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Allgemeine Zeitung, Nr. 33, 15. August 1914.

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Allgemeine Zeitung 15. August 1914.
[Spaltenumbruch]

So muß denn das Schwert entscheiden.

Mitten im Frieden überfällt uns der Feind.

Nun auf zu den Waffen!

Jedes Schwanken und Zögern wäre Verrat am Vaterland!

Am Sein oder Nichtsein unseres Reiches handelt es sich, das
unsere Väter sich neu gründeten, um Sein oder Nichtsein deutscher
Macht und deutschen Wesens. Wir werden uns wehren bis zum
letzten Hauch von Mann und Roß. Und wir werden diesen Kampf
bestehen, auch gegen eine Welt von Feinden. Noch nie ward
Deutschland überwunden, wenn es einig war.

Vorwärts mit Gott, der mit uns sein wird, wie er mit den
Vätern war!


Und die Kaiserin Auguste Viktoria ruft die deutschen
Frauen
auf:

Dem Rufe seines Kaisers folgend, rüstet sich unser Volk zu
einem Kampfe ohnegleichen, den es nicht heraufbeschworen hat und
den es nur zu seiner Verteidigung führt. Wer Waffen zu tragen
vermag, wird freudig zu den Fahnen eilen, um mit seinem Blute
einzustehen für das Vaterland. Der Kampf aber wird ein unge-
heurer und die Wunden unzählig sein, die zu schließen sein werden.
Darum rufe ich euch deutsche Frauen und Jungfrauen und alle, denen
es nicht vergönnt ist, für die geliebte Heimat zu kämpfen, zur Hilfe
auf. Es trage jeder nach seinen Kräften dazu bei, unseren Gatten,
Söhnen und Brüdern den Kampf leicht zu machen. Ich weiß, daß
in allen Kreisen unseres Volkes ausnahmslos der Wille besteht,
diese hohe Pflicht zu erfüllen. Gott der Herr aber stärke uns bei
dem heiligen Liebeswerk, das auch unsere Frauen rüsten, unsere
ganze Kraft dem Vaterlande in seinem Entscheidungskampfe zu
weihen. Wegen der Sammlung freiwilliger Hilfskräfte und Gaben
aller Art sind weitere Bekanntmachungen von denjenigen Organi-
sationen bereits ergangen, denen diese Aufgabe in erster Linie ob-
liegt und deren Unterstützung vor allem vonnöten ist.


Auguste Viktoria.

Am Tage vorher hat Kaiser Wilhelm durch eine eigene Urkunde
das Eiserne Kreuz erneut. In derselben heißt es:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.
Angesichts der ernsten Lage, in die das teure Vaterland durch
einen ihm aufgezwungenen Krieg versetzt ist, und in dankbarer Er-
innerung an die Heldentaten unsrer Vorfahren in den großen Jah-
ren der Befreiungskriege und des Kampfes für die Einigung
Deutschlands, wollen Wir das von Unserm in Gott ruhenden Ar-
großvater gestiftete Ordenszeichen des Eisernen Kreuzes abermals
wiederaufleben lassen.
Das Eiserne Kreuz soll ohne Unterschied des Ranges und
Standes an Angehörige des Heeres, der Marine und des Land-
sturms, an Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege und an son-
stige Personen, die eine Dienstverpflichtung mit dem Heere oder der
Marine eingehen, oder als Heeres- oder Marinebeamte Verwen-
dung finden, als eine Belohnung des auf dem Kriegsschauplatz er-
worbenen Verdienstes verliehen werden. Auch solche Personen, die
daheim sich Verdienste um das Wohl der deutschen Streitmacht und
der seiner Verbündeten erwerben, sollen das Kreuz erhalten.

Demgemäß verordnen Wir, was folgt:
1. Die für diesen Krieg wieder ins Leben gerufene Auszeichnung
des Eisernen Kreuzes soll, wie früher, aus zwei Klassen und
einem Großkreuze bestehen. Die Ordenszeichen sowie das
Band bleiben unverändert, nur ist auf der Vorderseite unter
dem W mit der Krone die Jahreszahl 1914 anzubringen.

2. Die zweite Klasse wird an einem schwarzen Bande mit weißer
Einfassung im Knopfloch getragen, sofern es für Verdienst auf
dem Kriegsschauplatze verliehen wird. Für daheim erwor-
benes Verdienst wird es am weißen Bande mit schwarzer
Einfassung verliehen. Die erste Klasse wird auf der linken
Brust, das Großkreuz um dem Hals getragen.

3. Die erste Klasse kann nur nach Erwerbung der zweiten ver-
liehen werden und wird neben dieser getragen.

4. Die Verleihung des Großkreuzes ist nicht durch vorherige Er-
werbung der ersten und zweiten Klasse bedingt. Sie kann nur
erfolgen für eine gewonnene entscheidende Schlacht, durch die
der Feind zum Verlassen seiner Stellungen gezwungen wurde,
oder für die selbständige, von Erfolg gekrönte Führung einer
[Spaltenumbruch] Armee oder Flotte, oder für die Eroberung einer großen
Festung oder für die Erhaltung einer wichtigen Festung durch
deren ausdauernde Verteidigung.

5. Alle mit dem Besitze des Militärehrenzeichens erster und zwei-
ter Klasse verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der ver-
fassungsmäßigen Regelung einer Ehrenzulage, auf das
Eiserne Kreuz erster und zweiter Klasse über.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.



Eine zeitgemäße Beruhigung verbreitet das Wolff-
sche Tel.-Bureau in nachstehender Verlautbarung über die deutsche
Mobilmachung:

Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am
15. Juli. Erst nach drei Wochen kam es zum ersten größeren
Gefecht. So wird auch jetzt trotz des ausgedehnten Bahn-
netzes die Versammlung der Massenheere zum entscheidenden
Schlag noch einige Zeit dauern. Die Oeffentlichkeit muß sich
darüber klar sein, daß die Rücksicht auf die bevorstehenden
Operationen der obersten Heeresleitung noch unbedingte Zu-
rückhaltung mit den zu veröffentlichenden Nachrichten auf-
erlegt. Der heute beginnende sechste Mobilmachungstag läßt
aber bereits eine Mitteilung über den bisherigen Verlauf der
Mobilmachung zu. Wie wir von maßgebender Stelle hören,
ist an den großen Generalstab noch keine Rückfrage gestellt.
Die Mobilmachung und die Eisenbahntransportbewegungen
verlaufen danach in größter Ordnung nach dem im Frieden
aufgestellten Plan. Auch im verbündeten Oesterreich-Ungarn
geht die Mobilmachung glatt von statten. Die zwischen den
Generalstabschefs der österreichischen und deutschen Armee
seit Jahren bestehenden persönlichen Beziehungen haben sich
zu einem engen Vertrauensverhältnis verdichtet.


Großartig ist der Zudrang der deutschen Kriegsfreiwilligen. Wie
mitgeteilt wird, haben sich bis jetzt in Deutschland über 1,300,000
Kriegsfreiwillige gestellt. Es sind so viele, die fürs Vaterland
kämpfen wollen, daß man an mehreren Orten im Reich die Annahme
von Freiwilligen zunächst einstellen mußte. So hatten sich allein
in Stuttgart 24,000 Freiwillige gemeldet. Der Andrang ist dort
so groß, daß bis auf weiteres kein Freiwilliger angenommen wird.
Aus Essen wird berichtet, daß in fast allen größeren Städten des
Industriebezirkes, auch im Kreis Geldern, laut amtlicher Bekannt-
machung vor dem 1. September keine Freiwilligen mehr angenom-
men werden können, da infolge von Meldungen vieler Tausende
alle Ersatztruppenteile überfüllt sind.


Der Feind im Westen.

Von großer Wichtigkeit ist der nun nachträglich bekannt-
gegebene Wortlaut der Instruktion vom 2. August an den Gesandten
v. Below in Brüssel:

Der kaiserlichen Regierung liegen zuverlässige Nachrichten
über einen beabsichtigten Aufmarsch französischer Streitkräfte
an der Maas in der Strecke Givet-Namur vor. Sie lassen
keinen Zweifel über die Absicht Frankreichs, durch belgisches
Gebiet gegen Deutschland vorzugehen.
Die kaiserliche Regierung kann sich der Besorgnis nicht
erwehren, daß Belgien trotz des besten Willens nicht imstande
sein wird, ohne Hilfe den französischen Vormarsch mit so gro-
ßer Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine aus-
reichende Sicherheit gegen die Bedrohung Deutschlands gefun-
den werden kann. Es ist ein Gebot der Selbsterhaltung für
Deutschland, einem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit
größtem Bedauern würde es daher die deutsche Regierung
erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feindseligkeit gegen sich
darin erblicken würde, daß die Maßnahmen seiner Gegner
Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits belgisches
Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuschließen, er-
klärt die kaiserliche Regierung folgendes:
1. Deutschland beabsichtigt keinerlei Feindseligkeiten gegen
Belgien. Ist Belgien gewillt, in dem bevorstehenden Kriege
Deutschland gegenüber eine wohlwollende Neutralität einzu-
nehmen, so verpflichtet sich die deutsche Regierung, beim
Friedensschluß den Besitzstand und die Unabhängigkeit des
Königreichs in vollem Umfange zu garantieren.

Allgemeine Zeitung 15. Auguſt 1914.
[Spaltenumbruch]

So muß denn das Schwert entſcheiden.

Mitten im Frieden überfällt uns der Feind.

Nun auf zu den Waffen!

Jedes Schwanken und Zögern wäre Verrat am Vaterland!

Am Sein oder Nichtſein unſeres Reiches handelt es ſich, das
unſere Väter ſich neu gründeten, um Sein oder Nichtſein deutſcher
Macht und deutſchen Weſens. Wir werden uns wehren bis zum
letzten Hauch von Mann und Roß. Und wir werden dieſen Kampf
beſtehen, auch gegen eine Welt von Feinden. Noch nie ward
Deutſchland überwunden, wenn es einig war.

Vorwärts mit Gott, der mit uns ſein wird, wie er mit den
Vätern war!


Und die Kaiſerin Auguſte Viktoria ruft die deutſchen
Frauen
auf:

Dem Rufe ſeines Kaiſers folgend, rüſtet ſich unſer Volk zu
einem Kampfe ohnegleichen, den es nicht heraufbeſchworen hat und
den es nur zu ſeiner Verteidigung führt. Wer Waffen zu tragen
vermag, wird freudig zu den Fahnen eilen, um mit ſeinem Blute
einzuſtehen für das Vaterland. Der Kampf aber wird ein unge-
heurer und die Wunden unzählig ſein, die zu ſchließen ſein werden.
Darum rufe ich euch deutſche Frauen und Jungfrauen und alle, denen
es nicht vergönnt iſt, für die geliebte Heimat zu kämpfen, zur Hilfe
auf. Es trage jeder nach ſeinen Kräften dazu bei, unſeren Gatten,
Söhnen und Brüdern den Kampf leicht zu machen. Ich weiß, daß
in allen Kreiſen unſeres Volkes ausnahmslos der Wille beſteht,
dieſe hohe Pflicht zu erfüllen. Gott der Herr aber ſtärke uns bei
dem heiligen Liebeswerk, das auch unſere Frauen rüſten, unſere
ganze Kraft dem Vaterlande in ſeinem Entſcheidungskampfe zu
weihen. Wegen der Sammlung freiwilliger Hilfskräfte und Gaben
aller Art ſind weitere Bekanntmachungen von denjenigen Organi-
ſationen bereits ergangen, denen dieſe Aufgabe in erſter Linie ob-
liegt und deren Unterſtützung vor allem vonnöten iſt.


Auguſte Viktoria.

Am Tage vorher hat Kaiſer Wilhelm durch eine eigene Urkunde
das Eiſerne Kreuz erneut. In derſelben heißt es:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Angeſichts der ernſten Lage, in die das teure Vaterland durch
einen ihm aufgezwungenen Krieg verſetzt iſt, und in dankbarer Er-
innerung an die Heldentaten unſrer Vorfahren in den großen Jah-
ren der Befreiungskriege und des Kampfes für die Einigung
Deutſchlands, wollen Wir das von Unſerm in Gott ruhenden Ar-
großvater geſtiftete Ordenszeichen des Eiſernen Kreuzes abermals
wiederaufleben laſſen.
Das Eiſerne Kreuz ſoll ohne Unterſchied des Ranges und
Standes an Angehörige des Heeres, der Marine und des Land-
ſturms, an Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege und an ſon-
ſtige Perſonen, die eine Dienſtverpflichtung mit dem Heere oder der
Marine eingehen, oder als Heeres- oder Marinebeamte Verwen-
dung finden, als eine Belohnung des auf dem Kriegsſchauplatz er-
worbenen Verdienſtes verliehen werden. Auch ſolche Perſonen, die
daheim ſich Verdienſte um das Wohl der deutſchen Streitmacht und
der ſeiner Verbündeten erwerben, ſollen das Kreuz erhalten.

Demgemäß verordnen Wir, was folgt:
1. Die für dieſen Krieg wieder ins Leben gerufene Auszeichnung
des Eiſernen Kreuzes ſoll, wie früher, aus zwei Klaſſen und
einem Großkreuze beſtehen. Die Ordenszeichen ſowie das
Band bleiben unverändert, nur iſt auf der Vorderſeite unter
dem W mit der Krone die Jahreszahl 1914 anzubringen.

2. Die zweite Klaſſe wird an einem ſchwarzen Bande mit weißer
Einfaſſung im Knopfloch getragen, ſofern es für Verdienſt auf
dem Kriegsſchauplatze verliehen wird. Für daheim erwor-
benes Verdienſt wird es am weißen Bande mit ſchwarzer
Einfaſſung verliehen. Die erſte Klaſſe wird auf der linken
Bruſt, das Großkreuz um dem Hals getragen.

3. Die erſte Klaſſe kann nur nach Erwerbung der zweiten ver-
liehen werden und wird neben dieſer getragen.

4. Die Verleihung des Großkreuzes iſt nicht durch vorherige Er-
werbung der erſten und zweiten Klaſſe bedingt. Sie kann nur
erfolgen für eine gewonnene entſcheidende Schlacht, durch die
der Feind zum Verlaſſen ſeiner Stellungen gezwungen wurde,
oder für die ſelbſtändige, von Erfolg gekrönte Führung einer
[Spaltenumbruch] Armee oder Flotte, oder für die Eroberung einer großen
Feſtung oder für die Erhaltung einer wichtigen Feſtung durch
deren ausdauernde Verteidigung.

5. Alle mit dem Beſitze des Militärehrenzeichens erſter und zwei-
ter Klaſſe verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der ver-
faſſungsmäßigen Regelung einer Ehrenzulage, auf das
Eiſerne Kreuz erſter und zweiter Klaſſe über.
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und
beigedrucktem Königlichen Inſiegel.



Eine zeitgemäße Beruhigung verbreitet das Wolff-
ſche Tel.-Bureau in nachſtehender Verlautbarung über die deutſche
Mobilmachung:

Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am
15. Juli. Erſt nach drei Wochen kam es zum erſten größeren
Gefecht. So wird auch jetzt trotz des ausgedehnten Bahn-
netzes die Verſammlung der Maſſenheere zum entſcheidenden
Schlag noch einige Zeit dauern. Die Oeffentlichkeit muß ſich
darüber klar ſein, daß die Rückſicht auf die bevorſtehenden
Operationen der oberſten Heeresleitung noch unbedingte Zu-
rückhaltung mit den zu veröffentlichenden Nachrichten auf-
erlegt. Der heute beginnende ſechſte Mobilmachungstag läßt
aber bereits eine Mitteilung über den bisherigen Verlauf der
Mobilmachung zu. Wie wir von maßgebender Stelle hören,
iſt an den großen Generalſtab noch keine Rückfrage geſtellt.
Die Mobilmachung und die Eiſenbahntransportbewegungen
verlaufen danach in größter Ordnung nach dem im Frieden
aufgeſtellten Plan. Auch im verbündeten Oeſterreich-Ungarn
geht die Mobilmachung glatt von ſtatten. Die zwiſchen den
Generalſtabschefs der öſterreichiſchen und deutſchen Armee
ſeit Jahren beſtehenden perſönlichen Beziehungen haben ſich
zu einem engen Vertrauensverhältnis verdichtet.


Großartig iſt der Zudrang der deutſchen Kriegsfreiwilligen. Wie
mitgeteilt wird, haben ſich bis jetzt in Deutſchland über 1,300,000
Kriegsfreiwillige geſtellt. Es ſind ſo viele, die fürs Vaterland
kämpfen wollen, daß man an mehreren Orten im Reich die Annahme
von Freiwilligen zunächſt einſtellen mußte. So hatten ſich allein
in Stuttgart 24,000 Freiwillige gemeldet. Der Andrang iſt dort
ſo groß, daß bis auf weiteres kein Freiwilliger angenommen wird.
Aus Eſſen wird berichtet, daß in faſt allen größeren Städten des
Induſtriebezirkes, auch im Kreis Geldern, laut amtlicher Bekannt-
machung vor dem 1. September keine Freiwilligen mehr angenom-
men werden können, da infolge von Meldungen vieler Tauſende
alle Erſatztruppenteile überfüllt ſind.


Der Feind im Weſten.

Von großer Wichtigkeit iſt der nun nachträglich bekannt-
gegebene Wortlaut der Inſtruktion vom 2. Auguſt an den Geſandten
v. Below in Brüſſel:

Der kaiſerlichen Regierung liegen zuverläſſige Nachrichten
über einen beabſichtigten Aufmarſch franzöſiſcher Streitkräfte
an der Maas in der Strecke Givet-Namur vor. Sie laſſen
keinen Zweifel über die Abſicht Frankreichs, durch belgiſches
Gebiet gegen Deutſchland vorzugehen.
Die kaiſerliche Regierung kann ſich der Beſorgnis nicht
erwehren, daß Belgien trotz des beſten Willens nicht imſtande
ſein wird, ohne Hilfe den franzöſiſchen Vormarſch mit ſo gro-
ßer Ausſicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine aus-
reichende Sicherheit gegen die Bedrohung Deutſchlands gefun-
den werden kann. Es iſt ein Gebot der Selbſterhaltung für
Deutſchland, einem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit
größtem Bedauern würde es daher die deutſche Regierung
erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feindſeligkeit gegen ſich
darin erblicken würde, daß die Maßnahmen ſeiner Gegner
Deutſchland zwingen, zur Gegenwehr auch ſeinerſeits belgiſches
Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuſchließen, er-
klärt die kaiſerliche Regierung folgendes:
1. Deutſchland beabſichtigt keinerlei Feindſeligkeiten gegen
Belgien. Iſt Belgien gewillt, in dem bevorſtehenden Kriege
Deutſchland gegenüber eine wohlwollende Neutralität einzu-
nehmen, ſo verpflichtet ſich die deutſche Regierung, beim
Friedensſchluß den Beſitzſtand und die Unabhängigkeit des
Königreichs in vollem Umfange zu garantieren.

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[508/0002] Allgemeine Zeitung 15. Auguſt 1914. So muß denn das Schwert entſcheiden. Mitten im Frieden überfällt uns der Feind. Nun auf zu den Waffen! Jedes Schwanken und Zögern wäre Verrat am Vaterland! Am Sein oder Nichtſein unſeres Reiches handelt es ſich, das unſere Väter ſich neu gründeten, um Sein oder Nichtſein deutſcher Macht und deutſchen Weſens. Wir werden uns wehren bis zum letzten Hauch von Mann und Roß. Und wir werden dieſen Kampf beſtehen, auch gegen eine Welt von Feinden. Noch nie ward Deutſchland überwunden, wenn es einig war. Vorwärts mit Gott, der mit uns ſein wird, wie er mit den Vätern war! Berlin, den 6. Auguſt 1914. Wilhelm. Und die Kaiſerin Auguſte Viktoria ruft die deutſchen Frauen auf: Dem Rufe ſeines Kaiſers folgend, rüſtet ſich unſer Volk zu einem Kampfe ohnegleichen, den es nicht heraufbeſchworen hat und den es nur zu ſeiner Verteidigung führt. Wer Waffen zu tragen vermag, wird freudig zu den Fahnen eilen, um mit ſeinem Blute einzuſtehen für das Vaterland. Der Kampf aber wird ein unge- heurer und die Wunden unzählig ſein, die zu ſchließen ſein werden. Darum rufe ich euch deutſche Frauen und Jungfrauen und alle, denen es nicht vergönnt iſt, für die geliebte Heimat zu kämpfen, zur Hilfe auf. Es trage jeder nach ſeinen Kräften dazu bei, unſeren Gatten, Söhnen und Brüdern den Kampf leicht zu machen. Ich weiß, daß in allen Kreiſen unſeres Volkes ausnahmslos der Wille beſteht, dieſe hohe Pflicht zu erfüllen. Gott der Herr aber ſtärke uns bei dem heiligen Liebeswerk, das auch unſere Frauen rüſten, unſere ganze Kraft dem Vaterlande in ſeinem Entſcheidungskampfe zu weihen. Wegen der Sammlung freiwilliger Hilfskräfte und Gaben aller Art ſind weitere Bekanntmachungen von denjenigen Organi- ſationen bereits ergangen, denen dieſe Aufgabe in erſter Linie ob- liegt und deren Unterſtützung vor allem vonnöten iſt. Berlin, den 6. Auguſt 1914. Auguſte Viktoria. Am Tage vorher hat Kaiſer Wilhelm durch eine eigene Urkunde das Eiſerne Kreuz erneut. In derſelben heißt es: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Angeſichts der ernſten Lage, in die das teure Vaterland durch einen ihm aufgezwungenen Krieg verſetzt iſt, und in dankbarer Er- innerung an die Heldentaten unſrer Vorfahren in den großen Jah- ren der Befreiungskriege und des Kampfes für die Einigung Deutſchlands, wollen Wir das von Unſerm in Gott ruhenden Ar- großvater geſtiftete Ordenszeichen des Eiſernen Kreuzes abermals wiederaufleben laſſen. Das Eiſerne Kreuz ſoll ohne Unterſchied des Ranges und Standes an Angehörige des Heeres, der Marine und des Land- ſturms, an Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege und an ſon- ſtige Perſonen, die eine Dienſtverpflichtung mit dem Heere oder der Marine eingehen, oder als Heeres- oder Marinebeamte Verwen- dung finden, als eine Belohnung des auf dem Kriegsſchauplatz er- worbenen Verdienſtes verliehen werden. Auch ſolche Perſonen, die daheim ſich Verdienſte um das Wohl der deutſchen Streitmacht und der ſeiner Verbündeten erwerben, ſollen das Kreuz erhalten. Demgemäß verordnen Wir, was folgt: 1. Die für dieſen Krieg wieder ins Leben gerufene Auszeichnung des Eiſernen Kreuzes ſoll, wie früher, aus zwei Klaſſen und einem Großkreuze beſtehen. Die Ordenszeichen ſowie das Band bleiben unverändert, nur iſt auf der Vorderſeite unter dem W mit der Krone die Jahreszahl 1914 anzubringen. 2. Die zweite Klaſſe wird an einem ſchwarzen Bande mit weißer Einfaſſung im Knopfloch getragen, ſofern es für Verdienſt auf dem Kriegsſchauplatze verliehen wird. Für daheim erwor- benes Verdienſt wird es am weißen Bande mit ſchwarzer Einfaſſung verliehen. Die erſte Klaſſe wird auf der linken Bruſt, das Großkreuz um dem Hals getragen. 3. Die erſte Klaſſe kann nur nach Erwerbung der zweiten ver- liehen werden und wird neben dieſer getragen. 4. Die Verleihung des Großkreuzes iſt nicht durch vorherige Er- werbung der erſten und zweiten Klaſſe bedingt. Sie kann nur erfolgen für eine gewonnene entſcheidende Schlacht, durch die der Feind zum Verlaſſen ſeiner Stellungen gezwungen wurde, oder für die ſelbſtändige, von Erfolg gekrönte Führung einer Armee oder Flotte, oder für die Eroberung einer großen Feſtung oder für die Erhaltung einer wichtigen Feſtung durch deren ausdauernde Verteidigung. 5. Alle mit dem Beſitze des Militärehrenzeichens erſter und zwei- ter Klaſſe verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der ver- faſſungsmäßigen Regelung einer Ehrenzulage, auf das Eiſerne Kreuz erſter und zweiter Klaſſe über. Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und beigedrucktem Königlichen Inſiegel. Eine zeitgemäße Beruhigung verbreitet das Wolff- ſche Tel.-Bureau in nachſtehender Verlautbarung über die deutſche Mobilmachung: Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am 15. Juli. Erſt nach drei Wochen kam es zum erſten größeren Gefecht. So wird auch jetzt trotz des ausgedehnten Bahn- netzes die Verſammlung der Maſſenheere zum entſcheidenden Schlag noch einige Zeit dauern. Die Oeffentlichkeit muß ſich darüber klar ſein, daß die Rückſicht auf die bevorſtehenden Operationen der oberſten Heeresleitung noch unbedingte Zu- rückhaltung mit den zu veröffentlichenden Nachrichten auf- erlegt. Der heute beginnende ſechſte Mobilmachungstag läßt aber bereits eine Mitteilung über den bisherigen Verlauf der Mobilmachung zu. Wie wir von maßgebender Stelle hören, iſt an den großen Generalſtab noch keine Rückfrage geſtellt. Die Mobilmachung und die Eiſenbahntransportbewegungen verlaufen danach in größter Ordnung nach dem im Frieden aufgeſtellten Plan. Auch im verbündeten Oeſterreich-Ungarn geht die Mobilmachung glatt von ſtatten. Die zwiſchen den Generalſtabschefs der öſterreichiſchen und deutſchen Armee ſeit Jahren beſtehenden perſönlichen Beziehungen haben ſich zu einem engen Vertrauensverhältnis verdichtet. Großartig iſt der Zudrang der deutſchen Kriegsfreiwilligen. Wie mitgeteilt wird, haben ſich bis jetzt in Deutſchland über 1,300,000 Kriegsfreiwillige geſtellt. Es ſind ſo viele, die fürs Vaterland kämpfen wollen, daß man an mehreren Orten im Reich die Annahme von Freiwilligen zunächſt einſtellen mußte. So hatten ſich allein in Stuttgart 24,000 Freiwillige gemeldet. Der Andrang iſt dort ſo groß, daß bis auf weiteres kein Freiwilliger angenommen wird. Aus Eſſen wird berichtet, daß in faſt allen größeren Städten des Induſtriebezirkes, auch im Kreis Geldern, laut amtlicher Bekannt- machung vor dem 1. September keine Freiwilligen mehr angenom- men werden können, da infolge von Meldungen vieler Tauſende alle Erſatztruppenteile überfüllt ſind. Der Feind im Weſten. Von großer Wichtigkeit iſt der nun nachträglich bekannt- gegebene Wortlaut der Inſtruktion vom 2. Auguſt an den Geſandten v. Below in Brüſſel: Der kaiſerlichen Regierung liegen zuverläſſige Nachrichten über einen beabſichtigten Aufmarſch franzöſiſcher Streitkräfte an der Maas in der Strecke Givet-Namur vor. Sie laſſen keinen Zweifel über die Abſicht Frankreichs, durch belgiſches Gebiet gegen Deutſchland vorzugehen. Die kaiſerliche Regierung kann ſich der Beſorgnis nicht erwehren, daß Belgien trotz des beſten Willens nicht imſtande ſein wird, ohne Hilfe den franzöſiſchen Vormarſch mit ſo gro- ßer Ausſicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine aus- reichende Sicherheit gegen die Bedrohung Deutſchlands gefun- den werden kann. Es iſt ein Gebot der Selbſterhaltung für Deutſchland, einem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit größtem Bedauern würde es daher die deutſche Regierung erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feindſeligkeit gegen ſich darin erblicken würde, daß die Maßnahmen ſeiner Gegner Deutſchland zwingen, zur Gegenwehr auch ſeinerſeits belgiſches Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuſchließen, er- klärt die kaiſerliche Regierung folgendes: 1. Deutſchland beabſichtigt keinerlei Feindſeligkeiten gegen Belgien. Iſt Belgien gewillt, in dem bevorſtehenden Kriege Deutſchland gegenüber eine wohlwollende Neutralität einzu- nehmen, ſo verpflichtet ſich die deutſche Regierung, beim Friedensſchluß den Beſitzſtand und die Unabhängigkeit des Königreichs in vollem Umfange zu garantieren.

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Christopher Georgi, Susanne Haaf, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 33, 15. August 1914, S. 508. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine33_1914/2>, abgerufen am 05.07.2024.