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Allgemeine Zeitung, Nr. 37, 6. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] entgegenstehende Bestimmungen vollständig aufgehoben. Der Senator
kann mit dem sechsten Jahr abtreten, kann aber auch bis zum siebzigsten
Lebensjahr im Amte bleiben. Die Bürgerschaft nimmt Theil an der Ent-
werfung des Aufsatzes für die Wahl eines Senators, ja sie vollzieht die
Wahl, aber sie darf nur wählen aus den drei Personen die der Senat sich
zuvor aus den sechs die auf den Aufsatz gebracht worden, ausgewählt hat.
Die Bürgerschaft endlich besteht aus sechsundneunzig Abgeordneten, die
aus directen Wahlen hervorgehen; aber sie werden mit offner Stimm-
abgabe gewählt, und wer die Verhältnisse in Hamburg kennt, der weiß
daß bei dieser Art zu stimmen nicht die fünfundzwanzigjährigen Gemeinde-
bürger, sondern die reichen Kaufherren oder Fabricanten die eigentlichen
Wähler sind. Die offene Stimmabgabe allein würde schon genügen um
der Bürgerschaft in ihrer unverhältnißmäßigen Mehrheit einen stark aristo-
kratischen und conservativen Charakter zu verleihen, und doch geht der
Entwurf noch weiter und gesellt jenen sechsundneunzig Abgeordneten vier-
undsechzig Bürgerschaftsmitglieder bei, die 1) aus vierundzwanzig Grund-
eigenthümern, nämlich den Mitgliedern der Feuercassendeputation und den
von diesen bis zu der genannten Zahl hinzugewählten Grundeigenthümern,
und 2) aus Mitgliedern der Gerichte und verschiedener Deputationen und
Corporationen bestehen sollen. Es läßt sich einiges zu Gunsten der Ab-
sicht anführen das Grundeigenthum als solches in der Bürgerschaft ver-
treten zu sehen; aber für die seltsame von den Feuercassenbürgern zu voll-
ziehende Wahl spricht durchaus gar nichts; übrigens ist dieser bunt-
componirte conservative Stock von vierundsechzig Mitgliedern nicht das
wodurch der Abschnitt über die Bürgerschaft ein so sehr illiberaler ge-
worden: das ist vielmehr die offene Stimmabgabe, das ist die Beschrän-
kung welche die Bürgerschaft des neuen Entwurfs als gesetzgebende Macht
erlitten hat, denn der Entwurf gibt dem Senat in Differenzfällen über
Gesetzvorschläge das Recht die Bürgerschaft aufzulösen!

Bei solchen Bestimmungen kann es nicht anders seyn, als daß der
Commissionsentwurf von den Anhängern der constituirenden Versamm-
lung hart angegriffen wird; andrerseits aber ist es, da er die Collegien
und das persönliche Stimmrecht abschaffte, natürlich daß er die alt-
hamburgische Partei mit den Oberalten an der Spitze zu Gegnern hat.
Diese letztere Gegnerschaft kann bei denen welche mit dem Entwurf und
unsern hiefigen Verhältnissen nur durch Hamburger Correspondenzen be-
kannt werden, leicht die Meinung erregen als sey der Entwurf ein wirk-
lich liberaler, und der von zwei Seiten erfolgende Angriff gibt ihm den
Schein als halte er die rechte besonnene Mitte zwischen den Extremen.
Aber liberal und ein wirklicher Fortschritt ist an ihm nur die eine Be-
stimmung welche die Oeffentlichkeit der Bürgerschaftssitzungen vor-
schreibt, und die Mitte die er hält, ist gerade in demselben Maße wahr
und erfreulich als es die Ruhe ist die wir den preußischen Bajonnetten
verdanken. Die Annahme des Entwurfs würde unsere politischen Wirren
vorläufig beenden, und dieses Ende wird nachgerade wünschenswerth --
eine wahrhafte Versöhnung bringt er nicht!

Die von der constituirenden Versammlung
beschlossene Verfassung ist nicht eingeführt und der Entwurf der Neuner-
commission ist von der Bürgerschaft verworfen -- verworfen, wie einzelnen
Blättern von hieraus berichtet worden -- durch eine Coalition der äußersten
Rechten und der äußersten Linken. Natürlich, der Entwurf hält die ge-
diegene wahrhaft liberale Mitte, und wer diese nicht in ihm findet, gehört
zur äußersten Linken! Daß die meisten derjenigen Grundeigenthümer die
sich mehr zu der constituirenden Versammlung hinüberneigen oder ihr
angehören, ursprünglich beabsichtigten am Tage der Abstimmung über
den Neunerentwurf nicht in die Bürgerschaft zu gehen, und daß sie diese
Passivität hauptsächlich darum aufgaben weil manche gar zu eifrige
Patrioten sich nicht mit dem Entwurf begnügten, sondern die Absicht ver-
riethen die von mir schon erwähnten Knauth'schen Amendements in der
Bürgerschaft durchzusetzen -- dieß wird von jenen Correspondenten eben-
so wenig berichtet als daß manche von denen welche im Convent dem Ent-
wurf um des endlichen Friedens willen ihr "Ja" gaben, dieses Ja mit
allerlei scharfen Bemerkungen gegen den Entwurf begleiteten. Wäre der
Entwurf so annehmbar gewesen, so würden wir ihn jetzt als unsere Ver-
fassung zu betrachten haben, so würden die Patrioten keine Geneigtheit
zu Concessionen zeigen wie sie es doch zu thun scheinen. Es ist wenigstens
auf patriotischer Seite die Rede davon gewesen daß man die offene Stimm-
abgabe in geheime verwandeln müsse, ja es heißt daß der Senat nicht bloß
diese Verbesserung beabsichtige, sondern auch hinsichtlich der von den Feuer-
cassenbürgern vorzunehmenden Wahl der Grundeigenthümer, sowie in Be-
treff des dem Senat zugesprochenen Auflösungsrechts liberale Modifica-
tionen an dem Neunerentwurf treffen wolle. Geschieht dieß, so ist die
Annahme des Entwurfs bei demnächstiger Vorlage so gut wie gewiß, und
es ist dann alles erreicht was man unter den jetzigen Umständen vernünf-
tigerweise zu erreichen hoffen kann; man darf nicht mehr erstreben wenn
[Spaltenumbruch] man nicht riskiren will gar nichts zu erhalten. Eben von diesem Gesichts-
punkt aus halte ich die Agitation für verkehrt, die in der letzten Woche von
einigen Anhängern der Verfassung der constituirenden Versammlung be-
gonnen ist zu dem Zweck diese Versammlung zu einigen Abänderungen an
der von ihr beschlossenen Verfassung zu bewegen, und die so veränderte Ver-
fassung zur Anerkennung und Geltung zu bringen. Jene Männer meinen
es sehr redlich, auch läßt es sich sehr wohl hören wenn sie behaupten nur
die Verfassung der constituirenden Versammlung habe Rechtskraft, und
nur eine auf dem Wege des Rechts gewonnene Entscheidung könne einen
dauernden Frieden herbeiführen; endlich sind auch die gewünschten Modi-
ficationen als Verbesserungen anzusehen, denn man fordert eine Beschrän-
kung des activen und passiven Wahlrechts zur Bürgerschaft auf die fünf-
undzwanzigjährigen Gemeindebürger, eine vierjährige Dauer der
Bürgerschaft, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Bürgerausschusses bei
der Entwerfung eines Aufsatzes für die Rathswahl, Ueberweisung einiger
vielfach bestrittenen Artikel der Verfassung, namentlich in Betreff des
Schul- und Militärwesens, an die künftige Gesetzgebung, und endlich eine
Erleichterung der Abänderung der Verfassung und Revision derselben etwa
nach sechs Jahren. Allein was berechtigt die constituirende Versammlung,
welche seiner Zeit die Erklärung der zweitausendzweihundert beiseitelegte,
nun auf eine von anderer Seite kommende Petition einzugehen und eine
dritte Lesung vorzunehmen? Nur wenn diese Petition so viele Unterschriften
zählte daß sie als Ausdruck der ganzen Bevölkerung, die der constituirenden
Versammlung das Mandat gegeben, angesehen werden konnte, möchte die
Versammlung nicht bloß berechtigt, sondern selbst verpflichtet scheinen der
Petition nachzukommen; aber so viele Unterschriften wird man, trotz der vielen
Versammlungen die zu diesem Zweck gehalten werden, schwerlich erlangen,
und noch weniger wird sich der Senat bewogen finden die solchergestalt
emendirte Constituantenverfassung ins Leben zu rufen. Die Agitation
kann im besten Fall nur so viel bewirken daß der Senat den Neuner-Ent-
wurf stärker liberalisirt als er sonst gethan haben würde, sie kann aber
auch das Entgegengesetzte bewirken.

Der Senat hat in voriger Woche eine Bekanntmachung erlassen in
welcher er mit Beziehung auf den Verfassungsentwurf des Dreikönigs-
bündnisses (Abschn. VI. Art. II. §. 135) die Stellvertretung für die im
Jahr 1829 geborenen Wehrpflichtigen bestehen läßt. Diese Bekannt-
machung wird manchen unserer reichen Kaufmannssöhne recht angenehm
seyn, denn schon vor längerer Zeit sind einige dieser jungen Herren aus
dem hiesigen Nexus getreten, weil sie nicht Lust hatten das Soldatenleben
in praxi kennen zu lernen, da sie wohl wissen daß die Praxis nicht ganz
so amüsant ist wie Hackländers Schilderungen, oder so poetisch wie
Wallensteins Lager. Zwar die preußischen Soldaten in Hamburg führen
ein herrliches Leben, sie können mit demselben Recht wie der Wallenstein'-
sche Wachtmeister sagen: "Der Bürger, er nimmt uns ins Quartier, und
pflegt und kocht uns warme Suppen"; aber können wohl die warmen
Suppen den irgend rühren der seine Mahlzeit mit Austern zu begin-
nen pflegt?



Wien.

Ein Ministerwechsel heute! Der Stoff ist
so anziehend, daß man ihn behandelt, auch wenn er hinter sich nur
ein leeres Gerücht hätte und allerlei sittsame Fragezeichen der Redaction
nach sich zöge. Die Ostdeutsche Post bringt heute in einer Correspon-
denz aus Pesth -- merken Sie wohl, aus Pesth! -- die Nachricht daß
man die Häupter der Altconservativen nach Wien berufen habe und
Fürst Alfred Windisch-Grätz gleichfalls hier erwartet werde, um dem
Cabinet zu präsidiren, welches außerdem durch einen Rücktritt des Dr.
Bach wesentlich in seinem Charakter verändert werden solle. Ich werde
Ihnen die Kritik über Möglichkeit oder Unmöglichkeit nicht vorenthal-
ten, zuvor aber muß ich die Bedeutung jener Nachricht erörtern. Sie
werden sich erinnern daß es im Februar vorigen Jahres, als Fürst
Alfred in Pesth residirte, ganz so schien als wolle man in Oesterreich
die Grundsätze der innern Politik wie sie vor der Revolution galten,
theilweis wieder anerkennen. Im Westen sollte dem germanischen, im
Osten dem magyarischen Stamm die Oberherrlichkeit zufallen. Fürst
Windisch-Grätz stand in naher Verbindung mit der Magnatenpartei,
und war nicht abgeneigt das alte Ungarreich nach den Grundsätzen der
Personalunion herzustellen für den Fall daß es den Altconservativen
gelang den Kossuth'schen Anhang durch eine Contrerevolution zu stürzen.
Der später hingerichtete Bathyany war zu jener Zeit in Pesth auf freiem
Fuße und verkehrte mit dem Fürsten mittelbar oder unmittelbar. Da-
mals war Graf Stadion noch thätig im Cabinet, und Minister Bach sein
getreuer Helfer und Meinungsgenosse. Einen Tag später als die Ver-
fassungscommission in Kremster die Beendigung ihrer Arbeiten angezeigt,

[Spaltenumbruch] entgegenſtehende Beſtimmungen vollſtändig aufgehoben. Der Senator
kann mit dem ſechsten Jahr abtreten, kann aber auch bis zum ſiebzigſten
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werfung des Aufſatzes für die Wahl eines Senators, ja ſie vollzieht die
Wahl, aber ſie darf nur wählen aus den drei Perſonen die der Senat ſich
zuvor aus den ſechs die auf den Aufſatz gebracht worden, ausgewählt hat.
Die Bürgerſchaft endlich beſteht aus ſechsundneunzig Abgeordneten, die
aus directen Wahlen hervorgehen; aber ſie werden mit offner Stimm-
abgabe gewählt, und wer die Verhältniſſe in Hamburg kennt, der weiß
daß bei dieſer Art zu ſtimmen nicht die fünfundzwanzigjährigen Gemeinde-
bürger, ſondern die reichen Kaufherren oder Fabricanten die eigentlichen
Wähler ſind. Die offene Stimmabgabe allein würde ſchon genügen um
der Bürgerſchaft in ihrer unverhältnißmäßigen Mehrheit einen ſtark ariſto-
kratiſchen und conſervativen Charakter zu verleihen, und doch geht der
Entwurf noch weiter und geſellt jenen ſechsundneunzig Abgeordneten vier-
undſechzig Bürgerſchaftsmitglieder bei, die 1) aus vierundzwanzig Grund-
eigenthümern, nämlich den Mitgliedern der Feuercaſſendeputation und den
von dieſen bis zu der genannten Zahl hinzugewählten Grundeigenthümern,
und 2) aus Mitgliedern der Gerichte und verſchiedener Deputationen und
Corporationen beſtehen ſollen. Es läßt ſich einiges zu Gunſten der Ab-
ſicht anführen das Grundeigenthum als ſolches in der Bürgerſchaft ver-
treten zu ſehen; aber für die ſeltſame von den Feuercaſſenbürgern zu voll-
ziehende Wahl ſpricht durchaus gar nichts; übrigens iſt dieſer bunt-
componirte conſervative Stock von vierundſechzig Mitgliedern nicht das
wodurch der Abſchnitt über die Bürgerſchaft ein ſo ſehr illiberaler ge-
worden: das iſt vielmehr die offene Stimmabgabe, das iſt die Beſchrän-
kung welche die Bürgerſchaft des neuen Entwurfs als geſetzgebende Macht
erlitten hat, denn der Entwurf gibt dem Senat in Differenzfällen über
Geſetzvorſchläge das Recht die Bürgerſchaft aufzulöſen!

Bei ſolchen Beſtimmungen kann es nicht anders ſeyn, als daß der
Commiſſionsentwurf von den Anhängern der conſtituirenden Verſamm-
lung hart angegriffen wird; andrerſeits aber iſt es, da er die Collegien
und das perſönliche Stimmrecht abſchaffte, natürlich daß er die alt-
hamburgiſche Partei mit den Oberalten an der Spitze zu Gegnern hat.
Dieſe letztere Gegnerſchaft kann bei denen welche mit dem Entwurf und
unſern hiefigen Verhältniſſen nur durch Hamburger Correſpondenzen be-
kannt werden, leicht die Meinung erregen als ſey der Entwurf ein wirk-
lich liberaler, und der von zwei Seiten erfolgende Angriff gibt ihm den
Schein als halte er die rechte beſonnene Mitte zwiſchen den Extremen.
Aber liberal und ein wirklicher Fortſchritt iſt an ihm nur die eine Be-
ſtimmung welche die Oeffentlichkeit der Bürgerſchaftsſitzungen vor-
ſchreibt, und die Mitte die er hält, iſt gerade in demſelben Maße wahr
und erfreulich als es die Ruhe iſt die wir den preußiſchen Bajonnetten
verdanken. Die Annahme des Entwurfs würde unſere politiſchen Wirren
vorläufig beenden, und dieſes Ende wird nachgerade wünſchenswerth —
eine wahrhafte Verſöhnung bringt er nicht!

Die von der conſtituirenden Verſammlung
beſchloſſene Verfaſſung iſt nicht eingeführt und der Entwurf der Neuner-
commiſſion iſt von der Bürgerſchaft verworfen — verworfen, wie einzelnen
Blättern von hieraus berichtet worden — durch eine Coalition der äußerſten
Rechten und der äußerſten Linken. Natürlich, der Entwurf hält die ge-
diegene wahrhaft liberale Mitte, und wer dieſe nicht in ihm findet, gehört
zur äußerſten Linken! Daß die meiſten derjenigen Grundeigenthümer die
ſich mehr zu der conſtituirenden Verſammlung hinüberneigen oder ihr
angehören, urſprünglich beabſichtigten am Tage der Abſtimmung über
den Neunerentwurf nicht in die Bürgerſchaft zu gehen, und daß ſie dieſe
Paſſivität hauptſächlich darum aufgaben weil manche gar zu eifrige
Patrioten ſich nicht mit dem Entwurf begnügten, ſondern die Abſicht ver-
riethen die von mir ſchon erwähnten Knauth’ſchen Amendements in der
Bürgerſchaft durchzuſetzen — dieß wird von jenen Correſpondenten eben-
ſo wenig berichtet als daß manche von denen welche im Convent dem Ent-
wurf um des endlichen Friedens willen ihr „Ja“ gaben, dieſes Ja mit
allerlei ſcharfen Bemerkungen gegen den Entwurf begleiteten. Wäre der
Entwurf ſo annehmbar geweſen, ſo würden wir ihn jetzt als unſere Ver-
faſſung zu betrachten haben, ſo würden die Patrioten keine Geneigtheit
zu Conceſſionen zeigen wie ſie es doch zu thun ſcheinen. Es iſt wenigſtens
auf patriotiſcher Seite die Rede davon geweſen daß man die offene Stimm-
abgabe in geheime verwandeln müſſe, ja es heißt daß der Senat nicht bloß
dieſe Verbeſſerung beabſichtige, ſondern auch hinſichtlich der von den Feuer-
caſſenbürgern vorzunehmenden Wahl der Grundeigenthümer, ſowie in Be-
treff des dem Senat zugeſprochenen Auflöſungsrechts liberale Modifica-
tionen an dem Neunerentwurf treffen wolle. Geſchieht dieß, ſo iſt die
Annahme des Entwurfs bei demnächſtiger Vorlage ſo gut wie gewiß, und
es iſt dann alles erreicht was man unter den jetzigen Umſtänden vernünf-
tigerweiſe zu erreichen hoffen kann; man darf nicht mehr erſtreben wenn
[Spaltenumbruch] man nicht riskiren will gar nichts zu erhalten. Eben von dieſem Geſichts-
punkt aus halte ich die Agitation für verkehrt, die in der letzten Woche von
einigen Anhängern der Verfaſſung der conſtituirenden Verſammlung be-
gonnen iſt zu dem Zweck dieſe Verſammlung zu einigen Abänderungen an
der von ihr beſchloſſenen Verfaſſung zu bewegen, und die ſo veränderte Ver-
faſſung zur Anerkennung und Geltung zu bringen. Jene Männer meinen
es ſehr redlich, auch läßt es ſich ſehr wohl hören wenn ſie behaupten nur
die Verfaſſung der conſtituirenden Verſammlung habe Rechtskraft, und
nur eine auf dem Wege des Rechts gewonnene Entſcheidung könne einen
dauernden Frieden herbeiführen; endlich ſind auch die gewünſchten Modi-
ficationen als Verbeſſerungen anzuſehen, denn man fordert eine Beſchrän-
kung des activen und paſſiven Wahlrechts zur Bürgerſchaft auf die fünf-
undzwanzigjährigen Gemeindebürger, eine vierjährige Dauer der
Bürgerſchaft, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Bürgerausſchuſſes bei
der Entwerfung eines Aufſatzes für die Rathswahl, Ueberweiſung einiger
vielfach beſtrittenen Artikel der Verfaſſung, namentlich in Betreff des
Schul- und Militärweſens, an die künftige Geſetzgebung, und endlich eine
Erleichterung der Abänderung der Verfaſſung und Reviſion derſelben etwa
nach ſechs Jahren. Allein was berechtigt die conſtituirende Verſammlung,
welche ſeiner Zeit die Erklärung der zweitauſendzweihundert beiſeitelegte,
nun auf eine von anderer Seite kommende Petition einzugehen und eine
dritte Leſung vorzunehmen? Nur wenn dieſe Petition ſo viele Unterſchriften
zählte daß ſie als Ausdruck der ganzen Bevölkerung, die der conſtituirenden
Verſammlung das Mandat gegeben, angeſehen werden konnte, möchte die
Verſammlung nicht bloß berechtigt, ſondern ſelbſt verpflichtet ſcheinen der
Petition nachzukommen; aber ſo viele Unterſchriften wird man, trotz der vielen
Verſammlungen die zu dieſem Zweck gehalten werden, ſchwerlich erlangen,
und noch weniger wird ſich der Senat bewogen finden die ſolchergeſtalt
emendirte Conſtituantenverfaſſung ins Leben zu rufen. Die Agitation
kann im beſten Fall nur ſo viel bewirken daß der Senat den Neuner-Ent-
wurf ſtärker liberaliſirt als er ſonſt gethan haben würde, ſie kann aber
auch das Entgegengeſetzte bewirken.

Der Senat hat in voriger Woche eine Bekanntmachung erlaſſen in
welcher er mit Beziehung auf den Verfaſſungsentwurf des Dreikönigs-
bündniſſes (Abſchn. VI. Art. II. §. 135) die Stellvertretung für die im
Jahr 1829 geborenen Wehrpflichtigen beſtehen läßt. Dieſe Bekannt-
machung wird manchen unſerer reichen Kaufmannsſöhne recht angenehm
ſeyn, denn ſchon vor längerer Zeit ſind einige dieſer jungen Herren aus
dem hieſigen Nexus getreten, weil ſie nicht Luſt hatten das Soldatenleben
in praxi kennen zu lernen, da ſie wohl wiſſen daß die Praxis nicht ganz
ſo amüſant iſt wie Hackländers Schilderungen, oder ſo poetiſch wie
Wallenſteins Lager. Zwar die preußiſchen Soldaten in Hamburg führen
ein herrliches Leben, ſie können mit demſelben Recht wie der Wallenſtein’-
ſche Wachtmeiſter ſagen: „Der Bürger, er nimmt uns ins Quartier, und
pflegt und kocht uns warme Suppen“; aber können wohl die warmen
Suppen den irgend rühren der ſeine Mahlzeit mit Auſtern zu begin-
nen pflegt?



Wien.

Ein Miniſterwechſel heute! Der Stoff iſt
ſo anziehend, daß man ihn behandelt, auch wenn er hinter ſich nur
ein leeres Gerücht hätte und allerlei ſittſame Fragezeichen der Redaction
nach ſich zöge. Die Oſtdeutſche Poſt bringt heute in einer Correſpon-
denz aus Peſth — merken Sie wohl, aus Peſth! — die Nachricht daß
man die Häupter der Altconſervativen nach Wien berufen habe und
Fürſt Alfred Windiſch-Grätz gleichfalls hier erwartet werde, um dem
Cabinet zu präſidiren, welches außerdem durch einen Rücktritt des Dr.
Bach weſentlich in ſeinem Charakter verändert werden ſolle. Ich werde
Ihnen die Kritik über Möglichkeit oder Unmöglichkeit nicht vorenthal-
ten, zuvor aber muß ich die Bedeutung jener Nachricht erörtern. Sie
werden ſich erinnern daß es im Februar vorigen Jahres, als Fürſt
Alfred in Peſth reſidirte, ganz ſo ſchien als wolle man in Oeſterreich
die Grundſätze der innern Politik wie ſie vor der Revolution galten,
theilweis wieder anerkennen. Im Weſten ſollte dem germaniſchen, im
Oſten dem magyariſchen Stamm die Oberherrlichkeit zufallen. Fürſt
Windiſch-Grätz ſtand in naher Verbindung mit der Magnatenpartei,
und war nicht abgeneigt das alte Ungarreich nach den Grundſätzen der
Perſonalunion herzuſtellen für den Fall daß es den Altconſervativen
gelang den Koſſuth’ſchen Anhang durch eine Contrerevolution zu ſtürzen.
Der ſpäter hingerichtete Bathyany war zu jener Zeit in Peſth auf freiem
Fuße und verkehrte mit dem Fürſten mittelbar oder unmittelbar. Da-
mals war Graf Stadion noch thätig im Cabinet, und Miniſter Bach ſein
getreuer Helfer und Meinungsgenoſſe. Einen Tag ſpäter als die Ver-
faſſungscommiſſion in Kremſter die Beendigung ihrer Arbeiten angezeigt,

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[589/0013] entgegenſtehende Beſtimmungen vollſtändig aufgehoben. Der Senator kann mit dem ſechsten Jahr abtreten, kann aber auch bis zum ſiebzigſten Lebensjahr im Amte bleiben. Die Bürgerſchaft nimmt Theil an der Ent- werfung des Aufſatzes für die Wahl eines Senators, ja ſie vollzieht die Wahl, aber ſie darf nur wählen aus den drei Perſonen die der Senat ſich zuvor aus den ſechs die auf den Aufſatz gebracht worden, ausgewählt hat. Die Bürgerſchaft endlich beſteht aus ſechsundneunzig Abgeordneten, die aus directen Wahlen hervorgehen; aber ſie werden mit offner Stimm- abgabe gewählt, und wer die Verhältniſſe in Hamburg kennt, der weiß daß bei dieſer Art zu ſtimmen nicht die fünfundzwanzigjährigen Gemeinde- bürger, ſondern die reichen Kaufherren oder Fabricanten die eigentlichen Wähler ſind. Die offene Stimmabgabe allein würde ſchon genügen um der Bürgerſchaft in ihrer unverhältnißmäßigen Mehrheit einen ſtark ariſto- kratiſchen und conſervativen Charakter zu verleihen, und doch geht der Entwurf noch weiter und geſellt jenen ſechsundneunzig Abgeordneten vier- undſechzig Bürgerſchaftsmitglieder bei, die 1) aus vierundzwanzig Grund- eigenthümern, nämlich den Mitgliedern der Feuercaſſendeputation und den von dieſen bis zu der genannten Zahl hinzugewählten Grundeigenthümern, und 2) aus Mitgliedern der Gerichte und verſchiedener Deputationen und Corporationen beſtehen ſollen. Es läßt ſich einiges zu Gunſten der Ab- ſicht anführen das Grundeigenthum als ſolches in der Bürgerſchaft ver- treten zu ſehen; aber für die ſeltſame von den Feuercaſſenbürgern zu voll- ziehende Wahl ſpricht durchaus gar nichts; übrigens iſt dieſer bunt- componirte conſervative Stock von vierundſechzig Mitgliedern nicht das wodurch der Abſchnitt über die Bürgerſchaft ein ſo ſehr illiberaler ge- worden: das iſt vielmehr die offene Stimmabgabe, das iſt die Beſchrän- kung welche die Bürgerſchaft des neuen Entwurfs als geſetzgebende Macht erlitten hat, denn der Entwurf gibt dem Senat in Differenzfällen über Geſetzvorſchläge das Recht die Bürgerſchaft aufzulöſen! Bei ſolchen Beſtimmungen kann es nicht anders ſeyn, als daß der Commiſſionsentwurf von den Anhängern der conſtituirenden Verſamm- lung hart angegriffen wird; andrerſeits aber iſt es, da er die Collegien und das perſönliche Stimmrecht abſchaffte, natürlich daß er die alt- hamburgiſche Partei mit den Oberalten an der Spitze zu Gegnern hat. Dieſe letztere Gegnerſchaft kann bei denen welche mit dem Entwurf und unſern hiefigen Verhältniſſen nur durch Hamburger Correſpondenzen be- kannt werden, leicht die Meinung erregen als ſey der Entwurf ein wirk- lich liberaler, und der von zwei Seiten erfolgende Angriff gibt ihm den Schein als halte er die rechte beſonnene Mitte zwiſchen den Extremen. Aber liberal und ein wirklicher Fortſchritt iſt an ihm nur die eine Be- ſtimmung welche die Oeffentlichkeit der Bürgerſchaftsſitzungen vor- ſchreibt, und die Mitte die er hält, iſt gerade in demſelben Maße wahr und erfreulich als es die Ruhe iſt die wir den preußiſchen Bajonnetten verdanken. Die Annahme des Entwurfs würde unſere politiſchen Wirren vorläufig beenden, und dieſes Ende wird nachgerade wünſchenswerth — eine wahrhafte Verſöhnung bringt er nicht! # Hamburg, 28 Jan. Die von der conſtituirenden Verſammlung beſchloſſene Verfaſſung iſt nicht eingeführt und der Entwurf der Neuner- commiſſion iſt von der Bürgerſchaft verworfen — verworfen, wie einzelnen Blättern von hieraus berichtet worden — durch eine Coalition der äußerſten Rechten und der äußerſten Linken. Natürlich, der Entwurf hält die ge- diegene wahrhaft liberale Mitte, und wer dieſe nicht in ihm findet, gehört zur äußerſten Linken! Daß die meiſten derjenigen Grundeigenthümer die ſich mehr zu der conſtituirenden Verſammlung hinüberneigen oder ihr angehören, urſprünglich beabſichtigten am Tage der Abſtimmung über den Neunerentwurf nicht in die Bürgerſchaft zu gehen, und daß ſie dieſe Paſſivität hauptſächlich darum aufgaben weil manche gar zu eifrige Patrioten ſich nicht mit dem Entwurf begnügten, ſondern die Abſicht ver- riethen die von mir ſchon erwähnten Knauth’ſchen Amendements in der Bürgerſchaft durchzuſetzen — dieß wird von jenen Correſpondenten eben- ſo wenig berichtet als daß manche von denen welche im Convent dem Ent- wurf um des endlichen Friedens willen ihr „Ja“ gaben, dieſes Ja mit allerlei ſcharfen Bemerkungen gegen den Entwurf begleiteten. Wäre der Entwurf ſo annehmbar geweſen, ſo würden wir ihn jetzt als unſere Ver- faſſung zu betrachten haben, ſo würden die Patrioten keine Geneigtheit zu Conceſſionen zeigen wie ſie es doch zu thun ſcheinen. Es iſt wenigſtens auf patriotiſcher Seite die Rede davon geweſen daß man die offene Stimm- abgabe in geheime verwandeln müſſe, ja es heißt daß der Senat nicht bloß dieſe Verbeſſerung beabſichtige, ſondern auch hinſichtlich der von den Feuer- caſſenbürgern vorzunehmenden Wahl der Grundeigenthümer, ſowie in Be- treff des dem Senat zugeſprochenen Auflöſungsrechts liberale Modifica- tionen an dem Neunerentwurf treffen wolle. Geſchieht dieß, ſo iſt die Annahme des Entwurfs bei demnächſtiger Vorlage ſo gut wie gewiß, und es iſt dann alles erreicht was man unter den jetzigen Umſtänden vernünf- tigerweiſe zu erreichen hoffen kann; man darf nicht mehr erſtreben wenn man nicht riskiren will gar nichts zu erhalten. Eben von dieſem Geſichts- punkt aus halte ich die Agitation für verkehrt, die in der letzten Woche von einigen Anhängern der Verfaſſung der conſtituirenden Verſammlung be- gonnen iſt zu dem Zweck dieſe Verſammlung zu einigen Abänderungen an der von ihr beſchloſſenen Verfaſſung zu bewegen, und die ſo veränderte Ver- faſſung zur Anerkennung und Geltung zu bringen. Jene Männer meinen es ſehr redlich, auch läßt es ſich ſehr wohl hören wenn ſie behaupten nur die Verfaſſung der conſtituirenden Verſammlung habe Rechtskraft, und nur eine auf dem Wege des Rechts gewonnene Entſcheidung könne einen dauernden Frieden herbeiführen; endlich ſind auch die gewünſchten Modi- ficationen als Verbeſſerungen anzuſehen, denn man fordert eine Beſchrän- kung des activen und paſſiven Wahlrechts zur Bürgerſchaft auf die fünf- undzwanzigjährigen Gemeindebürger, eine vierjährige Dauer der Bürgerſchaft, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Bürgerausſchuſſes bei der Entwerfung eines Aufſatzes für die Rathswahl, Ueberweiſung einiger vielfach beſtrittenen Artikel der Verfaſſung, namentlich in Betreff des Schul- und Militärweſens, an die künftige Geſetzgebung, und endlich eine Erleichterung der Abänderung der Verfaſſung und Reviſion derſelben etwa nach ſechs Jahren. Allein was berechtigt die conſtituirende Verſammlung, welche ſeiner Zeit die Erklärung der zweitauſendzweihundert beiſeitelegte, nun auf eine von anderer Seite kommende Petition einzugehen und eine dritte Leſung vorzunehmen? Nur wenn dieſe Petition ſo viele Unterſchriften zählte daß ſie als Ausdruck der ganzen Bevölkerung, die der conſtituirenden Verſammlung das Mandat gegeben, angeſehen werden konnte, möchte die Verſammlung nicht bloß berechtigt, ſondern ſelbſt verpflichtet ſcheinen der Petition nachzukommen; aber ſo viele Unterſchriften wird man, trotz der vielen Verſammlungen die zu dieſem Zweck gehalten werden, ſchwerlich erlangen, und noch weniger wird ſich der Senat bewogen finden die ſolchergeſtalt emendirte Conſtituantenverfaſſung ins Leben zu rufen. Die Agitation kann im beſten Fall nur ſo viel bewirken daß der Senat den Neuner-Ent- wurf ſtärker liberaliſirt als er ſonſt gethan haben würde, ſie kann aber auch das Entgegengeſetzte bewirken. Der Senat hat in voriger Woche eine Bekanntmachung erlaſſen in welcher er mit Beziehung auf den Verfaſſungsentwurf des Dreikönigs- bündniſſes (Abſchn. VI. Art. II. §. 135) die Stellvertretung für die im Jahr 1829 geborenen Wehrpflichtigen beſtehen läßt. Dieſe Bekannt- machung wird manchen unſerer reichen Kaufmannsſöhne recht angenehm ſeyn, denn ſchon vor längerer Zeit ſind einige dieſer jungen Herren aus dem hieſigen Nexus getreten, weil ſie nicht Luſt hatten das Soldatenleben in praxi kennen zu lernen, da ſie wohl wiſſen daß die Praxis nicht ganz ſo amüſant iſt wie Hackländers Schilderungen, oder ſo poetiſch wie Wallenſteins Lager. Zwar die preußiſchen Soldaten in Hamburg führen ein herrliches Leben, ſie können mit demſelben Recht wie der Wallenſtein’- ſche Wachtmeiſter ſagen: „Der Bürger, er nimmt uns ins Quartier, und pflegt und kocht uns warme Suppen“; aber können wohl die warmen Suppen den irgend rühren der ſeine Mahlzeit mit Auſtern zu begin- nen pflegt? Wien. ss Wien, 1 Febr. Ein Miniſterwechſel heute! Der Stoff iſt ſo anziehend, daß man ihn behandelt, auch wenn er hinter ſich nur ein leeres Gerücht hätte und allerlei ſittſame Fragezeichen der Redaction nach ſich zöge. Die Oſtdeutſche Poſt bringt heute in einer Correſpon- denz aus Peſth — merken Sie wohl, aus Peſth! — die Nachricht daß man die Häupter der Altconſervativen nach Wien berufen habe und Fürſt Alfred Windiſch-Grätz gleichfalls hier erwartet werde, um dem Cabinet zu präſidiren, welches außerdem durch einen Rücktritt des Dr. Bach weſentlich in ſeinem Charakter verändert werden ſolle. Ich werde Ihnen die Kritik über Möglichkeit oder Unmöglichkeit nicht vorenthal- ten, zuvor aber muß ich die Bedeutung jener Nachricht erörtern. Sie werden ſich erinnern daß es im Februar vorigen Jahres, als Fürſt Alfred in Peſth reſidirte, ganz ſo ſchien als wolle man in Oeſterreich die Grundſätze der innern Politik wie ſie vor der Revolution galten, theilweis wieder anerkennen. Im Weſten ſollte dem germaniſchen, im Oſten dem magyariſchen Stamm die Oberherrlichkeit zufallen. Fürſt Windiſch-Grätz ſtand in naher Verbindung mit der Magnatenpartei, und war nicht abgeneigt das alte Ungarreich nach den Grundſätzen der Perſonalunion herzuſtellen für den Fall daß es den Altconſervativen gelang den Koſſuth’ſchen Anhang durch eine Contrerevolution zu ſtürzen. Der ſpäter hingerichtete Bathyany war zu jener Zeit in Peſth auf freiem Fuße und verkehrte mit dem Fürſten mittelbar oder unmittelbar. Da- mals war Graf Stadion noch thätig im Cabinet, und Miniſter Bach ſein getreuer Helfer und Meinungsgenoſſe. Einen Tag ſpäter als die Ver- faſſungscommiſſion in Kremſter die Beendigung ihrer Arbeiten angezeigt,

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 37, 6. Februar 1850, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine37_1850/13>, abgerufen am 21.11.2024.