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Allgemeine Zeitung, Nr. 95, 5. April 1849.

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Allgemeine Zeitung.


Donnerstag Nr. 95. 5 April 1849.
AUGSBURG. Das Abonnement bei
allen auch den entferntesten Post-
ämtern Bayerns beträgt ohne jeden wei-
tern Postaufschlag vierteljährlich
4 fl. 15 kr., für das ganze Jahr 17 fl.
im 24 fl. Fuss od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.;
für auswärts bei der hiesigen k. Ober-
postamts-Zeitungs-Expedition, sodann für
Deutschland bei allen Postamtern, ganz-
jährig, halbjährig und bei Beginn der
2ten Hälfte jedes Semesters auch viertel-
jährig; für Frankreich in Strassburg bei
G. A. Alexandre, in Paris bei demsel-
ben Nr. 23, rue Notre Dame de Nazareth
und bei der deutschen Buchhandlung von
F. Klincksieck Nr. 11. rue de Lille, und
bei dem Postamt in Karlsruhe; für Eng-
land bei Williams & Norgate, 14 Hen-
riette-Street, Covent-Garden in London,
für Nordamerika bei den Postämtern Bre-
men u. Hamburg, für Italien bei den k. k.
Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Vero-
na, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.


[Spaltenumbruch]
Uebersicht.

Deutschland. Frankfurt (die Kaiserdeputation verzögert ihre An-
kunft in Berlin. Die deutsche Wechselordnung von nun an in Gültig-
keit. Eine neue kurze Vertagung der Nationalversammlung erwartet);
Augsburg (Rede beim Schluß der Geschwornenfitzungen); Nürnberg (Ar-
beitercongreß); Bremen (Budget); Braunschweig (Truppendurchzüge.
Allgemeine Freude über die Kaiserwahl); Köln (die Kaiserdeputation und
ihr Empfang in den Rheinstädten); Berlin (die Stimmung für Annahme
der Kaiserwürde im Wachsen. Dießfällige Adressen beider Kammern.
Erklärung des Ministerpräsidenten
daß die Regierung der freien
Zustimmung der Staaten den Beitritt überlasse. Voraussetzung Vincke's
daß eine Revision der Reichsverfassung stattzufinden habe); Schleswig-
Holstein (auch hier Freude über die Kaiserwahl. Truppenmassen. Einige
Artikel des Grundgesetzes suspendirt); Wien (die Hoffnung auf den Fall
Komorns in die Ferne gerückt. Puchner soll, statt geschlagen, in
Klausenburg eingerückt seyn. Die Wahlen nach Frankfurt sollen ein-
gestellt werden. Erzherzog Johann will Gratz zum Aufenthalt wählen.
Minister v. Bruck zu den Friedensverhandlungen mit Piemont abge-
sandt).

Großbritannien. Die Vorlage der Papiece über Nord- talien
vom Ministerium nochmals vertagt. Bateman +. Westindische Post.

Frankreich. Thiers, Ledru-Rollin und Odilon-Barrot über die
Angelegenheiten Italiens. Die Ausschußanträge beschlossen. Der flüch-
tige Huber stellt sich in Bourges. Marseille (Karl Albert in Anti-
bes
); Straßburg.

Italien. Rom (beabsichtigte Aufgrabungen); Turin (Adresse an
Karl Albert. Stürmische Kammersitzungen. Der König und die Königin.
Düstere Stimmung); Mailand (die Unterwerfung von Brescia. Der
Marschall lehnt für sich weitere diplomatische Unterhandlungen ab. Er
schickt einige Cavallerieregimenter nach Ungarn).

Dänemark. Ansprache des Kriegsministers an die schleswig'schen
"Insurgenten."

Ostindien. Die gestrige Siegesnachricht bestätigt.

Beilage. Zur deutschen Politik und Diplomatie. (VI.) -- Guizot
und Thiers. -- München. (Dietz' Scenen aus dem schleswig'schen Krieg.
Lassaulx und Phillips.) -- Mecklenburg. (Interpellationen wegen der
preußischen Truppen.) -- Der Staatsproceß in Bourges. -- Ein Schwei-
zer Urtheil über den piemontefischen Krieg. -- Turin.

Datum der Börsen: Wien 2; Frankfurt 3; Augsburg 4 April.




Deutschland.

Wie man heute versichert, hat
sich die Deputation der Nationalversammlung, die bereits gestern Mittags
in Berlin ankommen sollte, entschlossen vorerst nach Leipzig und erst von
dort aus an das preußische Hoflager zu gehen. Wir werden also kaum
vor Ende der Woche irgendeine erhebliche Mittheilung über ihre Sendung
zu erwarten haben. Unter diesen Umständen dürfte auch die morgende
Sitzung nur eine rein formelle seyn, und sodann die Vertagung über das
Osterfest erfolgen. Während ein großer Theil der Rechten, namentlich
Preußen, sich dieser Tage von hier entfernt haben, ist der größere Theil
der Mitglieder der Linken hier anwesend geblieben; namentlich sind die
Oesterreicher so ziemlich vollzählig, und sehen noch der Ankunft neuge-
wählter Collegen entgegen. -- Die mit dem 1 Mai ins Leben tretende all-
gemeine deutsche Wechselordnung ist heute hier amtlich publicirt worden.
Die Bestimmungen derselben find auch für Rechtshandlungen die mit den
vor dem 1 Mai ausgestellten Wechseln vorgenommen werden, vom gedach-
ten Tage an anwendbar. Die Annahme der vor dem 1 Mai in Bayern
ausgestellten Wechsel und die Zahlung der vor dem 1 Mai in fremden
Baluten ausgestellten Wechsel auf Frankfurt findet indessen nach der frü-
heren Weise statt. Auch der gestern begonnene Kleinhandel auf hiesi-
ger Messe nimmt eine günstige Wendung, und in mehreren Artikeln ist
die Nachfrage so stark daß die Verkäufer mit ihren Preisen namhaft in die
Höhe gehen konnten.

Bayern.

Die gestern erwähnte Rede, die der Präsident
der Asfisen, Hr. Appellationsrath C. Gramm, an die Geschwornen richtete,
[Spaltenumbruch] lautet vollständig: "Meine Herren! Ich habe nun die letzte Pflicht erfüllt, die
mir das Gesetz in dem mir zugewiesenen Wirkungskreis auferlegt hat; ich
kann mich aber nicht von Ihnen trennen ohne eine andere Pflicht zu er-
füllen die mir mein Gefühl an das Herz legt. In der langen Reihe der
nun vorübergegangenen Sitzungen des Schwurgerichts hatten Sie oft eine
schwierige, stets eine mühevolle Aufgabe zu erfüllen. Indem Sie in das
Privatleben zu Ihren Berufsbeschäftigungen zurücktreten, dürfen Sie das
stolze Bewußtseyn in sich tragen die Pflichten, zu deren Ausübung Sie be-
rufen waren, getreu erfüllt zu haben. Die Hingebung, die Gewissenhaf-
tigkeit, die Einsicht, die Sie bei Ausübung derselben bewährt, fichern Ih-
nen den gerechten Anspruch auf die wohlverdiente Anerkennung Ihrer Mit-
bürger, in deren Namen und für welche Sie diese Sitze hier eingenommen
haben. Aber Sie haben nicht nur den gerechtesten Anspruch auf den
Dank Ihrer Mitbürger sich erworben, Sie haben sich den Dank aller der-
jenigen zugewendet die in dem Geschwornengerichte die kostbarste Gewähr
des Lebens, der Ehre und der Freiheit der Bürger erblicken; denn Sie ha-
ben durch Ihre Aussprüche die Meinung derjenigen glänzend widerlegt, die
dafür halten daß die Rechtssicherheit des Staateserfordere daß das Volk von
der Theilnahme an der Verwaltung der Strafrechtspflege ausgeschlossen
werde, daß es nicht mündig, befähigt sey in der Strafrechtspflege mitzuwirken.
Die Resultate dieser Sitzungen, wie sie aus Ihren Aussprüchen hervorgegan-
gen find, werden, ich hoffe es zuversichtlich, eine reiche Aussaat der Liebe und
des Vertrauens zu dieser Institution seyn. Sie werden das Vertrauen im
Volk erwecken daß in diesen Räumen eine unparteiische und unabhängige
Rechtspflege waltet, daß den Schuldigen, wie er sich auch in den Schlan-
genwegen der List und Lüge bewegen mag, die verdiente Strafe sicher er-
eilt, daß aber auch für die Unschuld eine größere Gewähr nicht aufgefun-
den werden kann. -- Der leider tief gesunkene Sinn des Volkes für Gesetz-
lichkeit wird sich neu beleben und erstarken; das Bewußtseyn berufen zu
seyn als Wächter über Ehre, Freiheit und Leben der Bürger wird das Ge-
fühl seines eigenen Werthes erhöhen, und es mit neuen Banden an das
Gemeinwesen und seine Wohlfahrt knüpfen. Lassen Sie uns daher mit
Liebe die neue Institution pflegen, welche -- Dank dem Manne der in
den Märztagen des abgewichenen Jahrs zu endlicher Verwirklichung der
längst ersehnten Justizreformen an die Spitze der Justizverwaltung gestellt
worden -- in Bayern auf wahrhaft freisinniger Grundlage errichtet ist.
Keine andere Einrichtung verbürgt in dem Maße die Freiheit der Bürger
und die Herrschaft der Gerechtigkeit. Keine andere Einrichtung vereinigt
in dem Maße die Fähigkeit und Unparteilichkeit der Rechtsprechenden mit
der vollsten Unabhängigkeit derselben von der Executivgewalt des Staatrs.
Und gerade diese Unabhängigkeit ist es welche dem Geschwornengerichte die
eigenste und höchste Bedeutung verleiht. Aus dem Volk und durch das
Volk hervorgegangen -- durch das Loos berufen zu urtheilen über
die Genossen seines Volkes -- so ist ein Einfluß der Executivgewalt
des Staates auf die Thätigkeit des Geschwornengerichts ausgeschlossen.
Noch lebt in uns die schmerzliche Erinnerung an jene unglückliche Zeit
wo in Deutschland den Machthabern zu Gunsten das Recht gebeugt wurde,
und die Ehre und Freiheit der Bürger der Gnade des Landesherrn über-
liefert schien. Die Oeffentlichkeit der Rechtspflege, das Geschwornenge-
richt macht die Rückkehr dieser traurigen Zeit unmöglich. Ebenso schön
und wahr sagt darum einer der edelsten unserer Nation, Heinrich v. Ga-
gern: "Das Geschwornengericht löst das Problem daß, da wo es besteht,
die richterliche Gewalt, diese furchtbare Gewalt welche ohne Widerstand
über Ehre, Leben und Freiheit des Bürgers verfügt, eine Gewalt die,
welche Vorsichtsmaßregeln auch angewendet werden mögen, stets in weiter
Ausdehnung eine arbiträre Gewalt bleiben wird -- in keines Menschen
Hand gelegt ist."
Freuen wir uns daher daß wir diese Institution wieder
errungen haben -- unser gutes deutsches Recht, das Recht durch die Ge-
nossen seines Volks gerichtet zu werden, ein Recht, vordem das Recht aller
freien deutschen Männer, zuletzt durch die Unbill der Zeiten und die wach-
sende Fürstenmacht das Vorrecht einiger wenigen privilegirten Familien,
die den Kaisern und Königen Deutschlands ebenbürtig geachtet wurden.
Es ist dieses Recht vielleicht die köstlichste Frucht der Märztage, jedenfalls
diejenige deren Gunst durch nichts getrübt und verkümmert ist. Erinnern
wir uns stets daß die Grundlage der brittischen Freiheit, auf welcher die
Macht und Wohlfahrt Englands gebauf ist, das Geschwornengericht und
das freie Wort in und außer dem Parlament find, und daß, solange diese
Grundpfeiler einer freien Verfassung bei uns aufgerichtet stehen, unsere
politische Freiheit fest gegründet ist. Vergessen wir aber auch nicht daß
all unsere Freiheiten nur dann fest verbürgt sind, wenn die Kräfte der deut-
schen Nation unter einer kräftigen, keinem Wechsel unterworfenen Gewalt

Allgemeine Zeitung.


Donnerſtag Nr. 95. 5 April 1849.
AUGSBURG. Das Abonnement bei
allen auch den entferntesten Post-
ämtern Bayerns beträgt ohne jeden wei-
tern Postaufschlag vierteljährlich
4 fl. 15 kr., für das ganze Jahr 17 fl.
im 24 fl. Fuss od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.;
für auswärts bei der hiesigen k. Ober-
postamts-Zeitungs-Expedition, sodann für
Deutschland bei allen Postamtern, ganz-
jährig, halbjährig und bei Beginn der
2ten Hälfte jedes Semesters auch viertel-
jährig; für Frankreich in Strassburg bei
G. A. Alexandre, in Paris bei demsel-
ben Nr. 23, rue Notre Dame de Nazareth
und bei der deutschen Buchhandlung von
F. Klincksieck Nr. 11. rue de Lille, und
bei dem Postamt in Karlsruhe; für Eng-
land bei Williams & Norgate, 14 Hen-
riette-Street, Covent-Garden in London,
für Nordamerika bei den Postämtern Bre-
men u. Hamburg, für Italien bei den k. k.
Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Vero-
na, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.


[Spaltenumbruch]
Ueberſicht.

Deutſchland. Frankfurt (die Kaiſerdeputation verzögert ihre An-
kunft in Berlin. Die deutſche Wechſelordnung von nun an in Gültig-
keit. Eine neue kurze Vertagung der Nationalverſammlung erwartet);
Augsburg (Rede beim Schluß der Geſchwornenfitzungen); Nürnberg (Ar-
beitercongreß); Bremen (Budget); Braunſchweig (Truppendurchzüge.
Allgemeine Freude über die Kaiſerwahl); Köln (die Kaiſerdeputation und
ihr Empfang in den Rheinſtädten); Berlin (die Stimmung für Annahme
der Kaiſerwürde im Wachſen. Dießfällige Adreſſen beider Kammern.
Erklärung des Miniſterpräſidenten
daß die Regierung der freien
Zuſtimmung der Staaten den Beitritt überlaſſe. Vorausſetzung Vincke’s
daß eine Reviſion der Reichsverfaſſung ſtattzufinden habe); Schleswig-
Holſtein (auch hier Freude über die Kaiſerwahl. Truppenmaſſen. Einige
Artikel des Grundgeſetzes ſuſpendirt); Wien (die Hoffnung auf den Fall
Komorns in die Ferne gerückt. Puchner ſoll, ſtatt geſchlagen, in
Klauſenburg eingerückt ſeyn. Die Wahlen nach Frankfurt ſollen ein-
geſtellt werden. Erzherzog Johann will Gratz zum Aufenthalt wählen.
Miniſter v. Bruck zu den Friedensverhandlungen mit Piemont abge-
ſandt).

Großbritannien. Die Vorlage der Papiece über Nord- talien
vom Miniſterium nochmals vertagt. Bateman †. Weſtindiſche Poſt.

Frankreich. Thiers, Ledru-Rollin und Odilon-Barrot über die
Angelegenheiten Italiens. Die Ausſchußanträge beſchloſſen. Der flüch-
tige Huber ſtellt ſich in Bourges. Marſeille (Karl Albert in Anti-
bes
); Straßburg.

Italien. Rom (beabſichtigte Aufgrabungen); Turin (Adreſſe an
Karl Albert. Stürmiſche Kammerſitzungen. Der König und die Königin.
Düſtere Stimmung); Mailand (die Unterwerfung von Brescia. Der
Marſchall lehnt für ſich weitere diplomatiſche Unterhandlungen ab. Er
ſchickt einige Cavallerieregimenter nach Ungarn).

Dänemark. Anſprache des Kriegsminiſters an die ſchleswig’ſchen
„Inſurgenten.“

Oſtindien. Die geſtrige Siegesnachricht beſtätigt.

Beilage. Zur deutſchen Politik und Diplomatie. (VI.) — Guizot
und Thiers. — München. (Dietz’ Scenen aus dem ſchleswig’ſchen Krieg.
Laſſaulx und Phillips.) — Mecklenburg. (Interpellationen wegen der
preußiſchen Truppen.) — Der Staatsproceß in Bourges. — Ein Schwei-
zer Urtheil über den piemontefiſchen Krieg. — Turin.

Datum der Börſen: Wien 2; Frankfurt 3; Augsburg 4 April.




Deutſchland.

Wie man heute verſichert, hat
ſich die Deputation der Nationalverſammlung, die bereits geſtern Mittags
in Berlin ankommen ſollte, entſchloſſen vorerſt nach Leipzig und erſt von
dort aus an das preußiſche Hoflager zu gehen. Wir werden alſo kaum
vor Ende der Woche irgendeine erhebliche Mittheilung über ihre Sendung
zu erwarten haben. Unter dieſen Umſtänden dürfte auch die morgende
Sitzung nur eine rein formelle ſeyn, und ſodann die Vertagung über das
Oſterfeſt erfolgen. Während ein großer Theil der Rechten, namentlich
Preußen, ſich dieſer Tage von hier entfernt haben, iſt der größere Theil
der Mitglieder der Linken hier anweſend geblieben; namentlich ſind die
Oeſterreicher ſo ziemlich vollzählig, und ſehen noch der Ankunft neuge-
wählter Collegen entgegen. — Die mit dem 1 Mai ins Leben tretende all-
gemeine deutſche Wechſelordnung iſt heute hier amtlich publicirt worden.
Die Beſtimmungen derſelben find auch für Rechtshandlungen die mit den
vor dem 1 Mai ausgeſtellten Wechſeln vorgenommen werden, vom gedach-
ten Tage an anwendbar. Die Annahme der vor dem 1 Mai in Bayern
ausgeſtellten Wechſel und die Zahlung der vor dem 1 Mai in fremden
Baluten ausgeſtellten Wechſel auf Frankfurt findet indeſſen nach der frü-
heren Weiſe ſtatt. Auch der geſtern begonnene Kleinhandel auf hieſi-
ger Meſſe nimmt eine günſtige Wendung, und in mehreren Artikeln iſt
die Nachfrage ſo ſtark daß die Verkäufer mit ihren Preiſen namhaft in die
Höhe gehen konnten.

Bayern.

Die geſtern erwähnte Rede, die der Präſident
der Aſfiſen, Hr. Appellationsrath C. Gramm, an die Geſchwornen richtete,
[Spaltenumbruch] lautet vollſtändig: „Meine Herren! Ich habe nun die letzte Pflicht erfüllt, die
mir das Geſetz in dem mir zugewieſenen Wirkungskreis auferlegt hat; ich
kann mich aber nicht von Ihnen trennen ohne eine andere Pflicht zu er-
füllen die mir mein Gefühl an das Herz legt. In der langen Reihe der
nun vorübergegangenen Sitzungen des Schwurgerichts hatten Sie oft eine
ſchwierige, ſtets eine mühevolle Aufgabe zu erfüllen. Indem Sie in das
Privatleben zu Ihren Berufsbeſchäftigungen zurücktreten, dürfen Sie das
ſtolze Bewußtſeyn in ſich tragen die Pflichten, zu deren Ausübung Sie be-
rufen waren, getreu erfüllt zu haben. Die Hingebung, die Gewiſſenhaf-
tigkeit, die Einſicht, die Sie bei Ausübung derſelben bewährt, fichern Ih-
nen den gerechten Anſpruch auf die wohlverdiente Anerkennung Ihrer Mit-
bürger, in deren Namen und für welche Sie dieſe Sitze hier eingenommen
haben. Aber Sie haben nicht nur den gerechteſten Anſpruch auf den
Dank Ihrer Mitbürger ſich erworben, Sie haben ſich den Dank aller der-
jenigen zugewendet die in dem Geſchwornengerichte die koſtbarſte Gewähr
des Lebens, der Ehre und der Freiheit der Bürger erblicken; denn Sie ha-
ben durch Ihre Ausſprüche die Meinung derjenigen glänzend widerlegt, die
dafür halten daß die Rechtsſicherheit des Staateserfordere daß das Volk von
der Theilnahme an der Verwaltung der Strafrechtspflege ausgeſchloſſen
werde, daß es nicht mündig, befähigt ſey in der Strafrechtspflege mitzuwirken.
Die Reſultate dieſer Sitzungen, wie ſie aus Ihren Ausſprüchen hervorgegan-
gen find, werden, ich hoffe es zuverſichtlich, eine reiche Ausſaat der Liebe und
des Vertrauens zu dieſer Inſtitution ſeyn. Sie werden das Vertrauen im
Volk erwecken daß in dieſen Räumen eine unparteiiſche und unabhängige
Rechtspflege waltet, daß den Schuldigen, wie er ſich auch in den Schlan-
genwegen der Liſt und Lüge bewegen mag, die verdiente Strafe ſicher er-
eilt, daß aber auch für die Unſchuld eine größere Gewähr nicht aufgefun-
den werden kann. — Der leider tief geſunkene Sinn des Volkes für Geſetz-
lichkeit wird ſich neu beleben und erſtarken; das Bewußtſeyn berufen zu
ſeyn als Wächter über Ehre, Freiheit und Leben der Bürger wird das Ge-
fühl ſeines eigenen Werthes erhöhen, und es mit neuen Banden an das
Gemeinweſen und ſeine Wohlfahrt knüpfen. Laſſen Sie uns daher mit
Liebe die neue Inſtitution pflegen, welche — Dank dem Manne der in
den Märztagen des abgewichenen Jahrs zu endlicher Verwirklichung der
längſt erſehnten Juſtizreformen an die Spitze der Juſtizverwaltung geſtellt
worden — in Bayern auf wahrhaft freiſinniger Grundlage errichtet iſt.
Keine andere Einrichtung verbürgt in dem Maße die Freiheit der Bürger
und die Herrſchaft der Gerechtigkeit. Keine andere Einrichtung vereinigt
in dem Maße die Fähigkeit und Unparteilichkeit der Rechtſprechenden mit
der vollſten Unabhängigkeit derſelben von der Executivgewalt des Staatrs.
Und gerade dieſe Unabhängigkeit iſt es welche dem Geſchwornengerichte die
eigenſte und höchſte Bedeutung verleiht. Aus dem Volk und durch das
Volk hervorgegangen — durch das Loos berufen zu urtheilen über
die Genoſſen ſeines Volkes — ſo iſt ein Einfluß der Executivgewalt
des Staates auf die Thätigkeit des Geſchwornengerichts ausgeſchloſſen.
Noch lebt in uns die ſchmerzliche Erinnerung an jene unglückliche Zeit
wo in Deutſchland den Machthabern zu Gunſten das Recht gebeugt wurde,
und die Ehre und Freiheit der Bürger der Gnade des Landesherrn über-
liefert ſchien. Die Oeffentlichkeit der Rechtspflege, das Geſchwornenge-
richt macht die Rückkehr dieſer traurigen Zeit unmöglich. Ebenſo ſchön
und wahr ſagt darum einer der edelſten unſerer Nation, Heinrich v. Ga-
gern: „Das Geſchwornengericht löst das Problem daß, da wo es beſteht,
die richterliche Gewalt, dieſe furchtbare Gewalt welche ohne Widerſtand
über Ehre, Leben und Freiheit des Bürgers verfügt, eine Gewalt die,
welche Vorſichtsmaßregeln auch angewendet werden mögen, ſtets in weiter
Ausdehnung eine arbiträre Gewalt bleiben wird — in keines Menſchen
Hand gelegt iſt.“
Freuen wir uns daher daß wir dieſe Inſtitution wieder
errungen haben — unſer gutes deutſches Recht, das Recht durch die Ge-
noſſen ſeines Volks gerichtet zu werden, ein Recht, vordem das Recht aller
freien deutſchen Männer, zuletzt durch die Unbill der Zeiten und die wach-
ſende Fürſtenmacht das Vorrecht einiger wenigen privilegirten Familien,
die den Kaiſern und Königen Deutſchlands ebenbürtig geachtet wurden.
Es iſt dieſes Recht vielleicht die köſtlichſte Frucht der Märztage, jedenfalls
diejenige deren Gunſt durch nichts getrübt und verkümmert iſt. Erinnern
wir uns ſtets daß die Grundlage der brittiſchen Freiheit, auf welcher die
Macht und Wohlfahrt Englands gebauf iſt, das Geſchwornengericht und
das freie Wort in und außer dem Parlament find, und daß, ſolange dieſe
Grundpfeiler einer freien Verfaſſung bei uns aufgerichtet ſtehen, unſere
politiſche Freiheit feſt gegründet iſt. Vergeſſen wir aber auch nicht daß
all unſere Freiheiten nur dann feſt verbürgt ſind, wenn die Kräfte der deut-
ſchen Nation unter einer kräftigen, keinem Wechſel unterworfenen Gewalt

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[0001] Allgemeine Zeitung. Donnerſtag Nr. 95. 5 April 1849. AUGSBURG. Das Abonnement bei allen auch den entferntesten Post- ämtern Bayerns beträgt ohne jeden wei- tern Postaufschlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr., für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl. Fuss od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts bei der hiesigen k. Ober- postamts-Zeitungs-Expedition, sodann für Deutschland bei allen Postamtern, ganz- jährig, halbjährig und bei Beginn der 2ten Hälfte jedes Semesters auch viertel- jährig; für Frankreich in Strassburg bei G. A. Alexandre, in Paris bei demsel- ben Nr. 23, rue Notre Dame de Nazareth und bei der deutschen Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11. rue de Lille, und bei dem Postamt in Karlsruhe; für Eng- land bei Williams & Norgate, 14 Hen- riette-Street, Covent-Garden in London, für Nordamerika bei den Postämtern Bre- men u. Hamburg, für Italien bei den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Vero- na, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie- chenland u. die Levante etc. bei dem k. k. Postamt in Triest. Inserate aller Art werden aufgenommen und der Raum der dreispal- tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt- blatt mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr. Ueberſicht. Deutſchland. Frankfurt (die Kaiſerdeputation verzögert ihre An- kunft in Berlin. Die deutſche Wechſelordnung von nun an in Gültig- keit. Eine neue kurze Vertagung der Nationalverſammlung erwartet); Augsburg (Rede beim Schluß der Geſchwornenfitzungen); Nürnberg (Ar- beitercongreß); Bremen (Budget); Braunſchweig (Truppendurchzüge. Allgemeine Freude über die Kaiſerwahl); Köln (die Kaiſerdeputation und ihr Empfang in den Rheinſtädten); Berlin (die Stimmung für Annahme der Kaiſerwürde im Wachſen. Dießfällige Adreſſen beider Kammern. Erklärung des Miniſterpräſidenten daß die Regierung der freien Zuſtimmung der Staaten den Beitritt überlaſſe. Vorausſetzung Vincke’s daß eine Reviſion der Reichsverfaſſung ſtattzufinden habe); Schleswig- Holſtein (auch hier Freude über die Kaiſerwahl. Truppenmaſſen. Einige Artikel des Grundgeſetzes ſuſpendirt); Wien (die Hoffnung auf den Fall Komorns in die Ferne gerückt. Puchner ſoll, ſtatt geſchlagen, in Klauſenburg eingerückt ſeyn. Die Wahlen nach Frankfurt ſollen ein- geſtellt werden. Erzherzog Johann will Gratz zum Aufenthalt wählen. Miniſter v. Bruck zu den Friedensverhandlungen mit Piemont abge- ſandt). Großbritannien. Die Vorlage der Papiece über Nord- talien vom Miniſterium nochmals vertagt. Bateman †. Weſtindiſche Poſt. Frankreich. Thiers, Ledru-Rollin und Odilon-Barrot über die Angelegenheiten Italiens. Die Ausſchußanträge beſchloſſen. Der flüch- tige Huber ſtellt ſich in Bourges. Marſeille (Karl Albert in Anti- bes); Straßburg. Italien. Rom (beabſichtigte Aufgrabungen); Turin (Adreſſe an Karl Albert. Stürmiſche Kammerſitzungen. Der König und die Königin. Düſtere Stimmung); Mailand (die Unterwerfung von Brescia. Der Marſchall lehnt für ſich weitere diplomatiſche Unterhandlungen ab. Er ſchickt einige Cavallerieregimenter nach Ungarn). Dänemark. Anſprache des Kriegsminiſters an die ſchleswig’ſchen „Inſurgenten.“ Oſtindien. Die geſtrige Siegesnachricht beſtätigt. Beilage. Zur deutſchen Politik und Diplomatie. (VI.) — Guizot und Thiers. — München. (Dietz’ Scenen aus dem ſchleswig’ſchen Krieg. Laſſaulx und Phillips.) — Mecklenburg. (Interpellationen wegen der preußiſchen Truppen.) — Der Staatsproceß in Bourges. — Ein Schwei- zer Urtheil über den piemontefiſchen Krieg. — Turin. Datum der Börſen: Wien 2; Frankfurt 3; Augsburg 4 April. Deutſchland. || Frankfurt a. M., 3 April. Wie man heute verſichert, hat ſich die Deputation der Nationalverſammlung, die bereits geſtern Mittags in Berlin ankommen ſollte, entſchloſſen vorerſt nach Leipzig und erſt von dort aus an das preußiſche Hoflager zu gehen. Wir werden alſo kaum vor Ende der Woche irgendeine erhebliche Mittheilung über ihre Sendung zu erwarten haben. Unter dieſen Umſtänden dürfte auch die morgende Sitzung nur eine rein formelle ſeyn, und ſodann die Vertagung über das Oſterfeſt erfolgen. Während ein großer Theil der Rechten, namentlich Preußen, ſich dieſer Tage von hier entfernt haben, iſt der größere Theil der Mitglieder der Linken hier anweſend geblieben; namentlich ſind die Oeſterreicher ſo ziemlich vollzählig, und ſehen noch der Ankunft neuge- wählter Collegen entgegen. — Die mit dem 1 Mai ins Leben tretende all- gemeine deutſche Wechſelordnung iſt heute hier amtlich publicirt worden. Die Beſtimmungen derſelben find auch für Rechtshandlungen die mit den vor dem 1 Mai ausgeſtellten Wechſeln vorgenommen werden, vom gedach- ten Tage an anwendbar. Die Annahme der vor dem 1 Mai in Bayern ausgeſtellten Wechſel und die Zahlung der vor dem 1 Mai in fremden Baluten ausgeſtellten Wechſel auf Frankfurt findet indeſſen nach der frü- heren Weiſe ſtatt. Auch der geſtern begonnene Kleinhandel auf hieſi- ger Meſſe nimmt eine günſtige Wendung, und in mehreren Artikeln iſt die Nachfrage ſo ſtark daß die Verkäufer mit ihren Preiſen namhaft in die Höhe gehen konnten. Bayern. Augsburg. Die geſtern erwähnte Rede, die der Präſident der Aſfiſen, Hr. Appellationsrath C. Gramm, an die Geſchwornen richtete, lautet vollſtändig: „Meine Herren! Ich habe nun die letzte Pflicht erfüllt, die mir das Geſetz in dem mir zugewieſenen Wirkungskreis auferlegt hat; ich kann mich aber nicht von Ihnen trennen ohne eine andere Pflicht zu er- füllen die mir mein Gefühl an das Herz legt. In der langen Reihe der nun vorübergegangenen Sitzungen des Schwurgerichts hatten Sie oft eine ſchwierige, ſtets eine mühevolle Aufgabe zu erfüllen. Indem Sie in das Privatleben zu Ihren Berufsbeſchäftigungen zurücktreten, dürfen Sie das ſtolze Bewußtſeyn in ſich tragen die Pflichten, zu deren Ausübung Sie be- rufen waren, getreu erfüllt zu haben. Die Hingebung, die Gewiſſenhaf- tigkeit, die Einſicht, die Sie bei Ausübung derſelben bewährt, fichern Ih- nen den gerechten Anſpruch auf die wohlverdiente Anerkennung Ihrer Mit- bürger, in deren Namen und für welche Sie dieſe Sitze hier eingenommen haben. Aber Sie haben nicht nur den gerechteſten Anſpruch auf den Dank Ihrer Mitbürger ſich erworben, Sie haben ſich den Dank aller der- jenigen zugewendet die in dem Geſchwornengerichte die koſtbarſte Gewähr des Lebens, der Ehre und der Freiheit der Bürger erblicken; denn Sie ha- ben durch Ihre Ausſprüche die Meinung derjenigen glänzend widerlegt, die dafür halten daß die Rechtsſicherheit des Staateserfordere daß das Volk von der Theilnahme an der Verwaltung der Strafrechtspflege ausgeſchloſſen werde, daß es nicht mündig, befähigt ſey in der Strafrechtspflege mitzuwirken. Die Reſultate dieſer Sitzungen, wie ſie aus Ihren Ausſprüchen hervorgegan- gen find, werden, ich hoffe es zuverſichtlich, eine reiche Ausſaat der Liebe und des Vertrauens zu dieſer Inſtitution ſeyn. Sie werden das Vertrauen im Volk erwecken daß in dieſen Räumen eine unparteiiſche und unabhängige Rechtspflege waltet, daß den Schuldigen, wie er ſich auch in den Schlan- genwegen der Liſt und Lüge bewegen mag, die verdiente Strafe ſicher er- eilt, daß aber auch für die Unſchuld eine größere Gewähr nicht aufgefun- den werden kann. — Der leider tief geſunkene Sinn des Volkes für Geſetz- lichkeit wird ſich neu beleben und erſtarken; das Bewußtſeyn berufen zu ſeyn als Wächter über Ehre, Freiheit und Leben der Bürger wird das Ge- fühl ſeines eigenen Werthes erhöhen, und es mit neuen Banden an das Gemeinweſen und ſeine Wohlfahrt knüpfen. Laſſen Sie uns daher mit Liebe die neue Inſtitution pflegen, welche — Dank dem Manne der in den Märztagen des abgewichenen Jahrs zu endlicher Verwirklichung der längſt erſehnten Juſtizreformen an die Spitze der Juſtizverwaltung geſtellt worden — in Bayern auf wahrhaft freiſinniger Grundlage errichtet iſt. Keine andere Einrichtung verbürgt in dem Maße die Freiheit der Bürger und die Herrſchaft der Gerechtigkeit. Keine andere Einrichtung vereinigt in dem Maße die Fähigkeit und Unparteilichkeit der Rechtſprechenden mit der vollſten Unabhängigkeit derſelben von der Executivgewalt des Staatrs. Und gerade dieſe Unabhängigkeit iſt es welche dem Geſchwornengerichte die eigenſte und höchſte Bedeutung verleiht. Aus dem Volk und durch das Volk hervorgegangen — durch das Loos berufen zu urtheilen über die Genoſſen ſeines Volkes — ſo iſt ein Einfluß der Executivgewalt des Staates auf die Thätigkeit des Geſchwornengerichts ausgeſchloſſen. Noch lebt in uns die ſchmerzliche Erinnerung an jene unglückliche Zeit wo in Deutſchland den Machthabern zu Gunſten das Recht gebeugt wurde, und die Ehre und Freiheit der Bürger der Gnade des Landesherrn über- liefert ſchien. Die Oeffentlichkeit der Rechtspflege, das Geſchwornenge- richt macht die Rückkehr dieſer traurigen Zeit unmöglich. Ebenſo ſchön und wahr ſagt darum einer der edelſten unſerer Nation, Heinrich v. Ga- gern: „Das Geſchwornengericht löst das Problem daß, da wo es beſteht, die richterliche Gewalt, dieſe furchtbare Gewalt welche ohne Widerſtand über Ehre, Leben und Freiheit des Bürgers verfügt, eine Gewalt die, welche Vorſichtsmaßregeln auch angewendet werden mögen, ſtets in weiter Ausdehnung eine arbiträre Gewalt bleiben wird — in keines Menſchen Hand gelegt iſt.“ Freuen wir uns daher daß wir dieſe Inſtitution wieder errungen haben — unſer gutes deutſches Recht, das Recht durch die Ge- noſſen ſeines Volks gerichtet zu werden, ein Recht, vordem das Recht aller freien deutſchen Männer, zuletzt durch die Unbill der Zeiten und die wach- ſende Fürſtenmacht das Vorrecht einiger wenigen privilegirten Familien, die den Kaiſern und Königen Deutſchlands ebenbürtig geachtet wurden. Es iſt dieſes Recht vielleicht die köſtlichſte Frucht der Märztage, jedenfalls diejenige deren Gunſt durch nichts getrübt und verkümmert iſt. Erinnern wir uns ſtets daß die Grundlage der brittiſchen Freiheit, auf welcher die Macht und Wohlfahrt Englands gebauf iſt, das Geſchwornengericht und das freie Wort in und außer dem Parlament find, und daß, ſolange dieſe Grundpfeiler einer freien Verfaſſung bei uns aufgerichtet ſtehen, unſere politiſche Freiheit feſt gegründet iſt. Vergeſſen wir aber auch nicht daß all unſere Freiheiten nur dann feſt verbürgt ſind, wenn die Kräfte der deut- ſchen Nation unter einer kräftigen, keinem Wechſel unterworfenen Gewalt

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 95, 5. April 1849, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine95_1849/1>, abgerufen am 23.11.2024.