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Bayreuther Zeitungen. Nr. 12. Bayreuth, 27. Januar 1752.

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[Beginn Spaltensatz] worden, Herr de la Calmette, befindet sich all-
hier, und ist nicht wohl auf. Der Don Am-
brosius Freira d'Andrade wird im kurzen von
Londen allhier eingewärtiget, indem seine ei-
gentliche Bestimmung an den Kayserlich=Wie-
nerischen Hof ist, woselbst er von Seiten Sr.
Allergetreusten Majestät mit dem Character ei-
nes Ministers eine Commißion auszurichten
hat.

Amsterdamm / vom 17 Jan.

Gestern
gegen 6 Uhr des Abends ist die kostbare steiner-
ne Brucke, so aus 3 Bögen bestehet, und sich
anf dem Heeregragt, zwischen dem so genann-
tem Königlichen Plaze und der Leydner Straf-
se besand, plötzlich über den Haufen gefal-
len. Viele Leute, welche eben zu der Zeit ü-
ber diese Brücke, die eine der frequentesten war,
giengen, hatten das Unglück verschüttet zu
werden, und man kan bis anher die Anzahl die-
ser Leute noch nicht eigentlich bestimmen. Die-
ser Zufall hat ein desto grösseres Erstaunen er-
wecket, da ersagte Brücke sehr fest gebaut zu-
seyn schien, und so zu sagen noch ganz neu
war. Einige Augenblicke zuvor, ehe sie ein-
fiel, waren noch eine beträchtliche Anzahl Kut-
schen, Schlitten, und anderes Fahrzeug da-
rüber paßiret.

Wien / vom 19 Jan.

Nachdem Jhro
Kayserlich Königliche Majestät die allergnä-
digste Entschliessung gefasset, daß Dero von
Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht des regie-
renden Herrn Marggrafens zu Brandenburg
Anspach Durchlaucht Vorfahren errichtetes
Cuiraßier=Regiment, das Demarische ge-
nannt von der Zeit an, da dessen dermaliger
Jnnhaber der Kayserlich Königliche Gene-
ral = Feldmarschall, Freyherr von Diemar,
desselben sich begeben würde, bey dem Durch-
lauchtigsten Haus Anspach so lang verbleiben
solle, als die Hochfürstliche männliche De-
scendenz Jhro Hochfürstlichen Durchlaucht des
[Spaltenumbruch] jetzt regierenden Herrn Marggrafens sürwäh-
ren wird: so hat gedachter Herr Feldmar-
schall, da er, nach vielen in allerhöchsten
Diensten angewandten Fatiguen, die mit
hohen Ruhm best verdiente Ruhe suchet, die
Jnnhabung gedachten Cuiraßier=Regiments
an den Durchlauchtigsten Erbprinzen zu
Brandenburg Anspach, Herrn Christian
Friedrich Carl Alexander, mit all erhöchster
Kayserlich=Königlichen Genehmhaltung über-
tragen, ist auch unter Jhro Kayserlich=König-
lichen Majestät allerhöchst eigener Unterschrift,
das Gehorsams=Patent für höchst ermeldten
Erbprinzen ertheilet worden.

Fortsezung der Königlich=Schwedi-
schen Versicherungsacte.

Art. 9. Mit der Wahl und Beruffung der
Reichsräthe soll es so gehalten werden, wie in
dem 11 §. der 1720 emanirten Regierungsform
ist vorgeschrieben worden. Der Präsident in
der Canzley wird auf solche Art, als die Reichs-
stände nun bey diesem Reichstage besonders
fest stellen werden, ernennet; den Oberhofmar-
schall aber verordnen Wir im sitzenden Rathe,
jedennoch ohne Votirung. Ein jegliches Amt
wollen wir in der demselben zuständigen Ehre
und gebührenden Würde halten, demnächst
auch zu desto sicherer Beybehaltung der Frey-
heit die Dienste im Reiche auf folgende Art aus-
theilen: die Anverleihung aller höhern Aemter,
von den Obristen inclusive, benebst denen,
welche gleicher Würde sind, kömmt nach einer
von dem Senat errichteten und 3 würdige und
erfahrne Männer in sich enthaltenden Präsen-
tation Uns im sizenden Rathe zu. Mit den
Präsentationen und Denominirung der Ge-
sandtschaften und Minister aber wird nach der
Regierungsform und Canziey=Ordnung ver-
fahren. Die geringsten Dienste werden im
Cabinet in Gegenwart zweyer Reichsräthe,
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] worden, Herr de la Calmette, befindet sich all-
hier, und ist nicht wohl auf. Der Don Am-
brosius Freira d'Andrade wird im kurzen von
Londen allhier eingewärtiget, indem seine ei-
gentliche Bestimmung an den Kayserlich=Wie-
nerischen Hof ist, woselbst er von Seiten Sr.
Allergetreusten Majestät mit dem Character ei-
nes Ministers eine Commißion auszurichten
hat.

Amsterdamm / vom 17 Jan.

Gestern
gegen 6 Uhr des Abends ist die kostbare steiner-
ne Brucke, so aus 3 Bögen bestehet, und sich
anf dem Heeregragt, zwischen dem so genann-
tem Königlichen Plaze und der Leydner Straf-
se besand, plötzlich über den Haufen gefal-
len. Viele Leute, welche eben zu der Zeit ü-
ber diese Brücke, die eine der frequentesten war,
giengen, hatten das Unglück verschüttet zu
werden, und man kan bis anher die Anzahl die-
ser Leute noch nicht eigentlich bestimmen. Die-
ser Zufall hat ein desto grösseres Erstaunen er-
wecket, da ersagte Brücke sehr fest gebaut zu-
seyn schien, und so zu sagen noch ganz neu
war. Einige Augenblicke zuvor, ehe sie ein-
fiel, waren noch eine beträchtliche Anzahl Kut-
schen, Schlitten, und anderes Fahrzeug da-
rüber paßiret.

Wien / vom 19 Jan.

Nachdem Jhro
Kayserlich Königliche Majestät die allergnä-
digste Entschliessung gefasset, daß Dero von
Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht des regie-
renden Herrn Marggrafens zu Brandenburg
Anspach Durchlaucht Vorfahren errichtetes
Cuiraßier=Regiment, das Demarische ge-
nannt von der Zeit an, da dessen dermaliger
Jnnhaber der Kayserlich Königliche Gene-
ral = Feldmarschall, Freyherr von Diemar,
desselben sich begeben würde, bey dem Durch-
lauchtigsten Haus Anspach so lang verbleiben
solle, als die Hochfürstliche männliche De-
scendenz Jhro Hochfürstlichen Durchlaucht des
[Spaltenumbruch] jetzt regierenden Herrn Marggrafens sürwäh-
ren wird: so hat gedachter Herr Feldmar-
schall, da er, nach vielen in allerhöchsten
Diensten angewandten Fatiguen, die mit
hohen Ruhm best verdiente Ruhe suchet, die
Jnnhabung gedachten Cuiraßier=Regiments
an den Durchlauchtigsten Erbprinzen zu
Brandenburg Anspach, Herrn Christian
Friedrich Carl Alexander, mit all erhöchster
Kayserlich=Königlichen Genehmhaltung über-
tragen, ist auch unter Jhro Kayserlich=König-
lichen Majestät allerhöchst eigener Unterschrift,
das Gehorsams=Patent für höchst ermeldten
Erbprinzen ertheilet worden.

Fortsezung der Königlich=Schwedi-
schen Versicherungsacte.

Art. 9. Mit der Wahl und Beruffung der
Reichsräthe soll es so gehalten werden, wie in
dem 11 §. der 1720 emanirten Regierungsform
ist vorgeschrieben worden. Der Präsident in
der Canzley wird auf solche Art, als die Reichs-
stände nun bey diesem Reichstage besonders
fest stellen werden, ernennet; den Oberhofmar-
schall aber verordnen Wir im sitzenden Rathe,
jedennoch ohne Votirung. Ein jegliches Amt
wollen wir in der demselben zuständigen Ehre
und gebührenden Würde halten, demnächst
auch zu desto sicherer Beybehaltung der Frey-
heit die Dienste im Reiche auf folgende Art aus-
theilen: die Anverleihung aller höhern Aemter,
von den Obristen inclusive, benebst denen,
welche gleicher Würde sind, kömmt nach einer
von dem Senat errichteten und 3 würdige und
erfahrne Männer in sich enthaltenden Präsen-
tation Uns im sizenden Rathe zu. Mit den
Präsentationen und Denominirung der Ge-
sandtschaften und Minister aber wird nach der
Regierungsform und Canziey=Ordnung ver-
fahren. Die geringsten Dienste werden im
Cabinet in Gegenwart zweyer Reichsräthe,
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[47/0003] 47 worden, Herr de la Calmette, befindet sich all- hier, und ist nicht wohl auf. Der Don Am- brosius Freira d'Andrade wird im kurzen von Londen allhier eingewärtiget, indem seine ei- gentliche Bestimmung an den Kayserlich=Wie- nerischen Hof ist, woselbst er von Seiten Sr. Allergetreusten Majestät mit dem Character ei- nes Ministers eine Commißion auszurichten hat. Amsterdamm / vom 17 Jan. Gestern gegen 6 Uhr des Abends ist die kostbare steiner- ne Brucke, so aus 3 Bögen bestehet, und sich anf dem Heeregragt, zwischen dem so genann- tem Königlichen Plaze und der Leydner Straf- se besand, plötzlich über den Haufen gefal- len. Viele Leute, welche eben zu der Zeit ü- ber diese Brücke, die eine der frequentesten war, giengen, hatten das Unglück verschüttet zu werden, und man kan bis anher die Anzahl die- ser Leute noch nicht eigentlich bestimmen. Die- ser Zufall hat ein desto grösseres Erstaunen er- wecket, da ersagte Brücke sehr fest gebaut zu- seyn schien, und so zu sagen noch ganz neu war. Einige Augenblicke zuvor, ehe sie ein- fiel, waren noch eine beträchtliche Anzahl Kut- schen, Schlitten, und anderes Fahrzeug da- rüber paßiret. Wien / vom 19 Jan. Nachdem Jhro Kayserlich Königliche Majestät die allergnä- digste Entschliessung gefasset, daß Dero von Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht des regie- renden Herrn Marggrafens zu Brandenburg Anspach Durchlaucht Vorfahren errichtetes Cuiraßier=Regiment, das Demarische ge- nannt von der Zeit an, da dessen dermaliger Jnnhaber der Kayserlich Königliche Gene- ral = Feldmarschall, Freyherr von Diemar, desselben sich begeben würde, bey dem Durch- lauchtigsten Haus Anspach so lang verbleiben solle, als die Hochfürstliche männliche De- scendenz Jhro Hochfürstlichen Durchlaucht des jetzt regierenden Herrn Marggrafens sürwäh- ren wird: so hat gedachter Herr Feldmar- schall, da er, nach vielen in allerhöchsten Diensten angewandten Fatiguen, die mit hohen Ruhm best verdiente Ruhe suchet, die Jnnhabung gedachten Cuiraßier=Regiments an den Durchlauchtigsten Erbprinzen zu Brandenburg Anspach, Herrn Christian Friedrich Carl Alexander, mit all erhöchster Kayserlich=Königlichen Genehmhaltung über- tragen, ist auch unter Jhro Kayserlich=König- lichen Majestät allerhöchst eigener Unterschrift, das Gehorsams=Patent für höchst ermeldten Erbprinzen ertheilet worden. Fortsezung der Königlich=Schwedi- schen Versicherungsacte. Art. 9. Mit der Wahl und Beruffung der Reichsräthe soll es so gehalten werden, wie in dem 11 §. der 1720 emanirten Regierungsform ist vorgeschrieben worden. Der Präsident in der Canzley wird auf solche Art, als die Reichs- stände nun bey diesem Reichstage besonders fest stellen werden, ernennet; den Oberhofmar- schall aber verordnen Wir im sitzenden Rathe, jedennoch ohne Votirung. Ein jegliches Amt wollen wir in der demselben zuständigen Ehre und gebührenden Würde halten, demnächst auch zu desto sicherer Beybehaltung der Frey- heit die Dienste im Reiche auf folgende Art aus- theilen: die Anverleihung aller höhern Aemter, von den Obristen inclusive, benebst denen, welche gleicher Würde sind, kömmt nach einer von dem Senat errichteten und 3 würdige und erfahrne Männer in sich enthaltenden Präsen- tation Uns im sizenden Rathe zu. Mit den Präsentationen und Denominirung der Ge- sandtschaften und Minister aber wird nach der Regierungsform und Canziey=Ordnung ver- fahren. Die geringsten Dienste werden im Cabinet in Gegenwart zweyer Reichsräthe,

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 12. Bayreuth, 27. Januar 1752, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther12_1752/3>, abgerufen am 24.11.2024.