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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 37. Rudolstadt, 14. Juni 1847.

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Das amerikanische Passagiergesetz und die Aus-
wanderer = Expedienten in Bremen.
( Aus der Bremer Zeitung vom 29. Mai 1847. )

Alle Passagiercontracte, welche im Frühjahr 1847 in Europa abgeschlossen sind,
wurden auf die Grundlage des in Nordamerika seit beinahe einem Menschenalter
bestehenden Gesetzes wegen Einführung von Passagieren abgeschlossen, wie die ge-
druckten Bedingungen der Passagierexpedienten, unter denen die Passagiere zur
Ueberfahrt angenommen wurden, nämlich auf 5 Tonnengröße 2 Personen, es auch
ausdrücklich bevorworten, und außerdem bestimmen sie noch, daß die Passagiere sich
den Gesetzen dor Vereinigten Staaten in jeder Hinsicht zu unterwerfen haben.
Wir stellen nicht in Abrede, daß man es in Nordamerika, als man die neue
Verordnung erließ, wohlgemeint habe; aber wir sprechen nur die Ansicht aller
Verstandigen aus, wenn wir behaupten, daß man in Washington übereilt verfuhr
und ganz unnöthigerweise die Jnteressen vieler Tausende, namentlich auch der Aus-
wanderer selbst, schädigte. Die anberaumte Frist, daß nur diejenigen Schiffe,
welche vor dem 31. Mai in den nordamerikanischen Häfen ankommen, nach dem
alten Passagiergesetze behandelt werden sollen, ist so kurz, daß Schiffe, die eine
Reise von 43 Tagen machen, nach dem strengen Wortlaut des Gesetzes und der
noch strengeren Auslegung desselben durch den Schatzsekretär, ohne Gnade con-
fiscirt
werden müssen, da sie mehr als 20 Personen über die nach
dem neuen Gesetz erlaubte Zahl von Passagieren an Bord
haben.
Allerdings haben diese Leute unschuldig, unbewußt gefehlt, und die
amerikanische Regierung, das Gouvernement des freiesten Staats der Welt, wird
ihren Fiskus nicht mit Confiskationen bereichern, die in der Weltgeschichte nicht
unter die " noble deeds of Uncle Sam " verzeichnet werden dürften.

Wir glauben noch nicht an Confiskationen und Strafen, da wir an die
Ehrenhaftigkeit des Washingtoncabinets glauben; aber wir dürfen denn doch auch
nicht die Bedenklichkeiten unterdrücken, welche uns zu der Frage veranlassen: Was
ist die Ursache, daß der Schatzsekretär auf die dringenden Vorstellungen des
preußischen Gesandten Hrn. v. Gerolt und vieler europäischen Konsuln, so viel
uns bekannt, noch immer nicht die von ihm beliebte, scharfe und strenge Aus-
legung des Gesetzes zurückgenommen oder gemildert hat? Wenn es wahr ist, was
vielfach behauptet wird: daß der Schatzsekretär erklärt habe, er habe die Härte
seiner Anslegung des Gesetzes in dem ihm geschilderten Umfange, aus Mangel an
genauer Kenntniß der Sache nicht so allseitig erwogen, so hätte, däucht uns,
eine neue, mildernde Note an die Zollhausbeamten vom Schatzsekretär auch längst
erlassen werden müssen. Wir können uns nicht enthalten, hier anzuführen, wie
wenig stichhaltig die antwerpener Handelkammer das neue Gesetz inter-
pretirte, wenn sie annahm, daß das neue Passagiergesetz nur anwendbar sei auf
die nach dem 31. Mai von Europa expedirten Schiffe. Die rotterdamer
Gerichte
haben schlagender gehandelt, denn sie zwangen die amerika-
nischen
Kapitäns, welche deselbst in Ladung lagen, nach dem alten Gesetz die
volle Zahl Passagiere an Bord zu nehmen. Der schlaue myn Heer judicirte ganz
richtig: beharrt man in Amerika bei der kurz gestellten Frist, so mag man auch
zunächst das eigene Fleisch und Blut, hier amerik. Schiffseigenthum, confisciren.

Wenn wir genau nachforschen, aus welchen Gründen das neue amerik.
Passagiergesetz hervorgegangen, so glauben wir frei sagen zu dürfen, daß es die
von Liverpool und Havre abgehenden amerik. Liners gewesen, die in der
Regel so viel Frachtgut genommen und den Passagieren aus Gier so wenig
Raum vom Zwischendeck gegeben, daß die gerechtesten und bittersten
Klagen darüber geführt wurden. Jn Havre sowohl als in Liverpool, wo
die Selbstverproviantirung gestattet ist, ward der wenige den Passa-
gieren gegönnte Raum noch sehr dadurch verkümmert, daß jeder Passagier den
selbst eingelegten Proviant bei sich führt.

Von Bremen aus, wo seit Bestehen der Auswanderung aus höheren Rück-
sichten keine Selbstverproviantirung gestattet wurde, fiel letzterer Uebel-
stand schon von selbst weg und die Frachtsätze waren hier in der Regel so niedrig,
daß, wie uns aus glaubhafter Quelle versichert worden, viele Schiffe gar kein
Frachtgut
nahmen, um nicht 5 Tage Aufenthalt zu riskiren, welche die amerik.
Zollgesetze den Empfängern von Waaren zur Empfangsfrist aus den Schiffen ge-
statten. Dann hat die beklagenswerthe Angelegenheit der aus Darmstadt gekom-
menen Großzimmerer Auswandrer in den Ver. Staaten die ungegründete
panische Furcht erregt, als wolle Europa alle seine Armen den Verein. Staaten
zuweisen. Das Bondsystem, welches in einigen Landungsplätzen zur Bereicherung
einzelner Jndividuen auf Kosten der Stadtkassen eingerissen war, hat auch viele
Klagen hervorgerufen, denn die Stadtkassen konnten es nicht verschmerzen, daß
die Bondleute ihnen die allerdings der Stadt gebührenden Einnahmen verkümmerten.

Was die Wirkung des neuen Gesetzes auf die europäischen Häfen anbelangt,
so hörte man aus allen Einschiffungsplätzen schon Ausgang März und Anfangs
April von ungewöhnlich zahlreichen Passagieranmeldungen, so daß die bis Mai,
Juni bei gewöhnlichem Geschäftsgang zu erwartenden Schiffe bereits alle besetzt
waren. Diese großen Anmeldungen und die täglich steigenden Preise der Lebens-
mittel erhöhten die Ueberfahrtspreise mehr und mehr. Gerade um die Zeit, als
die höchste Aufregung im Getreidehandel stattfand, wo man in Folge der
Theuerung aus allen Gegenden Deutschlands leider von Brottumult berichten
hörte, traf hier in Bremen die Nachricht von dem neuen amerikanischen Passa-
giergesetz mit der Auslegung des Schatzkammersekretärs ein.

[Spaltenumbruch]

Erklärlicherweise war die erste Aufregung bei allen in der Schifffahrt nach
Nordamerika und in der Auswanderungssache Betheiligten, namentlich den Erpe-
dienten sehr groß, und drei hiesige Häuser ( F. J. Wichelhausen & Comp.,
Lüdering & Comp. und Schiffsmakler H. Aug. Heineken ) , die bei dem
Auswanderungsgeschaft momentan wohl am stärksten betheiligt waren, sandten an
alle ihre Agenten im Jnnern Deutschlands ein Rundschreiben, worin sie die Sach-
lage schilderten und dringend anriethen, vorläufig keinen Passagier
auf hier abgehen zu lassen. Auch in einigen öffentlichen Blättern erließen
diese Häuser Bekanntmachungen in ähnlichem Sinne. Sie hatten sich wohl über-
zeugt, daß bei der Art und Weise, wie manche Agenten gegen die Weisungen
ihrer hiesigen Committenten handeln und wie höchst leichtfertig sie oft die stricten
Vorschriften umgehen, eine durchaus klare und bestimmte Sprache im erwähnten
Cirkular geführt werden mußte, und wir haben nicht ohne Grund gesagt, daß
die überall in Deutschland auftauchenden Brotunruhen wohl die Besorgniß mit er-
zeugten, den Zusammenfluß von mehreren tausend unbeschäftigten Leuten, die
böswilligen Aufreizungen in ihrem vermeintlichen Rechte nur um so zugänglicher
geworden, zu vermeiden.

Es mußte Zeit und Ruhe gewonnen werden, um Mittel zu
schaffen, die angenommenen Auswanderer nach und nach fort-
zuschaffen.
Schon am 1. Mai erließen dieselben hiesigen Häuser ein zweites
Rundschreiben an ihre Agenten, worin sie die Passagiere beruhigen und sagen:
daß man bei der Unmöglichkeit, so viel Schiffe aufzutreiben
als nöthig seien, um die angenommenen Passagiere ohne
einen sehr großen Zeitverlust direct nach den Ver. Staaten
fortzuschaffen: nun die Expedition theilweise mit über Quebek
beschaffen würde
.

Es ist notorisch, daß der größte Theil der deutschen Auswanderer, der in die
Ver. Staaten Nordamerika's zieht, nach dem großen Westen des Landes: den
Staaten Ohio, Michigan, Jndiana, Jllinois, Wisconsin und Jowa geht, und
es steht nach allen eingezogenen glaubwürdigen Erkundigungen fest ( und ist uns
nachgewiesen durch den Brief eines höchst achtbaren liverpooler Hauses, dessen
Chef in Canada wohnte ) , daß der Weg über Quebek für die nach
oben genannten Staaten gehenden Auswanderer ziemlich eben
so billig und eben so bequem ist, als über Baltimore, Phila-
delphia und Newyork.
Daß diese Reiseroute über Quebek bisher von
deutschen Auswanderern weniger benutzt ist, hat seinen Grund darin, daß der
Verkehr mit Canada ( einer englischen Kolonie ) nur hauptsächlich von England
aus betrieben wird und daß deutsche und amerikanische Schiffe ihre Rückladungen
in Häfen der Ver. Staaten finden, also bei einer Reise nach dem St. Lorenzstrom
in doppelte Hafenkosten und großen Zeitverlust kommen würden. Es sind aber
doch jetzt bereits eine Anzahl Schiffe mit nahe an 3000 Passagieren nach Quebek
abgefertigt worden, und die hiesigen Expedienten haben erweislich die von ihnen
zu den früheren billigen Preisen angenommenen Passagiere ohne
irgend eine Nachzahlung abgefertigt und in Zeit von etwa 14 Tagen
werden alle die vor dem Bekanntwerden des neuen Gesetzes von Bremen aus
engagirten Passagiere in See gegangen sein. Ob unter den obwaltenden schwie-
rigen Umständen gewissenhafter und energischer als von Bremen in dieser Krisis
gehandelt werden konnte, wird sich zeigen. Daß Bremen in Gewissenhaftigkeit
und treuer Contracterfüllung von keinem Platz übertroffen werden wird,
darf mit Recht behauptet werden. Es konnte aber nicht ausbleiben, daß Bremens
wohlerworbener Ruf als der beste und solideste Einschiffungsplatz von denjenigen
Personen, die für ihre Zwecke Bremen gern schaden und einen Theil der bisher
hieher gekommenen Auswanderer für ihren Platz gewinnen möchten, verunglimpft
und in öffentlichen Blättern die hiesige Handlungsweise gegen die Passagiere un-
wahr
dargestellt und die eigene Handlungsweise selbstlobend herausgestrichen wor-
den. Unter die Kategorie solcher Jnsinuationen gehört auch die, daß von gewissen
Orten prahlerisch angekündigt wurde: man erfülle alle seine mit Passagieren ein-
gegangenen Verpflichtungen und expedire an den anberaumten Tagen. Es ist unter
der Würde eines Ehrenmannes sich damit zu rühmen, daß er seine Ver-
pflichtungen erfülle;
das muß er, so lange es ihm durch Umstände nicht
platterdings unmöglich wird. Neue Schiffe sind nicht schnell zu schaffen und
alte sind nicht genug vorhanden, um die große Masse angenommener Personen
nach der im neuen Gesetze hart beschränkten Norm in der anberaumten kurzen
Frist nach den Häfen der Ver. Staaten überzuführen; also wurden bremische und
fremde Schiffe für Quebek gewonnen. Mit welchen Geldopfern, kommt hier
weniger in Frage; doch darf man wohl sagen, daß noch jetzt täglich Leute expedirt
werden, welche zu 32 -- 33 Thlr. ( 64--66 Fl. ) angenommen werden, während der
jetzige Preis 45 -- 47 Thlr. ( 90--94 Fl. ) ist. Drei hiesige obgenannte Häuser sandten
für ihre Rechnung einen erfahrenen soliden Mann pr. Dampf-
boot
via England nach Quebek, um den von ihnen expedirten Personen
unentgeldlich mit Rath und That bei Ankunft beistehen zu
lassen,
ihre Weiterreise billigst zu accordiren und ihre Reiserouten zu regeln; und
man darf wohl sagen, daß dadurch Alles gethan ist, was irgend verlangt werden
kann. Wenn eine Behörde von Oberfranken den irrigen Schluß zog, daß
die nordamerikanische Regierung den über Canada einwandernden Leuten Hinder-
nisse in den Weg legen dürfte, so ist daran gar nicht, keinenfalls aber vor
Zusammenkunft des nächsten Congresses zu denken, der erst im December d. J.
sich wieder versammelt.    Bremen, den 25. Mai 1847.

[Ende Spaltensatz]
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Das amerikanische Passagiergesetz und die Aus-
wanderer = Expedienten in Bremen.
( Aus der Bremer Zeitung vom 29. Mai 1847. )

Alle Passagiercontracte, welche im Frühjahr 1847 in Europa abgeschlossen sind,
wurden auf die Grundlage des in Nordamerika seit beinahe einem Menschenalter
bestehenden Gesetzes wegen Einführung von Passagieren abgeschlossen, wie die ge-
druckten Bedingungen der Passagierexpedienten, unter denen die Passagiere zur
Ueberfahrt angenommen wurden, nämlich auf 5 Tonnengröße 2 Personen, es auch
ausdrücklich bevorworten, und außerdem bestimmen sie noch, daß die Passagiere sich
den Gesetzen dor Vereinigten Staaten in jeder Hinsicht zu unterwerfen haben.
Wir stellen nicht in Abrede, daß man es in Nordamerika, als man die neue
Verordnung erließ, wohlgemeint habe; aber wir sprechen nur die Ansicht aller
Verstandigen aus, wenn wir behaupten, daß man in Washington übereilt verfuhr
und ganz unnöthigerweise die Jnteressen vieler Tausende, namentlich auch der Aus-
wanderer selbst, schädigte. Die anberaumte Frist, daß nur diejenigen Schiffe,
welche vor dem 31. Mai in den nordamerikanischen Häfen ankommen, nach dem
alten Passagiergesetze behandelt werden sollen, ist so kurz, daß Schiffe, die eine
Reise von 43 Tagen machen, nach dem strengen Wortlaut des Gesetzes und der
noch strengeren Auslegung desselben durch den Schatzsekretär, ohne Gnade con-
fiscirt
werden müssen, da sie mehr als 20 Personen über die nach
dem neuen Gesetz erlaubte Zahl von Passagieren an Bord
haben.
Allerdings haben diese Leute unschuldig, unbewußt gefehlt, und die
amerikanische Regierung, das Gouvernement des freiesten Staats der Welt, wird
ihren Fiskus nicht mit Confiskationen bereichern, die in der Weltgeschichte nicht
unter die „ noble deeds of Uncle Sam “ verzeichnet werden dürften.

Wir glauben noch nicht an Confiskationen und Strafen, da wir an die
Ehrenhaftigkeit des Washingtoncabinets glauben; aber wir dürfen denn doch auch
nicht die Bedenklichkeiten unterdrücken, welche uns zu der Frage veranlassen: Was
ist die Ursache, daß der Schatzsekretär auf die dringenden Vorstellungen des
preußischen Gesandten Hrn. v. Gerolt und vieler europäischen Konsuln, so viel
uns bekannt, noch immer nicht die von ihm beliebte, scharfe und strenge Aus-
legung des Gesetzes zurückgenommen oder gemildert hat? Wenn es wahr ist, was
vielfach behauptet wird: daß der Schatzsekretär erklärt habe, er habe die Härte
seiner Anslegung des Gesetzes in dem ihm geschilderten Umfange, aus Mangel an
genauer Kenntniß der Sache nicht so allseitig erwogen, so hätte, däucht uns,
eine neue, mildernde Note an die Zollhausbeamten vom Schatzsekretär auch längst
erlassen werden müssen. Wir können uns nicht enthalten, hier anzuführen, wie
wenig stichhaltig die antwerpener Handelkammer das neue Gesetz inter-
pretirte, wenn sie annahm, daß das neue Passagiergesetz nur anwendbar sei auf
die nach dem 31. Mai von Europa expedirten Schiffe. Die rotterdamer
Gerichte
haben schlagender gehandelt, denn sie zwangen die amerika-
nischen
Kapitäns, welche deselbst in Ladung lagen, nach dem alten Gesetz die
volle Zahl Passagiere an Bord zu nehmen. Der schlaue myn Heer judicirte ganz
richtig: beharrt man in Amerika bei der kurz gestellten Frist, so mag man auch
zunächst das eigene Fleisch und Blut, hier amerik. Schiffseigenthum, confisciren.

Wenn wir genau nachforschen, aus welchen Gründen das neue amerik.
Passagiergesetz hervorgegangen, so glauben wir frei sagen zu dürfen, daß es die
von Liverpool und Havre abgehenden amerik. Liners gewesen, die in der
Regel so viel Frachtgut genommen und den Passagieren aus Gier so wenig
Raum vom Zwischendeck gegeben, daß die gerechtesten und bittersten
Klagen darüber geführt wurden. Jn Havre sowohl als in Liverpool, wo
die Selbstverproviantirung gestattet ist, ward der wenige den Passa-
gieren gegönnte Raum noch sehr dadurch verkümmert, daß jeder Passagier den
selbst eingelegten Proviant bei sich führt.

Von Bremen aus, wo seit Bestehen der Auswanderung aus höheren Rück-
sichten keine Selbstverproviantirung gestattet wurde, fiel letzterer Uebel-
stand schon von selbst weg und die Frachtsätze waren hier in der Regel so niedrig,
daß, wie uns aus glaubhafter Quelle versichert worden, viele Schiffe gar kein
Frachtgut
nahmen, um nicht 5 Tage Aufenthalt zu riskiren, welche die amerik.
Zollgesetze den Empfängern von Waaren zur Empfangsfrist aus den Schiffen ge-
statten. Dann hat die beklagenswerthe Angelegenheit der aus Darmstadt gekom-
menen Großzimmerer Auswandrer in den Ver. Staaten die ungegründete
panische Furcht erregt, als wolle Europa alle seine Armen den Verein. Staaten
zuweisen. Das Bondsystem, welches in einigen Landungsplätzen zur Bereicherung
einzelner Jndividuen auf Kosten der Stadtkassen eingerissen war, hat auch viele
Klagen hervorgerufen, denn die Stadtkassen konnten es nicht verschmerzen, daß
die Bondleute ihnen die allerdings der Stadt gebührenden Einnahmen verkümmerten.

Was die Wirkung des neuen Gesetzes auf die europäischen Häfen anbelangt,
so hörte man aus allen Einschiffungsplätzen schon Ausgang März und Anfangs
April von ungewöhnlich zahlreichen Passagieranmeldungen, so daß die bis Mai,
Juni bei gewöhnlichem Geschäftsgang zu erwartenden Schiffe bereits alle besetzt
waren. Diese großen Anmeldungen und die täglich steigenden Preise der Lebens-
mittel erhöhten die Ueberfahrtspreise mehr und mehr. Gerade um die Zeit, als
die höchste Aufregung im Getreidehandel stattfand, wo man in Folge der
Theuerung aus allen Gegenden Deutschlands leider von Brottumult berichten
hörte, traf hier in Bremen die Nachricht von dem neuen amerikanischen Passa-
giergesetz mit der Auslegung des Schatzkammersekretärs ein.

[Spaltenumbruch]

Erklärlicherweise war die erste Aufregung bei allen in der Schifffahrt nach
Nordamerika und in der Auswanderungssache Betheiligten, namentlich den Erpe-
dienten sehr groß, und drei hiesige Häuser ( F. J. Wichelhausen & Comp.,
Lüdering & Comp. und Schiffsmakler H. Aug. Heineken ) , die bei dem
Auswanderungsgeschaft momentan wohl am stärksten betheiligt waren, sandten an
alle ihre Agenten im Jnnern Deutschlands ein Rundschreiben, worin sie die Sach-
lage schilderten und dringend anriethen, vorläufig keinen Passagier
auf hier abgehen zu lassen. Auch in einigen öffentlichen Blättern erließen
diese Häuser Bekanntmachungen in ähnlichem Sinne. Sie hatten sich wohl über-
zeugt, daß bei der Art und Weise, wie manche Agenten gegen die Weisungen
ihrer hiesigen Committenten handeln und wie höchst leichtfertig sie oft die stricten
Vorschriften umgehen, eine durchaus klare und bestimmte Sprache im erwähnten
Cirkular geführt werden mußte, und wir haben nicht ohne Grund gesagt, daß
die überall in Deutschland auftauchenden Brotunruhen wohl die Besorgniß mit er-
zeugten, den Zusammenfluß von mehreren tausend unbeschäftigten Leuten, die
böswilligen Aufreizungen in ihrem vermeintlichen Rechte nur um so zugänglicher
geworden, zu vermeiden.

Es mußte Zeit und Ruhe gewonnen werden, um Mittel zu
schaffen, die angenommenen Auswanderer nach und nach fort-
zuschaffen.
Schon am 1. Mai erließen dieselben hiesigen Häuser ein zweites
Rundschreiben an ihre Agenten, worin sie die Passagiere beruhigen und sagen:
daß man bei der Unmöglichkeit, so viel Schiffe aufzutreiben
als nöthig seien, um die angenommenen Passagiere ohne
einen sehr großen Zeitverlust direct nach den Ver. Staaten
fortzuschaffen: nun die Expedition theilweise mit über Quebek
beschaffen würde
.

Es ist notorisch, daß der größte Theil der deutschen Auswanderer, der in die
Ver. Staaten Nordamerika's zieht, nach dem großen Westen des Landes: den
Staaten Ohio, Michigan, Jndiana, Jllinois, Wisconsin und Jowa geht, und
es steht nach allen eingezogenen glaubwürdigen Erkundigungen fest ( und ist uns
nachgewiesen durch den Brief eines höchst achtbaren liverpooler Hauses, dessen
Chef in Canada wohnte ) , daß der Weg über Quebek für die nach
oben genannten Staaten gehenden Auswanderer ziemlich eben
so billig und eben so bequem ist, als über Baltimore, Phila-
delphia und Newyork.
Daß diese Reiseroute über Quebek bisher von
deutschen Auswanderern weniger benutzt ist, hat seinen Grund darin, daß der
Verkehr mit Canada ( einer englischen Kolonie ) nur hauptsächlich von England
aus betrieben wird und daß deutsche und amerikanische Schiffe ihre Rückladungen
in Häfen der Ver. Staaten finden, also bei einer Reise nach dem St. Lorenzstrom
in doppelte Hafenkosten und großen Zeitverlust kommen würden. Es sind aber
doch jetzt bereits eine Anzahl Schiffe mit nahe an 3000 Passagieren nach Quebek
abgefertigt worden, und die hiesigen Expedienten haben erweislich die von ihnen
zu den früheren billigen Preisen angenommenen Passagiere ohne
irgend eine Nachzahlung abgefertigt und in Zeit von etwa 14 Tagen
werden alle die vor dem Bekanntwerden des neuen Gesetzes von Bremen aus
engagirten Passagiere in See gegangen sein. Ob unter den obwaltenden schwie-
rigen Umständen gewissenhafter und energischer als von Bremen in dieser Krisis
gehandelt werden konnte, wird sich zeigen. Daß Bremen in Gewissenhaftigkeit
und treuer Contracterfüllung von keinem Platz übertroffen werden wird,
darf mit Recht behauptet werden. Es konnte aber nicht ausbleiben, daß Bremens
wohlerworbener Ruf als der beste und solideste Einschiffungsplatz von denjenigen
Personen, die für ihre Zwecke Bremen gern schaden und einen Theil der bisher
hieher gekommenen Auswanderer für ihren Platz gewinnen möchten, verunglimpft
und in öffentlichen Blättern die hiesige Handlungsweise gegen die Passagiere un-
wahr
dargestellt und die eigene Handlungsweise selbstlobend herausgestrichen wor-
den. Unter die Kategorie solcher Jnsinuationen gehört auch die, daß von gewissen
Orten prahlerisch angekündigt wurde: man erfülle alle seine mit Passagieren ein-
gegangenen Verpflichtungen und expedire an den anberaumten Tagen. Es ist unter
der Würde eines Ehrenmannes sich damit zu rühmen, daß er seine Ver-
pflichtungen erfülle;
das muß er, so lange es ihm durch Umstände nicht
platterdings unmöglich wird. Neue Schiffe sind nicht schnell zu schaffen und
alte sind nicht genug vorhanden, um die große Masse angenommener Personen
nach der im neuen Gesetze hart beschränkten Norm in der anberaumten kurzen
Frist nach den Häfen der Ver. Staaten überzuführen; also wurden bremische und
fremde Schiffe für Quebek gewonnen. Mit welchen Geldopfern, kommt hier
weniger in Frage; doch darf man wohl sagen, daß noch jetzt täglich Leute expedirt
werden, welche zu 32 -- 33 Thlr. ( 64--66 Fl. ) angenommen werden, während der
jetzige Preis 45 -- 47 Thlr. ( 90--94 Fl. ) ist. Drei hiesige obgenannte Häuser sandten
für ihre Rechnung einen erfahrenen soliden Mann pr. Dampf-
boot
via England nach Quebek, um den von ihnen expedirten Personen
unentgeldlich mit Rath und That bei Ankunft beistehen zu
lassen,
ihre Weiterreise billigst zu accordiren und ihre Reiserouten zu regeln; und
man darf wohl sagen, daß dadurch Alles gethan ist, was irgend verlangt werden
kann. Wenn eine Behörde von Oberfranken den irrigen Schluß zog, daß
die nordamerikanische Regierung den über Canada einwandernden Leuten Hinder-
nisse in den Weg legen dürfte, so ist daran gar nicht, keinenfalls aber vor
Zusammenkunft des nächsten Congresses zu denken, der erst im December d. J.
sich wieder versammelt.    Bremen, den 25. Mai 1847.

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[285/0007] Das amerikanische Passagiergesetz und die Aus- wanderer = Expedienten in Bremen. ( Aus der Bremer Zeitung vom 29. Mai 1847. ) Alle Passagiercontracte, welche im Frühjahr 1847 in Europa abgeschlossen sind, wurden auf die Grundlage des in Nordamerika seit beinahe einem Menschenalter bestehenden Gesetzes wegen Einführung von Passagieren abgeschlossen, wie die ge- druckten Bedingungen der Passagierexpedienten, unter denen die Passagiere zur Ueberfahrt angenommen wurden, nämlich auf 5 Tonnengröße 2 Personen, es auch ausdrücklich bevorworten, und außerdem bestimmen sie noch, daß die Passagiere sich den Gesetzen dor Vereinigten Staaten in jeder Hinsicht zu unterwerfen haben. Wir stellen nicht in Abrede, daß man es in Nordamerika, als man die neue Verordnung erließ, wohlgemeint habe; aber wir sprechen nur die Ansicht aller Verstandigen aus, wenn wir behaupten, daß man in Washington übereilt verfuhr und ganz unnöthigerweise die Jnteressen vieler Tausende, namentlich auch der Aus- wanderer selbst, schädigte. Die anberaumte Frist, daß nur diejenigen Schiffe, welche vor dem 31. Mai in den nordamerikanischen Häfen ankommen, nach dem alten Passagiergesetze behandelt werden sollen, ist so kurz, daß Schiffe, die eine Reise von 43 Tagen machen, nach dem strengen Wortlaut des Gesetzes und der noch strengeren Auslegung desselben durch den Schatzsekretär, ohne Gnade con- fiscirt werden müssen, da sie mehr als 20 Personen über die nach dem neuen Gesetz erlaubte Zahl von Passagieren an Bord haben. Allerdings haben diese Leute unschuldig, unbewußt gefehlt, und die amerikanische Regierung, das Gouvernement des freiesten Staats der Welt, wird ihren Fiskus nicht mit Confiskationen bereichern, die in der Weltgeschichte nicht unter die „ noble deeds of Uncle Sam “ verzeichnet werden dürften. Wir glauben noch nicht an Confiskationen und Strafen, da wir an die Ehrenhaftigkeit des Washingtoncabinets glauben; aber wir dürfen denn doch auch nicht die Bedenklichkeiten unterdrücken, welche uns zu der Frage veranlassen: Was ist die Ursache, daß der Schatzsekretär auf die dringenden Vorstellungen des preußischen Gesandten Hrn. v. Gerolt und vieler europäischen Konsuln, so viel uns bekannt, noch immer nicht die von ihm beliebte, scharfe und strenge Aus- legung des Gesetzes zurückgenommen oder gemildert hat? Wenn es wahr ist, was vielfach behauptet wird: daß der Schatzsekretär erklärt habe, er habe die Härte seiner Anslegung des Gesetzes in dem ihm geschilderten Umfange, aus Mangel an genauer Kenntniß der Sache nicht so allseitig erwogen, so hätte, däucht uns, eine neue, mildernde Note an die Zollhausbeamten vom Schatzsekretär auch längst erlassen werden müssen. Wir können uns nicht enthalten, hier anzuführen, wie wenig stichhaltig die antwerpener Handelkammer das neue Gesetz inter- pretirte, wenn sie annahm, daß das neue Passagiergesetz nur anwendbar sei auf die nach dem 31. Mai von Europa expedirten Schiffe. Die rotterdamer Gerichte haben schlagender gehandelt, denn sie zwangen die amerika- nischen Kapitäns, welche deselbst in Ladung lagen, nach dem alten Gesetz die volle Zahl Passagiere an Bord zu nehmen. Der schlaue myn Heer judicirte ganz richtig: beharrt man in Amerika bei der kurz gestellten Frist, so mag man auch zunächst das eigene Fleisch und Blut, hier amerik. Schiffseigenthum, confisciren. Wenn wir genau nachforschen, aus welchen Gründen das neue amerik. Passagiergesetz hervorgegangen, so glauben wir frei sagen zu dürfen, daß es die von Liverpool und Havre abgehenden amerik. Liners gewesen, die in der Regel so viel Frachtgut genommen und den Passagieren aus Gier so wenig Raum vom Zwischendeck gegeben, daß die gerechtesten und bittersten Klagen darüber geführt wurden. Jn Havre sowohl als in Liverpool, wo die Selbstverproviantirung gestattet ist, ward der wenige den Passa- gieren gegönnte Raum noch sehr dadurch verkümmert, daß jeder Passagier den selbst eingelegten Proviant bei sich führt. Von Bremen aus, wo seit Bestehen der Auswanderung aus höheren Rück- sichten keine Selbstverproviantirung gestattet wurde, fiel letzterer Uebel- stand schon von selbst weg und die Frachtsätze waren hier in der Regel so niedrig, daß, wie uns aus glaubhafter Quelle versichert worden, viele Schiffe gar kein Frachtgut nahmen, um nicht 5 Tage Aufenthalt zu riskiren, welche die amerik. Zollgesetze den Empfängern von Waaren zur Empfangsfrist aus den Schiffen ge- statten. Dann hat die beklagenswerthe Angelegenheit der aus Darmstadt gekom- menen Großzimmerer Auswandrer in den Ver. Staaten die ungegründete panische Furcht erregt, als wolle Europa alle seine Armen den Verein. Staaten zuweisen. Das Bondsystem, welches in einigen Landungsplätzen zur Bereicherung einzelner Jndividuen auf Kosten der Stadtkassen eingerissen war, hat auch viele Klagen hervorgerufen, denn die Stadtkassen konnten es nicht verschmerzen, daß die Bondleute ihnen die allerdings der Stadt gebührenden Einnahmen verkümmerten. Was die Wirkung des neuen Gesetzes auf die europäischen Häfen anbelangt, so hörte man aus allen Einschiffungsplätzen schon Ausgang März und Anfangs April von ungewöhnlich zahlreichen Passagieranmeldungen, so daß die bis Mai, Juni bei gewöhnlichem Geschäftsgang zu erwartenden Schiffe bereits alle besetzt waren. Diese großen Anmeldungen und die täglich steigenden Preise der Lebens- mittel erhöhten die Ueberfahrtspreise mehr und mehr. Gerade um die Zeit, als die höchste Aufregung im Getreidehandel stattfand, wo man in Folge der Theuerung aus allen Gegenden Deutschlands leider von Brottumult berichten hörte, traf hier in Bremen die Nachricht von dem neuen amerikanischen Passa- giergesetz mit der Auslegung des Schatzkammersekretärs ein. Erklärlicherweise war die erste Aufregung bei allen in der Schifffahrt nach Nordamerika und in der Auswanderungssache Betheiligten, namentlich den Erpe- dienten sehr groß, und drei hiesige Häuser ( F. J. Wichelhausen & Comp., Lüdering & Comp. und Schiffsmakler H. Aug. Heineken ) , die bei dem Auswanderungsgeschaft momentan wohl am stärksten betheiligt waren, sandten an alle ihre Agenten im Jnnern Deutschlands ein Rundschreiben, worin sie die Sach- lage schilderten und dringend anriethen, vorläufig keinen Passagier auf hier abgehen zu lassen. Auch in einigen öffentlichen Blättern erließen diese Häuser Bekanntmachungen in ähnlichem Sinne. Sie hatten sich wohl über- zeugt, daß bei der Art und Weise, wie manche Agenten gegen die Weisungen ihrer hiesigen Committenten handeln und wie höchst leichtfertig sie oft die stricten Vorschriften umgehen, eine durchaus klare und bestimmte Sprache im erwähnten Cirkular geführt werden mußte, und wir haben nicht ohne Grund gesagt, daß die überall in Deutschland auftauchenden Brotunruhen wohl die Besorgniß mit er- zeugten, den Zusammenfluß von mehreren tausend unbeschäftigten Leuten, die böswilligen Aufreizungen in ihrem vermeintlichen Rechte nur um so zugänglicher geworden, zu vermeiden. Es mußte Zeit und Ruhe gewonnen werden, um Mittel zu schaffen, die angenommenen Auswanderer nach und nach fort- zuschaffen. Schon am 1. Mai erließen dieselben hiesigen Häuser ein zweites Rundschreiben an ihre Agenten, worin sie die Passagiere beruhigen und sagen: daß man bei der Unmöglichkeit, so viel Schiffe aufzutreiben als nöthig seien, um die angenommenen Passagiere ohne einen sehr großen Zeitverlust direct nach den Ver. Staaten fortzuschaffen: nun die Expedition theilweise mit über Quebek beschaffen würde. Es ist notorisch, daß der größte Theil der deutschen Auswanderer, der in die Ver. Staaten Nordamerika's zieht, nach dem großen Westen des Landes: den Staaten Ohio, Michigan, Jndiana, Jllinois, Wisconsin und Jowa geht, und es steht nach allen eingezogenen glaubwürdigen Erkundigungen fest ( und ist uns nachgewiesen durch den Brief eines höchst achtbaren liverpooler Hauses, dessen Chef in Canada wohnte ) , daß der Weg über Quebek für die nach oben genannten Staaten gehenden Auswanderer ziemlich eben so billig und eben so bequem ist, als über Baltimore, Phila- delphia und Newyork. Daß diese Reiseroute über Quebek bisher von deutschen Auswanderern weniger benutzt ist, hat seinen Grund darin, daß der Verkehr mit Canada ( einer englischen Kolonie ) nur hauptsächlich von England aus betrieben wird und daß deutsche und amerikanische Schiffe ihre Rückladungen in Häfen der Ver. Staaten finden, also bei einer Reise nach dem St. Lorenzstrom in doppelte Hafenkosten und großen Zeitverlust kommen würden. Es sind aber doch jetzt bereits eine Anzahl Schiffe mit nahe an 3000 Passagieren nach Quebek abgefertigt worden, und die hiesigen Expedienten haben erweislich die von ihnen zu den früheren billigen Preisen angenommenen Passagiere ohne irgend eine Nachzahlung abgefertigt und in Zeit von etwa 14 Tagen werden alle die vor dem Bekanntwerden des neuen Gesetzes von Bremen aus engagirten Passagiere in See gegangen sein. Ob unter den obwaltenden schwie- rigen Umständen gewissenhafter und energischer als von Bremen in dieser Krisis gehandelt werden konnte, wird sich zeigen. Daß Bremen in Gewissenhaftigkeit und treuer Contracterfüllung von keinem Platz übertroffen werden wird, darf mit Recht behauptet werden. Es konnte aber nicht ausbleiben, daß Bremens wohlerworbener Ruf als der beste und solideste Einschiffungsplatz von denjenigen Personen, die für ihre Zwecke Bremen gern schaden und einen Theil der bisher hieher gekommenen Auswanderer für ihren Platz gewinnen möchten, verunglimpft und in öffentlichen Blättern die hiesige Handlungsweise gegen die Passagiere un- wahr dargestellt und die eigene Handlungsweise selbstlobend herausgestrichen wor- den. Unter die Kategorie solcher Jnsinuationen gehört auch die, daß von gewissen Orten prahlerisch angekündigt wurde: man erfülle alle seine mit Passagieren ein- gegangenen Verpflichtungen und expedire an den anberaumten Tagen. Es ist unter der Würde eines Ehrenmannes sich damit zu rühmen, daß er seine Ver- pflichtungen erfülle; das muß er, so lange es ihm durch Umstände nicht platterdings unmöglich wird. Neue Schiffe sind nicht schnell zu schaffen und alte sind nicht genug vorhanden, um die große Masse angenommener Personen nach der im neuen Gesetze hart beschränkten Norm in der anberaumten kurzen Frist nach den Häfen der Ver. Staaten überzuführen; also wurden bremische und fremde Schiffe für Quebek gewonnen. Mit welchen Geldopfern, kommt hier weniger in Frage; doch darf man wohl sagen, daß noch jetzt täglich Leute expedirt werden, welche zu 32 -- 33 Thlr. ( 64--66 Fl. ) angenommen werden, während der jetzige Preis 45 -- 47 Thlr. ( 90--94 Fl. ) ist. Drei hiesige obgenannte Häuser sandten für ihre Rechnung einen erfahrenen soliden Mann pr. Dampf- boot via England nach Quebek, um den von ihnen expedirten Personen unentgeldlich mit Rath und That bei Ankunft beistehen zu lassen, ihre Weiterreise billigst zu accordiren und ihre Reiserouten zu regeln; und man darf wohl sagen, daß dadurch Alles gethan ist, was irgend verlangt werden kann. Wenn eine Behörde von Oberfranken den irrigen Schluß zog, daß die nordamerikanische Regierung den über Canada einwandernden Leuten Hinder- nisse in den Weg legen dürfte, so ist daran gar nicht, keinenfalls aber vor Zusammenkunft des nächsten Congresses zu denken, der erst im December d. J. sich wieder versammelt. Bremen, den 25. Mai 1847.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 37. Rudolstadt, 14. Juni 1847, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer37_1847/7>, abgerufen am 24.11.2024.