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Die Bayerische Presse. Nr. 87. Würzburg, 11. April 1850.

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[Spaltenumbruch] hielt. Außerdem wurden von den Herren Hassel-
bach und von Senden Anträge gestellt, welche der
einfachen Annahme der Verfassung gar nicht ge-
dachten, sondern nur eine Formel für die Ueber-
reichung der Revisionsbeschlüsse an die Regierun-
gen gaben. Bei der Abstimmung stimmte zuerst
Herr v. Bodelschwingh mit der Rechten gegen
den Camphausen'schen, dann mit der Linken gegen
den Triest'schen Antrag, so daß beide mit 11 ge-
gen 10 Stimmen verworfen wurden. Der Bodel-
schwingh 'sche Antrag erhielt hierauf zwar von bei-
den Seiten einige Unterstützung, wurde aber mit
15 gegen 6 Stimmen verworfen. Auch die übri-
gen Anträge erhielten 5 bis 6 Stimmen. Es
ist also der Ausschuß in dem Falle, gar keinen
Majoritätsantrag an das Haus bringen zu kön-
nen, und es wird der Bericht sich auf die bloße
Erwähnung der gefallenen Anträge beschränken
müssen. Man schlug zwar schließlich vor, in ei-
ner spätern Sitzung noch eine Vermittelung zu
versuchen. es wurde jedoch auf einige Gegenbe-
merkungen des Hrn. Vinke darüber hinwegegangen.

Erfurt, 6. April. Jn der heutigen Sitzung
des Staatenhauses
legte v. Carlowitz die Pro-
tokolle des Verwaltungsraths auf das Bureau nie-
der und beantragte, sie dem Verfassungsausschuß
vorzulegen. Sie enthalten die Verhandlungen des
Verwaltungsraths bis zum 20. März. Sodann
wurden Wahlprüfungen vorgenommen und der Be-
richt des Ausschusses über die Geschäftsordnung
berathen, an welcher mehrere Abänderungen, meist
indeß nur die durch die Mitgliederzahl bedingten
Zahlenverhältnisse betreffend, beschlossen wurden.

sjplus Erfurt, 7. April. Der Ausgang der
Schlußberathung im Ausschusse des Volkshauses,
welcher als ein Zeichen der Rathlosigkeit aufge-
nommen werden mußte und nach dem Urtheile
gewichtiger Stimmen der Sache des Parlaments
mehr geschadet hat, als alle diplomatischen Noten,
hat sich im Ausschusse des Staatenhauses
nicht wiederholt. Vielmehr sind hier die von dem
Referenten der Unterkommission, Herrn v. Patow,
eingebrachten Anträge, welche mit denen des Herrn
Camphausen im andern Ausschusse im Wesentli-
chen identisch sind, mit der sehr bedeutenden Ma-
jorität von 19 gegen 5 Stimmen angenommen
worden. Die Sitzung des Ausschusses dauerte
gestern von 5 bis gegen 10 Uhr Abends. Zuerst
brachte Hr. v. Carlowitz im Namen des Verwal-
tungsrathes noch den Antrag ein, Art. 5 der
Additionalakte
in folgender Weise zu modifi-
ciren: "Das der Unionsgewalt zustehende Recht
des Krieges und Friedens übt dieselbe unbeschadet
der Rechte und Pflichten aus, welche der Union
aus dem Bunde vom Jahre 1815 erwachsen. Es
darf daher den außer der Union verbleibenden
deutschen Staaten gegenüber nicht ausgeübt wer-
den, vielmehr bleiben im Verhältnisse zu diesen
die den Landfrieden betreffenden Bestimmungen der
Bundesgesetzgebung in Kraft. Das Heerwesen
der Union wird in einer Weise geordnet, welche
sich der künftigen Gestaltung der deutschen Bun-
desverhältnisse anschließt." Der im andern Aus-
schusse bekanntlich vielbesprochene Antrag fand in
dieser Form keinen weiteren Anstoß und wurde
mit 21 gegen 1 angenommen. Was die Haupt-
frage betrifft, so lagen 5 verschiedene Anträge
vor. I. Antrag Brüggemann: Der Ausschuß
wolle beantragen, 1 ) daß die Verfassung sofort
revidirt werde; 2 ) daß die aus der Revision her-
vorgehenden Abänderungsvorschläge dem Verwal-
tungsrathe mitgetheilt, dabei jedoch bemerkt werde,
daß das Staatenhaus sich den Beschluß über die
Annahme der Verfassung bis zum 15. Mai in
der Erwartung vorbehalte, bis dahin die Erklä-
rung der verbündeten Regierungen über die An-
nahme oder Verwerfung der Abänderungsvorschläge
zu erhalten; 3 ) daß das Staatenhaus über die
Annahme der Verfassung nach Maßgabe der er-
folgten Erklärungen, eventuell auch ohne irgend
eine Abänderung des Verfassungsentwurfs, nach
der Mitte des Monats Mai beschließe. II. Even-
tueller Antrag Brüggemann: Der Ausschuß wolle
beantragen, 1 ) daß man sofort zur Revision
schreite; daß nach erfolgter Revision sofort die
[Spaltenumbruch] Erklärung beschlossen werde, daß das Staatenhaus
für den Fall, daß die verbündeten Regierungen
der vorgeschlagenen Abänderungen nicht beitreten
sollten, auf die Annahme derselben Verzicht leiste
und bei der Fassung des Entwurfs stehen bleibe.
Der erste Antrag des Hrn. Brüggemann wurde
mit 23 gegen 1, der zweite mit 22 gegen 2
Stimmen verworfen. III. Antrag des Grafen
Rittberg: Der Ausschuß wolle folgenden Gang
der Verhandlungen und folgende Beschlüsse vor-
schlagen: 1 ) Es erfolgt zuerst die Berathung
und Beschlußnahme über die zur Verfassung ec. ec.
vorgeschlagenen Verbesserungen. 2 ) Dann werden
folgende Beschlüsse gefaßt: a ) das Staatenhaus
nimmt die Verfassung ec. ec. an; b ) das Staa-
tenhaus proponirt indeß in Uebereinstimmung mit
dem Volkshause den verbündeten Regierungan die
ad 1 beschlossenen Verbesserungen mit der Wir-
kung, daß die von ihnen angenommenen Verbesse-
rungen sofort in Kraft treten, die von ihnen ab-
gelehnten dagegen außer Anwendung und statt
derselben die ursprünglichen Bestimmungen der
nach Nro. 2 a in unveränderter Fassung ange-
nommenen Entwürfe in Kraft bleiben. Die vor-
stehenden Beschlüsse werden in Continuität gefaßt,
und es erfolgt ihre Mittheilung an den Verwal-
tungsrath gleichzeitig. Der Antrag wurde mit 19
gegen 5 Stimmen verworfen. IV. Antrag von
Watzendorf: Das Staatenhaus wolle in Einer
Abstimmung beschließen: mit der Revision der
Entwürfe der Verfassung ec. sofort zu beginnen,
zugleich aber zu erklären, daß die zu beschließen-
den Veränderungen nicht als Bedingungen der
Annahme der Entwürfe zu betrachten seien, viel-
mehr die letzteren, soweit die Veränderung vom
Parlamente nicht beschlossen werden oder die be-
schlossenen Abänderungen von den verbündeten Re-
gierungen nicht genehmigt werden sollten, im Gan-
zen und unbedingt anzunehmen. Der Antrag
wurde mit 22 gegen 2 Stimmen verworfen. Ge-
gen alle diese Anträge erhob sich besonders der
Einwand, daß sie die Annahme der Verfassung
nicht einfach und für sich allein voranstellten, son-
dern entweder nur für gewisse Eventualitäten vor-
behielten, oder sie doch erst in zweiter Reihe nach
Erwähnung der Revision aussprächen. Man ge-
langte zuletzt zu dem von Hrn. v. Patow formu-
lirten Antrage der Untercommission: das Staa-
tenhaus beschließt: 1 ) die Verfassung und das
Wahlgesetz anzunehmen; 2 ) die Additionalakte an-
zunehmen; 3 ) die in der Eröffnungsbotschaft ge-
forderte Ermächtigung in Betreff der Handelsver-
hältnisse Oldenburgs und der Hansestädte zu erthei-
len, jedoch mit Vorbehalt der definitiven Geneh-
migung der zu treffenden Vereinbarungen durch
den nächsten Reichstag; 4 ) den verbündeten Re-
gierungen folgende Veränderungen der Verfassung,
des Wahlgesetzes und der Additionalakte vorzu-
schlagen. ( Hier werden sämmtliche Revisionsan-
träge des Ausschusses eingeschaltet. ) Für den
Fall, daß die vom Staatenhause und Volkshause
übereinstimmend beschlossenen Veränderungen im
Ganzen oder Einzelnen die Genehmigung der ver-
bündeten Regierungen erhalten, erklärt das Staa-
tenhaus hierdurch seine Zustimmung, daß die Ver-
fassungsurkunde, das Wahlgesetz und die Additio-
nalakte hienach abgeändert und in dieser Gestalt
promulgirt werden, wobei das Staatenhaus jedoch
gleichzeitig damit einverstanden ist und erklärt,
daß es, in soweit jene Vorschläge die gedachte
Genehmigung nicht erhalten, bei den durch Zustim-
mung des Reichstages nach allen Seiten hin
rechtsverbindlich gewordenen Bestimmungen der
Verfassungsurkunde, des Wahlgesetzes und der
Additionalakte zu verbleiben hat. Der Antrag
erhielt, wie eben erwähnt, 19 Stimmen gegen 5.
Hierauf wurde noch Hr. v. Sybel zum Referen-
ten für den politischen, Hr. v. Patow für den
allgemeinen Theil ernannt. Schließt das Staa-
tenhaus sich dem Antrage des Ausschusses an, so
würde, was die formelle Behandlung betrifft, zuerst
eine gesonderte Diskussion und Abstimmung über die
Annahme der Verfassung stattfinden, worauf bekannt-
lich die Bahnhofspartei vorzugsweise Werth legt.
Erst nach ausgesprochener Annahme würde man
[Spaltenumbruch] dann an die Berathung und Beschlußnahme über
die Revisionsvorschläge ( Punkt 4. ) gelangen Es
würde zwischen den verschiedenen Anträgen ad 1
bis 4 nur insofern ein Zusammenhang eintreten,
als sie nebst der Schlußerklärung zuletzt gleichzei-
tig dem Verwaltungsrathe würden überreicht wer-
den. Dieser würde nach der dem Antrage zu
Grunde liegenden Auffassung sich ausschließlich
über den 4ten Punkt zu erklären haben, indem
die Rechtsverbindlichkeit der Verfassung selbst un-
mittelbar aus der Zustimmung des Parlaments
gefolgert wird.

Münster, 5. April. Heute waren die Pro-
fessoren der hiesigen theologischen und philosophi-
schen Fakultät zum königlichen Schlosse beschieden,
um daselbst den Eid auf die Verfassung zu leisten.
Dem Vernehmen nach haben die Professoren der
Theologie, die selbstredend sämmtlich Geistliche
sind, erklärt, daß sie den Eid nur unter ausdrück-
licher Verwahrung der Rechte der katholischen
Kirche leisten können, weßhalb sie zur Eidesleist-
ung nicht zugelassen sind. Die Oberpräsidien sollen
von Berlin die Weisung erhalten haben, denjeni-
gen Geistlichen, welche den Verfassungseid nicht
unbedingt leisten würden, sofortige Suspension
anzukündigen.

+ Wien, 6. April. Die Aburtheilung des
FML. Ludolf, welcher im Jahre 1848 Treviso
der provisorischen italienischen Regierung ohne Ge-
genwehr übergab, wird nächstens vor dem Kriegs-
gericht zu Prag stattfinden. -- Zu Pesth wurden
neuerdings vom dortigen Militärgericht acht To-
desurtheile gefällt, welche FZM. Haynau in 12-
bis 20jährige Festungsstrafe in Eisen umwandelte.
-- Aus dem Jnnern von Bosnien verlautet, daß
Omer Pascha ( ein Renegat, aus der k. k. Grenze
gebürtig ) bereits mit einem Heere von 40,000
Mann in Bosnien bei Novi Bazar eingerückt sei.
Seine Avantgarde soll bei Sieniza auf der Straße
nach Sarajewo stehen. -- Glaubwürdigem Ver-
nehmen nach steht die Emission der neuen Reichs-
schatzscheine in naher Aussicht und soll sich daran
die Einziehung aller übrigen Kategorien von Pa-
piergeld knüpfen.

Frankreich.

Paris, 4. April. Der Vorfall, welcher dem
Präsidenten auf seiner Rückkehr von der Truppen-
musterung in Vincennes zustieß, wird vom Kon-
stitutionnel wie folgt erzählt: "General Changar-
nier, der sich nach der Musterung vom Präsiden-
ten getrennt hatte, verließ Vincennes zuerst in Be-
gleitung einiger Kavalleristen. Er bemerkte unter
den Leuten, die zu beiden Seiten des Weges stan-
den, eine gewisse feindselige Haltung und drohende
Geberden, es gelang ihm jedoch, die Uebelgesinn-
ten durch die bloße Kraft seiner Ruhe und seiner
unerschrockenen Blicke im Zaum zu halten. Jndes-
sen stieg die Aufregung mehr und mehr. Endlich
kam der Präsident der Republik in einer Kalesche
an, den Kriegsminister General d'Hautpoul zur
Seite und zwei Adjutanten gegenüber. Begleitet
war er etwa von 30 Dragonern. Der Ruf: "Es
lebe die demokratische und soziale Republik!" be-
gann alsdann und dauerte einen großen Theil der
Fahrt über. Die Menge war bedeutend und das
Geschrei hörte gar nicht auf. Wir wollen hier
die aufrührerischen Rufe, die vorgebracht worden,
nicht wiederholen. Jndividuen mit nackten Armen
näherten sich dem Wagen und fügten die Keckheit
der Geberden der Keckheit ihrer aufrührerischen
Rufe hinzu. Man erzählt ferner noch folgende
Episoden der beklagenswerthen Szene nach der
Revue von Vincennes. Ein leichter Wagen folgte
dem Präsidenten der Republik, um ihm nöthigen-
falls beim Umkehren behilflich zu sein. Zwei Be-
dienten in Livree befanden sich darauf. Dieser
Wagen wurde von den eifrigsten unter den Tu-
multuanten umringt, die beiden Bedienten herun-
tergerissen und geschlagen, grobe Späße ausgesto-
ßen und der Wagen eine Zeitlang angehalten.
Der General Changarnier wurde ebenfalls einen
Augenblick von der lärmenden Menge umringt.
Auf das wüthende Geschrei derselben ritt der Ge-
neral mitten unter die Gruppen, redete die kecksten

[Spaltenumbruch] hielt. Außerdem wurden von den Herren Hassel-
bach und von Senden Anträge gestellt, welche der
einfachen Annahme der Verfassung gar nicht ge-
dachten, sondern nur eine Formel für die Ueber-
reichung der Revisionsbeschlüsse an die Regierun-
gen gaben. Bei der Abstimmung stimmte zuerst
Herr v. Bodelschwingh mit der Rechten gegen
den Camphausen'schen, dann mit der Linken gegen
den Triest'schen Antrag, so daß beide mit 11 ge-
gen 10 Stimmen verworfen wurden. Der Bodel-
schwingh 'sche Antrag erhielt hierauf zwar von bei-
den Seiten einige Unterstützung, wurde aber mit
15 gegen 6 Stimmen verworfen. Auch die übri-
gen Anträge erhielten 5 bis 6 Stimmen. Es
ist also der Ausschuß in dem Falle, gar keinen
Majoritätsantrag an das Haus bringen zu kön-
nen, und es wird der Bericht sich auf die bloße
Erwähnung der gefallenen Anträge beschränken
müssen. Man schlug zwar schließlich vor, in ei-
ner spätern Sitzung noch eine Vermittelung zu
versuchen. es wurde jedoch auf einige Gegenbe-
merkungen des Hrn. Vinke darüber hinwegegangen.

Erfurt, 6. April. Jn der heutigen Sitzung
des Staatenhauses
legte v. Carlowitz die Pro-
tokolle des Verwaltungsraths auf das Bureau nie-
der und beantragte, sie dem Verfassungsausschuß
vorzulegen. Sie enthalten die Verhandlungen des
Verwaltungsraths bis zum 20. März. Sodann
wurden Wahlprüfungen vorgenommen und der Be-
richt des Ausschusses über die Geschäftsordnung
berathen, an welcher mehrere Abänderungen, meist
indeß nur die durch die Mitgliederzahl bedingten
Zahlenverhältnisse betreffend, beschlossen wurden.

sjplus Erfurt, 7. April. Der Ausgang der
Schlußberathung im Ausschusse des Volkshauses,
welcher als ein Zeichen der Rathlosigkeit aufge-
nommen werden mußte und nach dem Urtheile
gewichtiger Stimmen der Sache des Parlaments
mehr geschadet hat, als alle diplomatischen Noten,
hat sich im Ausschusse des Staatenhauses
nicht wiederholt. Vielmehr sind hier die von dem
Referenten der Unterkommission, Herrn v. Patow,
eingebrachten Anträge, welche mit denen des Herrn
Camphausen im andern Ausschusse im Wesentli-
chen identisch sind, mit der sehr bedeutenden Ma-
jorität von 19 gegen 5 Stimmen angenommen
worden. Die Sitzung des Ausschusses dauerte
gestern von 5 bis gegen 10 Uhr Abends. Zuerst
brachte Hr. v. Carlowitz im Namen des Verwal-
tungsrathes noch den Antrag ein, Art. 5 der
Additionalakte
in folgender Weise zu modifi-
ciren: „Das der Unionsgewalt zustehende Recht
des Krieges und Friedens übt dieselbe unbeschadet
der Rechte und Pflichten aus, welche der Union
aus dem Bunde vom Jahre 1815 erwachsen. Es
darf daher den außer der Union verbleibenden
deutschen Staaten gegenüber nicht ausgeübt wer-
den, vielmehr bleiben im Verhältnisse zu diesen
die den Landfrieden betreffenden Bestimmungen der
Bundesgesetzgebung in Kraft. Das Heerwesen
der Union wird in einer Weise geordnet, welche
sich der künftigen Gestaltung der deutschen Bun-
desverhältnisse anschließt.“ Der im andern Aus-
schusse bekanntlich vielbesprochene Antrag fand in
dieser Form keinen weiteren Anstoß und wurde
mit 21 gegen 1 angenommen. Was die Haupt-
frage betrifft, so lagen 5 verschiedene Anträge
vor. I. Antrag Brüggemann: Der Ausschuß
wolle beantragen, 1 ) daß die Verfassung sofort
revidirt werde; 2 ) daß die aus der Revision her-
vorgehenden Abänderungsvorschläge dem Verwal-
tungsrathe mitgetheilt, dabei jedoch bemerkt werde,
daß das Staatenhaus sich den Beschluß über die
Annahme der Verfassung bis zum 15. Mai in
der Erwartung vorbehalte, bis dahin die Erklä-
rung der verbündeten Regierungen über die An-
nahme oder Verwerfung der Abänderungsvorschläge
zu erhalten; 3 ) daß das Staatenhaus über die
Annahme der Verfassung nach Maßgabe der er-
folgten Erklärungen, eventuell auch ohne irgend
eine Abänderung des Verfassungsentwurfs, nach
der Mitte des Monats Mai beschließe. II. Even-
tueller Antrag Brüggemann: Der Ausschuß wolle
beantragen, 1 ) daß man sofort zur Revision
schreite; daß nach erfolgter Revision sofort die
[Spaltenumbruch] Erklärung beschlossen werde, daß das Staatenhaus
für den Fall, daß die verbündeten Regierungen
der vorgeschlagenen Abänderungen nicht beitreten
sollten, auf die Annahme derselben Verzicht leiste
und bei der Fassung des Entwurfs stehen bleibe.
Der erste Antrag des Hrn. Brüggemann wurde
mit 23 gegen 1, der zweite mit 22 gegen 2
Stimmen verworfen. III. Antrag des Grafen
Rittberg: Der Ausschuß wolle folgenden Gang
der Verhandlungen und folgende Beschlüsse vor-
schlagen: 1 ) Es erfolgt zuerst die Berathung
und Beschlußnahme über die zur Verfassung ec. ec.
vorgeschlagenen Verbesserungen. 2 ) Dann werden
folgende Beschlüsse gefaßt: a ) das Staatenhaus
nimmt die Verfassung ec. ec. an; b ) das Staa-
tenhaus proponirt indeß in Uebereinstimmung mit
dem Volkshause den verbündeten Regierungan die
ad 1 beschlossenen Verbesserungen mit der Wir-
kung, daß die von ihnen angenommenen Verbesse-
rungen sofort in Kraft treten, die von ihnen ab-
gelehnten dagegen außer Anwendung und statt
derselben die ursprünglichen Bestimmungen der
nach Nro. 2 a in unveränderter Fassung ange-
nommenen Entwürfe in Kraft bleiben. Die vor-
stehenden Beschlüsse werden in Continuität gefaßt,
und es erfolgt ihre Mittheilung an den Verwal-
tungsrath gleichzeitig. Der Antrag wurde mit 19
gegen 5 Stimmen verworfen. IV. Antrag von
Watzendorf: Das Staatenhaus wolle in Einer
Abstimmung beschließen: mit der Revision der
Entwürfe der Verfassung ec. sofort zu beginnen,
zugleich aber zu erklären, daß die zu beschließen-
den Veränderungen nicht als Bedingungen der
Annahme der Entwürfe zu betrachten seien, viel-
mehr die letzteren, soweit die Veränderung vom
Parlamente nicht beschlossen werden oder die be-
schlossenen Abänderungen von den verbündeten Re-
gierungen nicht genehmigt werden sollten, im Gan-
zen und unbedingt anzunehmen. Der Antrag
wurde mit 22 gegen 2 Stimmen verworfen. Ge-
gen alle diese Anträge erhob sich besonders der
Einwand, daß sie die Annahme der Verfassung
nicht einfach und für sich allein voranstellten, son-
dern entweder nur für gewisse Eventualitäten vor-
behielten, oder sie doch erst in zweiter Reihe nach
Erwähnung der Revision aussprächen. Man ge-
langte zuletzt zu dem von Hrn. v. Patow formu-
lirten Antrage der Untercommission: das Staa-
tenhaus beschließt: 1 ) die Verfassung und das
Wahlgesetz anzunehmen; 2 ) die Additionalakte an-
zunehmen; 3 ) die in der Eröffnungsbotschaft ge-
forderte Ermächtigung in Betreff der Handelsver-
hältnisse Oldenburgs und der Hansestädte zu erthei-
len, jedoch mit Vorbehalt der definitiven Geneh-
migung der zu treffenden Vereinbarungen durch
den nächsten Reichstag; 4 ) den verbündeten Re-
gierungen folgende Veränderungen der Verfassung,
des Wahlgesetzes und der Additionalakte vorzu-
schlagen. ( Hier werden sämmtliche Revisionsan-
träge des Ausschusses eingeschaltet. ) Für den
Fall, daß die vom Staatenhause und Volkshause
übereinstimmend beschlossenen Veränderungen im
Ganzen oder Einzelnen die Genehmigung der ver-
bündeten Regierungen erhalten, erklärt das Staa-
tenhaus hierdurch seine Zustimmung, daß die Ver-
fassungsurkunde, das Wahlgesetz und die Additio-
nalakte hienach abgeändert und in dieser Gestalt
promulgirt werden, wobei das Staatenhaus jedoch
gleichzeitig damit einverstanden ist und erklärt,
daß es, in soweit jene Vorschläge die gedachte
Genehmigung nicht erhalten, bei den durch Zustim-
mung des Reichstages nach allen Seiten hin
rechtsverbindlich gewordenen Bestimmungen der
Verfassungsurkunde, des Wahlgesetzes und der
Additionalakte zu verbleiben hat. Der Antrag
erhielt, wie eben erwähnt, 19 Stimmen gegen 5.
Hierauf wurde noch Hr. v. Sybel zum Referen-
ten für den politischen, Hr. v. Patow für den
allgemeinen Theil ernannt. Schließt das Staa-
tenhaus sich dem Antrage des Ausschusses an, so
würde, was die formelle Behandlung betrifft, zuerst
eine gesonderte Diskussion und Abstimmung über die
Annahme der Verfassung stattfinden, worauf bekannt-
lich die Bahnhofspartei vorzugsweise Werth legt.
Erst nach ausgesprochener Annahme würde man
[Spaltenumbruch] dann an die Berathung und Beschlußnahme über
die Revisionsvorschläge ( Punkt 4. ) gelangen Es
würde zwischen den verschiedenen Anträgen ad 1
bis 4 nur insofern ein Zusammenhang eintreten,
als sie nebst der Schlußerklärung zuletzt gleichzei-
tig dem Verwaltungsrathe würden überreicht wer-
den. Dieser würde nach der dem Antrage zu
Grunde liegenden Auffassung sich ausschließlich
über den 4ten Punkt zu erklären haben, indem
die Rechtsverbindlichkeit der Verfassung selbst un-
mittelbar aus der Zustimmung des Parlaments
gefolgert wird.

Münster, 5. April. Heute waren die Pro-
fessoren der hiesigen theologischen und philosophi-
schen Fakultät zum königlichen Schlosse beschieden,
um daselbst den Eid auf die Verfassung zu leisten.
Dem Vernehmen nach haben die Professoren der
Theologie, die selbstredend sämmtlich Geistliche
sind, erklärt, daß sie den Eid nur unter ausdrück-
licher Verwahrung der Rechte der katholischen
Kirche leisten können, weßhalb sie zur Eidesleist-
ung nicht zugelassen sind. Die Oberpräsidien sollen
von Berlin die Weisung erhalten haben, denjeni-
gen Geistlichen, welche den Verfassungseid nicht
unbedingt leisten würden, sofortige Suspension
anzukündigen.

+ Wien, 6. April. Die Aburtheilung des
FML. Ludolf, welcher im Jahre 1848 Treviso
der provisorischen italienischen Regierung ohne Ge-
genwehr übergab, wird nächstens vor dem Kriegs-
gericht zu Prag stattfinden. -- Zu Pesth wurden
neuerdings vom dortigen Militärgericht acht To-
desurtheile gefällt, welche FZM. Haynau in 12-
bis 20jährige Festungsstrafe in Eisen umwandelte.
-- Aus dem Jnnern von Bosnien verlautet, daß
Omer Pascha ( ein Renegat, aus der k. k. Grenze
gebürtig ) bereits mit einem Heere von 40,000
Mann in Bosnien bei Novi Bazar eingerückt sei.
Seine Avantgarde soll bei Sieniza auf der Straße
nach Sarajewo stehen. -- Glaubwürdigem Ver-
nehmen nach steht die Emission der neuen Reichs-
schatzscheine in naher Aussicht und soll sich daran
die Einziehung aller übrigen Kategorien von Pa-
piergeld knüpfen.

Frankreich.

Paris, 4. April. Der Vorfall, welcher dem
Präsidenten auf seiner Rückkehr von der Truppen-
musterung in Vincennes zustieß, wird vom Kon-
stitutionnel wie folgt erzählt: „General Changar-
nier, der sich nach der Musterung vom Präsiden-
ten getrennt hatte, verließ Vincennes zuerst in Be-
gleitung einiger Kavalleristen. Er bemerkte unter
den Leuten, die zu beiden Seiten des Weges stan-
den, eine gewisse feindselige Haltung und drohende
Geberden, es gelang ihm jedoch, die Uebelgesinn-
ten durch die bloße Kraft seiner Ruhe und seiner
unerschrockenen Blicke im Zaum zu halten. Jndes-
sen stieg die Aufregung mehr und mehr. Endlich
kam der Präsident der Republik in einer Kalesche
an, den Kriegsminister General d'Hautpoul zur
Seite und zwei Adjutanten gegenüber. Begleitet
war er etwa von 30 Dragonern. Der Ruf: „Es
lebe die demokratische und soziale Republik!“ be-
gann alsdann und dauerte einen großen Theil der
Fahrt über. Die Menge war bedeutend und das
Geschrei hörte gar nicht auf. Wir wollen hier
die aufrührerischen Rufe, die vorgebracht worden,
nicht wiederholen. Jndividuen mit nackten Armen
näherten sich dem Wagen und fügten die Keckheit
der Geberden der Keckheit ihrer aufrührerischen
Rufe hinzu. Man erzählt ferner noch folgende
Episoden der beklagenswerthen Szene nach der
Revue von Vincennes. Ein leichter Wagen folgte
dem Präsidenten der Republik, um ihm nöthigen-
falls beim Umkehren behilflich zu sein. Zwei Be-
dienten in Livree befanden sich darauf. Dieser
Wagen wurde von den eifrigsten unter den Tu-
multuanten umringt, die beiden Bedienten herun-
tergerissen und geschlagen, grobe Späße ausgesto-
ßen und der Wagen eine Zeitlang angehalten.
Der General Changarnier wurde ebenfalls einen
Augenblick von der lärmenden Menge umringt.
Auf das wüthende Geschrei derselben ritt der Ge-
neral mitten unter die Gruppen, redete die kecksten

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[0003] hielt. Außerdem wurden von den Herren Hassel- bach und von Senden Anträge gestellt, welche der einfachen Annahme der Verfassung gar nicht ge- dachten, sondern nur eine Formel für die Ueber- reichung der Revisionsbeschlüsse an die Regierun- gen gaben. Bei der Abstimmung stimmte zuerst Herr v. Bodelschwingh mit der Rechten gegen den Camphausen'schen, dann mit der Linken gegen den Triest'schen Antrag, so daß beide mit 11 ge- gen 10 Stimmen verworfen wurden. Der Bodel- schwingh 'sche Antrag erhielt hierauf zwar von bei- den Seiten einige Unterstützung, wurde aber mit 15 gegen 6 Stimmen verworfen. Auch die übri- gen Anträge erhielten 5 bis 6 Stimmen. Es ist also der Ausschuß in dem Falle, gar keinen Majoritätsantrag an das Haus bringen zu kön- nen, und es wird der Bericht sich auf die bloße Erwähnung der gefallenen Anträge beschränken müssen. Man schlug zwar schließlich vor, in ei- ner spätern Sitzung noch eine Vermittelung zu versuchen. es wurde jedoch auf einige Gegenbe- merkungen des Hrn. Vinke darüber hinwegegangen. Erfurt, 6. April. Jn der heutigen Sitzung des Staatenhauses legte v. Carlowitz die Pro- tokolle des Verwaltungsraths auf das Bureau nie- der und beantragte, sie dem Verfassungsausschuß vorzulegen. Sie enthalten die Verhandlungen des Verwaltungsraths bis zum 20. März. Sodann wurden Wahlprüfungen vorgenommen und der Be- richt des Ausschusses über die Geschäftsordnung berathen, an welcher mehrere Abänderungen, meist indeß nur die durch die Mitgliederzahl bedingten Zahlenverhältnisse betreffend, beschlossen wurden. sjplus Erfurt, 7. April. Der Ausgang der Schlußberathung im Ausschusse des Volkshauses, welcher als ein Zeichen der Rathlosigkeit aufge- nommen werden mußte und nach dem Urtheile gewichtiger Stimmen der Sache des Parlaments mehr geschadet hat, als alle diplomatischen Noten, hat sich im Ausschusse des Staatenhauses nicht wiederholt. Vielmehr sind hier die von dem Referenten der Unterkommission, Herrn v. Patow, eingebrachten Anträge, welche mit denen des Herrn Camphausen im andern Ausschusse im Wesentli- chen identisch sind, mit der sehr bedeutenden Ma- jorität von 19 gegen 5 Stimmen angenommen worden. Die Sitzung des Ausschusses dauerte gestern von 5 bis gegen 10 Uhr Abends. Zuerst brachte Hr. v. Carlowitz im Namen des Verwal- tungsrathes noch den Antrag ein, Art. 5 der Additionalakte in folgender Weise zu modifi- ciren: „Das der Unionsgewalt zustehende Recht des Krieges und Friedens übt dieselbe unbeschadet der Rechte und Pflichten aus, welche der Union aus dem Bunde vom Jahre 1815 erwachsen. Es darf daher den außer der Union verbleibenden deutschen Staaten gegenüber nicht ausgeübt wer- den, vielmehr bleiben im Verhältnisse zu diesen die den Landfrieden betreffenden Bestimmungen der Bundesgesetzgebung in Kraft. Das Heerwesen der Union wird in einer Weise geordnet, welche sich der künftigen Gestaltung der deutschen Bun- desverhältnisse anschließt.“ Der im andern Aus- schusse bekanntlich vielbesprochene Antrag fand in dieser Form keinen weiteren Anstoß und wurde mit 21 gegen 1 angenommen. Was die Haupt- frage betrifft, so lagen 5 verschiedene Anträge vor. I. Antrag Brüggemann: Der Ausschuß wolle beantragen, 1 ) daß die Verfassung sofort revidirt werde; 2 ) daß die aus der Revision her- vorgehenden Abänderungsvorschläge dem Verwal- tungsrathe mitgetheilt, dabei jedoch bemerkt werde, daß das Staatenhaus sich den Beschluß über die Annahme der Verfassung bis zum 15. Mai in der Erwartung vorbehalte, bis dahin die Erklä- rung der verbündeten Regierungen über die An- nahme oder Verwerfung der Abänderungsvorschläge zu erhalten; 3 ) daß das Staatenhaus über die Annahme der Verfassung nach Maßgabe der er- folgten Erklärungen, eventuell auch ohne irgend eine Abänderung des Verfassungsentwurfs, nach der Mitte des Monats Mai beschließe. II. Even- tueller Antrag Brüggemann: Der Ausschuß wolle beantragen, 1 ) daß man sofort zur Revision schreite; daß nach erfolgter Revision sofort die Erklärung beschlossen werde, daß das Staatenhaus für den Fall, daß die verbündeten Regierungen der vorgeschlagenen Abänderungen nicht beitreten sollten, auf die Annahme derselben Verzicht leiste und bei der Fassung des Entwurfs stehen bleibe. Der erste Antrag des Hrn. Brüggemann wurde mit 23 gegen 1, der zweite mit 22 gegen 2 Stimmen verworfen. III. Antrag des Grafen Rittberg: Der Ausschuß wolle folgenden Gang der Verhandlungen und folgende Beschlüsse vor- schlagen: 1 ) Es erfolgt zuerst die Berathung und Beschlußnahme über die zur Verfassung ec. ec. vorgeschlagenen Verbesserungen. 2 ) Dann werden folgende Beschlüsse gefaßt: a ) das Staatenhaus nimmt die Verfassung ec. ec. an; b ) das Staa- tenhaus proponirt indeß in Uebereinstimmung mit dem Volkshause den verbündeten Regierungan die ad 1 beschlossenen Verbesserungen mit der Wir- kung, daß die von ihnen angenommenen Verbesse- rungen sofort in Kraft treten, die von ihnen ab- gelehnten dagegen außer Anwendung und statt derselben die ursprünglichen Bestimmungen der nach Nro. 2 a in unveränderter Fassung ange- nommenen Entwürfe in Kraft bleiben. Die vor- stehenden Beschlüsse werden in Continuität gefaßt, und es erfolgt ihre Mittheilung an den Verwal- tungsrath gleichzeitig. Der Antrag wurde mit 19 gegen 5 Stimmen verworfen. IV. Antrag von Watzendorf: Das Staatenhaus wolle in Einer Abstimmung beschließen: mit der Revision der Entwürfe der Verfassung ec. sofort zu beginnen, zugleich aber zu erklären, daß die zu beschließen- den Veränderungen nicht als Bedingungen der Annahme der Entwürfe zu betrachten seien, viel- mehr die letzteren, soweit die Veränderung vom Parlamente nicht beschlossen werden oder die be- schlossenen Abänderungen von den verbündeten Re- gierungen nicht genehmigt werden sollten, im Gan- zen und unbedingt anzunehmen. Der Antrag wurde mit 22 gegen 2 Stimmen verworfen. Ge- gen alle diese Anträge erhob sich besonders der Einwand, daß sie die Annahme der Verfassung nicht einfach und für sich allein voranstellten, son- dern entweder nur für gewisse Eventualitäten vor- behielten, oder sie doch erst in zweiter Reihe nach Erwähnung der Revision aussprächen. Man ge- langte zuletzt zu dem von Hrn. v. Patow formu- lirten Antrage der Untercommission: das Staa- tenhaus beschließt: 1 ) die Verfassung und das Wahlgesetz anzunehmen; 2 ) die Additionalakte an- zunehmen; 3 ) die in der Eröffnungsbotschaft ge- forderte Ermächtigung in Betreff der Handelsver- hältnisse Oldenburgs und der Hansestädte zu erthei- len, jedoch mit Vorbehalt der definitiven Geneh- migung der zu treffenden Vereinbarungen durch den nächsten Reichstag; 4 ) den verbündeten Re- gierungen folgende Veränderungen der Verfassung, des Wahlgesetzes und der Additionalakte vorzu- schlagen. ( Hier werden sämmtliche Revisionsan- träge des Ausschusses eingeschaltet. ) Für den Fall, daß die vom Staatenhause und Volkshause übereinstimmend beschlossenen Veränderungen im Ganzen oder Einzelnen die Genehmigung der ver- bündeten Regierungen erhalten, erklärt das Staa- tenhaus hierdurch seine Zustimmung, daß die Ver- fassungsurkunde, das Wahlgesetz und die Additio- nalakte hienach abgeändert und in dieser Gestalt promulgirt werden, wobei das Staatenhaus jedoch gleichzeitig damit einverstanden ist und erklärt, daß es, in soweit jene Vorschläge die gedachte Genehmigung nicht erhalten, bei den durch Zustim- mung des Reichstages nach allen Seiten hin rechtsverbindlich gewordenen Bestimmungen der Verfassungsurkunde, des Wahlgesetzes und der Additionalakte zu verbleiben hat. Der Antrag erhielt, wie eben erwähnt, 19 Stimmen gegen 5. Hierauf wurde noch Hr. v. Sybel zum Referen- ten für den politischen, Hr. v. Patow für den allgemeinen Theil ernannt. Schließt das Staa- tenhaus sich dem Antrage des Ausschusses an, so würde, was die formelle Behandlung betrifft, zuerst eine gesonderte Diskussion und Abstimmung über die Annahme der Verfassung stattfinden, worauf bekannt- lich die Bahnhofspartei vorzugsweise Werth legt. Erst nach ausgesprochener Annahme würde man dann an die Berathung und Beschlußnahme über die Revisionsvorschläge ( Punkt 4. ) gelangen Es würde zwischen den verschiedenen Anträgen ad 1 bis 4 nur insofern ein Zusammenhang eintreten, als sie nebst der Schlußerklärung zuletzt gleichzei- tig dem Verwaltungsrathe würden überreicht wer- den. Dieser würde nach der dem Antrage zu Grunde liegenden Auffassung sich ausschließlich über den 4ten Punkt zu erklären haben, indem die Rechtsverbindlichkeit der Verfassung selbst un- mittelbar aus der Zustimmung des Parlaments gefolgert wird. Münster, 5. April. Heute waren die Pro- fessoren der hiesigen theologischen und philosophi- schen Fakultät zum königlichen Schlosse beschieden, um daselbst den Eid auf die Verfassung zu leisten. Dem Vernehmen nach haben die Professoren der Theologie, die selbstredend sämmtlich Geistliche sind, erklärt, daß sie den Eid nur unter ausdrück- licher Verwahrung der Rechte der katholischen Kirche leisten können, weßhalb sie zur Eidesleist- ung nicht zugelassen sind. Die Oberpräsidien sollen von Berlin die Weisung erhalten haben, denjeni- gen Geistlichen, welche den Verfassungseid nicht unbedingt leisten würden, sofortige Suspension anzukündigen. + Wien, 6. April. Die Aburtheilung des FML. Ludolf, welcher im Jahre 1848 Treviso der provisorischen italienischen Regierung ohne Ge- genwehr übergab, wird nächstens vor dem Kriegs- gericht zu Prag stattfinden. -- Zu Pesth wurden neuerdings vom dortigen Militärgericht acht To- desurtheile gefällt, welche FZM. Haynau in 12- bis 20jährige Festungsstrafe in Eisen umwandelte. -- Aus dem Jnnern von Bosnien verlautet, daß Omer Pascha ( ein Renegat, aus der k. k. Grenze gebürtig ) bereits mit einem Heere von 40,000 Mann in Bosnien bei Novi Bazar eingerückt sei. Seine Avantgarde soll bei Sieniza auf der Straße nach Sarajewo stehen. -- Glaubwürdigem Ver- nehmen nach steht die Emission der neuen Reichs- schatzscheine in naher Aussicht und soll sich daran die Einziehung aller übrigen Kategorien von Pa- piergeld knüpfen. Frankreich. Paris, 4. April. Der Vorfall, welcher dem Präsidenten auf seiner Rückkehr von der Truppen- musterung in Vincennes zustieß, wird vom Kon- stitutionnel wie folgt erzählt: „General Changar- nier, der sich nach der Musterung vom Präsiden- ten getrennt hatte, verließ Vincennes zuerst in Be- gleitung einiger Kavalleristen. Er bemerkte unter den Leuten, die zu beiden Seiten des Weges stan- den, eine gewisse feindselige Haltung und drohende Geberden, es gelang ihm jedoch, die Uebelgesinn- ten durch die bloße Kraft seiner Ruhe und seiner unerschrockenen Blicke im Zaum zu halten. Jndes- sen stieg die Aufregung mehr und mehr. Endlich kam der Präsident der Republik in einer Kalesche an, den Kriegsminister General d'Hautpoul zur Seite und zwei Adjutanten gegenüber. Begleitet war er etwa von 30 Dragonern. Der Ruf: „Es lebe die demokratische und soziale Republik!“ be- gann alsdann und dauerte einen großen Theil der Fahrt über. Die Menge war bedeutend und das Geschrei hörte gar nicht auf. Wir wollen hier die aufrührerischen Rufe, die vorgebracht worden, nicht wiederholen. Jndividuen mit nackten Armen näherten sich dem Wagen und fügten die Keckheit der Geberden der Keckheit ihrer aufrührerischen Rufe hinzu. Man erzählt ferner noch folgende Episoden der beklagenswerthen Szene nach der Revue von Vincennes. Ein leichter Wagen folgte dem Präsidenten der Republik, um ihm nöthigen- falls beim Umkehren behilflich zu sein. Zwei Be- dienten in Livree befanden sich darauf. Dieser Wagen wurde von den eifrigsten unter den Tu- multuanten umringt, die beiden Bedienten herun- tergerissen und geschlagen, grobe Späße ausgesto- ßen und der Wagen eine Zeitlang angehalten. Der General Changarnier wurde ebenfalls einen Augenblick von der lärmenden Menge umringt. Auf das wüthende Geschrei derselben ritt der Ge- neral mitten unter die Gruppen, redete die kecksten

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 87. Würzburg, 11. April 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische087_1850/3>, abgerufen am 18.12.2024.