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Allgemeine Zeitung. Nr. 334. München, 2. Dezember 1890.

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München, Dienstag Allgemeine Zeitung 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334.


[Spaltenumbruch] (+ 927 M.). Die Württembergischen Staatseisen-
bahnen
3,500,770 M. (-- 60,511 M.), auf den Kilometer
2194 M. (--53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M.
(+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (-- 65 M.).
Die Ergebnisse der bayerischen und sächsischen Staatsbahnen (welch
letztere gleichfalls ein kleines kilometrisches Minus zeigen) haben wir
schon mitgetbellt.

Deutscher Levante-Verkehr.

In Zukunft ist eine An-
meldung der Güter bei der Levante-Linie erst bei Mengen von
30,000 Kilogramm, statt wie bisher bei 1000 Kilogramm, er-
forderlich. Außerdem ist die Nachnahme- und Incassoprovision von
5 Proc. auf 2 Proc. herabgesetzt worden. Außer den preußischen
[Spaltenumbruch] und den sächsischen Staatsbahnen gehören zu den Verbandsver-
waltungen jetzt auch die der Werra-Bahn und der Saalbahn mit
einer Anzahl ihrer Stationen. Die Einfügung der bayerischen
Staatsbahnen ist bekanntlich im Werke.

Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn.

Wie schon
kurz mitgetheilt, hat eine Gruppe von Actionären der Prag-Duxer
Bahn ein Rechtsgutachten über das gegenseitige Verhältniß der
beiden Duxer Bahnen ausarbeiten und der Regierung überreichen
lassen, welches zu dem Resultat kommt, der "Vorvertrag" von 1884
betreffs des eventuellen Ankaufs der Prag-Duxer durch die Dux-
Bodenbacher Bahn sei ungültig und für die Prag-Duxer Bahn
nicht rechtsverbindlich, weil a) Kaufobject und Kaufpreis nicht be-
[Spaltenumbruch] stimmt sind; b) der Zeitpunkt der Abschließung des Hauptvertrages
nicht bestimmt ist; c) die Umstände sich seit dem Zeitpunkte der
Abschließung des Vorvertrages dergestalt verändert haben, daß
dadurch der aus den Umständen hervorleuchtende Zweck des Haupt-
vertrages vereitelt wurde; d) der Vorvertrag nur einen Contrahenten,
und zwar die Prag-Duxer Bahn bindet. Die Eingabe bezeichnet
die Verwirklichung des Kaufvertrags als eine für die Actionäre
der Prag-Duxer Bahn "exorbitante Schädigung". Auf die zum
Beweise angestellten Berechnungen wird eventuell zurückzukommen
sein. Einstweilen wird dem Beschluß der Dux-Bodenbacher Bahn,
die Prag-Duxer für 1. Januar 1892 anzukaufen, wenig praktische
Bedeutung beigelegt.

[Tabelle]
[Tabelle]
[irrelevantes Material]

München, Dienſtag Allgemeine Zeitung 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334.


[Spaltenumbruch] (+ 927 M.). Die Württembergiſchen Staatseiſen-
bahnen
3,500,770 M. (— 60,511 M.), auf den Kilometer
2194 M. (—53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M.
(+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (— 65 M.).
Die Ergebniſſe der bayeriſchen und ſächſiſchen Staatsbahnen (welch
letztere gleichfalls ein kleines kilometriſches Minus zeigen) haben wir
ſchon mitgetbellt.

Deutſcher Levante-Verkehr.

In Zukunft iſt eine An-
meldung der Güter bei der Levante-Linie erſt bei Mengen von
30,000 Kilogramm, ſtatt wie bisher bei 1000 Kilogramm, er-
forderlich. Außerdem iſt die Nachnahme- und Incaſſoproviſion von
5 Proc. auf 2 Proc. herabgeſetzt worden. Außer den preußiſchen
[Spaltenumbruch] und den ſächſiſchen Staatsbahnen gehören zu den Verbandsver-
waltungen jetzt auch die der Werra-Bahn und der Saalbahn mit
einer Anzahl ihrer Stationen. Die Einfügung der bayeriſchen
Staatsbahnen iſt bekanntlich im Werke.

Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn.

Wie ſchon
kurz mitgetheilt, hat eine Gruppe von Actionären der Prag-Duxer
Bahn ein Rechtsgutachten über das gegenſeitige Verhältniß der
beiden Duxer Bahnen ausarbeiten und der Regierung überreichen
laſſen, welches zu dem Reſultat kommt, der „Vorvertrag“ von 1884
betreffs des eventuellen Ankaufs der Prag-Duxer durch die Dux-
Bodenbacher Bahn ſei ungültig und für die Prag-Duxer Bahn
nicht rechtsverbindlich, weil a) Kaufobject und Kaufpreis nicht be-
[Spaltenumbruch] ſtimmt ſind; b) der Zeitpunkt der Abſchließung des Hauptvertrages
nicht beſtimmt iſt; c) die Umſtände ſich ſeit dem Zeitpunkte der
Abſchließung des Vorvertrages dergeſtalt verändert haben, daß
dadurch der aus den Umſtänden hervorleuchtende Zweck des Haupt-
vertrages vereitelt wurde; d) der Vorvertrag nur einen Contrahenten,
und zwar die Prag-Duxer Bahn bindet. Die Eingabe bezeichnet
die Verwirklichung des Kaufvertrags als eine für die Actionäre
der Prag-Duxer Bahn „exorbitante Schädigung“. Auf die zum
Beweiſe angeſtellten Berechnungen wird eventuell zurückzukommen
ſein. Einſtweilen wird dem Beſchluß der Dux-Bodenbacher Bahn,
die Prag-Duxer für 1. Januar 1892 anzukaufen, wenig praktiſche
Bedeutung beigelegt.

[Tabelle]
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[irrelevantes Material]
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[8/0008] München, Dienſtag Allgemeine Zeitung 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334. (+ 927 M.). Die Württembergiſchen Staatseiſen- bahnen 3,500,770 M. (— 60,511 M.), auf den Kilometer 2194 M. (—53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M. (+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (— 65 M.). Die Ergebniſſe der bayeriſchen und ſächſiſchen Staatsbahnen (welch letztere gleichfalls ein kleines kilometriſches Minus zeigen) haben wir ſchon mitgetbellt. Deutſcher Levante-Verkehr. In Zukunft iſt eine An- meldung der Güter bei der Levante-Linie erſt bei Mengen von 30,000 Kilogramm, ſtatt wie bisher bei 1000 Kilogramm, er- forderlich. Außerdem iſt die Nachnahme- und Incaſſoproviſion von 5 Proc. auf 2 Proc. herabgeſetzt worden. Außer den preußiſchen und den ſächſiſchen Staatsbahnen gehören zu den Verbandsver- waltungen jetzt auch die der Werra-Bahn und der Saalbahn mit einer Anzahl ihrer Stationen. Die Einfügung der bayeriſchen Staatsbahnen iſt bekanntlich im Werke. Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn. Wie ſchon kurz mitgetheilt, hat eine Gruppe von Actionären der Prag-Duxer Bahn ein Rechtsgutachten über das gegenſeitige Verhältniß der beiden Duxer Bahnen ausarbeiten und der Regierung überreichen laſſen, welches zu dem Reſultat kommt, der „Vorvertrag“ von 1884 betreffs des eventuellen Ankaufs der Prag-Duxer durch die Dux- Bodenbacher Bahn ſei ungültig und für die Prag-Duxer Bahn nicht rechtsverbindlich, weil a) Kaufobject und Kaufpreis nicht be- ſtimmt ſind; b) der Zeitpunkt der Abſchließung des Hauptvertrages nicht beſtimmt iſt; c) die Umſtände ſich ſeit dem Zeitpunkte der Abſchließung des Vorvertrages dergeſtalt verändert haben, daß dadurch der aus den Umſtänden hervorleuchtende Zweck des Haupt- vertrages vereitelt wurde; d) der Vorvertrag nur einen Contrahenten, und zwar die Prag-Duxer Bahn bindet. Die Eingabe bezeichnet die Verwirklichung des Kaufvertrags als eine für die Actionäre der Prag-Duxer Bahn „exorbitante Schädigung“. Auf die zum Beweiſe angeſtellten Berechnungen wird eventuell zurückzukommen ſein. Einſtweilen wird dem Beſchluß der Dux-Bodenbacher Bahn, die Prag-Duxer für 1. Januar 1892 anzukaufen, wenig praktiſche Bedeutung beigelegt. _

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 334. München, 2. Dezember 1890, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine334_1890/8>, abgerufen am 24.11.2024.