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Allgemeine Zeitung, Nr. 97, 7. April 1849.

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[Spaltenumbruch] sich mit Gesinnungsgenossen in Baden zum Zweck einer neuen Schild-
erhebung in Verbindung, schleuderte eine Menge von Brandschriften und
aufrührerischen Zeitungsblättern ins Land, entwarf gemeinsam mit Heinzen
einen Plan zur Republicanisirung Deutschlands, in welchem die schlimm-
sten Mittel empfohlen wurden. Dort sprach er mit seinem Freunde ge-
radezu aus: die Gerechtigkeit und Güte der Sache werde nicht genügen
ihr den Sieg zu verschaffen, erklärte die Anwendung von humanen, auf
Ueberzeugung gerichteten Mitteln für lächerliche Thorheit und verderb-
liche Schwäche, und machte sich den Grundsatz zu eigen: "Der Zweck hei-
ligt die Mittel."

Da kam der Beschluß der Nationalversammlung über den Waffen-
stillstand zu Malmö, die dadurch bewirkte große Aufregung in Deutsch-
land, der Aufstand zu Frankfurt. Dieß schien die günstige Zeit zu seyn.
Er hielt eine Vorberathung mit Gesinnungsgenossen in Basel und trat
mit zwölf andern Personen, unter denen sich Blind befand, am 21 Sept.
auf das badische Gebiet über, indem er gleichzeitig die Weisung zum Ein-
bruch auch an andern Punkten der Schweizergränze gab. Mit einer be-
waffneten Schaar, die sich sogleich auf badischem Boden bildetc, zog er
nach Lörrach, proclamirte dort und an andern Orten die Republik, nicht
bloß für Baden, sondern für ganz Deutschland, errichtete zu dem Behuf
eine provisorische Regierung, deren Schriftführer und Commissär für in-
nere Angelegenheiten Blind war, verkündete das Kriegsrecht, ließ die
waffenfähige Mannschaft des Oberlandes unter Androhung von Geld-
strafen und sogar der Todesstrafe (das Standrecht war zu dem Behuf
verkündet worden) zu einem bewaffneten Zuge aufbieten, welcher denn
auch mehrere tausend -- die Angaben schwanken zwischen 4 bis 10,000
-- Mann stark zu Stande kam, und in zwei Colonnen getheilt sich land-
abwärts bewegte. Die Unternehmer des Aufstandes griffen dabei zu man-
nichfachen Mitteln, die nicht bloß nicht vor dem Gesetz, sondern auch nicht
vor der Moral bestehen können; sie verbreiteten falsche Nachrichten, spie-
gelten dem menschlichen Eigennutz Vortheile vor -- und zwar sogar in
einem officiellen, von Struve und Blind als ächt anerkannten republica-
nischen Regierungsblatt nebst Beilage -- setzten die Beamten ab und
andere an ihre Stelle, nahmen die Beamten und andere Personen fest,
ängstigten einen sogar so sehr daß er jeden Augenblick seiner Erschießung
entgegenzusehen Grund hatte, ließen öffentliche Cassen im ungefähren
Betrag vom 20,000 Gulden hinwegnehmen, gaben Anlaß zu einer Menge
der brutalsten Gewaltthätigkeiten gegen Gemeinden und einzelne Perso-
nen, verletzten das Briefgeheimniß und nahmen sogar Privateigenthum
das auf der Post befördert wurde weg, wie denn auch einige Gelder in
die Privattasche von untergeordneten Theilnehmern am Aufstand flossen,
erpreßten Loskaufsummen unter der Form von Cautionen von vielen
Personen zur Befreiung von der Theilnahme an dem Zuge u. s. w. Bei
der Einnahme von Staufen wurden acht Soldaten, zum Theil sehr schwer
verwundet, und der Eisenbahnaufseher Leibbrand, als er entfliehen wollte,
von einem unbekannten Freischärler erschossen, endlich wurde ein Gendarm
bei einem Ueberfall von Kleinlaufenburg getödtet der, von Struve ver-
anlaßt, mit dem Hauptunternehmen im Zusammenhang stand.

Dieses sind etwa die bewiesenen Anklagepunkte, die denn auch von
den Angeklagten offen zugestanden wurden, insoweit sie persönlich dabei
betheiligt erscheinen oder Kenntniß bei der Ausführung hatten, und in-
sofern nicht andere, nicht vor den Gerichtsschranken stehende Personen in
dieselben implicirt sind. Zur Entlastung derselben hatte Struve keinen
einzigen Zeugen verlangt, Blind nur zwei, von denen der eine ohnehin als
Zeuge citirt worden war, der andere aber, General Hoffmann, der die
Truppen befehligt hatte, deßhalb nicht erschien weil dasjenige was man
ihn fragen wollte allbekannt oder in den Acten enthalten war, oder durch
andere Zeugen beantwortet werden konnte. Dennoch berief sich Struve
fort und fort darauf daß man ihm seine Beweismittel abgelehnt, d. h.
die von ihm verlangten Zeugen nicht in den Gerichtssaal hereinge-
lassen habe.

Gehen wir etwas näher auf diesen für die Procedur wichtigen Punkt
ein. In einem während seiner Haft verfaßten Protokoll und in seiner
Vertheidigungsrede gab Struve zu seiner Rechtfertigung fünf Momente
an. Er sagte: was ich gethan habe, ist 1) durch die drei Jahrzehnte hindurch
dauernden Verfassungsverletzungen, insbesondere in Baden, veranlaßt;
2) es ist gerechtfertigt durch den ebenso langen Druck auf dem Volke,
insbesondere auf dem badischen Volke; 3) das Unternehmen stützt sich
auf den Auftrag durch die Mehrheit des Volkes; 4) die Maßregeln welche
gegen die Republicaner ergriffen worden sind, wie die Verhaftung Fick-
lers und die Vorbereitung zur Verhaftung der andern badischen Volks-
führer, haben keine andere Wahl gelassen; 5) die That ist recht, weil sie
zum Besten des Volks geschehen ist. Man sieht hieraus: nicht wegen
der einzelnen in der Anklage aufgezählten Handlungen wollte sich Struve
vertheidigen, sondern er suchte sein Beweismaterial in einem Hintergrund,
[Spaltenumbruch] in der seiner Schilderhebung vorausgegangenen Politik des Bundestags
und der badischen Regierung, in den Manifestationen des Volkswillens
auf den Volksversammlungen des März vorigen Jahres, in dem Vor-
schreiten der Regierung in jener Zeit gegen die Häupter der republicani-
schen Partei. Und daraus wird sich das auffallende erklären daß er eine
Menge von bekannten, zum Theil hochgestellten Persönlichkeiten, und nur
diese, als Zeugen vernommen zu haben wünschte, wie Bekk, v. Dusch,
Blittersdorf, Uria Sarachaga, Riegel, Mathy, Bassermann, v. Soiron,
Mez und andere. Diese hat man allerdings nicht in den Saal citirt,
weil man sagte: das was sie angeben könnten, sey entweder notorisch
oder unerheblich, d. h. unerheblich für den Gegenbeweis gegen diejenigen
speciellen Anklagepunkte wegen deren der Angeklagte sich zu verantworten
habe. Daß Struve und seine Vertheidiger dem heftig widersprachen,
versteht sich von selbst. Wir sehen an diesem Incidenzfall schon die Art
der Gegensätze die sich in der Anklage und Vertheidigung geltend machten,
und die denn auch in der Anklage und Vertheidigung in vollster Schärfe
und Ausbildung hervortraten. Davon im nächsten Briefe.



Die k. sächsischen Staatseisenbahnen.

Bei der unverkennbaren Wichtigkeit der
das sächsische Staatsgebiet durchschneidenden und flankirenden Schienen-
wege für das deutsche Eisenbahnnetz ist ein an unsere Kammern gelangtes
k. Decret über verschiedene Postulate zur Vollendung der Staatseisenbah-
nen von besonderm Interesse. Es find hauptsächlich die noch unvollendeten
Stellen zwischen Reichenbach und Plauen auf der sächsisch-bayerischen --
und zwischen Pirna und Tetschen auf der sächsisch-böhmischen Bahn in
Frage. Für die erstere Bahn standen auf currenter Rechnung der mit 1848
abgelaufenen Finanzperiode 7,466,600 2/3 Thlr., welche bis auf einen Rest
von 488,000 Thlr. verwendet worden sind. Die bei Uebernahme der Bahn
seitens des Staats von der sie abtretenden Compagnie aufgestellte Total-
anschlagssumme von 12 Mill. Thlr. hat sich als zu gering dargestellt;
vielmehr berechnet sich dieselbe nach den berichtigten Voranschlägen, unter
Berücksichtigung des übernommenen Actiencapitals von 4,500,000 Thlr.
und des Altenburg'schen Antheils am Actiencapitale von 300,000 Thlr.
auf eine Gesammtsumme von 13,991,912 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf., also bei-
läufig 14 Mill. Thlr., wozu noch 2,213,245 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf. (jedoch
einschließlich des Restes von 488,000 Thlr.) erfordert werden. Als Gründe
dieses Mehrbedarfs sind außer der Mangelhaftigkeit des Voranschlags an-
geführt: Vertheuerung des zweiten Gleises, Verwendung stärkerer Schie-
nen und Maschinen für den Betrieb auf anfleigender Bahn; unvorgesehene
Transportkosten welche dadurch entstanden find daß Oberbaumaterial und
Betriebsmittel über die Strecke von Reichenbach bis Plauen zum Bahn-
betrieb von da nach Hof nicht auf dem Schienenweg haben beschafft werden
können; größerer Bedarf an Granit- und Sandsteinquadern für die Göltzsche-
thal- und Ilsterbrücken, statt der früher für ausreichend erachteten Back-
steine; der außerordentliche Aufwand an Beförderungsmitteln für den
Zwischenbetrieb der Poststrecke Reichenbach-Plauen. Als Gründe welche
die unausgesetzte Fortsetzung der Bauten auf dieser Lücke anempfehlen,
wird hervorgehoben daß eine Einstellung bei den Brückenbauten theils
einen Zinsverlust des in den Gerüsthölzern angelegten Capitals, theils
einen Capitalverlust in der Verringerung des Werths jener Hülfsapparate
bei länger anhaltender, mäßiger Preisgebung an die Witterungseinflüsse
herbeiführen werde; daß das kostspielige Interimisticum der Postverbin-
dung zwischen Reichenbach und Plauen, und des durch diese Zwischenstrecke
getrennten Betriebs der fertigen Bahntheile sobald als möglich zu beenden
sey; daß der volle Verkehrstrom erst nach Ausfüllung der Lücke sich ergie-
ßen könne, inmittelst aber die in diese Lücke bereits verwendeten Bausum-
men unverzinst liegen. Werden nun für das laufende Jahr nur 780,600
Thlr. bestimmt, so ließe sich hieraus ungefähr auf eine Vollendung des
Zwischenbaues im Jahr 1851 schließen, vorausgesetzt daß die Kammern --
den Gründen der Regierung Rechnung tragend -- das Erforderte ver-
willigen.

Der ursprüngliche Anschlag für die sächsisch-böhmische Staatseisen-
bahn belies sich auf 3,600,000 Thlr., wovon 2,855,000 Thlr. bereits ver-
wendet sind. Da der Gesammtbedarf gegenwärtig auf 5,440,000 Thlr.
sich berechnet, so beträgt das zu ergänzende Desicit 1,840,000 Thlr., wo-
von für das laufende Jahr 1,603,400 Thlr. bestimmt werden. Auch hier
beträgt der Rechnungsfehler beinahe 2 Mill. Thlr., nur daß er im Ver-
hältniß zur sächsisch bayerischen Bahn dreimal größer gegen den ursprüng-
lichen Anschlag ist. Zu seiner Entschuldigung führt die Regierung an daß
letzterer Anschlag im Jahr 1841 aufgestellt, seitdem aber eine bedeutende
Steigerung in den Anforderungen an die Solidität der Bahnhauten ein-
getreten sey; hörbarer sind die aus den Terrainverhältnissen, dem Zwi-
schenfalle der für die Erhöhung des Bahnniveau einflußreich gewordenen

[Spaltenumbruch] ſich mit Geſinnungsgenoſſen in Baden zum Zweck einer neuen Schild-
erhebung in Verbindung, ſchleuderte eine Menge von Brandſchriften und
aufrühreriſchen Zeitungsblättern ins Land, entwarf gemeinſam mit Heinzen
einen Plan zur Republicaniſirung Deutſchlands, in welchem die ſchlimm-
ſten Mittel empfohlen wurden. Dort ſprach er mit ſeinem Freunde ge-
radezu aus: die Gerechtigkeit und Güte der Sache werde nicht genügen
ihr den Sieg zu verſchaffen, erklärte die Anwendung von humanen, auf
Ueberzeugung gerichteten Mitteln für lächerliche Thorheit und verderb-
liche Schwäche, und machte ſich den Grundſatz zu eigen: „Der Zweck hei-
ligt die Mittel.“

Da kam der Beſchluß der Nationalverſammlung über den Waffen-
ſtillſtand zu Malmö, die dadurch bewirkte große Aufregung in Deutſch-
land, der Aufſtand zu Frankfurt. Dieß ſchien die günſtige Zeit zu ſeyn.
Er hielt eine Vorberathung mit Geſinnungsgenoſſen in Baſel und trat
mit zwölf andern Perſonen, unter denen ſich Blind befand, am 21 Sept.
auf das badiſche Gebiet über, indem er gleichzeitig die Weiſung zum Ein-
bruch auch an andern Punkten der Schweizergränze gab. Mit einer be-
waffneten Schaar, die ſich ſogleich auf badiſchem Boden bildetc, zog er
nach Lörrach, proclamirte dort und an andern Orten die Republik, nicht
bloß für Baden, ſondern für ganz Deutſchland, errichtete zu dem Behuf
eine proviſoriſche Regierung, deren Schriftführer und Commiſſär für in-
nere Angelegenheiten Blind war, verkündete das Kriegsrecht, ließ die
waffenfähige Mannſchaft des Oberlandes unter Androhung von Geld-
ſtrafen und ſogar der Todesſtrafe (das Standrecht war zu dem Behuf
verkündet worden) zu einem bewaffneten Zuge aufbieten, welcher denn
auch mehrere tauſend — die Angaben ſchwanken zwiſchen 4 bis 10,000
— Mann ſtark zu Stande kam, und in zwei Colonnen getheilt ſich land-
abwärts bewegte. Die Unternehmer des Aufſtandes griffen dabei zu man-
nichfachen Mitteln, die nicht bloß nicht vor dem Geſetz, ſondern auch nicht
vor der Moral beſtehen können; ſie verbreiteten falſche Nachrichten, ſpie-
gelten dem menſchlichen Eigennutz Vortheile vor — und zwar ſogar in
einem officiellen, von Struve und Blind als ächt anerkannten republica-
niſchen Regierungsblatt nebſt Beilage — ſetzten die Beamten ab und
andere an ihre Stelle, nahmen die Beamten und andere Perſonen feſt,
ängſtigten einen ſogar ſo ſehr daß er jeden Augenblick ſeiner Erſchießung
entgegenzuſehen Grund hatte, ließen öffentliche Caſſen im ungefähren
Betrag vom 20,000 Gulden hinwegnehmen, gaben Anlaß zu einer Menge
der brutalſten Gewaltthätigkeiten gegen Gemeinden und einzelne Perſo-
nen, verletzten das Briefgeheimniß und nahmen ſogar Privateigenthum
das auf der Poſt befördert wurde weg, wie denn auch einige Gelder in
die Privattaſche von untergeordneten Theilnehmern am Aufſtand floſſen,
erpreßten Loskaufſummen unter der Form von Cautionen von vielen
Perſonen zur Befreiung von der Theilnahme an dem Zuge u. ſ. w. Bei
der Einnahme von Staufen wurden acht Soldaten, zum Theil ſehr ſchwer
verwundet, und der Eiſenbahnaufſeher Leibbrand, als er entfliehen wollte,
von einem unbekannten Freiſchärler erſchoſſen, endlich wurde ein Gendarm
bei einem Ueberfall von Kleinlaufenburg getödtet der, von Struve ver-
anlaßt, mit dem Hauptunternehmen im Zuſammenhang ſtand.

Dieſes ſind etwa die bewieſenen Anklagepunkte, die denn auch von
den Angeklagten offen zugeſtanden wurden, inſoweit ſie perſönlich dabei
betheiligt erſcheinen oder Kenntniß bei der Ausführung hatten, und in-
ſofern nicht andere, nicht vor den Gerichtsſchranken ſtehende Perſonen in
dieſelben implicirt ſind. Zur Entlaſtung derſelben hatte Struve keinen
einzigen Zeugen verlangt, Blind nur zwei, von denen der eine ohnehin als
Zeuge citirt worden war, der andere aber, General Hoffmann, der die
Truppen befehligt hatte, deßhalb nicht erſchien weil dasjenige was man
ihn fragen wollte allbekannt oder in den Acten enthalten war, oder durch
andere Zeugen beantwortet werden konnte. Dennoch berief ſich Struve
fort und fort darauf daß man ihm ſeine Beweismittel abgelehnt, d. h.
die von ihm verlangten Zeugen nicht in den Gerichtsſaal hereinge-
laſſen habe.

Gehen wir etwas näher auf dieſen für die Procedur wichtigen Punkt
ein. In einem während ſeiner Haft verfaßten Protokoll und in ſeiner
Vertheidigungsrede gab Struve zu ſeiner Rechtfertigung fünf Momente
an. Er ſagte: was ich gethan habe, iſt 1) durch die drei Jahrzehnte hindurch
dauernden Verfaſſungsverletzungen, insbeſondere in Baden, veranlaßt;
2) es iſt gerechtfertigt durch den ebenſo langen Druck auf dem Volke,
insbeſondere auf dem badiſchen Volke; 3) das Unternehmen ſtützt ſich
auf den Auftrag durch die Mehrheit des Volkes; 4) die Maßregeln welche
gegen die Republicaner ergriffen worden ſind, wie die Verhaftung Fick-
lers und die Vorbereitung zur Verhaftung der andern badiſchen Volks-
führer, haben keine andere Wahl gelaſſen; 5) die That iſt recht, weil ſie
zum Beſten des Volks geſchehen iſt. Man ſieht hieraus: nicht wegen
der einzelnen in der Anklage aufgezählten Handlungen wollte ſich Struve
vertheidigen, ſondern er ſuchte ſein Beweismaterial in einem Hintergrund,
[Spaltenumbruch] in der ſeiner Schilderhebung vorausgegangenen Politik des Bundestags
und der badiſchen Regierung, in den Manifeſtationen des Volkswillens
auf den Volksverſammlungen des März vorigen Jahres, in dem Vor-
ſchreiten der Regierung in jener Zeit gegen die Häupter der republicani-
ſchen Partei. Und daraus wird ſich das auffallende erklären daß er eine
Menge von bekannten, zum Theil hochgeſtellten Perſönlichkeiten, und nur
dieſe, als Zeugen vernommen zu haben wünſchte, wie Bekk, v. Duſch,
Blittersdorf, Uria Sarachaga, Riegel, Mathy, Baſſermann, v. Soiron,
Mez und andere. Dieſe hat man allerdings nicht in den Saal citirt,
weil man ſagte: das was ſie angeben könnten, ſey entweder notoriſch
oder unerheblich, d. h. unerheblich für den Gegenbeweis gegen diejenigen
ſpeciellen Anklagepunkte wegen deren der Angeklagte ſich zu verantworten
habe. Daß Struve und ſeine Vertheidiger dem heftig widerſprachen,
verſteht ſich von ſelbſt. Wir ſehen an dieſem Incidenzfall ſchon die Art
der Gegenſätze die ſich in der Anklage und Vertheidigung geltend machten,
und die denn auch in der Anklage und Vertheidigung in vollſter Schärfe
und Ausbildung hervortraten. Davon im nächſten Briefe.



Die k. ſächſiſchen Staatseiſenbahnen.

Bei der unverkennbaren Wichtigkeit der
das ſächſiſche Staatsgebiet durchſchneidenden und flankirenden Schienen-
wege für das deutſche Eiſenbahnnetz iſt ein an unſere Kammern gelangtes
k. Decret über verſchiedene Poſtulate zur Vollendung der Staatseiſenbah-
nen von beſonderm Intereſſe. Es find hauptſächlich die noch unvollendeten
Stellen zwiſchen Reichenbach und Plauen auf der ſächſiſch-bayeriſchen —
und zwiſchen Pirna und Tetſchen auf der ſächſiſch-böhmiſchen Bahn in
Frage. Für die erſtere Bahn ſtanden auf currenter Rechnung der mit 1848
abgelaufenen Finanzperiode 7,466,600⅔ Thlr., welche bis auf einen Reſt
von 488,000 Thlr. verwendet worden ſind. Die bei Uebernahme der Bahn
ſeitens des Staats von der ſie abtretenden Compagnie aufgeſtellte Total-
anſchlagsſumme von 12 Mill. Thlr. hat ſich als zu gering dargeſtellt;
vielmehr berechnet ſich dieſelbe nach den berichtigten Voranſchlägen, unter
Berückſichtigung des übernommenen Actiencapitals von 4,500,000 Thlr.
und des Altenburg’ſchen Antheils am Actiencapitale von 300,000 Thlr.
auf eine Geſammtſumme von 13,991,912 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf., alſo bei-
läufig 14 Mill. Thlr., wozu noch 2,213,245 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf. (jedoch
einſchließlich des Reſtes von 488,000 Thlr.) erfordert werden. Als Gründe
dieſes Mehrbedarfs ſind außer der Mangelhaftigkeit des Voranſchlags an-
geführt: Vertheuerung des zweiten Gleiſes, Verwendung ſtärkerer Schie-
nen und Maſchinen für den Betrieb auf anfleigender Bahn; unvorgeſehene
Transportkoſten welche dadurch entſtanden find daß Oberbaumaterial und
Betriebsmittel über die Strecke von Reichenbach bis Plauen zum Bahn-
betrieb von da nach Hof nicht auf dem Schienenweg haben beſchafft werden
können; größerer Bedarf an Granit- und Sandſteinquadern für die Göltzſche-
thal- und Ilſterbrücken, ſtatt der früher für ausreichend erachteten Back-
ſteine; der außerordentliche Aufwand an Beförderungsmitteln für den
Zwiſchenbetrieb der Poſtſtrecke Reichenbach-Plauen. Als Gründe welche
die unausgeſetzte Fortſetzung der Bauten auf dieſer Lücke anempfehlen,
wird hervorgehoben daß eine Einſtellung bei den Brückenbauten theils
einen Zinsverluſt des in den Gerüſthölzern angelegten Capitals, theils
einen Capitalverluſt in der Verringerung des Werths jener Hülfsapparate
bei länger anhaltender, mäßiger Preisgebung an die Witterungseinflüſſe
herbeiführen werde; daß das koſtſpielige Interimiſticum der Poſtverbin-
dung zwiſchen Reichenbach und Plauen, und des durch dieſe Zwiſchenſtrecke
getrennten Betriebs der fertigen Bahntheile ſobald als möglich zu beenden
ſey; daß der volle Verkehrſtrom erſt nach Ausfüllung der Lücke ſich ergie-
ßen könne, inmittelſt aber die in dieſe Lücke bereits verwendeten Bauſum-
men unverzinst liegen. Werden nun für das laufende Jahr nur 780,600
Thlr. beſtimmt, ſo ließe ſich hieraus ungefähr auf eine Vollendung des
Zwiſchenbaues im Jahr 1851 ſchließen, vorausgeſetzt daß die Kammern —
den Gründen der Regierung Rechnung tragend — das Erforderte ver-
willigen.

Der urſprüngliche Anſchlag für die ſächſiſch-böhmiſche Staatseiſen-
bahn belieſ ſich auf 3,600,000 Thlr., wovon 2,855,000 Thlr. bereits ver-
wendet ſind. Da der Geſammtbedarf gegenwärtig auf 5,440,000 Thlr.
ſich berechnet, ſo beträgt das zu ergänzende Deſicit 1,840,000 Thlr., wo-
von für das laufende Jahr 1,603,400 Thlr. beſtimmt werden. Auch hier
beträgt der Rechnungsfehler beinahe 2 Mill. Thlr., nur daß er im Ver-
hältniß zur ſächſiſch bayeriſchen Bahn dreimal größer gegen den urſprüng-
lichen Anſchlag iſt. Zu ſeiner Entſchuldigung führt die Regierung an daß
letzterer Anſchlag im Jahr 1841 aufgeſtellt, ſeitdem aber eine bedeutende
Steigerung in den Anforderungen an die Solidität der Bahnhauten ein-
getreten ſey; hörbarer ſind die aus den Terrainverhältniſſen, dem Zwi-
ſchenfalle der für die Erhöhung des Bahnniveau einflußreich gewordenen

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[1493/0013] ſich mit Geſinnungsgenoſſen in Baden zum Zweck einer neuen Schild- erhebung in Verbindung, ſchleuderte eine Menge von Brandſchriften und aufrühreriſchen Zeitungsblättern ins Land, entwarf gemeinſam mit Heinzen einen Plan zur Republicaniſirung Deutſchlands, in welchem die ſchlimm- ſten Mittel empfohlen wurden. Dort ſprach er mit ſeinem Freunde ge- radezu aus: die Gerechtigkeit und Güte der Sache werde nicht genügen ihr den Sieg zu verſchaffen, erklärte die Anwendung von humanen, auf Ueberzeugung gerichteten Mitteln für lächerliche Thorheit und verderb- liche Schwäche, und machte ſich den Grundſatz zu eigen: „Der Zweck hei- ligt die Mittel.“ Da kam der Beſchluß der Nationalverſammlung über den Waffen- ſtillſtand zu Malmö, die dadurch bewirkte große Aufregung in Deutſch- land, der Aufſtand zu Frankfurt. Dieß ſchien die günſtige Zeit zu ſeyn. Er hielt eine Vorberathung mit Geſinnungsgenoſſen in Baſel und trat mit zwölf andern Perſonen, unter denen ſich Blind befand, am 21 Sept. auf das badiſche Gebiet über, indem er gleichzeitig die Weiſung zum Ein- bruch auch an andern Punkten der Schweizergränze gab. Mit einer be- waffneten Schaar, die ſich ſogleich auf badiſchem Boden bildetc, zog er nach Lörrach, proclamirte dort und an andern Orten die Republik, nicht bloß für Baden, ſondern für ganz Deutſchland, errichtete zu dem Behuf eine proviſoriſche Regierung, deren Schriftführer und Commiſſär für in- nere Angelegenheiten Blind war, verkündete das Kriegsrecht, ließ die waffenfähige Mannſchaft des Oberlandes unter Androhung von Geld- ſtrafen und ſogar der Todesſtrafe (das Standrecht war zu dem Behuf verkündet worden) zu einem bewaffneten Zuge aufbieten, welcher denn auch mehrere tauſend — die Angaben ſchwanken zwiſchen 4 bis 10,000 — Mann ſtark zu Stande kam, und in zwei Colonnen getheilt ſich land- abwärts bewegte. Die Unternehmer des Aufſtandes griffen dabei zu man- nichfachen Mitteln, die nicht bloß nicht vor dem Geſetz, ſondern auch nicht vor der Moral beſtehen können; ſie verbreiteten falſche Nachrichten, ſpie- gelten dem menſchlichen Eigennutz Vortheile vor — und zwar ſogar in einem officiellen, von Struve und Blind als ächt anerkannten republica- niſchen Regierungsblatt nebſt Beilage — ſetzten die Beamten ab und andere an ihre Stelle, nahmen die Beamten und andere Perſonen feſt, ängſtigten einen ſogar ſo ſehr daß er jeden Augenblick ſeiner Erſchießung entgegenzuſehen Grund hatte, ließen öffentliche Caſſen im ungefähren Betrag vom 20,000 Gulden hinwegnehmen, gaben Anlaß zu einer Menge der brutalſten Gewaltthätigkeiten gegen Gemeinden und einzelne Perſo- nen, verletzten das Briefgeheimniß und nahmen ſogar Privateigenthum das auf der Poſt befördert wurde weg, wie denn auch einige Gelder in die Privattaſche von untergeordneten Theilnehmern am Aufſtand floſſen, erpreßten Loskaufſummen unter der Form von Cautionen von vielen Perſonen zur Befreiung von der Theilnahme an dem Zuge u. ſ. w. Bei der Einnahme von Staufen wurden acht Soldaten, zum Theil ſehr ſchwer verwundet, und der Eiſenbahnaufſeher Leibbrand, als er entfliehen wollte, von einem unbekannten Freiſchärler erſchoſſen, endlich wurde ein Gendarm bei einem Ueberfall von Kleinlaufenburg getödtet der, von Struve ver- anlaßt, mit dem Hauptunternehmen im Zuſammenhang ſtand. Dieſes ſind etwa die bewieſenen Anklagepunkte, die denn auch von den Angeklagten offen zugeſtanden wurden, inſoweit ſie perſönlich dabei betheiligt erſcheinen oder Kenntniß bei der Ausführung hatten, und in- ſofern nicht andere, nicht vor den Gerichtsſchranken ſtehende Perſonen in dieſelben implicirt ſind. Zur Entlaſtung derſelben hatte Struve keinen einzigen Zeugen verlangt, Blind nur zwei, von denen der eine ohnehin als Zeuge citirt worden war, der andere aber, General Hoffmann, der die Truppen befehligt hatte, deßhalb nicht erſchien weil dasjenige was man ihn fragen wollte allbekannt oder in den Acten enthalten war, oder durch andere Zeugen beantwortet werden konnte. Dennoch berief ſich Struve fort und fort darauf daß man ihm ſeine Beweismittel abgelehnt, d. h. die von ihm verlangten Zeugen nicht in den Gerichtsſaal hereinge- laſſen habe. Gehen wir etwas näher auf dieſen für die Procedur wichtigen Punkt ein. In einem während ſeiner Haft verfaßten Protokoll und in ſeiner Vertheidigungsrede gab Struve zu ſeiner Rechtfertigung fünf Momente an. Er ſagte: was ich gethan habe, iſt 1) durch die drei Jahrzehnte hindurch dauernden Verfaſſungsverletzungen, insbeſondere in Baden, veranlaßt; 2) es iſt gerechtfertigt durch den ebenſo langen Druck auf dem Volke, insbeſondere auf dem badiſchen Volke; 3) das Unternehmen ſtützt ſich auf den Auftrag durch die Mehrheit des Volkes; 4) die Maßregeln welche gegen die Republicaner ergriffen worden ſind, wie die Verhaftung Fick- lers und die Vorbereitung zur Verhaftung der andern badiſchen Volks- führer, haben keine andere Wahl gelaſſen; 5) die That iſt recht, weil ſie zum Beſten des Volks geſchehen iſt. Man ſieht hieraus: nicht wegen der einzelnen in der Anklage aufgezählten Handlungen wollte ſich Struve vertheidigen, ſondern er ſuchte ſein Beweismaterial in einem Hintergrund, in der ſeiner Schilderhebung vorausgegangenen Politik des Bundestags und der badiſchen Regierung, in den Manifeſtationen des Volkswillens auf den Volksverſammlungen des März vorigen Jahres, in dem Vor- ſchreiten der Regierung in jener Zeit gegen die Häupter der republicani- ſchen Partei. Und daraus wird ſich das auffallende erklären daß er eine Menge von bekannten, zum Theil hochgeſtellten Perſönlichkeiten, und nur dieſe, als Zeugen vernommen zu haben wünſchte, wie Bekk, v. Duſch, Blittersdorf, Uria Sarachaga, Riegel, Mathy, Baſſermann, v. Soiron, Mez und andere. Dieſe hat man allerdings nicht in den Saal citirt, weil man ſagte: das was ſie angeben könnten, ſey entweder notoriſch oder unerheblich, d. h. unerheblich für den Gegenbeweis gegen diejenigen ſpeciellen Anklagepunkte wegen deren der Angeklagte ſich zu verantworten habe. Daß Struve und ſeine Vertheidiger dem heftig widerſprachen, verſteht ſich von ſelbſt. Wir ſehen an dieſem Incidenzfall ſchon die Art der Gegenſätze die ſich in der Anklage und Vertheidigung geltend machten, und die denn auch in der Anklage und Vertheidigung in vollſter Schärfe und Ausbildung hervortraten. Davon im nächſten Briefe. Die k. ſächſiſchen Staatseiſenbahnen. *** Dresden, 31 März. Bei der unverkennbaren Wichtigkeit der das ſächſiſche Staatsgebiet durchſchneidenden und flankirenden Schienen- wege für das deutſche Eiſenbahnnetz iſt ein an unſere Kammern gelangtes k. Decret über verſchiedene Poſtulate zur Vollendung der Staatseiſenbah- nen von beſonderm Intereſſe. Es find hauptſächlich die noch unvollendeten Stellen zwiſchen Reichenbach und Plauen auf der ſächſiſch-bayeriſchen — und zwiſchen Pirna und Tetſchen auf der ſächſiſch-böhmiſchen Bahn in Frage. Für die erſtere Bahn ſtanden auf currenter Rechnung der mit 1848 abgelaufenen Finanzperiode 7,466,600⅔ Thlr., welche bis auf einen Reſt von 488,000 Thlr. verwendet worden ſind. Die bei Uebernahme der Bahn ſeitens des Staats von der ſie abtretenden Compagnie aufgeſtellte Total- anſchlagsſumme von 12 Mill. Thlr. hat ſich als zu gering dargeſtellt; vielmehr berechnet ſich dieſelbe nach den berichtigten Voranſchlägen, unter Berückſichtigung des übernommenen Actiencapitals von 4,500,000 Thlr. und des Altenburg’ſchen Antheils am Actiencapitale von 300,000 Thlr. auf eine Geſammtſumme von 13,991,912 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf., alſo bei- läufig 14 Mill. Thlr., wozu noch 2,213,245 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf. (jedoch einſchließlich des Reſtes von 488,000 Thlr.) erfordert werden. 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Als Gründe welche die unausgeſetzte Fortſetzung der Bauten auf dieſer Lücke anempfehlen, wird hervorgehoben daß eine Einſtellung bei den Brückenbauten theils einen Zinsverluſt des in den Gerüſthölzern angelegten Capitals, theils einen Capitalverluſt in der Verringerung des Werths jener Hülfsapparate bei länger anhaltender, mäßiger Preisgebung an die Witterungseinflüſſe herbeiführen werde; daß das koſtſpielige Interimiſticum der Poſtverbin- dung zwiſchen Reichenbach und Plauen, und des durch dieſe Zwiſchenſtrecke getrennten Betriebs der fertigen Bahntheile ſobald als möglich zu beenden ſey; daß der volle Verkehrſtrom erſt nach Ausfüllung der Lücke ſich ergie- ßen könne, inmittelſt aber die in dieſe Lücke bereits verwendeten Bauſum- men unverzinst liegen. Werden nun für das laufende Jahr nur 780,600 Thlr. beſtimmt, ſo ließe ſich hieraus ungefähr auf eine Vollendung des Zwiſchenbaues im Jahr 1851 ſchließen, vorausgeſetzt daß die Kammern — den Gründen der Regierung Rechnung tragend — das Erforderte ver- willigen. Der urſprüngliche Anſchlag für die ſächſiſch-böhmiſche Staatseiſen- bahn belieſ ſich auf 3,600,000 Thlr., wovon 2,855,000 Thlr. bereits ver- wendet ſind. Da der Geſammtbedarf gegenwärtig auf 5,440,000 Thlr. ſich berechnet, ſo beträgt das zu ergänzende Deſicit 1,840,000 Thlr., wo- von für das laufende Jahr 1,603,400 Thlr. beſtimmt werden. Auch hier beträgt der Rechnungsfehler beinahe 2 Mill. Thlr., nur daß er im Ver- hältniß zur ſächſiſch bayeriſchen Bahn dreimal größer gegen den urſprüng- lichen Anſchlag iſt. 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-09-09T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 97, 7. April 1849, S. 1493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine97_1849/13>, abgerufen am 24.11.2024.