067" n="34"/> bedechtig fortsetzen / vnd denen die do jren Nachbarn wissentlich abepflügen.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 55.</head><lb/> </div> <div> <head>Von dem der ein Gutzweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt.</head><lb/> <p>WEr ein Gut jrer zweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt / Welchem es erst vberantwort wird / der behelt den vortzuge. Der Keuffer aber oder Vorpfender / sol den andern jre abgetrogen Geldt / mit sampt dem <hi rendition="#i">Interesse</hi> vnd zugefügtem schaden erstatten / vnd dem Gerichte eine Marck zur straffe geben / oder so lange die Stadt reumen.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 56.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Vntrewe.</head><lb/> <p>WO jemandts etwas zu machen oder zu uorarbeiten gebracht würde / vnd er were so vntrew / das er das gebrachte Gut vorkeuffte oder sonsten von abehenden </p> </div> </body> </text> </TEI> [34/0067]
bedechtig fortsetzen / vnd denen die do jren Nachbarn wissentlich abepflügen.
TITVLVS 55.
Von dem der ein Gutzweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt.
WEr ein Gut jrer zweien vorkeufft / vorpfendet oder vorwechselt / Welchem es erst vberantwort wird / der behelt den vortzuge. Der Keuffer aber oder Vorpfender / sol den andern jre abgetrogen Geldt / mit sampt dem Interesse vnd zugefügtem schaden erstatten / vnd dem Gerichte eine Marck zur straffe geben / oder so lange die Stadt reumen.
TITVLVS 56.
Von Vntrewe.
WO jemandts etwas zu machen oder zu uorarbeiten gebracht würde / vnd er were so vntrew / das er das gebrachte Gut vorkeuffte oder sonsten von abehenden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |