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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 52. Berlin, 27. Oktober 1740.

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schatzmeister, einen Entwurf davon zu machen. Endlich
bath er den König, dem Kron= Grosschatzmeister aufzutra-
gen, die Minen zu Olkusz zu untersuchen, wie man den
alles der weisen Einrichtung Sr. Majestät überliesse. Al-
le übrigen Herren stimmten mit einer oder der andern
Meinung überein.

Nachdem nun allen Formalitäten, welche vor der
Zurückkunft der Landbothen zu ihrer Stube hergehen
sollen, ein Genügen geschehen; so gab der Landtags-
Marschall dem Könige und dem Senate die Versiche-
rung, daß die Landboten nichts unterlassen würden, wo-
durch der gegenwärtige Reichstag glücklich fortgesetzt
werden könnte, indem er zugleich bey dem Könige um
die Erlaubniß anhielt, mit den Landboten wieder zu ih-
rer Stube zu kehren

Der Großkanzler antwortete, daß Se. Majestät ih-
nen diese Erlaubniß ertheilte, daß sie mit Vergnügen
die Einigkeit bemerkten, mit der Erinnerung die vorgetra-
genen Sachen in eine solche Ordnung zu bringen, daß sie
5 Tage vor dem Ende des Reichstages sich wieder in den
Senat begeben könnten.

Die Landboten begaben sich so dann zurück, und die
Session ward bis auf den folgenden Tag limitiret.

Se. Königl. Majestät haben den Grafen Gottlob von
Calenberg, das General=Postamt in Sachsen verliehen,
welches der Graf Lynar bisher verwaltet hat.



Gelehrte Sachen.

Jn Lemgov ist heraus gekommen: Johannis Henrici
Kirchhofii I. V. C. Commentatio de eo quod ju-
stum est circa educationem liberorum occasione Tit.
II. Lib. XXVII. D. ubi pupillus educari vel morari de-
beat, ex juris utriusque principiis composita
. Das er-
ste Capitel dieses Werkes handelt, de educatione libero-
rum generatim
, das zweyte de Principum Iuventutis
educatione
, das dritte, de educatione civili, das vierte
de pupillorum educatione, und das fünfte de educatio-
ne publica & pauperum liberorum
. Weil es die Ge-
wohnheit so mit sich bringt, daß, man eine Probe von
demjenigen giebet, was man gelernet, wenn man die Aca-
demie verläßt, so hat Herr Kirchhoff dieselbe auch beo-
[Spaltenumbruch] bachten wollen, wie er uns selbst in der Vorrede
zu erkennen giebt. Er hat also die Materie von der Er-
ziehung der Kinder dazu erwehlt, und diese Abhandlung
dadurch recht ansehnlich gemacht, daß er sie eine Disser-
tationem juridicam
genannt. Niemand hatte noch bis-
her den Titel ubi pupillus educari & morari debeat
hauptsächlich entwickelt, ungeachtet so viele von der Er-
ziehung der Kinder geschrieben. Allein, vielleicht muste
derselbe nicht besonders abgehandelt werden, oder viel-
leicht ist Herr Kirchhoff gerade nicht derjenige, welcher
sich mit dieser Abhandlung hat abgeben sollen. Herr
Kirchhoff, scheint zu den Leuten zu gehören, welche glau-
ben, daß ein Gelehrter durchaus schreiben muß, und die mit
den Wissenschafften wie mit einem Handwerke umgehen,
und welche aus der Nothwendigkeit der elenden Scri-
benten einen rechten Ernst machen. Man wird in die-
sem Werke alle Kleinigkeiten antreffen, welche selbst
nicht den Ammen verborgen sind, und man lernet sogar
daraus, daß Adam und Eva Kinder erzeuget haben.
Doch Herr Kirchhoff ist von der Classe der Scriben-
ten, die auf alles aufmerksam sind, und die mit einem
ansehnlichen Ernste zu behaupten wissen, daß ein Lu-
theraner auch zugleich ein gelehrter Mann seyn kann.
Wir werden ganz gewiß noch mehr Werke von ihm er-
halten, denn Gelehrte von seiner Art, sind gemeiniglich
die Fleisigsten Wenn er es uns aber nicht übel neh-
men wollte, so würden wir ihn ersuchen, daß derglei-
chen Redensarten wie diese ist: Praeprimis autem ho-
rum in numerum referri meretur aureum librum
nicht
wieder in seinen folgenden Schriften vorkommen mög-
ten. Es giebt eigensinnige Leute, welche aus der Fähig-
keit, die man in der Sprache zeigt, worinn man schreibt,
gewisse Folgen machen, die dem Scribenten nicht allemal
gefallen. Diese strengen Richter haben die Gramma-
tick gelesen, und ihr Eigensinn gehet so weit, daß sie
durchaus verlangen, daß sich alle diejenigen nach der-
selben richten sollen, welche sich mit dem Bücherschrei-
ben abgeben Das Kupfer, welches diesem Werke zum
Zierrath dienen soll, ist von besonderm Geschmacke. Un-
möglich hatte man es zu den Zeiten der Gothen besser
machen können. Und wem muß nicht die Erfindung ge-
fallen, welche die Kinder und die Wissenschaften unter
dem Sinnbilde eines Hundes und eines Haasen vor-
stellet?

[Ende Spaltensatz]

Diese Nachrichten werden wöchentlich 3mahl, nemlich Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, bey dem Königl.
und der Societät der Wissenschaften privilegirten Buchhändler, AMBROSIUS HAUDE und de Königl.
Hof=Post=Amte ausgegeben.

[Beginn Spaltensatz] gesetzt werden könnte,u. ersuchte zugleich den Kron- Gros-
schatzmeister, einen Entwurf davon zu machen. Endlich
bath er den König, dem Kron= Grosschatzmeister aufzutra-
gen, die Minen zu Olkusz zu untersuchen, wie man den
alles der weisen Einrichtung Sr. Majestät überliesse. Al-
le übrigen Herren stimmten mit einer oder der andern
Meinung überein.

Nachdem nun allen Formalitäten, welche vor der
Zurückkunft der Landbothen zu ihrer Stube hergehen
sollen, ein Genügen geschehen; so gab der Landtags-
Marschall dem Könige und dem Senate die Versiche-
rung, daß die Landboten nichts unterlassen würden, wo-
durch der gegenwärtige Reichstag glücklich fortgesetzt
werden könnte, indem er zugleich bey dem Könige um
die Erlaubniß anhielt, mit den Landboten wieder zu ih-
rer Stube zu kehren

Der Großkanzler antwortete, daß Se. Majestät ih-
nen diese Erlaubniß ertheilte, daß sie mit Vergnügen
die Einigkeit bemerkten, mit der Erinnerung die vorgetra-
genen Sachen in eine solche Ordnung zu bringen, daß sie
5 Tage vor dem Ende des Reichstages sich wieder in den
Senat begeben könnten.

Die Landboten begaben sich so dann zurück, und die
Session ward bis auf den folgenden Tag limitiret.

Se. Königl. Majestät haben den Grafen Gottlob von
Calenberg, das General=Postamt in Sachsen verliehen,
welches der Graf Lynar bisher verwaltet hat.



Gelehrte Sachen.

Jn Lemgov ist heraus gekommen: Johannis Henrici
Kirchhofii I. V. C. Commentatio de eo quod ju-
ſtum eſt circa educationem liberorum occaſione Tit.
II. Lib. XXVII. D. ubi pupillus educari vel morari de-
beat, ex juris utriusque principiis compoſita
. Das er-
ste Capitel dieses Werkes handelt, de educatione libero-
rum generatim
, das zweyte de Principum Iuventutis
educatione
, das dritte, de educatione civili, das vierte
de pupillorum educatione, und das fünfte de educatio-
ne publica & pauperum liberorum
. Weil es die Ge-
wohnheit so mit sich bringt, daß, man eine Probe von
demjenigen giebet, was man gelernet, wenn man die Aca-
demie verläßt, so hat Herr Kirchhoff dieselbe auch beo-
[Spaltenumbruch] bachten wollen, wie er uns selbst in der Vorrede
zu erkennen giebt. Er hat also die Materie von der Er-
ziehung der Kinder dazu erwehlt, und diese Abhandlung
dadurch recht ansehnlich gemacht, daß er sie eine Diſſer-
tationem juridicam
genannt. Niemand hatte noch bis-
her den Titel ubi pupillus educari & morari debeat
hauptsächlich entwickelt, ungeachtet so viele von der Er-
ziehung der Kinder geschrieben. Allein, vielleicht muste
derselbe nicht besonders abgehandelt werden, oder viel-
leicht ist Herr Kirchhoff gerade nicht derjenige, welcher
sich mit dieser Abhandlung hat abgeben sollen. Herr
Kirchhoff, scheint zu den Leuten zu gehören, welche glau-
ben, daß ein Gelehrter durchaus schreiben muß, und die mit
den Wissenschafften wie mit einem Handwerke umgehen,
und welche aus der Nothwendigkeit der elenden Scri-
benten einen rechten Ernst machen. Man wird in die-
sem Werke alle Kleinigkeiten antreffen, welche selbst
nicht den Ammen verborgen sind, und man lernet sogar
daraus, daß Adam und Eva Kinder erzeuget haben.
Doch Herr Kirchhoff ist von der Classe der Scriben-
ten, die auf alles aufmerksam sind, und die mit einem
ansehnlichen Ernste zu behaupten wissen, daß ein Lu-
theraner auch zugleich ein gelehrter Mann seyn kann.
Wir werden ganz gewiß noch mehr Werke von ihm er-
halten, denn Gelehrte von seiner Art, sind gemeiniglich
die Fleisigsten Wenn er es uns aber nicht übel neh-
men wollte, so würden wir ihn ersuchen, daß derglei-
chen Redensarten wie diese ist: Præprimis autem ho-
rum in numerum referri meretur aureum librum
nicht
wieder in seinen folgenden Schriften vorkommen mög-
ten. Es giebt eigensinnige Leute, welche aus der Fähig-
keit, die man in der Sprache zeigt, worinn man schreibt,
gewisse Folgen machen, die dem Scribenten nicht allemal
gefallen. Diese strengen Richter haben die Gramma-
tick gelesen, und ihr Eigensinn gehet so weit, daß sie
durchaus verlangen, daß sich alle diejenigen nach der-
selben richten sollen, welche sich mit dem Bücherschrei-
ben abgeben Das Kupfer, welches diesem Werke zum
Zierrath dienen soll, ist von besonderm Geschmacke. Un-
möglich hatte man es zu den Zeiten der Gothen besser
machen können. Und wem muß nicht die Erfindung ge-
fallen, welche die Kinder und die Wissenschaften unter
dem Sinnbilde eines Hundes und eines Haasen vor-
stellet?

[Ende Spaltensatz]

Diese Nachrichten werden wöchentlich 3mahl, nemlich Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, bey dem Königl.
und der Societät der Wissenschaften privilegirten Buchhändler, AMBROSIUS HAUDE und de Königl.
Hof=Post=Amte ausgegeben.

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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 52. Berlin, 27. Oktober 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin052_1740/4>, abgerufen am 16.07.2024.