Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.WIewol die Iniurien / so mit worten vnd wercken geschehen / alle vnter dem worte vnfug begriffen werden / so ist doch nicht vndienstlich von schmehesachen einen besondern Titel zu ordnen / damit solch Haderwerck vmb so viel deste besser vorhütet bleiben müge. DArumb wollen wir / das sich ein jeder fleissig fürsehe / vnd seinen eben Christen Menschen oder Bruder nicht beschwere / oder mit schmehe oder drauworten angreiffe. DAnn wo jemandts den andern fürsetzlich mit Worten oder mit der That Iniurijret / vberfelt oder anfertigt / der sol vmb eine fürsatz gestraffet werden / vnd dem Wiederpart einen wiederruff thun. WO aber jemandt den andern aus vnbedacht vnd zorn / mit worten Iniurijrn / schmehen oder bedrawen / das jme darnach leidt sein würde / vnd doch gleichwol darüber geklagt wird / den sollen wir der Rath macht haben zu gebieten / das sie die sache mechtiglich auff vns stellen / Diese WIewol die Iniurien / so mit worten vnd wercken geschehen / alle vnter dem worte vnfug begriffen werden / so ist doch nicht vndienstlich von schmehesachen einen besondern Titel zu ordnen / damit solch Haderwerck vmb so viel deste besser vorhütet bleiben müge. DArumb wollen wir / das sich ein jeder fleissig fürsehe / vnd seinen eben Christen Menschen oder Bruder nicht beschwere / oder mit schmehe oder drauworten angreiffe. DAnn wo jemandts den andern fürsetzlich mit Worten oder mit der That Iniurijret / vberfelt oder anfertigt / der sol vmb eine fürsatz gestraffet werden / vnd dem Wiederpart einen wiederruff thun. WO aber jemandt den andern aus vnbedacht vnd zorn / mit worten Iniurijrn / schmehen oder bedrawen / das jme darnach leidt sein würde / vnd doch gleichwol darüber geklagt wird / den sollen wir der Rath macht haben zu gebieten / das sie die sache mechtiglich auff vns stellen / Diese <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0038"/> <p>WIewol die Iniurien / so mit worten vnd wercken geschehen / alle vnter dem worte vnfug begriffen werden / so ist doch nicht vndienstlich von schmehesachen einen besondern Titel zu ordnen / damit solch Haderwerck vmb so viel deste besser vorhütet bleiben müge.</p> <p>DArumb wollen wir / das sich ein jeder fleissig fürsehe / vnd seinen eben Christen Menschen oder Bruder nicht beschwere / oder mit schmehe oder drauworten angreiffe.</p> <p>DAnn wo jemandts den andern fürsetzlich mit Worten oder mit der That Iniurijret / vberfelt oder anfertigt / der sol vmb eine fürsatz gestraffet werden / vnd dem Wiederpart einen wiederruff thun.</p> <p>WO aber jemandt den andern aus vnbedacht vnd zorn / mit worten Iniurijrn / schmehen oder bedrawen / das jme darnach leidt sein würde / vnd doch gleichwol darüber geklagt wird / den sollen wir der Rath macht haben zu gebieten / das sie die sache mechtiglich auff vns stellen / Diese </p> </div> </body> </text> </TEI> [0038]
WIewol die Iniurien / so mit worten vnd wercken geschehen / alle vnter dem worte vnfug begriffen werden / so ist doch nicht vndienstlich von schmehesachen einen besondern Titel zu ordnen / damit solch Haderwerck vmb so viel deste besser vorhütet bleiben müge.
DArumb wollen wir / das sich ein jeder fleissig fürsehe / vnd seinen eben Christen Menschen oder Bruder nicht beschwere / oder mit schmehe oder drauworten angreiffe.
DAnn wo jemandts den andern fürsetzlich mit Worten oder mit der That Iniurijret / vberfelt oder anfertigt / der sol vmb eine fürsatz gestraffet werden / vnd dem Wiederpart einen wiederruff thun.
WO aber jemandt den andern aus vnbedacht vnd zorn / mit worten Iniurijrn / schmehen oder bedrawen / das jme darnach leidt sein würde / vnd doch gleichwol darüber geklagt wird / den sollen wir der Rath macht haben zu gebieten / das sie die sache mechtiglich auff vns stellen / Diese
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Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/38>, abgerufen am 16.02.2025. |