Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.be in des der vorwundete / ohne seine selbs vorwarlosung / Man sol jnen nach obgesatzter Ordnunge straffen. WEr sich aber auff des entleibten eigene vorwarlosunge steuret / der ist dieselbe zuerweisen schüldig / dann zu Rechte wird sie nicht vormutet. WOlte sich aber der Vorwundete / für ausgange der Neun tage nicht abehandeln lassen / So sol der Theter in hafft bleiben / vnd seine gefahr vnd ebentheur auswarten. WO der Vorwundete die Neun fahrtage vber lebte / vnd seine besserunge etwas vormutlich were / Ob er sich gleich mit dem Theter nicht vortraaen wolte / dannoch wo der Theter sich zu rechte beut / vnd desselben auszuwarten gnugsam vorbürget / sol man zehen Gülden / auch den fange Gülden / Schlissgeldt vnd Kostgeldt von jme nemen / vnd jne der gefengnis entledigen. BLiebe er aber der Vorwundete noch für vnd für schwach / vnd stünde in gefahr seins lebens den Theter möchte man fürder behalten / bis man sehe / wie es mit der Wunden hinaus wolte. be in des der vorwundete / ohne seine selbs vorwarlosung / Man sol jnen nach obgesatzter Ordnunge straffen. WEr sich aber auff des entleibten eigene vorwarlosunge steuret / der ist dieselbe zuerweisẽ schüldig / dann zu Rechte wird sie nicht vormutet. WOlte sich aber der Vorwundete / für ausgange der Neun tage nicht abehandeln lassen / So sol der Theter in hafft bleiben / vnd seine gefahr vnd ebentheur auswarten. WO der Vorwundete die Neun fahrtage vber lebte / vnd seine besserunge etwas vormutlich were / Ob er sich gleich mit dem Theter nicht vortraaen wolte / dannoch wo der Theter sich zu rechte beut / vnd desselben auszuwarten gnugsam vorbürget / sol man zehen Gülden / auch den fange Gülden / Schlissgeldt vnd Kostgeldt von jme nemen / vnd jne der gefengnis entledigen. BLiebe er aber der Vorwundete noch für vnd für schwach / vñ stünde in gefahr seins lebens den Theter möchte man fürder behalten / bis man sehe / wie es mit der Wunden hinaus wolte. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0029" n="15"/> be in des der vorwundete / ohne seine selbs vorwarlosung / Man sol jnen nach obgesatzter Ordnunge straffen.</p> <p>WEr sich aber auff des entleibten eigene vorwarlosunge steuret / der ist dieselbe zuerweisẽ schüldig / dann zu Rechte wird sie nicht vormutet.</p> <p>WOlte sich aber der Vorwundete / für ausgange der Neun tage nicht abehandeln lassen / So sol der Theter in hafft bleiben / vnd seine gefahr vnd ebentheur auswarten.</p> <p>WO der Vorwundete die Neun fahrtage vber lebte / vnd seine besserunge etwas vormutlich were / Ob er sich gleich mit dem Theter nicht vortraaen wolte / dannoch wo der Theter sich zu rechte beut / vnd desselben auszuwarten gnugsam vorbürget / sol man zehen Gülden / auch den fange Gülden / Schlissgeldt vnd Kostgeldt von jme nemen / vnd jne der gefengnis entledigen.</p> <p>BLiebe er aber der Vorwundete noch für vnd für schwach / vñ stünde in gefahr seins lebens den Theter möchte man fürder behalten / bis man sehe / wie es mit der Wunden hinaus wolte.</p> </div> </body> </text> </TEI> [15/0029]
be in des der vorwundete / ohne seine selbs vorwarlosung / Man sol jnen nach obgesatzter Ordnunge straffen.
WEr sich aber auff des entleibten eigene vorwarlosunge steuret / der ist dieselbe zuerweisẽ schüldig / dann zu Rechte wird sie nicht vormutet.
WOlte sich aber der Vorwundete / für ausgange der Neun tage nicht abehandeln lassen / So sol der Theter in hafft bleiben / vnd seine gefahr vnd ebentheur auswarten.
WO der Vorwundete die Neun fahrtage vber lebte / vnd seine besserunge etwas vormutlich were / Ob er sich gleich mit dem Theter nicht vortraaen wolte / dannoch wo der Theter sich zu rechte beut / vnd desselben auszuwarten gnugsam vorbürget / sol man zehen Gülden / auch den fange Gülden / Schlissgeldt vnd Kostgeldt von jme nemen / vnd jne der gefengnis entledigen.
BLiebe er aber der Vorwundete noch für vnd für schwach / vñ stünde in gefahr seins lebens den Theter möchte man fürder behalten / bis man sehe / wie es mit der Wunden hinaus wolte.
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