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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 20. Rudolstadt, 15. Mai 1848.

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Jnsertionsgebühr 4 1 / 2 Xr. pr. Zeile oder Raum aus Petitschrift. Alle hierher gehörigen Zusendungen werden franko erbeten.



[ 1 ]
Congreß = Landverkauf in Michigan ( Nord = Amerika ) .

[Beginn Spaltensatz]

Vorbemerkung.

Die von der nordamerikanischen Regierung nachstehend ausge-
botenen Staatsländereien befinden sich sämmtlich auf der amerikanischen
Seite des Lake superior, in einer äußerst gesunden, aber bis jetzt
noch wenig bevölkerten Gegend. Die ganze Gegend ist mineralreich,
hauptsächlich reichhaltig aber an Kupfer, Blei und Silber; daher auch
der Name "Mineral=Region" der Vereinigten Staaten. Die Regierung
der Union, welche den Bergbau nicht unter ihre Vorrechte zählt, bietet
diese Ländereien zum Verkauf aus. Nach der Reichhaltigkeit der freilich
nur oberflächlich untersuchten Mineralgänge soll das Land zu 5 Doll.,
2 1 / 2 Doll. und zum Minimum = Preis von1 1 / 4 Doll. pr. Acker ver-
steigert werden. Fremde können dadurch Landeigenthümer in den Ver-
einigten Staaten werden, daß sie im Namen eines dort ansässigen
Bürgers den Rechtstitel, für sich selbst aber die Nutznießung besitzen.

Eine Township oder Stadtschaft besteht aus 63 engl. Quadrat-
meilen. Jede Quadratmeile bildet eine Section, und jede Section
besteht aus 640 Acker Landes.

Anerbietungen möge man gefälligst an die Expedition dies. Bl.,
oder direct an den     Honorable Richard M. Joung,

   Commissioner of the General-Land-Office.
    Washington
   D. C.

   United Staates of Amerika.

einsenden.

Durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Jn Gemäßheit einer Congreßacte, den ersten Tag des
März 1847 genehmigt und betitelt: "Eine Acte zur Er-
richtung eines Landamtes im nördlichen Theil von Michi-
gan, und für den Verkauf der Mineralländereien im Staate
Michigan Vorkehrungen zu treffen," thue ich, James K.
Polk, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
hiermit kund und zu wissen, daß zu Sault Ste. Marie,
dem Landamte für den "Superiorsee Land=District", ein
öffentlicher Verkauf abgehalten werden wird, anfangend
am Montag, den einunddreißigsten Tag des nächsten Juli,
für den Verkauf der öffentlichen Ländereien innerhalb der
unten genannten Townships und Theilen von Townships,
in der Superiorsee Mineralregion, zwischen dem Chocolate-
und Carp=Flusse gelegen, nämlich:

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Die Theile von Townships 38 und 39, westlich von der Little
Bay de Noquet und dem Esconawbyflusse, von Reihe 22.

Theile von Townships 37, 38, 39 und 40, westlich von der
Little Bay de Noquet und dem Esconawbyflusse, von Reihe 23.

Township 46 und Theile von Township 47, auf dem Haupt-
lande, von Reihe 24.

Townships 46 und 47, Theile von Townships 48, 49 und 50,
einschließlich "Middle" und "Granite" Jnseln, von Reihe 25.

Townships 46, 47 und 48, Theile von Townships 49, 50
und 51, auf dem Hauptlande, und der "Maniton" Jnsel, in Town-
ship 58, von Reihe 26.

Theile von Townships 51, 52, 58 und 59, sämmtlich auf dem
Hauptlande, von Reihe 27.

Township 51 und Theile von Townships 52, 58 und 59,
sämmtlich auf dem Hauptlande, von Reihe 28.

Township 51, Theile von Township 52, auf dem Hauptlande,
die Huron = Jnseln, in den Sectionen 27, 28, 29 und 34 gelegen,
[Spaltenumbruch] enthaltend124 1 / 2 Acker in Township 53, und Theile von Townships
57, 58 und 59, auf dem Hauptlande, von Reihe 29.

Township 51 und Theile von Townships 52, 53, 56, 57, 58
und 59, auf dem Hauptlande, von Reihe 30.

Theile von Townships 51, 52, 53, 54, 55 und 56, auf dem
Hauptlande, Township 57, und Theile von Township 58, auf dem
Hauptlande, von Reihe 31.

Theile von Township 65, auf "Jsle Royall", von Reihe 34.

Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den 14. Tag
des nächsten August, für den Verkauf der öffentlichen Ländereien inner-
halb folgender Townships, und Theilen von Townships, in der Supe-
riorsee Mineralregion gelegen, wie oben nämlich:

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 51, 52, 53, 54 und 55, Township 56
und Theile von Townships 57 und 58, sämmtlich auf dem Haupt-
lande, von Reihe 32.

Theile von Townships 51, 53, 54, 55, 56 und 57, sämmt-
lich auf dem Hauptlande, von Reihe 33.

Townships 53 und 54 und Theile von Townships 55 und 56,
auf dem Hauptlande, von Reihe 34.

Townships 52, 53, 54, und Theile von Townships 55 und 56,
auf dem Hauptlande, von Reihe 35.

Townships 52 und 53 und Theile von Townships 54 und 55,
auf dem Hauptlande, von Reihe 36.

Townships 51 und 52, und Theile von Townships 53 und 54,
auf dem Hauptlande, von Reihe 37.

Townships 51 und 52, und Theile von Township 53, auf
dem Hauptlande, von Reihe 38.

Townships 51 und Theile von Townships 52 und 53, auf dem
Hauptland, von Reihe 39.

Theile von Townships 51 und 53, auf dem Hauptlande, von
Reihe 40.

Theile von Township 51, auf dem Hauptlande, von Reihen 41,
42, 43 und 44.

Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den dritten Tag
des nächsten Juli, für den Verkauf des Agriculturlandes innerhalb der
unten bezeichneten Townships und Theilen von Townships, östlich von dem
Chocolate= und Esconawbyflusse und der Little Bay de Noquet gelegen, als:

Nördlich von der Grundlinie und östlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 41 und 42 einschließlich der ausgemessenen
Jnseln, Township 43 und Theile von Township 44, Township 45
und Theile von Townships 46 und 47, ( ausgenommen die nördliche
Hälfte des letzteren auf dem Hauptlande ) einschließlich eines Theils
von Sugar= und andern ausgemessenen Jnseln, und Theile von Town-
ship 48, auf Sugar=Jnsel von Reihe 1.

Theile von Township 41, einschließlich der ausgemessenen Jnseln,
Townships 42 und 43 und Theile von Townships 44, 45, 46, 47
und 48, einschließlich der Theile von Sugar, Sailor und anderen
vermessenen Jnseln, von Reihe 2.

Theile von Townships 41, 42, 43, 44 und 45, einschließlich
der ausgemessenen Jnseln von Reihe 3.

Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der aus-
gemessenen Jnseln von Reihe 4.

Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der Theile
von Drummond = und anderen ausgemessenen Jnseln, von Reihe 5.

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Jnsertionsgebühr 4 1 / 2 Xr. pr. Zeile oder Raum aus Petitschrift. Alle hierher gehörigen Zusendungen werden franko erbeten.



[ 1 ]
Congreß = Landverkauf in Michigan ( Nord = Amerika ) .

[Beginn Spaltensatz]

Vorbemerkung.

Die von der nordamerikanischen Regierung nachstehend ausge-
botenen Staatsländereien befinden sich sämmtlich auf der amerikanischen
Seite des Lake superior, in einer äußerst gesunden, aber bis jetzt
noch wenig bevölkerten Gegend. Die ganze Gegend ist mineralreich,
hauptsächlich reichhaltig aber an Kupfer, Blei und Silber; daher auch
der Name „Mineral=Region“ der Vereinigten Staaten. Die Regierung
der Union, welche den Bergbau nicht unter ihre Vorrechte zählt, bietet
diese Ländereien zum Verkauf aus. Nach der Reichhaltigkeit der freilich
nur oberflächlich untersuchten Mineralgänge soll das Land zu 5 Doll.,
2 1 / 2 Doll. und zum Minimum = Preis von1 1 / 4 Doll. pr. Acker ver-
steigert werden. Fremde können dadurch Landeigenthümer in den Ver-
einigten Staaten werden, daß sie im Namen eines dort ansässigen
Bürgers den Rechtstitel, für sich selbst aber die Nutznießung besitzen.

Eine Township oder Stadtschaft besteht aus 63 engl. Quadrat-
meilen. Jede Quadratmeile bildet eine Section, und jede Section
besteht aus 640 Acker Landes.

Anerbietungen möge man gefälligst an die Expedition dies. Bl.,
oder direct an den     Honorable Richard M. Joung,

   Commissioner of the General-Land-Office.
    Washington
   D. C.

   United Staates of Amerika.

einsenden.

Durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Jn Gemäßheit einer Congreßacte, den ersten Tag des
März 1847 genehmigt und betitelt: „Eine Acte zur Er-
richtung eines Landamtes im nördlichen Theil von Michi-
gan, und für den Verkauf der Mineralländereien im Staate
Michigan Vorkehrungen zu treffen,“ thue ich, James K.
Polk, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
hiermit kund und zu wissen, daß zu Sault Ste. Marie,
dem Landamte für den „Superiorsee Land=District“, ein
öffentlicher Verkauf abgehalten werden wird, anfangend
am Montag, den einunddreißigsten Tag des nächsten Juli,
für den Verkauf der öffentlichen Ländereien innerhalb der
unten genannten Townships und Theilen von Townships,
in der Superiorsee Mineralregion, zwischen dem Chocolate-
und Carp=Flusse gelegen, nämlich:

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Die Theile von Townships 38 und 39, westlich von der Little
Bay de Noquet und dem Esconawbyflusse, von Reihe 22.

Theile von Townships 37, 38, 39 und 40, westlich von der
Little Bay de Noquet und dem Esconawbyflusse, von Reihe 23.

Township 46 und Theile von Township 47, auf dem Haupt-
lande, von Reihe 24.

Townships 46 und 47, Theile von Townships 48, 49 und 50,
einschließlich „Middle“ und „Granite“ Jnseln, von Reihe 25.

Townships 46, 47 und 48, Theile von Townships 49, 50
und 51, auf dem Hauptlande, und der „Maniton“ Jnsel, in Town-
ship 58, von Reihe 26.

Theile von Townships 51, 52, 58 und 59, sämmtlich auf dem
Hauptlande, von Reihe 27.

Township 51 und Theile von Townships 52, 58 und 59,
sämmtlich auf dem Hauptlande, von Reihe 28.

Township 51, Theile von Township 52, auf dem Hauptlande,
die Huron = Jnseln, in den Sectionen 27, 28, 29 und 34 gelegen,
[Spaltenumbruch] enthaltend124 1 / 2 Acker in Township 53, und Theile von Townships
57, 58 und 59, auf dem Hauptlande, von Reihe 29.

Township 51 und Theile von Townships 52, 53, 56, 57, 58
und 59, auf dem Hauptlande, von Reihe 30.

Theile von Townships 51, 52, 53, 54, 55 und 56, auf dem
Hauptlande, Township 57, und Theile von Township 58, auf dem
Hauptlande, von Reihe 31.

Theile von Township 65, auf „Jsle Royall“, von Reihe 34.

Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den 14. Tag
des nächsten August, für den Verkauf der öffentlichen Ländereien inner-
halb folgender Townships, und Theilen von Townships, in der Supe-
riorsee Mineralregion gelegen, wie oben nämlich:

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 51, 52, 53, 54 und 55, Township 56
und Theile von Townships 57 und 58, sämmtlich auf dem Haupt-
lande, von Reihe 32.

Theile von Townships 51, 53, 54, 55, 56 und 57, sämmt-
lich auf dem Hauptlande, von Reihe 33.

Townships 53 und 54 und Theile von Townships 55 und 56,
auf dem Hauptlande, von Reihe 34.

Townships 52, 53, 54, und Theile von Townships 55 und 56,
auf dem Hauptlande, von Reihe 35.

Townships 52 und 53 und Theile von Townships 54 und 55,
auf dem Hauptlande, von Reihe 36.

Townships 51 und 52, und Theile von Townships 53 und 54,
auf dem Hauptlande, von Reihe 37.

Townships 51 und 52, und Theile von Township 53, auf
dem Hauptlande, von Reihe 38.

Townships 51 und Theile von Townships 52 und 53, auf dem
Hauptland, von Reihe 39.

Theile von Townships 51 und 53, auf dem Hauptlande, von
Reihe 40.

Theile von Township 51, auf dem Hauptlande, von Reihen 41,
42, 43 und 44.

Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den dritten Tag
des nächsten Juli, für den Verkauf des Agriculturlandes innerhalb der
unten bezeichneten Townships und Theilen von Townships, östlich von dem
Chocolate= und Esconawbyflusse und der Little Bay de Noquet gelegen, als:

Nördlich von der Grundlinie und östlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 41 und 42 einschließlich der ausgemessenen
Jnseln, Township 43 und Theile von Township 44, Township 45
und Theile von Townships 46 und 47, ( ausgenommen die nördliche
Hälfte des letzteren auf dem Hauptlande ) einschließlich eines Theils
von Sugar= und andern ausgemessenen Jnseln, und Theile von Town-
ship 48, auf Sugar=Jnsel von Reihe 1.

Theile von Township 41, einschließlich der ausgemessenen Jnseln,
Townships 42 und 43 und Theile von Townships 44, 45, 46, 47
und 48, einschließlich der Theile von Sugar, Sailor und anderen
vermessenen Jnseln, von Reihe 2.

Theile von Townships 41, 42, 43, 44 und 45, einschließlich
der ausgemessenen Jnseln von Reihe 3.

Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der aus-
gemessenen Jnseln von Reihe 4.

Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der Theile
von Drummond = und anderen ausgemessenen Jnseln, von Reihe 5.

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[0005] Jntelligenzblatt zur Auswanderungszeitung Nro 20. Jnsertionsgebühr 4 1 / 2 Xr. pr. Zeile oder Raum aus Petitschrift. Alle hierher gehörigen Zusendungen werden franko erbeten. [ 1 ] Congreß = Landverkauf in Michigan ( Nord = Amerika ) . Vorbemerkung. Die von der nordamerikanischen Regierung nachstehend ausge- botenen Staatsländereien befinden sich sämmtlich auf der amerikanischen Seite des Lake superior, in einer äußerst gesunden, aber bis jetzt noch wenig bevölkerten Gegend. Die ganze Gegend ist mineralreich, hauptsächlich reichhaltig aber an Kupfer, Blei und Silber; daher auch der Name „Mineral=Region“ der Vereinigten Staaten. Die Regierung der Union, welche den Bergbau nicht unter ihre Vorrechte zählt, bietet diese Ländereien zum Verkauf aus. Nach der Reichhaltigkeit der freilich nur oberflächlich untersuchten Mineralgänge soll das Land zu 5 Doll., 2 1 / 2 Doll. und zum Minimum = Preis von1 1 / 4 Doll. pr. Acker ver- steigert werden. Fremde können dadurch Landeigenthümer in den Ver- einigten Staaten werden, daß sie im Namen eines dort ansässigen Bürgers den Rechtstitel, für sich selbst aber die Nutznießung besitzen. Eine Township oder Stadtschaft besteht aus 63 engl. Quadrat- meilen. Jede Quadratmeile bildet eine Section, und jede Section besteht aus 640 Acker Landes. Anerbietungen möge man gefälligst an die Expedition dies. Bl., oder direct an den Honorable Richard M. Joung, Commissioner of the General-Land-Office. Washington D. C. United Staates of Amerika. einsenden. Durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Jn Gemäßheit einer Congreßacte, den ersten Tag des März 1847 genehmigt und betitelt: „Eine Acte zur Er- richtung eines Landamtes im nördlichen Theil von Michi- gan, und für den Verkauf der Mineralländereien im Staate Michigan Vorkehrungen zu treffen,“ thue ich, James K. Polk, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, hiermit kund und zu wissen, daß zu Sault Ste. Marie, dem Landamte für den „Superiorsee Land=District“, ein öffentlicher Verkauf abgehalten werden wird, anfangend am Montag, den einunddreißigsten Tag des nächsten Juli, für den Verkauf der öffentlichen Ländereien innerhalb der unten genannten Townships und Theilen von Townships, in der Superiorsee Mineralregion, zwischen dem Chocolate- und Carp=Flusse gelegen, nämlich: Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem Hauptmeridian. Die Theile von Townships 38 und 39, westlich von der Little Bay de Noquet und dem Esconawbyflusse, von Reihe 22. Theile von Townships 37, 38, 39 und 40, westlich von der Little Bay de Noquet und dem Esconawbyflusse, von Reihe 23. Township 46 und Theile von Township 47, auf dem Haupt- lande, von Reihe 24. Townships 46 und 47, Theile von Townships 48, 49 und 50, einschließlich „Middle“ und „Granite“ Jnseln, von Reihe 25. Townships 46, 47 und 48, Theile von Townships 49, 50 und 51, auf dem Hauptlande, und der „Maniton“ Jnsel, in Town- ship 58, von Reihe 26. Theile von Townships 51, 52, 58 und 59, sämmtlich auf dem Hauptlande, von Reihe 27. Township 51 und Theile von Townships 52, 58 und 59, sämmtlich auf dem Hauptlande, von Reihe 28. Township 51, Theile von Township 52, auf dem Hauptlande, die Huron = Jnseln, in den Sectionen 27, 28, 29 und 34 gelegen, enthaltend124 1 / 2 Acker in Township 53, und Theile von Townships 57, 58 und 59, auf dem Hauptlande, von Reihe 29. Township 51 und Theile von Townships 52, 53, 56, 57, 58 und 59, auf dem Hauptlande, von Reihe 30. Theile von Townships 51, 52, 53, 54, 55 und 56, auf dem Hauptlande, Township 57, und Theile von Township 58, auf dem Hauptlande, von Reihe 31. Theile von Township 65, auf „Jsle Royall“, von Reihe 34. Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den 14. Tag des nächsten August, für den Verkauf der öffentlichen Ländereien inner- halb folgender Townships, und Theilen von Townships, in der Supe- riorsee Mineralregion gelegen, wie oben nämlich: Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem Hauptmeridian. Theile von Townships 51, 52, 53, 54 und 55, Township 56 und Theile von Townships 57 und 58, sämmtlich auf dem Haupt- lande, von Reihe 32. Theile von Townships 51, 53, 54, 55, 56 und 57, sämmt- lich auf dem Hauptlande, von Reihe 33. Townships 53 und 54 und Theile von Townships 55 und 56, auf dem Hauptlande, von Reihe 34. Townships 52, 53, 54, und Theile von Townships 55 und 56, auf dem Hauptlande, von Reihe 35. Townships 52 und 53 und Theile von Townships 54 und 55, auf dem Hauptlande, von Reihe 36. Townships 51 und 52, und Theile von Townships 53 und 54, auf dem Hauptlande, von Reihe 37. Townships 51 und 52, und Theile von Township 53, auf dem Hauptlande, von Reihe 38. Townships 51 und Theile von Townships 52 und 53, auf dem Hauptland, von Reihe 39. Theile von Townships 51 und 53, auf dem Hauptlande, von Reihe 40. Theile von Township 51, auf dem Hauptlande, von Reihen 41, 42, 43 und 44. Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den dritten Tag des nächsten Juli, für den Verkauf des Agriculturlandes innerhalb der unten bezeichneten Townships und Theilen von Townships, östlich von dem Chocolate= und Esconawbyflusse und der Little Bay de Noquet gelegen, als: Nördlich von der Grundlinie und östlich von dem Hauptmeridian. Theile von Townships 41 und 42 einschließlich der ausgemessenen Jnseln, Township 43 und Theile von Township 44, Township 45 und Theile von Townships 46 und 47, ( ausgenommen die nördliche Hälfte des letzteren auf dem Hauptlande ) einschließlich eines Theils von Sugar= und andern ausgemessenen Jnseln, und Theile von Town- ship 48, auf Sugar=Jnsel von Reihe 1. Theile von Township 41, einschließlich der ausgemessenen Jnseln, Townships 42 und 43 und Theile von Townships 44, 45, 46, 47 und 48, einschließlich der Theile von Sugar, Sailor und anderen vermessenen Jnseln, von Reihe 2. Theile von Townships 41, 42, 43, 44 und 45, einschließlich der ausgemessenen Jnseln von Reihe 3. Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der aus- gemessenen Jnseln von Reihe 4. Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der Theile von Drummond = und anderen ausgemessenen Jnseln, von Reihe 5.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 20. Rudolstadt, 15. Mai 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer20_1848/5>, abgerufen am 27.11.2024.