Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen. TITVLVS 6. Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts. WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben. TITVLVS 7. Von Friedewirckung der Prediger. WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen. TITVLVS 6. Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts. WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben. TITVLVS 7. Von Friedewirckung der Prediger. WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0011" n="6"/> dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 6.</head><lb/> </div> <div> <head>Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts.</head><lb/> <p>WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 7.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Friedewirckung der Prediger.</head><lb/> <p>WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber </p> </div> </body> </text> </TEI> [6/0011]
dann Busse thete / mit zweyen Marcken den einganck wiederumb erwerben mügen.
TITVLVS 6.
Von vorachtunge der Prediger Göttlichs Worts.
WVrde sich jemandt wieder die bestalten Prediger Göttlichs Worts / mit schimpfflichen worten / in Bierbencken oder sonsten vornemen lassen / der solt so offt das geschege / einen Gülden zu bröke geben.
TITVLVS 7.
Von Friedewirckung der Prediger.
WVrde jemandt so freuel vnd vnartig befunden / das er einen Prediger in seinem Hause vberlauffen vnd bedrouwen dörffte / oder aber die handt an jme legete vnd jne schlüge / So solt er ein Jarlang mit der fürsatz vorfestet werden / Wolte er aber
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Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/11>, abgerufen am 16.02.2025. |