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Allgemeine Zeitung, Nr. 98, 8. April 1849.

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[Spaltenumbruch] hingestellt und die Monarchie so schlecht wie möglich gemacht wurde,
versteht sich ebenso sehr von selbst wie die rhetorischen Ansprachen an das
Gemüth der Geschwornen zu Gunsten der Angeklagten. In beiderlei Bezie-
hungen wurde von dem Präsidenten eine Freiheit der Rede| gestattet die
an das Außerordentliche streifte, und wir hörten von mehr als einem er-
fahrenen Mann daß z. B. in England, dem Lande in welchem das Ge-
schwornengericht verhältnißmäßig wohl die tiefsten Wurzeln hat, vor den
Gerichtsschranken schwerlich soweit gegangen werden dürfte. Die Staats-
anwälte wiesen dem gegenüber, das Gesetzbuch in der Hand, auf die
Masse der gravirenden Handlungen, die den Angeklagten direct oder in-
dict zur Last sielen. Weiter hoben sie hervor daß nur derjenige Volkswille
ein berechtigter sey welcher durch die gesetzlichen Organe seinen Ausdruck
finde, und diese seyen hier die Nationalversammlung und die badische
Volkskammer. Beide aber hätten ihrer Zeit über Struve's Unterneh-
mungen verdammend geurtheilt. Wollte man aber auch zugeben, der
tumultuarische und ungeregelte Volkswille habe ihn unmittelbar dazu
legitimiren können, so seyen damit die Thatsachen im Widerstreit, denn
in der Stimmung oder doch in den Beschlüssen der hauptsächlicheren Volks-
versammlungen sey das| nicht einmal enthalten was man gegnerischer-
seits hinein lege. Hätte man z. B. selbst irgendwo sich für die Republik
erklärt, so hätte man, wie die gedruckten Beschlüsse zeigten, doch nur be-
schlossen dieß als Wunsch und Bitte der Nationalversammlung vorzule-
gen; in Offenburg gar hätte man die Frage: "ob Republik, ob Constitu-
tion," nicht einmal vor das Volk zu bingen gewagt. So erschienen denn
die Angeklagten als Unlegitimirte, als Eigenwillige, als Aufrührer, die
ihren Willen dem Volke, besonders in dem Septemberaufstand, mit den
Mitteln der Gewaltthätigkeit, der List und Unredlichkeit aufgezwungen
hätten. Ueberdieß sey die vielgepriesene Republik keineswegs das Land
aller Glückseligkeit, das zeigten die nächsten Beispiele, und in der con-
stitutionellen Monarchie seyen Freiheit, Wohlstand, Bildung und alle
Güter des menschlichen Lebens ebenso sehr, oder wohl noch mehr möglich
als in der Republik.

Die armen Geschwornen, einfache Männer vom Lande, denen alle
diese Dinge in breitester Ausführlichkeit und mit allen Künsten der Be-
redsamkeit vorgetragen worden sind, gingen endlich gehetzten und klopfen-
den Herzens fort, und kamen wieder um einen Ausspruch zu thun der
billig seyn und beide Parteien möglichst zufrieden stellen sollte. Das
merkwürdige Actenstück das ihren Ausspruch enthält, wird Ihnen be-
reits zugekommen seyn.

Was nun die Redner selbst und ihr persönliches Auftreten anlangt,
so verdient vor allem Struve zuerst genannt zu werden. Er hat auf alle
die den Verhandlungen beigewohnt haben einen im ganzen vortheilhaften
Eindruck gemacht. Nirgends vermißte man an ihm den Mann der Bil-
dung und des Anstandes, und mußte die Raschheit seiner Auffassung, seine
hohe Beredsamkeit und selbst einen Strich gemüthlichen und humanen We-
sens anerkennen. Schade nur daß sein Fanatismus, seine Unerfahren-
heit im praktischen Leben, der Mangel einer kräftig zurechtweisenden
Freundeshand ihn auf Bahnen trieb, auf denen das was er zu leisten die
Kraft hätte, verloren geht. Der 23jährige Blind dagegen zeigte neben
unverkennbarem Talent so viel Anmaßliches, Keckes und selbst Ungezo-
genes daß man fast nur unfreundlich über ihn urtheilen hörte. Die drei
Vertheidiger welche auftraten waren die Anwälte Barbo von Emmendin-
gen, Feder von Bruchsal und Brentano von Mannheim. Brentano
ist ein ungemeines Redetalent, er durchlauft die guten und übelen Mittel
der Vertheidigung, die juridischen Argumentationen und Rafsinerien des
Barreaus mit einer Flinkigkeit die ans Erstaunliche gränzt, schade nur,
"man merkt die Absicht und wird gestimmt," man steht zu leicht ein: so
reden kann am Ende doch nur der Mann welcher bloß das Ziel will,
einerlei wie es erreicht werde. Das Benehmen der Staatsanwälte Eimer,
Winter
uud v. Wäncker zeigte -- wie man es sonst auch auffassen
möge -- einen großen Fonds ethischer Kraft, man erkannte daß hier ebenso
wie auf der Anklagebank die persönliche Ueberzeugung mit ins Spiel
kam. Vielleicht wäre der Effect noch größer gewesen, wenn eine größere
Gemeinsamkeit der persönlichen Ueberzeugung obgewaltet hätte. Wenn
Eimer sich mehr durch das was er sagte, als wie er es sagte bemerklich
machte, so trägt wohl sein Organ daran den größten Theil der Schuld,
seinen Collegen aber haben selbst diejenigen hervorragende Redegabe nicht
absprechen können welche die Angeklagten gerne freigesprochen gesehen
hätten.

Noch mag mit einigen Worten der Leitung der Verhandlungen durch
den Präsidenten Litschgi Erwähnung geschehen. Wenn wir aber einen
scheinbaren Tadel über die für sonstige Fälle vielleicht allzugroße Freilas-
sung der Rede ausgesprochen haben, so verkehrt sich diese Bemerkung in
dem vorliegenden Falle wohl eher in ein Lob, wenn man bedenkt daß er
einem Geschwornengericht präsidirte das zum erstenmale in dem Lande
[Spaltenumbruch] zusammentrat und mit vollster Liberalität geführt werden mußte, wenn es
sich das Vertrauen des Volkes erwerben sollte. Dann brachte es die Na-
tur eines politischen Processes in unsern Tagen mit sich daß die Worte
die rechts und links fielen nicht auf der Goldwage gewogen werden durf-
tem. Im übrigen bewies der Vorsitzende soviel Würde und Geschick in
Red' und Antwort an die Zeugen, die Angeklagten, die Vertheidiger,
die Staatsanwälte, die Geschwornen und das Publicum, daß man dar-
über nur eine Stimme der Anerkennung vernommen hat.


Morgen früh werden Struve und Blind
wieder nach Rastatt gebracht, wo sie festgehalten werden bis das Ober-
hofgericht zu Mannheim über die von ihnen erhobene Nichtigkeitsbe-
schwerde entschieden hat. Wird dieselbe, wie wohl mit Sicherheit anzu-
nehmen ist, verworfen, so werden sie nach Bruchsal abgeführt werden,
um in dem dortigen Centralgefängniß ihre Strafe, 5 Jahre 4 Monate
Einzelhaft, zu erstehen.



Die augenblickliche Lage der schleswig-holsteinschen
Augelegenheit.

Sie wissen unzweifelhaft be-
reits daß mit dem Tage der Kündigung des Waffenstillstandes eine Waffen-
ruhe bis zum 15 April eingetreten ist, und daß wir daher, obgleich man
das Land nach wie vor in voller Ungewißheit über sein Schicksal läßt, für
den Augenblick wieder bis auf wenige Districte wie im tiefften Frieden
leben. Der Jahrestag unserer Erhebung ist durchaus still vorübergegangen;
nur die einzelnen Bürgerwehren haben ihn, bei einem fürchterlichen
Schneesturm der das Land von der Königs au bis zur Elbe mit einem wei-
ßen Schleier verhüllte, unter den noch ungebrauchten Waffen gefeiert; das
Heer steht längs der ganzen Ostküste, besonders bei Apenr de und Haders-
leben; täglich drängen sich Züge von deutschen Reichstruppen nach dem
Norden zu, doch wird es bemerkt daß noch keine Preußen eingerückt sind.
Eine höchst gedrückte Stimmung liegt auf dem ganzen Lande; niemand
fürchtet den Krieg; man hofft und wünscht im Gegentheil daß unsere
Truppen endlich einmal mit den Dänen zusammentreffen mögen; aber man
fürchtet einen plötzlichen und höchst verderblichen, durchaus unehrenhaften
Frieden, und jeder Verständige sieht voraus daß ein solcher, da er gewiß
nicht ertragen werden wird, zu neuen und höchst trüben Dingen führen
muß. In solchem Augenblicke wird es Ihren Lesern wohl nicht uninter-
essant seyn die Lage unserer Verhältnisse, die ja auch so tief in Deutsch-
lands Zukunft hineingreifen, und die solange mit dem dichtesten Schleier
verhüllt wurden, einmal in einem allgemeinen Ueberblick überschauen zu
können.

Seit einer ganzen Reihe von Jahren haben wir in diesen Blättern,
noch lange ehe man an außergewöhnliche Ereignisse denken konnte, darauf
hingewiesen daß die Herzogthümer mit ihrer verwickelten Zukunft keines-
wegs eine bloß dänische oder auch nur deutsche, sondern eine europäische
Angelegenheit zu bilden bestimmt seyen. Eher freilich, und in ganz ande-
rer Weise als wir es denken konnten, ist dieß verwirklicht. Die Großmächte
Europa's, die gegenwärtigen wie die künftigen, stehen an der Wiege des
jungen Staats; sein Leben theilt sich damit gleichsam in zwei Theile; fast
für sich und von dem eigenen Willen ganz unabhängig verhandelt über ihn
die europäische Diplomatie, und von dieser wiederum wenig beachtet und
gar nicht weiter in Berechnung gezogen gehen die Elemente seines Lebens
ihren Weg. Diese eigenthümliche Trennung ist durch zweierlei motivirt.
Zuerst durch die Kleinheit und Machtlosigkeit der Herzogthümer den
Großmächten gegenüber, vor denen eine Renitenz dieser Lande als eine
Unmöglichkeit erscheint, dann durch die eigene Willenlosigkeit ihrer Politik.
Dennoch waltet hier ein eigenthümliches Verhängniß. Die Herzogthümer
sind für ihre Selbständigkeit und Trennung von Dänemark aufgestanden,
und gerade diese konnte Europa nicht zugeben. Wollten sie jenes Recht,
so mußten sie sich nicht unbedingt in die Arme der Diplomatie werfen,
sondern sich selber, wenn auch mit der äußersten Anstrengung, geltend ma-
chen; wollten sie sich aber den europäischen Verhandlungen überantworten,
so mußten sie nicht aufstehen, denn von ihnen war nun einmal kein im
Sinne Schleswig-Holsteins gedeihliches Resultat zu erwarten. Dennoch
erhoben sie sich, und öffneten mit einer wahrhaft kindlichen Offenheit den
diplomatischen Gewalten Thür und Thor. Das war ein großer und ge-
fährlicher Widerspruch, und jetzt beginnt dieser Widerspruch seine bittern
Früchte zu tragen. Man hat in den Herzogthümern zu seiner Zeit diejeni-
gen die ihnen diese Alternative mit allem Ernst vorhielten, nicht hören
wollen; jetzt fängt man an die Wahrheit jener Bemerkungen zu fühlen,
und jetzt ist es zu spät. Man kann nicht mehr zurück, man kann nicht mehr
vorwärts, und doch weiß man daß man sich ernstlich täuscht, wenn man
mit einem Frieden der Schleswig von Holstein trennt und es Dänemark
mehr oder weniger einverleibt, nur den Samen zu einem neuen Kriege
säet. Dennoch kann man nichts daran ändern; die größere Macht der gan-

[Spaltenumbruch] hingeſtellt und die Monarchie ſo ſchlecht wie möglich gemacht wurde,
verſteht ſich ebenſo ſehr von ſelbſt wie die rhetoriſchen Anſprachen an das
Gemüth der Geſchwornen zu Gunſten der Angeklagten. In beiderlei Bezie-
hungen wurde von dem Präſidenten eine Freiheit der Rede| geſtattet die
an das Außerordentliche ſtreifte, und wir hörten von mehr als einem er-
fahrenen Mann daß z. B. in England, dem Lande in welchem das Ge-
ſchwornengericht verhältnißmäßig wohl die tiefſten Wurzeln hat, vor den
Gerichtsſchranken ſchwerlich ſoweit gegangen werden dürfte. Die Staats-
anwälte wieſen dem gegenüber, das Geſetzbuch in der Hand, auf die
Maſſe der gravirenden Handlungen, die den Angeklagten direct oder in-
dict zur Laſt ſielen. Weiter hoben ſie hervor daß nur derjenige Volkswille
ein berechtigter ſey welcher durch die geſetzlichen Organe ſeinen Ausdruck
finde, und dieſe ſeyen hier die Nationalverſammlung und die badiſche
Volkskammer. Beide aber hätten ihrer Zeit über Struve’s Unterneh-
mungen verdammend geurtheilt. Wollte man aber auch zugeben, der
tumultuariſche und ungeregelte Volkswille habe ihn unmittelbar dazu
legitimiren können, ſo ſeyen damit die Thatſachen im Widerſtreit, denn
in der Stimmung oder doch in den Beſchlüſſen der hauptſächlicheren Volks-
verſammlungen ſey das| nicht einmal enthalten was man gegneriſcher-
ſeits hinein lege. Hätte man z. B. ſelbſt irgendwo ſich für die Republik
erklärt, ſo hätte man, wie die gedruckten Beſchlüſſe zeigten, doch nur be-
ſchloſſen dieß als Wunſch und Bitte der Nationalverſammlung vorzule-
gen; in Offenburg gar hätte man die Frage: „ob Republik, ob Conſtitu-
tion,“ nicht einmal vor das Volk zu bingen gewagt. So erſchienen denn
die Angeklagten als Unlegitimirte, als Eigenwillige, als Aufrührer, die
ihren Willen dem Volke, beſonders in dem Septemberaufſtand, mit den
Mitteln der Gewaltthätigkeit, der Liſt und Unredlichkeit aufgezwungen
hätten. Ueberdieß ſey die vielgeprieſene Republik keineswegs das Land
aller Glückſeligkeit, das zeigten die nächſten Beiſpiele, und in der con-
ſtitutionellen Monarchie ſeyen Freiheit, Wohlſtand, Bildung und alle
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als in der Republik.

Die armen Geſchwornen, einfache Männer vom Lande, denen alle
dieſe Dinge in breiteſter Ausführlichkeit und mit allen Künſten der Be-
redſamkeit vorgetragen worden ſind, gingen endlich gehetzten und klopfen-
den Herzens fort, und kamen wieder um einen Ausſpruch zu thun der
billig ſeyn und beide Parteien möglichſt zufrieden ſtellen ſollte. Das
merkwürdige Actenſtück das ihren Ausſpruch enthält, wird Ihnen be-
reits zugekommen ſeyn.

Was nun die Redner ſelbſt und ihr perſönliches Auftreten anlangt,
ſo verdient vor allem Struve zuerſt genannt zu werden. Er hat auf alle
die den Verhandlungen beigewohnt haben einen im ganzen vortheilhaften
Eindruck gemacht. Nirgends vermißte man an ihm den Mann der Bil-
dung und des Anſtandes, und mußte die Raſchheit ſeiner Auffaſſung, ſeine
hohe Beredſamkeit und ſelbſt einen Strich gemüthlichen und humanen We-
ſens anerkennen. Schade nur daß ſein Fanatismus, ſeine Unerfahren-
heit im praktiſchen Leben, der Mangel einer kräftig zurechtweiſenden
Freundeshand ihn auf Bahnen trieb, auf denen das was er zu leiſten die
Kraft hätte, verloren geht. Der 23jährige Blind dagegen zeigte neben
unverkennbarem Talent ſo viel Anmaßliches, Keckes und ſelbſt Ungezo-
genes daß man faſt nur unfreundlich über ihn urtheilen hörte. Die drei
Vertheidiger welche auftraten waren die Anwälte Barbo von Emmendin-
gen, Feder von Bruchſal und Brentano von Mannheim. Brentano
iſt ein ungemeines Redetalent, er durchlauft die guten und übelen Mittel
der Vertheidigung, die juridiſchen Argumentationen und Rafſinerien des
Barreaus mit einer Flinkigkeit die ans Erſtaunliche gränzt, ſchade nur,
„man merkt die Abſicht und wird geſtimmt,“ man ſteht zu leicht ein: ſo
reden kann am Ende doch nur der Mann welcher bloß das Ziel will,
einerlei wie es erreicht werde. Das Benehmen der Staatsanwälte Eimer,
Winter
uud v. Wäncker zeigte — wie man es ſonſt auch auffaſſen
möge — einen großen Fonds ethiſcher Kraft, man erkannte daß hier ebenſo
wie auf der Anklagebank die perſönliche Ueberzeugung mit ins Spiel
kam. Vielleicht wäre der Effect noch größer geweſen, wenn eine größere
Gemeinſamkeit der perſönlichen Ueberzeugung obgewaltet hätte. Wenn
Eimer ſich mehr durch das was er ſagte, als wie er es ſagte bemerklich
machte, ſo trägt wohl ſein Organ daran den größten Theil der Schuld,
ſeinen Collegen aber haben ſelbſt diejenigen hervorragende Redegabe nicht
abſprechen können welche die Angeklagten gerne freigeſprochen geſehen
hätten.

Noch mag mit einigen Worten der Leitung der Verhandlungen durch
den Präſidenten Litſchgi Erwähnung geſchehen. Wenn wir aber einen
ſcheinbaren Tadel über die für ſonſtige Fälle vielleicht allzugroße Freilaſ-
ſung der Rede ausgeſprochen haben, ſo verkehrt ſich dieſe Bemerkung in
dem vorliegenden Falle wohl eher in ein Lob, wenn man bedenkt daß er
einem Geſchwornengericht präſidirte das zum erſtenmale in dem Lande
[Spaltenumbruch] zuſammentrat und mit vollſter Liberalität geführt werden mußte, wenn es
ſich das Vertrauen des Volkes erwerben ſollte. Dann brachte es die Na-
tur eines politiſchen Proceſſes in unſern Tagen mit ſich daß die Worte
die rechts und links fielen nicht auf der Goldwage gewogen werden durf-
tem. Im übrigen bewies der Vorſitzende ſoviel Würde und Geſchick in
Red’ und Antwort an die Zeugen, die Angeklagten, die Vertheidiger,
die Staatsanwälte, die Geſchwornen und das Publicum, daß man dar-
über nur eine Stimme der Anerkennung vernommen hat.


Morgen früh werden Struve und Blind
wieder nach Raſtatt gebracht, wo ſie feſtgehalten werden bis das Ober-
hofgericht zu Mannheim über die von ihnen erhobene Nichtigkeitsbe-
ſchwerde entſchieden hat. Wird dieſelbe, wie wohl mit Sicherheit anzu-
nehmen iſt, verworfen, ſo werden ſie nach Bruchſal abgeführt werden,
um in dem dortigen Centralgefängniß ihre Strafe, 5 Jahre 4 Monate
Einzelhaft, zu erſtehen.



Die augenblickliche Lage der ſchleswig-holſteinſchen
Augelegenheit.

Sie wiſſen unzweifelhaft be-
reits daß mit dem Tage der Kündigung des Waffenſtillſtandes eine Waffen-
ruhe bis zum 15 April eingetreten iſt, und daß wir daher, obgleich man
das Land nach wie vor in voller Ungewißheit über ſein Schickſal läßt, für
den Augenblick wieder bis auf wenige Diſtricte wie im tiefften Frieden
leben. Der Jahrestag unſerer Erhebung iſt durchaus ſtill vorübergegangen;
nur die einzelnen Bürgerwehren haben ihn, bei einem fürchterlichen
Schneeſturm der das Land von der Königs au bis zur Elbe mit einem wei-
ßen Schleier verhüllte, unter den noch ungebrauchten Waffen gefeiert; das
Heer ſteht längs der ganzen Oſtküſte, beſonders bei Apenr de und Haders-
leben; täglich drängen ſich Züge von deutſchen Reichstruppen nach dem
Norden zu, doch wird es bemerkt daß noch keine Preußen eingerückt ſind.
Eine höchſt gedrückte Stimmung liegt auf dem ganzen Lande; niemand
fürchtet den Krieg; man hofft und wünſcht im Gegentheil daß unſere
Truppen endlich einmal mit den Dänen zuſammentreffen mögen; aber man
fürchtet einen plötzlichen und höchſt verderblichen, durchaus unehrenhaften
Frieden, und jeder Verſtändige ſieht voraus daß ein ſolcher, da er gewiß
nicht ertragen werden wird, zu neuen und höchſt trüben Dingen führen
muß. In ſolchem Augenblicke wird es Ihren Leſern wohl nicht uninter-
eſſant ſeyn die Lage unſerer Verhältniſſe, die ja auch ſo tief in Deutſch-
lands Zukunft hineingreifen, und die ſolange mit dem dichteſten Schleier
verhüllt wurden, einmal in einem allgemeinen Ueberblick überſchauen zu
können.

Seit einer ganzen Reihe von Jahren haben wir in dieſen Blättern,
noch lange ehe man an außergewöhnliche Ereigniſſe denken konnte, darauf
hingewieſen daß die Herzogthümer mit ihrer verwickelten Zukunft keines-
wegs eine bloß däniſche oder auch nur deutſche, ſondern eine europäiſche
Angelegenheit zu bilden beſtimmt ſeyen. Eher freilich, und in ganz ande-
rer Weiſe als wir es denken konnten, iſt dieß verwirklicht. Die Großmächte
Europa’s, die gegenwärtigen wie die künftigen, ſtehen an der Wiege des
jungen Staats; ſein Leben theilt ſich damit gleichſam in zwei Theile; faſt
für ſich und von dem eigenen Willen ganz unabhängig verhandelt über ihn
die europäiſche Diplomatie, und von dieſer wiederum wenig beachtet und
gar nicht weiter in Berechnung gezogen gehen die Elemente ſeines Lebens
ihren Weg. Dieſe eigenthümliche Trennung iſt durch zweierlei motivirt.
Zuerſt durch die Kleinheit und Machtloſigkeit der Herzogthümer den
Großmächten gegenüber, vor denen eine Renitenz dieſer Lande als eine
Unmöglichkeit erſcheint, dann durch die eigene Willenloſigkeit ihrer Politik.
Dennoch waltet hier ein eigenthümliches Verhängniß. Die Herzogthümer
ſind für ihre Selbſtändigkeit und Trennung von Dänemark aufgeſtanden,
und gerade dieſe konnte Europa nicht zugeben. Wollten ſie jenes Recht,
ſo mußten ſie ſich nicht unbedingt in die Arme der Diplomatie werfen,
ſondern ſich ſelber, wenn auch mit der äußerſten Anſtrengung, geltend ma-
chen; wollten ſie ſich aber den europäiſchen Verhandlungen überantworten,
ſo mußten ſie nicht aufſtehen, denn von ihnen war nun einmal kein im
Sinne Schleswig-Holſteins gedeihliches Reſultat zu erwarten. Dennoch
erhoben ſie ſich, und öffneten mit einer wahrhaft kindlichen Offenheit den
diplomatiſchen Gewalten Thür und Thor. Das war ein großer und ge-
fährlicher Widerſpruch, und jetzt beginnt dieſer Widerſpruch ſeine bittern
Früchte zu tragen. Man hat in den Herzogthümern zu ſeiner Zeit diejeni-
gen die ihnen dieſe Alternative mit allem Ernſt vorhielten, nicht hören
wollen; jetzt fängt man an die Wahrheit jener Bemerkungen zu fühlen,
und jetzt iſt es zu ſpät. Man kann nicht mehr zurück, man kann nicht mehr
vorwärts, und doch weiß man daß man ſich ernſtlich täuſcht, wenn man
mit einem Frieden der Schleswig von Holſtein trennt und es Dänemark
mehr oder weniger einverleibt, nur den Samen zu einem neuen Kriege
ſäet. Dennoch kann man nichts daran ändern; die größere Macht der gan-

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[1506/0010] hingeſtellt und die Monarchie ſo ſchlecht wie möglich gemacht wurde, verſteht ſich ebenſo ſehr von ſelbſt wie die rhetoriſchen Anſprachen an das Gemüth der Geſchwornen zu Gunſten der Angeklagten. In beiderlei Bezie- hungen wurde von dem Präſidenten eine Freiheit der Rede| geſtattet die an das Außerordentliche ſtreifte, und wir hörten von mehr als einem er- fahrenen Mann daß z. B. in England, dem Lande in welchem das Ge- ſchwornengericht verhältnißmäßig wohl die tiefſten Wurzeln hat, vor den Gerichtsſchranken ſchwerlich ſoweit gegangen werden dürfte. Die Staats- anwälte wieſen dem gegenüber, das Geſetzbuch in der Hand, auf die Maſſe der gravirenden Handlungen, die den Angeklagten direct oder in- dict zur Laſt ſielen. Weiter hoben ſie hervor daß nur derjenige Volkswille ein berechtigter ſey welcher durch die geſetzlichen Organe ſeinen Ausdruck finde, und dieſe ſeyen hier die Nationalverſammlung und die badiſche Volkskammer. Beide aber hätten ihrer Zeit über Struve’s Unterneh- mungen verdammend geurtheilt. Wollte man aber auch zugeben, der tumultuariſche und ungeregelte Volkswille habe ihn unmittelbar dazu legitimiren können, ſo ſeyen damit die Thatſachen im Widerſtreit, denn in der Stimmung oder doch in den Beſchlüſſen der hauptſächlicheren Volks- verſammlungen ſey das| nicht einmal enthalten was man gegneriſcher- ſeits hinein lege. Hätte man z. B. ſelbſt irgendwo ſich für die Republik erklärt, ſo hätte man, wie die gedruckten Beſchlüſſe zeigten, doch nur be- ſchloſſen dieß als Wunſch und Bitte der Nationalverſammlung vorzule- gen; in Offenburg gar hätte man die Frage: „ob Republik, ob Conſtitu- tion,“ nicht einmal vor das Volk zu bingen gewagt. So erſchienen denn die Angeklagten als Unlegitimirte, als Eigenwillige, als Aufrührer, die ihren Willen dem Volke, beſonders in dem Septemberaufſtand, mit den Mitteln der Gewaltthätigkeit, der Liſt und Unredlichkeit aufgezwungen hätten. Ueberdieß ſey die vielgeprieſene Republik keineswegs das Land aller Glückſeligkeit, das zeigten die nächſten Beiſpiele, und in der con- ſtitutionellen Monarchie ſeyen Freiheit, Wohlſtand, Bildung und alle Güter des menſchlichen Lebens ebenſo ſehr, oder wohl noch mehr möglich als in der Republik. Die armen Geſchwornen, einfache Männer vom Lande, denen alle dieſe Dinge in breiteſter Ausführlichkeit und mit allen Künſten der Be- redſamkeit vorgetragen worden ſind, gingen endlich gehetzten und klopfen- den Herzens fort, und kamen wieder um einen Ausſpruch zu thun der billig ſeyn und beide Parteien möglichſt zufrieden ſtellen ſollte. Das merkwürdige Actenſtück das ihren Ausſpruch enthält, wird Ihnen be- reits zugekommen ſeyn. Was nun die Redner ſelbſt und ihr perſönliches Auftreten anlangt, ſo verdient vor allem Struve zuerſt genannt zu werden. Er hat auf alle die den Verhandlungen beigewohnt haben einen im ganzen vortheilhaften Eindruck gemacht. Nirgends vermißte man an ihm den Mann der Bil- dung und des Anſtandes, und mußte die Raſchheit ſeiner Auffaſſung, ſeine hohe Beredſamkeit und ſelbſt einen Strich gemüthlichen und humanen We- ſens anerkennen. Schade nur daß ſein Fanatismus, ſeine Unerfahren- heit im praktiſchen Leben, der Mangel einer kräftig zurechtweiſenden Freundeshand ihn auf Bahnen trieb, auf denen das was er zu leiſten die Kraft hätte, verloren geht. Der 23jährige Blind dagegen zeigte neben unverkennbarem Talent ſo viel Anmaßliches, Keckes und ſelbſt Ungezo- genes daß man faſt nur unfreundlich über ihn urtheilen hörte. Die drei Vertheidiger welche auftraten waren die Anwälte Barbo von Emmendin- gen, Feder von Bruchſal und Brentano von Mannheim. Brentano iſt ein ungemeines Redetalent, er durchlauft die guten und übelen Mittel der Vertheidigung, die juridiſchen Argumentationen und Rafſinerien des Barreaus mit einer Flinkigkeit die ans Erſtaunliche gränzt, ſchade nur, „man merkt die Abſicht und wird geſtimmt,“ man ſteht zu leicht ein: ſo reden kann am Ende doch nur der Mann welcher bloß das Ziel will, einerlei wie es erreicht werde. Das Benehmen der Staatsanwälte Eimer, Winter uud v. Wäncker zeigte — wie man es ſonſt auch auffaſſen möge — einen großen Fonds ethiſcher Kraft, man erkannte daß hier ebenſo wie auf der Anklagebank die perſönliche Ueberzeugung mit ins Spiel kam. Vielleicht wäre der Effect noch größer geweſen, wenn eine größere Gemeinſamkeit der perſönlichen Ueberzeugung obgewaltet hätte. Wenn Eimer ſich mehr durch das was er ſagte, als wie er es ſagte bemerklich machte, ſo trägt wohl ſein Organ daran den größten Theil der Schuld, ſeinen Collegen aber haben ſelbſt diejenigen hervorragende Redegabe nicht abſprechen können welche die Angeklagten gerne freigeſprochen geſehen hätten. Noch mag mit einigen Worten der Leitung der Verhandlungen durch den Präſidenten Litſchgi Erwähnung geſchehen. Wenn wir aber einen ſcheinbaren Tadel über die für ſonſtige Fälle vielleicht allzugroße Freilaſ- ſung der Rede ausgeſprochen haben, ſo verkehrt ſich dieſe Bemerkung in dem vorliegenden Falle wohl eher in ein Lob, wenn man bedenkt daß er einem Geſchwornengericht präſidirte das zum erſtenmale in dem Lande zuſammentrat und mit vollſter Liberalität geführt werden mußte, wenn es ſich das Vertrauen des Volkes erwerben ſollte. Dann brachte es die Na- tur eines politiſchen Proceſſes in unſern Tagen mit ſich daß die Worte die rechts und links fielen nicht auf der Goldwage gewogen werden durf- tem. Im übrigen bewies der Vorſitzende ſoviel Würde und Geſchick in Red’ und Antwort an die Zeugen, die Angeklagten, die Vertheidiger, die Staatsanwälte, die Geſchwornen und das Publicum, daß man dar- über nur eine Stimme der Anerkennung vernommen hat. §Freiburg, 1 April. Morgen früh werden Struve und Blind wieder nach Raſtatt gebracht, wo ſie feſtgehalten werden bis das Ober- hofgericht zu Mannheim über die von ihnen erhobene Nichtigkeitsbe- ſchwerde entſchieden hat. Wird dieſelbe, wie wohl mit Sicherheit anzu- nehmen iſt, verworfen, ſo werden ſie nach Bruchſal abgeführt werden, um in dem dortigen Centralgefängniß ihre Strafe, 5 Jahre 4 Monate Einzelhaft, zu erſtehen. Die augenblickliche Lage der ſchleswig-holſteinſchen Augelegenheit. ᘣ Schleswig-Holſtein, 30 März. Sie wiſſen unzweifelhaft be- reits daß mit dem Tage der Kündigung des Waffenſtillſtandes eine Waffen- ruhe bis zum 15 April eingetreten iſt, und daß wir daher, obgleich man das Land nach wie vor in voller Ungewißheit über ſein Schickſal läßt, für den Augenblick wieder bis auf wenige Diſtricte wie im tiefften Frieden leben. Der Jahrestag unſerer Erhebung iſt durchaus ſtill vorübergegangen; nur die einzelnen Bürgerwehren haben ihn, bei einem fürchterlichen Schneeſturm der das Land von der Königs au bis zur Elbe mit einem wei- ßen Schleier verhüllte, unter den noch ungebrauchten Waffen gefeiert; das Heer ſteht längs der ganzen Oſtküſte, beſonders bei Apenr de und Haders- leben; täglich drängen ſich Züge von deutſchen Reichstruppen nach dem Norden zu, doch wird es bemerkt daß noch keine Preußen eingerückt ſind. Eine höchſt gedrückte Stimmung liegt auf dem ganzen Lande; niemand fürchtet den Krieg; man hofft und wünſcht im Gegentheil daß unſere Truppen endlich einmal mit den Dänen zuſammentreffen mögen; aber man fürchtet einen plötzlichen und höchſt verderblichen, durchaus unehrenhaften Frieden, und jeder Verſtändige ſieht voraus daß ein ſolcher, da er gewiß nicht ertragen werden wird, zu neuen und höchſt trüben Dingen führen muß. In ſolchem Augenblicke wird es Ihren Leſern wohl nicht uninter- eſſant ſeyn die Lage unſerer Verhältniſſe, die ja auch ſo tief in Deutſch- lands Zukunft hineingreifen, und die ſolange mit dem dichteſten Schleier verhüllt wurden, einmal in einem allgemeinen Ueberblick überſchauen zu können. Seit einer ganzen Reihe von Jahren haben wir in dieſen Blättern, noch lange ehe man an außergewöhnliche Ereigniſſe denken konnte, darauf hingewieſen daß die Herzogthümer mit ihrer verwickelten Zukunft keines- wegs eine bloß däniſche oder auch nur deutſche, ſondern eine europäiſche Angelegenheit zu bilden beſtimmt ſeyen. Eher freilich, und in ganz ande- rer Weiſe als wir es denken konnten, iſt dieß verwirklicht. Die Großmächte Europa’s, die gegenwärtigen wie die künftigen, ſtehen an der Wiege des jungen Staats; ſein Leben theilt ſich damit gleichſam in zwei Theile; faſt für ſich und von dem eigenen Willen ganz unabhängig verhandelt über ihn die europäiſche Diplomatie, und von dieſer wiederum wenig beachtet und gar nicht weiter in Berechnung gezogen gehen die Elemente ſeines Lebens ihren Weg. Dieſe eigenthümliche Trennung iſt durch zweierlei motivirt. Zuerſt durch die Kleinheit und Machtloſigkeit der Herzogthümer den Großmächten gegenüber, vor denen eine Renitenz dieſer Lande als eine Unmöglichkeit erſcheint, dann durch die eigene Willenloſigkeit ihrer Politik. Dennoch waltet hier ein eigenthümliches Verhängniß. Die Herzogthümer ſind für ihre Selbſtändigkeit und Trennung von Dänemark aufgeſtanden, und gerade dieſe konnte Europa nicht zugeben. Wollten ſie jenes Recht, ſo mußten ſie ſich nicht unbedingt in die Arme der Diplomatie werfen, ſondern ſich ſelber, wenn auch mit der äußerſten Anſtrengung, geltend ma- chen; wollten ſie ſich aber den europäiſchen Verhandlungen überantworten, ſo mußten ſie nicht aufſtehen, denn von ihnen war nun einmal kein im Sinne Schleswig-Holſteins gedeihliches Reſultat zu erwarten. Dennoch erhoben ſie ſich, und öffneten mit einer wahrhaft kindlichen Offenheit den diplomatiſchen Gewalten Thür und Thor. Das war ein großer und ge- fährlicher Widerſpruch, und jetzt beginnt dieſer Widerſpruch ſeine bittern Früchte zu tragen. Man hat in den Herzogthümern zu ſeiner Zeit diejeni- gen die ihnen dieſe Alternative mit allem Ernſt vorhielten, nicht hören wollen; jetzt fängt man an die Wahrheit jener Bemerkungen zu fühlen, und jetzt iſt es zu ſpät. Man kann nicht mehr zurück, man kann nicht mehr vorwärts, und doch weiß man daß man ſich ernſtlich täuſcht, wenn man mit einem Frieden der Schleswig von Holſtein trennt und es Dänemark mehr oder weniger einverleibt, nur den Samen zu einem neuen Kriege ſäet. Dennoch kann man nichts daran ändern; die größere Macht der gan-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-09-09T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 98, 8. April 1849, S. 1506. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine98_1849/10>, abgerufen am 21.11.2024.