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Allgemeine Zeitung, Nr. 38, 7. Februar 1850.

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3) Außer diesem allgemeinen leitenden Zwecke liegen dieser Zoll-
conferenz noch folgende Aufgaben zu erfüllen ob:

a) Sofort alle thunlichen, wechselseitigen Erleichterungen im Gränz-
verkehre, bei der Ein-, der Aus- und der Durchfuhr, sowie in der Gränz-
bewachung einzuleiten.

b) Die Fluß- und Seeschifffahrt nach übereinstimmenden Grundsätzen
zu regeln, die gleiche Behandlung der Schiffe auf den Flüssen und in den
beiderseitigen Häfen.

c) Erleichterungen im gegenseitigen Austausche der eigenen Erzeug-
nisse anzubahnen, indem bei solchen welche durch einen gleichen Gränz-
zoll gegen das allgemeine Ausland und die fremde Concurrenz zu schützen
sind, und die sich daheim einer ziemlich gleichen Ausbildung erfreuen,
allmählich bis zu völliger Zollfreiheit im Innern vorgegangen werden
kann. Alle einheimischen Roherzeugnisse, Nahrungsstoffe und verschie-
dene Halbfabricate werden dagegen dem zollfreien Austausche sofort über-
geben bei der Ein- und der Ausfuhr.

Hinsichtlich der Halbfabricate und Fabricate eigener Erzeugung,
welchen freier Zugang anfänglich unter Begleitung von Ursprungszeug-
nissen gegenseitig gewährt werden wird, müssen jedoch die schützenden
Zölle auf die gleichartigen Waaren des Auslandes festgestellt werden.

Auf solche Weise kann stufenartig bis zur völligen Ausbildung eines
einheitlichen freien Handelsgebietes für alle einheimischen Erzergnisse
vertragsmäßig vorgeschritten werden, wobei vorläufig noch jeder Theil
sein eigenes Finanzwesen behielte.


d) Eine Verständigung auch über die einer gemeinsamen Handels-
und Schifffahrtspolitik nach außen zum Grund zu legenden Principien,
sowie über den Modus einer gemeinsamen commerciellen Vertretung im
Ausland, eines gemeinschaftlichen Abschlusses von Handelsverträgen.

e) Eine weitere Vereinbarung in Bezug auf Post-, Eisenbahn- und
Telegraphenwesen, Handelsstraßen, Dampfschifffahrtslinien u. s. w. ein-
zuleiten.

f) Endlich Vorbereitung und Erzielung eines allgemeinen öster-
reichisch-deutschen Zolltarifs.

4) Der genannten Zollconferenz, oder bestimmter ausgedrückt, der
für mehrere Jahre ständigen österreichisch-deutschen Zollcommission wird
die Befugniß eingeräumt, behufs der geeigneten Durchführung ihrer Auf-
gaben Specialcommisstonen zu ernennen, Erhebungen zu veranstalten,
gutachtlichen Beirath einzuholen und Sachverständige zu vernehmen.

Zum Schluß bleibt nur noch die eine wichtige Frage zu erörtern
übrig: In wessen Hände denn die Anbahnung und die geeignete Leitung
des ganzen Vollzugs des Zolleinigungswerkes füglich gelegt werden könne
und solle?

Die einfache natürliche Antwort wird durch die Bundesverhältnisse
selbst angedeutet: In keine andern Hände nämlich als in die der
als deutsches Centralorgan bestellten Bundescommission,

deren Competenz in dieser hochwichtigen Frage unzweifelhaft aus dem
Bundesrecht hervorgeht.

Diese Competenz ist jedoch nicht nur im Rechte, sie ist auch in der
Zweckmäßigkeit, ja in der Natur und Nothwendigkeit der Dinge begrün-
det. Die geeigneten Maßregeln zur Anbahnung und Herbeiführung der
handelspolitischen Einigung als einer allgemeinen deutschen Angelegenheit
müssen lediglich von dem Centralorgan ausgehen, auch können sie niemand
zweckmäßiger als seiner Obhut anvertraut werden.

In diesem Sinn stellt die kaiserl. österreichische Regierung einen be-
stimmten Antrag an die provisorische deutsche Bundescommission, dahin
lautend: Es möge derselben gefallen sofort eine Zollconfe-
renz aus Bevollmächtigten deutscher Staaten zur Berathung
der Zoll- und Handelsfrage zu veranlassen.

Ohne den Maßnahmen der provisorischen Bundescommission vorzu-
greifen, spricht die österreichische Regierung die Ansicht aus daß dieser Zoll-
congreß zu Frankfurt a. M., dem Sitz der provisorischen Bundes-Central-
commisston, zu versammeln wäre. Auch dürste es als zweckmäßig erschei-
nen in der Hauptfache nur die verschiedenen deutschen Zoll- und Handels-
gebiete bei der Zollconferenz vertreten zu lassen, und zwar so viel thunlich
nach dem Umfang und der Bedeutung der Gebiete, wobei es jedoch jedem
deutschen Staat unbenommen bleiben müßte seine Repräsentanten bei der
Zollconferenz zu haben um Ausschlüsse und Erläuterungen zu geben und
die Interessen des Staats zu wahren.

Die kaiserl. Regierung verhehlt sich übrigens nicht daß, wie stets und
überall in föderativen Staatsverhältnissen, auch in dem vorliegenden höchst
wichtigen Fall die Freiwilligkeit das meiste für Vollbringung des gro-
ßen Werkes der Zolleinigung thun muß; sie hegt aber auch die feste volle
Zuversicht zu allen deutschen Regierungen daß sie geneigt sind nach Kräf-
ten mitzuwirken, und daß sie daher diese Vorschläge sofort auch in die
[Spaltenumbruch] ernsteste Erwägung ziehen und der genauesten umfassendsten Prüfung un-
terwerfen werden. Denn es sind Vorschläge welche ein festes unlösbares
Band um alle deutschen Staaten zu schlingen, die Wohlfahrt ihrer Völker
sicher zu begründen und für ganz Deutschland einen neuen, heilvollen Zu-
stand herzustellen beabsichtigen; Vorschläge, ohne deren wesentliche Ver-
wirklichung die dauernde, gesellschaftliche, ökonomische und politische Be-
friedigung Deutschlands für unmöglich gehalten werden muß, durch deren
glückliche Erfüllung dagegen Deutschland und Oesterreich ohne Zweifel
unermeßlich gewinnen werden an Wohlfahrt und Kraft. Auf diesem Ge-
biet, sowie überhaupt in der Auffassung der deutschen Politik von der
volkswirthschaftlichen Basis aus, liegen die innigsten Ausgleichungspunkte
für die Differenzen und die Zerwürfnisse, liegt wohl selbst der Angelpunkt
für eine mögliche zweckmäßige Regelung aller österreichischen und deutschen
Verhältnisse.




Aus Anlaß der Erfurter Wahlen.

Die Wahlen für den Erfurter
Reichstag welche in unserm ganzen Ländchen unter beispielloser
Theilnahmlosigkeit vor sich gegangen, sind, wie sich leicht voraus-
sehen ließ, auf die Candidaten des hiesigen vaterländischen Vereins
gefallen, denen nirgends ein Mitbewerber entgegengetreten war. So
werden denn die drei braunschweigischen Abgeordneten im Volkshause un-
ter der Gothaer Fahne wenn nicht fechten, so doch wenigstens stimmen.
Angesichts der treubündlerischen Wendung welche die Wahlen in einem
Theile Preußens genommen haben, könnte man ein solches Ergebniß im-
merhin für einen Gewinn halten, wenn man nur wüßte was denn eigent-
lich die Gothaer Partei von dem Erfurter Reichstage denkt, wünscht und
will. Daß sie nicht mit dem uckermärkischen Junkerthume halten wird,
kann man sich allerdings wohl denken, allein damit ist noch keineswegs
verbürgt daß sie einen Weg einschlagen werde der zu irgendeinem Ziele
führt. Das hartnäckige Schweigen der Gothaer über ihre An- und Ab-
sichten mag ganz diplomatisch seyn, aber es zeugt ebensowenig von Selbst-
vertrauen als es geeignet ist das allermindeste Vertrauen zu erwecken.
Wir sind indessen durch den Gang der allgemeinen deutschen Ereignisse
überhaupt auf einen Punkt gedrängt wo in Bezug auf den Erfurter Reichs-
tag weder von Vertrauen noch selbst auch nur von Mißtrauen die Rede
seyn kann, auf einen Punkt wo wir uns mit mehr oder weniger großer
Seelenruhe sagen daß bei dem Erfurter Reichstage nichts herauskommen
kann und wird. Und nach allen andern Seiten hin derselbe Mangel an
jeder Aussicht auf organische Gestaltung der chaotischen Verfassungszu-
stände Deutschlands. Die vier Mittelstaaten sind vor einem Monat end-
lich zur Eröffnung von Unterhandlungen über einen Verfassungsentwurf
geschritten welcher dem Entwurf vom 28 Mai gegenübergestellt werden
soll. Bis jetzt ist es leider sehr zweifelhaft ob es ihnen gelingen wird sich
untereinander zu einigen. Wenn es ihnen wider Erwarten gelänge,
wenn sie wirklich mit einem Vorschlage vor Deutschland hinträten welcher
mehr böte als lügnerische Formen, sie würden einen großen Theil der
dem Dreikönigsbündnisse angehörigen Staaten auf ihre Seite hinüber-
ziehen können -- ob jedoch Preußen mit Verzicht auf die Reichsvorstand-
schaft fich dazu verstehen würde ein Directorium als Vollzugsbehörde des
Bundesstaats anzuerkennen, ist nach den bestimmtesten Erklärungen der
preußischen Regierung mehr als zweifelhaft. Ohne Preußens Einwilli-
gung ist aber das Dreikönigsbündniß unauflösbar, und auch abgesehen
davon würde ohne Preußens Beitritt die in Aussicht gestellte Vierkönigs-
verfassung noch weniger lebensfähig seyn als die Dreikönigsverfassung
ohne die Mittelstaaten. Freilich bleibt uns einstweilen noch das Frank-
furter Interim, indessen die österreichisch-preußische Bundescommission ist
von Anfang an mit so großem Widerwillen von unten und von oben her
aufgenommen, und ihre bisherige Wirksamkeit ist so wenig geeignet ge-
wesen Wohlwollen und Vertrauen zu gewinnen, daß ihr Fortbestand über
den ersten Mai hinaus nicht sehr wahrscheinlich ist. In der That wäre
es schwer gewesen eine Reihe von unpopuläreren Maßregeln zu ersinnen
als sie von der Interimsbehörde bisher ausgegangen. Ein Inhibitorium
zu Gunsten des Thurn- und Taxis'schen Postunwesens in Württemberg,
und zu Gunsten des verfassungfeindlichen Adels in Mecklenburg, ein In-
hibitorium zu Gunsten des dänischen Landesfeindes in Lauenburg -- das
sind wohlgezählt die drei Leistungen welche Deutschland dem Interim wäh-
rend seines dreimonatlichen Bestehens zu verdanken gehabt hat. Die
Traditionen des Bundestags konnten unmöglich mit glücklicherer Hand
aufgenommen und fortgesponnen werden. Zwar heißt es daß das Inte-
rim in Schleswig Holstein die wenigstens nicht geradezu undeutsche Poli-
tik fortzusetzen gewillt sey welche der Bundestag in Bezug auf jene An-
gelegenheit unter dem gebieterischen Einflusse der Märzrevolution einzu-
schlagen gezwungen wurde; allein bis dieses angebliche Vorhaben der Bun-
descommisston in offenkundigen Thatsachen an den Tag getreten, können

[Spaltenumbruch]
3) Außer dieſem allgemeinen leitenden Zwecke liegen dieſer Zoll-
conferenz noch folgende Aufgaben zu erfüllen ob:

a) Sofort alle thunlichen, wechſelſeitigen Erleichterungen im Gränz-
verkehre, bei der Ein-, der Aus- und der Durchfuhr, ſowie in der Gränz-
bewachung einzuleiten.

b) Die Fluß- und Seeſchifffahrt nach übereinſtimmenden Grundſätzen
zu regeln, die gleiche Behandlung der Schiffe auf den Flüſſen und in den
beiderſeitigen Häfen.

c) Erleichterungen im gegenſeitigen Austauſche der eigenen Erzeug-
niſſe anzubahnen, indem bei ſolchen welche durch einen gleichen Gränz-
zoll gegen das allgemeine Ausland und die fremde Concurrenz zu ſchützen
ſind, und die ſich daheim einer ziemlich gleichen Ausbildung erfreuen,
allmählich bis zu völliger Zollfreiheit im Innern vorgegangen werden
kann. Alle einheimiſchen Roherzeugniſſe, Nahrungsſtoffe und verſchie-
dene Halbfabricate werden dagegen dem zollfreien Austauſche ſofort über-
geben bei der Ein- und der Ausfuhr.

Hinſichtlich der Halbfabricate und Fabricate eigener Erzeugung,
welchen freier Zugang anfänglich unter Begleitung von Urſprungszeug-
niſſen gegenſeitig gewährt werden wird, müſſen jedoch die ſchützenden
Zölle auf die gleichartigen Waaren des Auslandes feſtgeſtellt werden.

Auf ſolche Weiſe kann ſtufenartig bis zur völligen Ausbildung eines
einheitlichen freien Handelsgebietes für alle einheimiſchen Erzergniſſe
vertragsmäßig vorgeſchritten werden, wobei vorläufig noch jeder Theil
ſein eigenes Finanzweſen behielte.


d) Eine Verſtändigung auch über die einer gemeinſamen Handels-
und Schifffahrtspolitik nach außen zum Grund zu legenden Principien,
ſowie über den Modus einer gemeinſamen commerciellen Vertretung im
Ausland, eines gemeinſchaftlichen Abſchluſſes von Handelsverträgen.

e) Eine weitere Vereinbarung in Bezug auf Poſt-, Eiſenbahn- und
Telegraphenweſen, Handelsſtraßen, Dampfſchifffahrtslinien u. ſ. w. ein-
zuleiten.

f) Endlich Vorbereitung und Erzielung eines allgemeinen öſter-
reichiſch-deutſchen Zolltarifs.

4) Der genannten Zollconferenz, oder beſtimmter ausgedrückt, der
für mehrere Jahre ſtändigen öſterreichiſch-deutſchen Zollcommiſſion wird
die Befugniß eingeräumt, behufs der geeigneten Durchführung ihrer Auf-
gaben Specialcommiſſtonen zu ernennen, Erhebungen zu veranſtalten,
gutachtlichen Beirath einzuholen und Sachverſtändige zu vernehmen.

Zum Schluß bleibt nur noch die eine wichtige Frage zu erörtern
übrig: In weſſen Hände denn die Anbahnung und die geeignete Leitung
des ganzen Vollzugs des Zolleinigungswerkes füglich gelegt werden könne
und ſolle?

Die einfache natürliche Antwort wird durch die Bundesverhältniſſe
ſelbſt angedeutet: In keine andern Hände nämlich als in die der
als deutſches Centralorgan beſtellten Bundescommiſſion,

deren Competenz in dieſer hochwichtigen Frage unzweifelhaft aus dem
Bundesrecht hervorgeht.

Dieſe Competenz iſt jedoch nicht nur im Rechte, ſie iſt auch in der
Zweckmäßigkeit, ja in der Natur und Nothwendigkeit der Dinge begrün-
det. Die geeigneten Maßregeln zur Anbahnung und Herbeiführung der
handelspolitiſchen Einigung als einer allgemeinen deutſchen Angelegenheit
müſſen lediglich von dem Centralorgan ausgehen, auch können ſie niemand
zweckmäßiger als ſeiner Obhut anvertraut werden.

In dieſem Sinn ſtellt die kaiſerl. öſterreichiſche Regierung einen be-
ſtimmten Antrag an die proviſoriſche deutſche Bundescommiſſion, dahin
lautend: Es möge derſelben gefallen ſofort eine Zollconfe-
renz aus Bevollmächtigten deutſcher Staaten zur Berathung
der Zoll- und Handelsfrage zu veranlaſſen.

Ohne den Maßnahmen der proviſoriſchen Bundescommiſſion vorzu-
greifen, ſpricht die öſterreichiſche Regierung die Anſicht aus daß dieſer Zoll-
congreß zu Frankfurt a. M., dem Sitz der proviſoriſchen Bundes-Central-
commiſſton, zu verſammeln wäre. Auch dürſte es als zweckmäßig erſchei-
nen in der Hauptfache nur die verſchiedenen deutſchen Zoll- und Handels-
gebiete bei der Zollconferenz vertreten zu laſſen, und zwar ſo viel thunlich
nach dem Umfang und der Bedeutung der Gebiete, wobei es jedoch jedem
deutſchen Staat unbenommen bleiben müßte ſeine Repräſentanten bei der
Zollconferenz zu haben um Auſſchlüſſe und Erläuterungen zu geben und
die Intereſſen des Staats zu wahren.

Die kaiſerl. Regierung verhehlt ſich übrigens nicht daß, wie ſtets und
überall in föderativen Staatsverhältniſſen, auch in dem vorliegenden höchſt
wichtigen Fall die Freiwilligkeit das meiſte für Vollbringung des gro-
ßen Werkes der Zolleinigung thun muß; ſie hegt aber auch die feſte volle
Zuverſicht zu allen deutſchen Regierungen daß ſie geneigt ſind nach Kräf-
ten mitzuwirken, und daß ſie daher dieſe Vorſchläge ſofort auch in die
[Spaltenumbruch] ernſteſte Erwägung ziehen und der genaueſten umfaſſendſten Prüfung un-
terwerfen werden. Denn es ſind Vorſchläge welche ein feſtes unlösbares
Band um alle deutſchen Staaten zu ſchlingen, die Wohlfahrt ihrer Völker
ſicher zu begründen und für ganz Deutſchland einen neuen, heilvollen Zu-
ſtand herzuſtellen beabſichtigen; Vorſchläge, ohne deren weſentliche Ver-
wirklichung die dauernde, geſellſchaftliche, ökonomiſche und politiſche Be-
friedigung Deutſchlands für unmöglich gehalten werden muß, durch deren
glückliche Erfüllung dagegen Deutſchland und Oeſterreich ohne Zweifel
unermeßlich gewinnen werden an Wohlfahrt und Kraft. Auf dieſem Ge-
biet, ſowie überhaupt in der Auffaſſung der deutſchen Politik von der
volkswirthſchaftlichen Baſis aus, liegen die innigſten Ausgleichungspunkte
für die Differenzen und die Zerwürfniſſe, liegt wohl ſelbſt der Angelpunkt
für eine mögliche zweckmäßige Regelung aller öſterreichiſchen und deutſchen
Verhältniſſe.




Aus Anlaß der Erfurter Wahlen.

Die Wahlen für den Erfurter
Reichstag welche in unſerm ganzen Ländchen unter beiſpielloſer
Theilnahmloſigkeit vor ſich gegangen, ſind, wie ſich leicht voraus-
ſehen ließ, auf die Candidaten des hieſigen vaterländiſchen Vereins
gefallen, denen nirgends ein Mitbewerber entgegengetreten war. So
werden denn die drei braunſchweigiſchen Abgeordneten im Volkshauſe un-
ter der Gothaer Fahne wenn nicht fechten, ſo doch wenigſtens ſtimmen.
Angeſichts der treubündleriſchen Wendung welche die Wahlen in einem
Theile Preußens genommen haben, könnte man ein ſolches Ergebniß im-
merhin für einen Gewinn halten, wenn man nur wüßte was denn eigent-
lich die Gothaer Partei von dem Erfurter Reichstage denkt, wünſcht und
will. Daß ſie nicht mit dem uckermärkiſchen Junkerthume halten wird,
kann man ſich allerdings wohl denken, allein damit iſt noch keineswegs
verbürgt daß ſie einen Weg einſchlagen werde der zu irgendeinem Ziele
führt. Das hartnäckige Schweigen der Gothaer über ihre An- und Ab-
ſichten mag ganz diplomatiſch ſeyn, aber es zeugt ebenſowenig von Selbſt-
vertrauen als es geeignet iſt das allermindeſte Vertrauen zu erwecken.
Wir ſind indeſſen durch den Gang der allgemeinen deutſchen Ereigniſſe
überhaupt auf einen Punkt gedrängt wo in Bezug auf den Erfurter Reichs-
tag weder von Vertrauen noch ſelbſt auch nur von Mißtrauen die Rede
ſeyn kann, auf einen Punkt wo wir uns mit mehr oder weniger großer
Seelenruhe ſagen daß bei dem Erfurter Reichstage nichts herauskommen
kann und wird. Und nach allen andern Seiten hin derſelbe Mangel an
jeder Ausſicht auf organiſche Geſtaltung der chaotiſchen Verfaſſungszu-
ſtände Deutſchlands. Die vier Mittelſtaaten ſind vor einem Monat end-
lich zur Eröffnung von Unterhandlungen über einen Verfaſſungsentwurf
geſchritten welcher dem Entwurf vom 28 Mai gegenübergeſtellt werden
ſoll. Bis jetzt iſt es leider ſehr zweifelhaft ob es ihnen gelingen wird ſich
untereinander zu einigen. Wenn es ihnen wider Erwarten gelänge,
wenn ſie wirklich mit einem Vorſchlage vor Deutſchland hinträten welcher
mehr böte als lügneriſche Formen, ſie würden einen großen Theil der
dem Dreikönigsbündniſſe angehörigen Staaten auf ihre Seite hinüber-
ziehen können — ob jedoch Preußen mit Verzicht auf die Reichsvorſtand-
ſchaft fich dazu verſtehen würde ein Directorium als Vollzugsbehörde des
Bundesſtaats anzuerkennen, iſt nach den beſtimmteſten Erklärungen der
preußiſchen Regierung mehr als zweifelhaft. Ohne Preußens Einwilli-
gung iſt aber das Dreikönigsbündniß unauflösbar, und auch abgeſehen
davon würde ohne Preußens Beitritt die in Ausſicht geſtellte Vierkönigs-
verfaſſung noch weniger lebensfähig ſeyn als die Dreikönigsverfaſſung
ohne die Mittelſtaaten. Freilich bleibt uns einſtweilen noch das Frank-
furter Interim, indeſſen die öſterreichiſch-preußiſche Bundescommiſſion iſt
von Anfang an mit ſo großem Widerwillen von unten und von oben her
aufgenommen, und ihre bisherige Wirkſamkeit iſt ſo wenig geeignet ge-
weſen Wohlwollen und Vertrauen zu gewinnen, daß ihr Fortbeſtand über
den erſten Mai hinaus nicht ſehr wahrſcheinlich iſt. In der That wäre
es ſchwer geweſen eine Reihe von unpopuläreren Maßregeln zu erſinnen
als ſie von der Interimsbehörde bisher ausgegangen. Ein Inhibitorium
zu Gunſten des Thurn- und Taxis’ſchen Poſtunweſens in Württemberg,
und zu Gunſten des verfaſſungfeindlichen Adels in Mecklenburg, ein In-
hibitorium zu Gunſten des däniſchen Landesfeindes in Lauenburg — das
ſind wohlgezählt die drei Leiſtungen welche Deutſchland dem Interim wäh-
rend ſeines dreimonatlichen Beſtehens zu verdanken gehabt hat. Die
Traditionen des Bundestags konnten unmöglich mit glücklicherer Hand
aufgenommen und fortgeſponnen werden. Zwar heißt es daß das Inte-
rim in Schleswig Holſtein die wenigſtens nicht geradezu undeutſche Poli-
tik fortzuſetzen gewillt ſey welche der Bundestag in Bezug auf jene An-
gelegenheit unter dem gebieteriſchen Einfluſſe der Märzrevolution einzu-
ſchlagen gezwungen wurde; allein bis dieſes angebliche Vorhaben der Bun-
descommiſſton in offenkundigen Thatſachen an den Tag getreten, können

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[604/0012] 3) Außer dieſem allgemeinen leitenden Zwecke liegen dieſer Zoll- conferenz noch folgende Aufgaben zu erfüllen ob: a) Sofort alle thunlichen, wechſelſeitigen Erleichterungen im Gränz- verkehre, bei der Ein-, der Aus- und der Durchfuhr, ſowie in der Gränz- bewachung einzuleiten. b) Die Fluß- und Seeſchifffahrt nach übereinſtimmenden Grundſätzen zu regeln, die gleiche Behandlung der Schiffe auf den Flüſſen und in den beiderſeitigen Häfen. c) Erleichterungen im gegenſeitigen Austauſche der eigenen Erzeug- niſſe anzubahnen, indem bei ſolchen welche durch einen gleichen Gränz- zoll gegen das allgemeine Ausland und die fremde Concurrenz zu ſchützen ſind, und die ſich daheim einer ziemlich gleichen Ausbildung erfreuen, allmählich bis zu völliger Zollfreiheit im Innern vorgegangen werden kann. Alle einheimiſchen Roherzeugniſſe, Nahrungsſtoffe und verſchie- dene Halbfabricate werden dagegen dem zollfreien Austauſche ſofort über- geben bei der Ein- und der Ausfuhr. Hinſichtlich der Halbfabricate und Fabricate eigener Erzeugung, welchen freier Zugang anfänglich unter Begleitung von Urſprungszeug- niſſen gegenſeitig gewährt werden wird, müſſen jedoch die ſchützenden Zölle auf die gleichartigen Waaren des Auslandes feſtgeſtellt werden. Auf ſolche Weiſe kann ſtufenartig bis zur völligen Ausbildung eines einheitlichen freien Handelsgebietes für alle einheimiſchen Erzergniſſe vertragsmäßig vorgeſchritten werden, wobei vorläufig noch jeder Theil ſein eigenes Finanzweſen behielte. d) Eine Verſtändigung auch über die einer gemeinſamen Handels- und Schifffahrtspolitik nach außen zum Grund zu legenden Principien, ſowie über den Modus einer gemeinſamen commerciellen Vertretung im Ausland, eines gemeinſchaftlichen Abſchluſſes von Handelsverträgen. e) Eine weitere Vereinbarung in Bezug auf Poſt-, Eiſenbahn- und Telegraphenweſen, Handelsſtraßen, Dampfſchifffahrtslinien u. ſ. w. ein- zuleiten. f) Endlich Vorbereitung und Erzielung eines allgemeinen öſter- reichiſch-deutſchen Zolltarifs. 4) Der genannten Zollconferenz, oder beſtimmter ausgedrückt, der für mehrere Jahre ſtändigen öſterreichiſch-deutſchen Zollcommiſſion wird die Befugniß eingeräumt, behufs der geeigneten Durchführung ihrer Auf- gaben Specialcommiſſtonen zu ernennen, Erhebungen zu veranſtalten, gutachtlichen Beirath einzuholen und Sachverſtändige zu vernehmen. Zum Schluß bleibt nur noch die eine wichtige Frage zu erörtern übrig: In weſſen Hände denn die Anbahnung und die geeignete Leitung des ganzen Vollzugs des Zolleinigungswerkes füglich gelegt werden könne und ſolle? Die einfache natürliche Antwort wird durch die Bundesverhältniſſe ſelbſt angedeutet: In keine andern Hände nämlich als in die der als deutſches Centralorgan beſtellten Bundescommiſſion, deren Competenz in dieſer hochwichtigen Frage unzweifelhaft aus dem Bundesrecht hervorgeht. Dieſe Competenz iſt jedoch nicht nur im Rechte, ſie iſt auch in der Zweckmäßigkeit, ja in der Natur und Nothwendigkeit der Dinge begrün- det. Die geeigneten Maßregeln zur Anbahnung und Herbeiführung der handelspolitiſchen Einigung als einer allgemeinen deutſchen Angelegenheit müſſen lediglich von dem Centralorgan ausgehen, auch können ſie niemand zweckmäßiger als ſeiner Obhut anvertraut werden. In dieſem Sinn ſtellt die kaiſerl. öſterreichiſche Regierung einen be- ſtimmten Antrag an die proviſoriſche deutſche Bundescommiſſion, dahin lautend: Es möge derſelben gefallen ſofort eine Zollconfe- renz aus Bevollmächtigten deutſcher Staaten zur Berathung der Zoll- und Handelsfrage zu veranlaſſen. Ohne den Maßnahmen der proviſoriſchen Bundescommiſſion vorzu- greifen, ſpricht die öſterreichiſche Regierung die Anſicht aus daß dieſer Zoll- congreß zu Frankfurt a. M., dem Sitz der proviſoriſchen Bundes-Central- commiſſton, zu verſammeln wäre. Auch dürſte es als zweckmäßig erſchei- nen in der Hauptfache nur die verſchiedenen deutſchen Zoll- und Handels- gebiete bei der Zollconferenz vertreten zu laſſen, und zwar ſo viel thunlich nach dem Umfang und der Bedeutung der Gebiete, wobei es jedoch jedem deutſchen Staat unbenommen bleiben müßte ſeine Repräſentanten bei der Zollconferenz zu haben um Auſſchlüſſe und Erläuterungen zu geben und die Intereſſen des Staats zu wahren. Die kaiſerl. Regierung verhehlt ſich übrigens nicht daß, wie ſtets und überall in föderativen Staatsverhältniſſen, auch in dem vorliegenden höchſt wichtigen Fall die Freiwilligkeit das meiſte für Vollbringung des gro- ßen Werkes der Zolleinigung thun muß; ſie hegt aber auch die feſte volle Zuverſicht zu allen deutſchen Regierungen daß ſie geneigt ſind nach Kräf- ten mitzuwirken, und daß ſie daher dieſe Vorſchläge ſofort auch in die ernſteſte Erwägung ziehen und der genaueſten umfaſſendſten Prüfung un- terwerfen werden. Denn es ſind Vorſchläge welche ein feſtes unlösbares Band um alle deutſchen Staaten zu ſchlingen, die Wohlfahrt ihrer Völker ſicher zu begründen und für ganz Deutſchland einen neuen, heilvollen Zu- ſtand herzuſtellen beabſichtigen; Vorſchläge, ohne deren weſentliche Ver- wirklichung die dauernde, geſellſchaftliche, ökonomiſche und politiſche Be- friedigung Deutſchlands für unmöglich gehalten werden muß, durch deren glückliche Erfüllung dagegen Deutſchland und Oeſterreich ohne Zweifel unermeßlich gewinnen werden an Wohlfahrt und Kraft. Auf dieſem Ge- biet, ſowie überhaupt in der Auffaſſung der deutſchen Politik von der volkswirthſchaftlichen Baſis aus, liegen die innigſten Ausgleichungspunkte für die Differenzen und die Zerwürfniſſe, liegt wohl ſelbſt der Angelpunkt für eine mögliche zweckmäßige Regelung aller öſterreichiſchen und deutſchen Verhältniſſe. Wien, 30 Dec. 1849. (Gez.) v. Bruck m. p. Aus Anlaß der Erfurter Wahlen. ⦻ Braunſchweig, 1 Febr. Die Wahlen für den Erfurter Reichstag welche in unſerm ganzen Ländchen unter beiſpielloſer Theilnahmloſigkeit vor ſich gegangen, ſind, wie ſich leicht voraus- ſehen ließ, auf die Candidaten des hieſigen vaterländiſchen Vereins gefallen, denen nirgends ein Mitbewerber entgegengetreten war. So werden denn die drei braunſchweigiſchen Abgeordneten im Volkshauſe un- ter der Gothaer Fahne wenn nicht fechten, ſo doch wenigſtens ſtimmen. Angeſichts der treubündleriſchen Wendung welche die Wahlen in einem Theile Preußens genommen haben, könnte man ein ſolches Ergebniß im- merhin für einen Gewinn halten, wenn man nur wüßte was denn eigent- lich die Gothaer Partei von dem Erfurter Reichstage denkt, wünſcht und will. Daß ſie nicht mit dem uckermärkiſchen Junkerthume halten wird, kann man ſich allerdings wohl denken, allein damit iſt noch keineswegs verbürgt daß ſie einen Weg einſchlagen werde der zu irgendeinem Ziele führt. Das hartnäckige Schweigen der Gothaer über ihre An- und Ab- ſichten mag ganz diplomatiſch ſeyn, aber es zeugt ebenſowenig von Selbſt- vertrauen als es geeignet iſt das allermindeſte Vertrauen zu erwecken. Wir ſind indeſſen durch den Gang der allgemeinen deutſchen Ereigniſſe überhaupt auf einen Punkt gedrängt wo in Bezug auf den Erfurter Reichs- tag weder von Vertrauen noch ſelbſt auch nur von Mißtrauen die Rede ſeyn kann, auf einen Punkt wo wir uns mit mehr oder weniger großer Seelenruhe ſagen daß bei dem Erfurter Reichstage nichts herauskommen kann und wird. Und nach allen andern Seiten hin derſelbe Mangel an jeder Ausſicht auf organiſche Geſtaltung der chaotiſchen Verfaſſungszu- ſtände Deutſchlands. Die vier Mittelſtaaten ſind vor einem Monat end- lich zur Eröffnung von Unterhandlungen über einen Verfaſſungsentwurf geſchritten welcher dem Entwurf vom 28 Mai gegenübergeſtellt werden ſoll. Bis jetzt iſt es leider ſehr zweifelhaft ob es ihnen gelingen wird ſich untereinander zu einigen. Wenn es ihnen wider Erwarten gelänge, wenn ſie wirklich mit einem Vorſchlage vor Deutſchland hinträten welcher mehr böte als lügneriſche Formen, ſie würden einen großen Theil der dem Dreikönigsbündniſſe angehörigen Staaten auf ihre Seite hinüber- ziehen können — ob jedoch Preußen mit Verzicht auf die Reichsvorſtand- ſchaft fich dazu verſtehen würde ein Directorium als Vollzugsbehörde des Bundesſtaats anzuerkennen, iſt nach den beſtimmteſten Erklärungen der preußiſchen Regierung mehr als zweifelhaft. Ohne Preußens Einwilli- gung iſt aber das Dreikönigsbündniß unauflösbar, und auch abgeſehen davon würde ohne Preußens Beitritt die in Ausſicht geſtellte Vierkönigs- verfaſſung noch weniger lebensfähig ſeyn als die Dreikönigsverfaſſung ohne die Mittelſtaaten. Freilich bleibt uns einſtweilen noch das Frank- furter Interim, indeſſen die öſterreichiſch-preußiſche Bundescommiſſion iſt von Anfang an mit ſo großem Widerwillen von unten und von oben her aufgenommen, und ihre bisherige Wirkſamkeit iſt ſo wenig geeignet ge- weſen Wohlwollen und Vertrauen zu gewinnen, daß ihr Fortbeſtand über den erſten Mai hinaus nicht ſehr wahrſcheinlich iſt. In der That wäre es ſchwer geweſen eine Reihe von unpopuläreren Maßregeln zu erſinnen als ſie von der Interimsbehörde bisher ausgegangen. Ein Inhibitorium zu Gunſten des Thurn- und Taxis’ſchen Poſtunweſens in Württemberg, und zu Gunſten des verfaſſungfeindlichen Adels in Mecklenburg, ein In- hibitorium zu Gunſten des däniſchen Landesfeindes in Lauenburg — das ſind wohlgezählt die drei Leiſtungen welche Deutſchland dem Interim wäh- rend ſeines dreimonatlichen Beſtehens zu verdanken gehabt hat. Die Traditionen des Bundestags konnten unmöglich mit glücklicherer Hand aufgenommen und fortgeſponnen werden. 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 38, 7. Februar 1850, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine38_1850/12>, abgerufen am 22.11.2024.