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Die Bayerische Presse. Nr. 261. Würzburg, 31. Oktober 1850.

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Nr. 533.

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und Gelder frei.

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Nr. 261.
Würzburg, Donnerstag den 31. Oktober. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten.

Auf die I. Assessorstelle an dem königl. Land-
gerichte Würzburg l. M. wurde der erste Assessor
des Landgerichts Königshofen, Franz Joseph Hart-
laub und auf die I. Assessorstelle des Landgerichts
Königshofen der erste Assessor des Laudgerichts
Münnerstadt, Franz Wiesner, beide ihrer Bitte
gemäß versetzt; zum I. Assessor des Landgerichts
Münnerstadt wurde der II. Assessor des Landgerichts
Werneck, Franz Xaver Meyer, und zum II. As-
sessor des Landgerichts Werneck, der Accessist der
Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg,
K. d. J., Matthäus Mann von Dettelbach aller-
gnädigst ernannt.



Deutschlands Zustände.

sym43 Ewald, der berühmte Orientalist, und ei-
ner der sieben Göttinger Professoren gibt im zwei-
ten Hefte der Jahrbücher für biblische Wissen-
schaften sein Urtheil ab, welches folgendermaßen
lautet: "Fürst gegen Fürst, Deutscher gegen
Deutschen, völlige Zerstörung und zerstörender
Gegensatz der Ansichten und Bestrebungen bis in
die einzelsten Beziehungen, in Folge davon immer
größere Verengung des Blickes und des Zieles, immer
stärkere Selbstfurcht und Selbstsucht, immer wei-
terer Einbruch des verkehrten kleinlichen schwachen
Handelns: dies ist im Großen die Geschichte
Deutschlands seit sechs bis sieben Jahrhunderten und
das unendliche Wehe, welches weder ein hechingi-
sches oder homburgisches, noch ein preußisches oder
österreichisches Vaterland aufheben kann. Fürsten
und Adel hatten schon längst vor der Reforma-
tion ein deutsches Vaterland verloren, und welche
furchtbaren Greuel der Ansichten wie der Thaten
daraus gerade zunächst in diesen Höhen der Ge-
sellschaft schon lange vor dem dreißigjährigen
Kriege hervorgehen, kann man mehr als hinläng-
lich aus der Geschichte der Grumbach'schen Hän-
del in Franken erkennen. Auch das unsägliche
Unheil, welches die deutsche Geschichte der letzten
Jahre bezeichnet, fließt zuletzt nur aus dieser
Quelle, diesmal aber ( und das ist das eigentliche
Neue ) ursprünglich weit mehr durch die
Schuld der Sprecher und Rathgeber des
gemeinen Volkes, als durch die Fürsten
und den alten Geburtsadel.
Was edel
und was nothwendig war an der deutschen Er-
hebung des Jahres 1848 war allein dies endlich
klar und stark gewordene Streben nach Wieder-
stellung eines deutschen Reiches: dies konnte ge-
lingen, wenn Gagern und alle damals zu öffent-
lichem Wirken Berufenen den ursprünglichen Ge-
danken in seiner vollen Reinheit und Gewalt fest-
gehalten, wenn sie von der einen Seite alle Fran-
zöselei und alles Unchristenthum, von der anderen
alles Liebäugeln mit Ungarn, Jtalien und Polen
aufs strengste und festeste vermieden, und statt
an der deutschen Bundesversammlung eine unedle
Rache zu nehmen, vorläufig nur die noch vorhan-
denen Bande deutscher Einheit fester angezogen;
wenn sie statt einen Fürstentag zu hindern, viel-
mehr die versammelten wie die einzelnen Fürsten
alle aufs Beharrlichste beschworen hätten, die
deutsche Einheit fester zu knüpfen, wenn sie ihnen
[Spaltenumbruch] ein eigenes williges Herz und ein williges Volk
entgegengeführt hätten. Ein ernstes Auftreten und
ein reines Wollen hätte sogleich in den ersten
Tagen und Wochen Alles entschieden. Verbesse-
rung der Bundesversammlung als eines Länder-
hauses, neben ihr ein deutsches Volkshaus aus
den einzelnen Landständen gewählt, Bürgschaft für
alle deutschen Fürsten gehörenden außerdentschen
Länder mit angemessener Gegenleistung, diese be-
scheidenen, aber vollkommen hinreichenden neuen
Einrichtungen, wären als eigentlich schon sich von
selbst verstehend ins Leben getreten, und die Welt
hätte dann das neue Schauspiel gesehen, daß ein
großes Reich, auch ohne einen einzelnen Kaiser
oder König an seiner Spitze zu haben, aus ein-
trächtigen glücklichen Völkern und Fürsten bestehen
könnte. Lernt doch die ganze große europäische
Gesellschaft, obwohl nur aus Furcht vor Schlim-
meren, sich immerhin in Frieden sich gegenseitig
ertragen, indem jedes Glied von ihr gegen die
übrigen so viel gilt, als es innere Kraft besitzt
und zeigt: und die deutsche Gesellschaft sollte sich
nicht gegenseitig vertragen können? wer hat be-
wiesen, daß das unmöglich sey? warum bedenkt
man nicht, daß schon der geringste Gedanke an
deutsche Trennung und Sonderung, an ein preuß.
Kaiserthum oder wie man sonst die preußischen
Sonderstreben benennen mag, der Anfang neuen
unabsehbaren Uebels ist? gibt es auch nur irgend
eine denkbare Schwierigkeit, vor welcher der einzig
richtige und würdige Gedanke an Herstellung einer
vollen deutschen Einheit zurückweichen sollte? wenn
Preußen noch immer keinen einzig wahren Staats-
mann hat, auch nach seiner bisherigen Geschichte
kaum einen solchen haben kann, soll deswegen
Deutschland zerrissen und zu allem alten neues
Elend geschaffen werden? Wenn Preußen ein
christlicher Staat sein will; warum übt es denn
nicht in der That die allerersten christlichen Pflich-
ten gegen die deutschen Länder einzeln und im
Ganzen? soll das Christenthum unter uns bestän-
dig nur den Unterthanen vorgehalten werden? soll
das Jahr 1848 nicht wenigstens dies mit un-
auslöschlichen Zügen gelehrt haben, daß die alte
deutsche Politik, wie sie denn doch vorzüglich auch
von Preußen ausgeübt, ja von 1817--1848
allein durch Preußen möglich wurde, ein Grund
alles deutschen Verderbens ist?" Wir wünschen
aufrichtig daß durch dieses offene und auf Wahr-
heit beruhende Bekenntniß des Herrn Ewald bei
recht vielen von seinen politischen Glaubensgenos-
sen Eingang finden möge.

Der Verfassungseid der kurhessischen
Offiziere.

Die Pflicht selbst ist für alle Offiziere, mögen
sie auf die Verfassung vereidet sein oder nicht,
völlig gleich, ja diejenigen, welche ihre Soldaten-
pflicht zwei Mal beschworen haben, sollten sich um
so mehr für gebunden halten, nicht gerade denje-
nigen Theil der Verfassung zu verletzen, welcher
sich speziell auf ihre Pflichten bezieht, -- es müßte
denn sein, daß die kurhessischen Offiziere ihren
Verfassungseid zunächst auf die Pflichten der
Steuererheber und Gerichts=Assessoren und dann
erst auf ihre eigenen verfassungsmäßigen Pflichten
[Spaltenumbruch] bezögen! Auf wessen Befehl aber und wem haben
die kurhessischen Offiziere den sog. Verfassungseid
geleistet: etwa den Gerichts= und Finanz - Behör-
den, oder den Ständen, oder gar dem Hrn.
Bayrhofer nebst demokratischen Clubbs? Jst es
nicht ihr Kriegs= und Landesherr, dem und auf
dessen Befehl sie, wie den Fahnen=, so auch den
Verfassungseid geleistet haben, beide gleichbedeu-
tend mit dem einzigen Unterschiede, daß der Ver-
fassungseid die Contrasignatur des kriegsherrlichen
Befehls durch einen verantwortlichen Minister be-
dingt, und dies nicht als Voraussetzung des Ge-
horsams der untern Grade des Offiziercorps, son-
dern als eine politische Garantie für den Ober-
befehlshaber und als ein Recht der Stände, so-
bald deren Befugnisse und Pflichten in Geldbe-
willigungen oder sonst concurriren. Ja, was noch
mehr ist, in dem Musterlande aller Constitutionen,
in Altengland, wird ein jeder hohe General einen
mündlichen Befehl seines Königs in jeder Lage
für völlig ausreichend halten, da -- wie dies eine
authentische Aeußerung besagt -- die englischen
Generale die ministerielle Contrasignatur nur als
Beglaubigung der Königlichen Unterschrift behan-
deln. -- Dem Unrechte allerdings soll Niemand
dienen, sei es mit, sei es ohne Constitution, das
wird ihn sein Gewissen auch ohne Verfassungseid
lehren. Warum nun haben die kurhessischen Offi-
ziere nicht einmal statt nach der " Verfassungsmä-
ßigkeit " nach dem "Rechte" gefragt; die Frage,
ob der Kurfürst, seinen rebellischen Unterthanen
gegenüber, im Rechte oder im Unrechte und ob
eine Regierung die Formen einer Verfassung über-
all zu respektiren im Stande sei, wenn von der
andern Seite sowohl Form als Wesen mit Füßen
getreten wird, würden sie sich nach ihrem Gewis-
sen leichter haben beantworten können -- denn
( wie ein berühmter Heerführer sagte ) , "während
einer Revolution kenne ich kein anderes Recht als
meines Schwerdtes Länge!" Dies das Recht, und
die Verfassung des Soldaten ist: "Ehre, Treue
und Gehorsam; diese beschwört er, wenn er den
Degen umgürtet, und diese darf er auch nicht
verleugnen, bis man ihm den Degen auf den Sarg
legt."

Deutschland.

Aschaffenburg, 27. Okt. Der General der
Cavallerie Fürst Taxis hat an alle unter ihm
stehenden Truppen Abtheilungen folgenden Tags-
befehl erlassen: "Soldaten! heute stößt das kai-
serlich königl. österreichische 14. Jäger=Bataillon
zu dem meinem Kommando allergnädigst anvertrau-
ten Truppen. Es sind dieß die Söhne jener
Helden, selbst Helden, die vor 36 Jahren unter
den Befehlen des unvergeßlichen Feldmarschalls
Wrede Uns tapfer zur Seite standen. Es sind
dieß die braven Schützen, die sich auf den Schlacht-
feldern Jtaliens und Ungarns unvergängliche Lor-
beeren erkämpften und das Zeichen der Tapferkeit,
nach dem wir Alle dürsten, glänzt auf ihrer Brust.
Sie haben das köngl. 3. Jäger=Batailon in Frank-
furt wie Brüder verlassen, wie Brüder nehmen
wir sie in unsere Reihen auf. Sie sollen bei
Uns alle Tugenden des Kriegers wiederfinden.
Die Treue für König und Vaterland, die vollen-

Die Bayerische Presse.

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[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten.

Auf die I. Assessorstelle an dem königl. Land-
gerichte Würzburg l. M. wurde der erste Assessor
des Landgerichts Königshofen, Franz Joseph Hart-
laub und auf die I. Assessorstelle des Landgerichts
Königshofen der erste Assessor des Laudgerichts
Münnerstadt, Franz Wiesner, beide ihrer Bitte
gemäß versetzt; zum I. Assessor des Landgerichts
Münnerstadt wurde der II. Assessor des Landgerichts
Werneck, Franz Xaver Meyer, und zum II. As-
sessor des Landgerichts Werneck, der Accessist der
Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg,
K. d. J., Matthäus Mann von Dettelbach aller-
gnädigst ernannt.



Deutschlands Zustände.

sym43 Ewald, der berühmte Orientalist, und ei-
ner der sieben Göttinger Professoren gibt im zwei-
ten Hefte der Jahrbücher für biblische Wissen-
schaften sein Urtheil ab, welches folgendermaßen
lautet: „Fürst gegen Fürst, Deutscher gegen
Deutschen, völlige Zerstörung und zerstörender
Gegensatz der Ansichten und Bestrebungen bis in
die einzelsten Beziehungen, in Folge davon immer
größere Verengung des Blickes und des Zieles, immer
stärkere Selbstfurcht und Selbstsucht, immer wei-
terer Einbruch des verkehrten kleinlichen schwachen
Handelns: dies ist im Großen die Geschichte
Deutschlands seit sechs bis sieben Jahrhunderten und
das unendliche Wehe, welches weder ein hechingi-
sches oder homburgisches, noch ein preußisches oder
österreichisches Vaterland aufheben kann. Fürsten
und Adel hatten schon längst vor der Reforma-
tion ein deutsches Vaterland verloren, und welche
furchtbaren Greuel der Ansichten wie der Thaten
daraus gerade zunächst in diesen Höhen der Ge-
sellschaft schon lange vor dem dreißigjährigen
Kriege hervorgehen, kann man mehr als hinläng-
lich aus der Geschichte der Grumbach'schen Hän-
del in Franken erkennen. Auch das unsägliche
Unheil, welches die deutsche Geschichte der letzten
Jahre bezeichnet, fließt zuletzt nur aus dieser
Quelle, diesmal aber ( und das ist das eigentliche
Neue ) ursprünglich weit mehr durch die
Schuld der Sprecher und Rathgeber des
gemeinen Volkes, als durch die Fürsten
und den alten Geburtsadel.
Was edel
und was nothwendig war an der deutschen Er-
hebung des Jahres 1848 war allein dies endlich
klar und stark gewordene Streben nach Wieder-
stellung eines deutschen Reiches: dies konnte ge-
lingen, wenn Gagern und alle damals zu öffent-
lichem Wirken Berufenen den ursprünglichen Ge-
danken in seiner vollen Reinheit und Gewalt fest-
gehalten, wenn sie von der einen Seite alle Fran-
zöselei und alles Unchristenthum, von der anderen
alles Liebäugeln mit Ungarn, Jtalien und Polen
aufs strengste und festeste vermieden, und statt
an der deutschen Bundesversammlung eine unedle
Rache zu nehmen, vorläufig nur die noch vorhan-
denen Bande deutscher Einheit fester angezogen;
wenn sie statt einen Fürstentag zu hindern, viel-
mehr die versammelten wie die einzelnen Fürsten
alle aufs Beharrlichste beschworen hätten, die
deutsche Einheit fester zu knüpfen, wenn sie ihnen
[Spaltenumbruch] ein eigenes williges Herz und ein williges Volk
entgegengeführt hätten. Ein ernstes Auftreten und
ein reines Wollen hätte sogleich in den ersten
Tagen und Wochen Alles entschieden. Verbesse-
rung der Bundesversammlung als eines Länder-
hauses, neben ihr ein deutsches Volkshaus aus
den einzelnen Landständen gewählt, Bürgschaft für
alle deutschen Fürsten gehörenden außerdentschen
Länder mit angemessener Gegenleistung, diese be-
scheidenen, aber vollkommen hinreichenden neuen
Einrichtungen, wären als eigentlich schon sich von
selbst verstehend ins Leben getreten, und die Welt
hätte dann das neue Schauspiel gesehen, daß ein
großes Reich, auch ohne einen einzelnen Kaiser
oder König an seiner Spitze zu haben, aus ein-
trächtigen glücklichen Völkern und Fürsten bestehen
könnte. Lernt doch die ganze große europäische
Gesellschaft, obwohl nur aus Furcht vor Schlim-
meren, sich immerhin in Frieden sich gegenseitig
ertragen, indem jedes Glied von ihr gegen die
übrigen so viel gilt, als es innere Kraft besitzt
und zeigt: und die deutsche Gesellschaft sollte sich
nicht gegenseitig vertragen können? wer hat be-
wiesen, daß das unmöglich sey? warum bedenkt
man nicht, daß schon der geringste Gedanke an
deutsche Trennung und Sonderung, an ein preuß.
Kaiserthum oder wie man sonst die preußischen
Sonderstreben benennen mag, der Anfang neuen
unabsehbaren Uebels ist? gibt es auch nur irgend
eine denkbare Schwierigkeit, vor welcher der einzig
richtige und würdige Gedanke an Herstellung einer
vollen deutschen Einheit zurückweichen sollte? wenn
Preußen noch immer keinen einzig wahren Staats-
mann hat, auch nach seiner bisherigen Geschichte
kaum einen solchen haben kann, soll deswegen
Deutschland zerrissen und zu allem alten neues
Elend geschaffen werden? Wenn Preußen ein
christlicher Staat sein will; warum übt es denn
nicht in der That die allerersten christlichen Pflich-
ten gegen die deutschen Länder einzeln und im
Ganzen? soll das Christenthum unter uns bestän-
dig nur den Unterthanen vorgehalten werden? soll
das Jahr 1848 nicht wenigstens dies mit un-
auslöschlichen Zügen gelehrt haben, daß die alte
deutsche Politik, wie sie denn doch vorzüglich auch
von Preußen ausgeübt, ja von 1817--1848
allein durch Preußen möglich wurde, ein Grund
alles deutschen Verderbens ist?„ Wir wünschen
aufrichtig daß durch dieses offene und auf Wahr-
heit beruhende Bekenntniß des Herrn Ewald bei
recht vielen von seinen politischen Glaubensgenos-
sen Eingang finden möge.

Der Verfassungseid der kurhessischen
Offiziere.

Die Pflicht selbst ist für alle Offiziere, mögen
sie auf die Verfassung vereidet sein oder nicht,
völlig gleich, ja diejenigen, welche ihre Soldaten-
pflicht zwei Mal beschworen haben, sollten sich um
so mehr für gebunden halten, nicht gerade denje-
nigen Theil der Verfassung zu verletzen, welcher
sich speziell auf ihre Pflichten bezieht, -- es müßte
denn sein, daß die kurhessischen Offiziere ihren
Verfassungseid zunächst auf die Pflichten der
Steuererheber und Gerichts=Assessoren und dann
erst auf ihre eigenen verfassungsmäßigen Pflichten
[Spaltenumbruch] bezögen! Auf wessen Befehl aber und wem haben
die kurhessischen Offiziere den sog. Verfassungseid
geleistet: etwa den Gerichts= und Finanz - Behör-
den, oder den Ständen, oder gar dem Hrn.
Bayrhofer nebst demokratischen Clubbs? Jst es
nicht ihr Kriegs= und Landesherr, dem und auf
dessen Befehl sie, wie den Fahnen=, so auch den
Verfassungseid geleistet haben, beide gleichbedeu-
tend mit dem einzigen Unterschiede, daß der Ver-
fassungseid die Contrasignatur des kriegsherrlichen
Befehls durch einen verantwortlichen Minister be-
dingt, und dies nicht als Voraussetzung des Ge-
horsams der untern Grade des Offiziercorps, son-
dern als eine politische Garantie für den Ober-
befehlshaber und als ein Recht der Stände, so-
bald deren Befugnisse und Pflichten in Geldbe-
willigungen oder sonst concurriren. Ja, was noch
mehr ist, in dem Musterlande aller Constitutionen,
in Altengland, wird ein jeder hohe General einen
mündlichen Befehl seines Königs in jeder Lage
für völlig ausreichend halten, da -- wie dies eine
authentische Aeußerung besagt -- die englischen
Generale die ministerielle Contrasignatur nur als
Beglaubigung der Königlichen Unterschrift behan-
deln. -- Dem Unrechte allerdings soll Niemand
dienen, sei es mit, sei es ohne Constitution, das
wird ihn sein Gewissen auch ohne Verfassungseid
lehren. Warum nun haben die kurhessischen Offi-
ziere nicht einmal statt nach der „ Verfassungsmä-
ßigkeit “ nach dem „Rechte“ gefragt; die Frage,
ob der Kurfürst, seinen rebellischen Unterthanen
gegenüber, im Rechte oder im Unrechte und ob
eine Regierung die Formen einer Verfassung über-
all zu respektiren im Stande sei, wenn von der
andern Seite sowohl Form als Wesen mit Füßen
getreten wird, würden sie sich nach ihrem Gewis-
sen leichter haben beantworten können -- denn
( wie ein berühmter Heerführer sagte ) , „während
einer Revolution kenne ich kein anderes Recht als
meines Schwerdtes Länge!“ Dies das Recht, und
die Verfassung des Soldaten ist: „Ehre, Treue
und Gehorsam; diese beschwört er, wenn er den
Degen umgürtet, und diese darf er auch nicht
verleugnen, bis man ihm den Degen auf den Sarg
legt.“

Deutschland.

Aschaffenburg, 27. Okt. Der General der
Cavallerie Fürst Taxis hat an alle unter ihm
stehenden Truppen Abtheilungen folgenden Tags-
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serlich königl. österreichische 14. Jäger=Bataillon
zu dem meinem Kommando allergnädigst anvertrau-
ten Truppen. Es sind dieß die Söhne jener
Helden, selbst Helden, die vor 36 Jahren unter
den Befehlen des unvergeßlichen Feldmarschalls
Wrede Uns tapfer zur Seite standen. Es sind
dieß die braven Schützen, die sich auf den Schlacht-
feldern Jtaliens und Ungarns unvergängliche Lor-
beeren erkämpften und das Zeichen der Tapferkeit,
nach dem wir Alle dürsten, glänzt auf ihrer Brust.
Sie haben das köngl. 3. Jäger=Batailon in Frank-
furt wie Brüder verlassen, wie Brüder nehmen
wir sie in unsere Reihen auf. Sie sollen bei
Uns alle Tugenden des Kriegers wiederfinden.
Die Treue für König und Vaterland, die vollen-

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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 261. Würzburg, Donnerstag den 31. Oktober. 1850. Amtliche Nachrichten. Auf die I. Assessorstelle an dem königl. Land- gerichte Würzburg l. M. wurde der erste Assessor des Landgerichts Königshofen, Franz Joseph Hart- laub und auf die I. Assessorstelle des Landgerichts Königshofen der erste Assessor des Laudgerichts Münnerstadt, Franz Wiesner, beide ihrer Bitte gemäß versetzt; zum I. Assessor des Landgerichts Münnerstadt wurde der II. Assessor des Landgerichts Werneck, Franz Xaver Meyer, und zum II. As- sessor des Landgerichts Werneck, der Accessist der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J., Matthäus Mann von Dettelbach aller- gnädigst ernannt. Deutschlands Zustände. sym43 Ewald, der berühmte Orientalist, und ei- ner der sieben Göttinger Professoren gibt im zwei- ten Hefte der Jahrbücher für biblische Wissen- schaften sein Urtheil ab, welches folgendermaßen lautet: „Fürst gegen Fürst, Deutscher gegen Deutschen, völlige Zerstörung und zerstörender Gegensatz der Ansichten und Bestrebungen bis in die einzelsten Beziehungen, in Folge davon immer größere Verengung des Blickes und des Zieles, immer stärkere Selbstfurcht und Selbstsucht, immer wei- terer Einbruch des verkehrten kleinlichen schwachen Handelns: dies ist im Großen die Geschichte Deutschlands seit sechs bis sieben Jahrhunderten und das unendliche Wehe, welches weder ein hechingi- sches oder homburgisches, noch ein preußisches oder österreichisches Vaterland aufheben kann. Fürsten und Adel hatten schon längst vor der Reforma- tion ein deutsches Vaterland verloren, und welche furchtbaren Greuel der Ansichten wie der Thaten daraus gerade zunächst in diesen Höhen der Ge- sellschaft schon lange vor dem dreißigjährigen Kriege hervorgehen, kann man mehr als hinläng- lich aus der Geschichte der Grumbach'schen Hän- del in Franken erkennen. Auch das unsägliche Unheil, welches die deutsche Geschichte der letzten Jahre bezeichnet, fließt zuletzt nur aus dieser Quelle, diesmal aber ( und das ist das eigentliche Neue ) ursprünglich weit mehr durch die Schuld der Sprecher und Rathgeber des gemeinen Volkes, als durch die Fürsten und den alten Geburtsadel. Was edel und was nothwendig war an der deutschen Er- hebung des Jahres 1848 war allein dies endlich klar und stark gewordene Streben nach Wieder- stellung eines deutschen Reiches: dies konnte ge- lingen, wenn Gagern und alle damals zu öffent- lichem Wirken Berufenen den ursprünglichen Ge- danken in seiner vollen Reinheit und Gewalt fest- gehalten, wenn sie von der einen Seite alle Fran- zöselei und alles Unchristenthum, von der anderen alles Liebäugeln mit Ungarn, Jtalien und Polen aufs strengste und festeste vermieden, und statt an der deutschen Bundesversammlung eine unedle Rache zu nehmen, vorläufig nur die noch vorhan- denen Bande deutscher Einheit fester angezogen; wenn sie statt einen Fürstentag zu hindern, viel- mehr die versammelten wie die einzelnen Fürsten alle aufs Beharrlichste beschworen hätten, die deutsche Einheit fester zu knüpfen, wenn sie ihnen ein eigenes williges Herz und ein williges Volk entgegengeführt hätten. Ein ernstes Auftreten und ein reines Wollen hätte sogleich in den ersten Tagen und Wochen Alles entschieden. Verbesse- rung der Bundesversammlung als eines Länder- hauses, neben ihr ein deutsches Volkshaus aus den einzelnen Landständen gewählt, Bürgschaft für alle deutschen Fürsten gehörenden außerdentschen Länder mit angemessener Gegenleistung, diese be- scheidenen, aber vollkommen hinreichenden neuen Einrichtungen, wären als eigentlich schon sich von selbst verstehend ins Leben getreten, und die Welt hätte dann das neue Schauspiel gesehen, daß ein großes Reich, auch ohne einen einzelnen Kaiser oder König an seiner Spitze zu haben, aus ein- trächtigen glücklichen Völkern und Fürsten bestehen könnte. Lernt doch die ganze große europäische Gesellschaft, obwohl nur aus Furcht vor Schlim- meren, sich immerhin in Frieden sich gegenseitig ertragen, indem jedes Glied von ihr gegen die übrigen so viel gilt, als es innere Kraft besitzt und zeigt: und die deutsche Gesellschaft sollte sich nicht gegenseitig vertragen können? wer hat be- wiesen, daß das unmöglich sey? warum bedenkt man nicht, daß schon der geringste Gedanke an deutsche Trennung und Sonderung, an ein preuß. Kaiserthum oder wie man sonst die preußischen Sonderstreben benennen mag, der Anfang neuen unabsehbaren Uebels ist? gibt es auch nur irgend eine denkbare Schwierigkeit, vor welcher der einzig richtige und würdige Gedanke an Herstellung einer vollen deutschen Einheit zurückweichen sollte? wenn Preußen noch immer keinen einzig wahren Staats- mann hat, auch nach seiner bisherigen Geschichte kaum einen solchen haben kann, soll deswegen Deutschland zerrissen und zu allem alten neues Elend geschaffen werden? Wenn Preußen ein christlicher Staat sein will; warum übt es denn nicht in der That die allerersten christlichen Pflich- ten gegen die deutschen Länder einzeln und im Ganzen? soll das Christenthum unter uns bestän- dig nur den Unterthanen vorgehalten werden? soll das Jahr 1848 nicht wenigstens dies mit un- auslöschlichen Zügen gelehrt haben, daß die alte deutsche Politik, wie sie denn doch vorzüglich auch von Preußen ausgeübt, ja von 1817--1848 allein durch Preußen möglich wurde, ein Grund alles deutschen Verderbens ist?„ Wir wünschen aufrichtig daß durch dieses offene und auf Wahr- heit beruhende Bekenntniß des Herrn Ewald bei recht vielen von seinen politischen Glaubensgenos- sen Eingang finden möge. Der Verfassungseid der kurhessischen Offiziere. Die Pflicht selbst ist für alle Offiziere, mögen sie auf die Verfassung vereidet sein oder nicht, völlig gleich, ja diejenigen, welche ihre Soldaten- pflicht zwei Mal beschworen haben, sollten sich um so mehr für gebunden halten, nicht gerade denje- nigen Theil der Verfassung zu verletzen, welcher sich speziell auf ihre Pflichten bezieht, -- es müßte denn sein, daß die kurhessischen Offiziere ihren Verfassungseid zunächst auf die Pflichten der Steuererheber und Gerichts=Assessoren und dann erst auf ihre eigenen verfassungsmäßigen Pflichten bezögen! Auf wessen Befehl aber und wem haben die kurhessischen Offiziere den sog. Verfassungseid geleistet: etwa den Gerichts= und Finanz - Behör- den, oder den Ständen, oder gar dem Hrn. Bayrhofer nebst demokratischen Clubbs? Jst es nicht ihr Kriegs= und Landesherr, dem und auf dessen Befehl sie, wie den Fahnen=, so auch den Verfassungseid geleistet haben, beide gleichbedeu- tend mit dem einzigen Unterschiede, daß der Ver- fassungseid die Contrasignatur des kriegsherrlichen Befehls durch einen verantwortlichen Minister be- dingt, und dies nicht als Voraussetzung des Ge- horsams der untern Grade des Offiziercorps, son- dern als eine politische Garantie für den Ober- befehlshaber und als ein Recht der Stände, so- bald deren Befugnisse und Pflichten in Geldbe- willigungen oder sonst concurriren. Ja, was noch mehr ist, in dem Musterlande aller Constitutionen, in Altengland, wird ein jeder hohe General einen mündlichen Befehl seines Königs in jeder Lage für völlig ausreichend halten, da -- wie dies eine authentische Aeußerung besagt -- die englischen Generale die ministerielle Contrasignatur nur als Beglaubigung der Königlichen Unterschrift behan- deln. -- Dem Unrechte allerdings soll Niemand dienen, sei es mit, sei es ohne Constitution, das wird ihn sein Gewissen auch ohne Verfassungseid lehren. Warum nun haben die kurhessischen Offi- ziere nicht einmal statt nach der „ Verfassungsmä- ßigkeit “ nach dem „Rechte“ gefragt; die Frage, ob der Kurfürst, seinen rebellischen Unterthanen gegenüber, im Rechte oder im Unrechte und ob eine Regierung die Formen einer Verfassung über- all zu respektiren im Stande sei, wenn von der andern Seite sowohl Form als Wesen mit Füßen getreten wird, würden sie sich nach ihrem Gewis- sen leichter haben beantworten können -- denn ( wie ein berühmter Heerführer sagte ) , „während einer Revolution kenne ich kein anderes Recht als meines Schwerdtes Länge!“ Dies das Recht, und die Verfassung des Soldaten ist: „Ehre, Treue und Gehorsam; diese beschwört er, wenn er den Degen umgürtet, und diese darf er auch nicht verleugnen, bis man ihm den Degen auf den Sarg legt.“ Deutschland. Aschaffenburg, 27. Okt. Der General der Cavallerie Fürst Taxis hat an alle unter ihm stehenden Truppen Abtheilungen folgenden Tags- befehl erlassen: „Soldaten! heute stößt das kai- serlich königl. österreichische 14. Jäger=Bataillon zu dem meinem Kommando allergnädigst anvertrau- ten Truppen. Es sind dieß die Söhne jener Helden, selbst Helden, die vor 36 Jahren unter den Befehlen des unvergeßlichen Feldmarschalls Wrede Uns tapfer zur Seite standen. Es sind dieß die braven Schützen, die sich auf den Schlacht- feldern Jtaliens und Ungarns unvergängliche Lor- beeren erkämpften und das Zeichen der Tapferkeit, nach dem wir Alle dürsten, glänzt auf ihrer Brust. Sie haben das köngl. 3. Jäger=Batailon in Frank- furt wie Brüder verlassen, wie Brüder nehmen wir sie in unsere Reihen auf. Sie sollen bei Uns alle Tugenden des Kriegers wiederfinden. Die Treue für König und Vaterland, die vollen-

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 261. Würzburg, 31. Oktober 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische261_1850/1>, abgerufen am 03.12.2024.