Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.kompt / sol ers von der Cantzel allhie vorkündigen lassen / Thut er das nicht / sol er vor einen Dieb gehalten vnd gestraffet werden. TITVLVS 45. Von Dieberey in Kirchen. WEr in einer Kirchen etwas von Altar geschmuek / Büchern oder anderm / das zur Kirchen gehört / dieblich hinweg trüge oder neme / der sol (vngeachtet das der Diebstal klein were) vmb seines bösen füssatz willen mit dem Rade gestraffet / vnd auff ein Blochradt gelegt werden / Man kondte jme dann etzlicher vmbstende halben gnade erzeigen vnd linder straffen TITVLVS 46. Von Beutelschneiden. WEr in der Kirchen einen oder mehr Beutel abschnitte / Sol mit der Staupe gestraffet werden. kompt / sol ers von der Cantzel allhie vorkündigen lassen / Thut er das nicht / sol er vor einen Dieb gehalten vnd gestraffet werden. TITVLVS 45. Von Dieberey in Kirchen. WEr in einer Kirchen etwas von Altar geschmuek / Büchern oder anderm / das zur Kirchen gehört / dieblich hinweg trüge oder neme / der sol (vngeachtet das der Diebstal klein were) vmb seines bösen füssatz willen mit dem Rade gestraffet / vnd auff ein Blochradt gelegt werden / Man kondte jme dann etzlicher vmbstende halben gnade erzeigen vnd linder straffen TITVLVS 46. Von Beutelschneiden. WEr in der Kirchen einen oder mehr Beutel abschnitte / Sol mit der Staupe gestraffet werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0057" n="29"/> kompt / sol ers von der Cantzel allhie vorkündigen lassen / Thut er das nicht / sol er vor einen Dieb gehalten vnd gestraffet werden.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 45.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Dieberey in Kirchen.</head><lb/> <p>WEr in einer Kirchen etwas von Altar geschmuek / Büchern oder anderm / das zur Kirchen gehört / dieblich hinweg trüge oder neme / der sol (vngeachtet das der Diebstal klein were) vmb seines bösen füssatz willen mit dem Rade gestraffet / vnd auff ein Blochradt gelegt werden / Man kondte jme dann etzlicher vmbstende halben gnade erzeigen vnd linder straffen</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 46.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Beutelschneiden.</head><lb/> <p>WEr in der Kirchen einen oder mehr Beutel abschnitte / Sol mit der Staupe gestraffet werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [29/0057]
kompt / sol ers von der Cantzel allhie vorkündigen lassen / Thut er das nicht / sol er vor einen Dieb gehalten vnd gestraffet werden.
TITVLVS 45.
Von Dieberey in Kirchen.
WEr in einer Kirchen etwas von Altar geschmuek / Büchern oder anderm / das zur Kirchen gehört / dieblich hinweg trüge oder neme / der sol (vngeachtet das der Diebstal klein were) vmb seines bösen füssatz willen mit dem Rade gestraffet / vnd auff ein Blochradt gelegt werden / Man kondte jme dann etzlicher vmbstende halben gnade erzeigen vnd linder straffen
TITVLVS 46.
Von Beutelschneiden.
WEr in der Kirchen einen oder mehr Beutel abschnitte / Sol mit der Staupe gestraffet werden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |