Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite

lichen / sondern allein in diesen Stadtrichten vorbotten were / vnd das vmb ergerlichs Exempels willen / das damit eingeführet würde / vnd andern zu gleicher vbertrettung möcht vrsach geben / oder sonst ergerung bringen.

TITVLVS 40.
Von Notzogung.

WEre jemandt so Gottlos vnd vngehalten / das er sich vnterstehen dörffte / eine ehrliche Frawe / Jungfrawe / oder auch eine berüchtigte vnehrliche Person mit gewalt zu fleischlichen wercken zu dringen / Ob er gleich das werck mit jr von Jugendt / oder anderer sachen wegen nicht aller dinge vollenbringen konte / er solt nichts deste weniger den kopff vorwircket haben.

TITVLVS 41.
Von Eheleuten die ohne erhebliche vrsache von einander sein.

WO Eheleute ohne erhebliche vrsache von einander sein / Ist es Christlich vnd

lichen / sondern allein in diesen Stadtrichten vorbotten were / vnd das vmb ergerlichs Exempels willen / das damit eingeführet würde / vnd andern zu gleicher vbertrettung möcht vrsach geben / oder sonst ergerung bringen.

TITVLVS 40.
Von Notzogung.

WEre jemandt so Gottlos vnd vngehalten / das er sich vnterstehen dörffte / eine ehrliche Frawe / Jungfrawe / oder auch eine berüchtigte vnehrliche Person mit gewalt zu fleischlichen wercken zu dringen / Ob er gleich das werck mit jr von Jugendt / oder anderer sachen wegen nicht aller dinge vollenbringen konte / er solt nichts deste weniger den kopff vorwircket haben.

TITVLVS 41.
Von Eheleuten die ohne erhebliche vrsache von einander sein.

WO Eheleute ohne erhebliche vrsache von einander sein / Ist es Christlich vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0052"/>
lichen / sondern
                     allein in diesen Stadtrichten vorbotten were / vnd das vmb ergerlichs Exempels
                     willen / das damit eingeführet würde / vnd andern zu gleicher vbertrettung möcht
                     vrsach geben / oder sonst ergerung bringen.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 40.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Notzogung.</head><lb/>
        <p>WEre jemandt so Gottlos vnd vngehalten / das er sich vnterstehen dörffte / eine
                     ehrliche Frawe / Jungfrawe / oder auch eine berüchtigte vnehrliche Person mit
                     gewalt zu fleischlichen wercken zu dringen / Ob er gleich das werck mit jr von
                     Jugendt / oder anderer sachen wegen nicht aller dinge vollenbringen konte / er
                     solt nichts deste weniger den kopff vorwircket haben.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 41.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Eheleuten die ohne erhebliche vrsache von einander sein.</head><lb/>
        <p>WO Eheleute ohne erhebliche vrsache von einander sein / Ist es Christlich vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0052] lichen / sondern allein in diesen Stadtrichten vorbotten were / vnd das vmb ergerlichs Exempels willen / das damit eingeführet würde / vnd andern zu gleicher vbertrettung möcht vrsach geben / oder sonst ergerung bringen. TITVLVS 40. Von Notzogung. WEre jemandt so Gottlos vnd vngehalten / das er sich vnterstehen dörffte / eine ehrliche Frawe / Jungfrawe / oder auch eine berüchtigte vnehrliche Person mit gewalt zu fleischlichen wercken zu dringen / Ob er gleich das werck mit jr von Jugendt / oder anderer sachen wegen nicht aller dinge vollenbringen konte / er solt nichts deste weniger den kopff vorwircket haben. TITVLVS 41. Von Eheleuten die ohne erhebliche vrsache von einander sein. WO Eheleute ohne erhebliche vrsache von einander sein / Ist es Christlich vnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/52
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/52>, abgerufen am 22.12.2024.