Allgemeine Zeitung, Nr. 161, 9. Juni 1860.benes Referat würde der Plenarversammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit Wien, 6 Jun. Gestern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur- In militärischen Kreisen geht das Gerücht daß mehrere hochgestellte Of- [^] Wien, 6 Jun. Die neulich in den Werkstätten der südlichen benes Referat würde der Plenarverſammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit Wien, 6 Jun. Geſtern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur- In militäriſchen Kreiſen geht das Gerücht daß mehrere hochgeſtellte Of- [△] Wien, 6 Jun. Die neulich in den Werkſtätten der ſüdlichen <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0005" n="2685"/> benes Referat würde der Plenarverſammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit<lb/> bieten das Ganze des Staatshaushaltes in ſeiner Totalität zu erfaſſen und das<lb/> Werk aus <hi rendition="#g">einem</hi> Guſſe zu vollenden. Es kann mich nicht beirren daß im Augenblick<lb/> nur einige Theilfragmente vorliegen; ich kann unſere Stellung zu dieſer Aufgabe<lb/> nur ſo auffaſſen als ob das Ganze vorliegen würde, und deßhalb erlaube ich mir<lb/> meine Anſicht dahin auszuſprechen daß dieſer Staatsvoranſchlag als ein Ganzes be-<lb/> trachtet werden muß, wenn deſſen Prüfung eine würdige ſeyn ſoll, daß wir es da-<lb/> her nicht verſchiedenen Specialcomit<hi rendition="#aq">é</hi>s überlaſſen können die einzelnen Beſtand-<lb/> theile desſelben zu prüſen und durchzuarbeiten, ſondern es einem Hauptcomit<hi rendition="#aq">é</hi> über-<lb/> tragen, und dieſem die Möglichkeit überlaſſen und bieten müſſen ſich nach der Na-<lb/> tur des Gegenſtandes und nach dem prakuſchen Bedürfniß in mehrere Unterabthei-<lb/> lungen zu theilen. Wenn auf dieſe Weiſe für die Einheit und Uebereinſtimmung bei<lb/> den Arbeiten geſorgt wird, ſo dürſte nach meiner Auſicht auch noch ein zweiter nicht<lb/> minder wichtiger Geſichtspunkt ſeſtgehalten werden müſſen, nämlich der daß, wenn<lb/> das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> ſeiner Aufgabe vollkommen genügen und ſeine Stellung vollſtändig aus-<lb/> füllen ſoll, in ſeiner Mitte die Mannichfaltigkeit der Provinzen und Länder, ſowie<lb/> die Verſchiedenheit der Anſichten und Menungen ihren Ausdruck finden müſſen.<lb/> Bei der großen Berſchiedenheit und Mannichfaltigkeit der Länder, welche mit Rück-<lb/> ſicht auf ihre volkswirthſchaftlichen Elemente, ihre Naturkräfte und Productionszuſtände<lb/> berückſichtigt werden müſſen, iſt es unerläßlich daß alle dieſe mannichfaltigen Fac-<lb/> toren bei Regelung des Haushaltes ſorgfältig gewürdigt werden, und darum auch<lb/> nothwendig daß im Comit<hi rendition="#aq">é</hi> ſelbſt die Stimmen nicht ſehlen dürſen welche für dieſe<lb/> Mannichfaltigkeit einzuſtehen bereit ſind, um mit ihren Erfahrungen das Comit<hi rendition="#aq">é</hi><lb/> zu unterſtützen. Aber außer dieſen provinciellen Wünſchen und Bedürfniſſen muß<lb/> auch die Berſchiedenheit der Anſichten und Grundſätze im Comit<hi rendition="#aq">é</hi> vertreten ſeyn,<lb/> damit ſie ſich im engen Raum der Comit<hi rendition="#aq">é</hi>berathung degegnen, gegenſcitig ergänzen,<lb/> berichtigen und vielleicht vereinbaren können, oder doch die grundſätzlichen Verſchie-<lb/> denheiten feſtſtellen und begränzen, bevor der Gegeuſtand in der weiteren Plenar-<lb/> verſammlung zur Austragung gelangt. Nur wenn das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> der volle und ge-<lb/> treue Ausdruck der Meinung des geſammten Reichsraths iſt, glaube ich daß wir<lb/> die Aufgabe vollkommen durchgreifend und erſchöpfend löſen, und Arbeiten vor die<lb/> Plenarverſammlung bringen werden welche auf der Höhe unſerer Aufgabe ſtehen.<lb/> Dieſe zweierlei Gefichtspunkte über die Aufgabe des Comit<hi rendition="#aq">é</hi>’s und üder die Bedin-<lb/> gungen einer ſegenvollen Thätigkeit derſelben zuſammenfaſſend, kann ich nicht verheh-<lb/> len daß die im §. 5 der Geſchäftsordnung für die Zahl der Comit<hi rendition="#aq">é</hi>mitglieder ge-<lb/> zogene enge Gränze (die Zahl 7) allerdings die Zuſammenſetzung eines ſolchen alle<lb/> jeue Elemente umfaſſenden und den Bedingungen genügenden Comit<hi rendition="#aq">é</hi>’s nicht ge-<lb/> ſtattet. Ein Comit<hi rendition="#aq">é</hi> von ſieben Perſonen kann unmöglich die ganze Aufgabe be-<lb/> wältigen den Staatshaushalt zu prüfen und durchzuarbeiten. Ein Comit<hi rendition="#aq">é</hi> von<lb/> bloß ſieben Perſonen iſt nicht in der Möglichkeit ſich in mehrere Subcomit<hi rendition="#aq">é</hi>s zu<lb/> theilen; es fehlt an Raum für alle Berſchiedenheiten und Mannichfaltigkeiten der<lb/> Anſichten und endlich können unmöglich die Laſten und Aufgaben auf die Schul-<lb/> tern ſo weniger Männer gewälzt werden. Weit entfernt an irgendeinem Punkt der<lb/> Geſchäftsordnung rütteln zu wollen, noch weiter entfernt davon es wagen zu wollen<lb/> mich über dieſelde hinauszuſetzen, auch nicht den Beruf in mir fühlend dieſe Ge-<lb/> ſchäftsordnung als einen Gegenſtand der Berathung betrachten zu wollen, glaube ich<lb/> vielmehr, wenn die hohe Berſammlung die Anſicht welche ich über die Bildung<lb/> eines ſolchen Comit<hi rendition="#aq">é</hi>’s zu entwickeln mir erlaubte, theilen ſollte, daß es daun viel-<lb/> leicht an uns wäre in aller Ehrfurcht und Ergebenheit an Se. apoſtoliſche Maje-<lb/> ſtät die Bitte zu ſtellen: Se. Majeſtät möge es geſtatten daß für den Fall der Be-<lb/> rathung des Staatshaushalts ein zahlreicheres Comit<hi rendition="#aq">é</hi> als ein aus ſieben Mitgliedern<lb/> beſtehendes zuſammengeſetzt werde, und ich erlaube mir hier die Zahl 21 als nothwendig<lb/> und genügend zu bezeichnen. Sofort hätten wir an unſeren durchlauchtigſten Hrn.<lb/> Präſidenten die ergebenſte Bitte zu richten: er möge die Gnade haben, dieſe unſere<lb/> obige Bitte als den Ausdruck und den Wunſch der Verſammlung an die Stufen<lb/> des Thrones gelangen zu laſſen. Von dem Standpunkt der Geſchäftsordnung aus<lb/> dürfte die Beſtimmung, daß eben nur ſieben Mitglieder beſtellt werden ſollen, kaum<lb/> eine ſo überwiegende Bedeutung haben um ernſte Bedenken hervorzurufen; aber<lb/> vom Standpunkt unſerer Aufgabe aus glaube ich hier nochmals wiederholen zu<lb/> müſſen daß mein Antrag als eine nothwendige und weſentliche Bedingung zu be-<lb/> trachten iſt, die allein uns in die Lage ſetzt unſere Aufgabe ſo erſchöpfend und<lb/> durchgreifend zu löſen als es zum Wohl und Heil des Vaterlandes erforderlich iſt.“<lb/> Der außerordentliche Reichsrath Graf Anton Sz<hi rendition="#aq">é</hi>cſen ſchloß ſich dem Antrag des<lb/> Grafen Clam Martinitz an. Reichsrath Frhr. v. <hi rendition="#g">Geringer</hi> erklärte der entge-<lb/> gengeſetzten Auſchauungsweiſe zu ſeyn. Er ſtimme wohl mit dem Grafen Clam-<lb/> Martinitz in dem Hauptgrundſatz überein: daß das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> bei ſeiner Arbeit von<lb/> einem einheitlichen Standpunkt ausgehen müſſe, und daß es dieſelbe in ſeiner letzten<lb/> Aufgabe ſo aufzufaſſen habe wie es von dem Graſen Clam päciſirt wurde. Aber<lb/> er glaube daß ohne Noth von einer Beſtimmung der Geſchäſtsordnung, die doch<lb/> gewiß nur nach vorausgegangener reiflicher Ueberlegung und Berathung zu Stande<lb/> gebracht worden ſey, und wobei alle verſchiedeuen Eoeutualitäten bereits uns Auge<lb/> gefaßt wurden, nicht abgegangen werdeu ſolle. Das beabſichtigte Ziel ſcheine ihm<lb/> auch erreicht zu werden wenn für die einzelnen Vorlagen, welche durch Umfang<lb/> und Specialitäten verſchiedene Mitglieder und Kenntniſſe erfordern, einzelne Comi-<lb/> t<hi rendition="#aq">é</hi>s niedergeſetzt werden, auf daß ſodann aus den Geſammtarbeiten dieſes Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s<lb/> jene zuſammengeſetzte Arbeit entſtehen könne die hier nöthig ſey. Ihm ſcheine daß<lb/> bei Feſthaltung der Zahl 7 die für die einzelnen Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s zu wählenden Mitglieder, die<lb/> gewählten Obmänner und Berichterſtatter der einzelnen Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s leicht zuſammentreten,<lb/> und über die Richtung unter der ſie ihre Aufgabe auffaſſen ſich verſtändigen können.<lb/> Frhr. v. Geringer würde daher in dieſem Punkt bei der Geſchäftsordnung bleiben.<lb/> Der Reichsrath Fürſt zu <hi rendition="#g">Salm</hi> erklärte den Autrag des Graſen Clam-Martinitz in<lb/> ſeinem ganzen Umfang unterſtützen zu müſſen. Von dem Hrn. Vorreduer ſey auege-<lb/> ſprochen worden daß es nicht nöthig erſcheine eine Abänderung der Geſchäftsordnung ein-<lb/> treten zu laſſen. Dieß werde auch keineswegs beabſichtigt. Graf Clam-Martinitz habe es<lb/> ausdrücklich ansgeſprochen daß an der Geſchäftsordnung nicht gerüttelt werden ſolle.<lb/> Aber es handle ſich hier um einen ganz andern Fall, in welchem eine Ausnahme von<lb/> der mehr ſormellen und für alle übrigen Fälle vollkommen genügenden Regel be-<lb/> antragt werden ſolle. Es handle ſich nämlich um eine ſo wichtige Borlage, die ihrer<lb/> Ratur nach ſich in ſo verſchiedene Specialitäten theile, daß nicht einzuſehen ſey wie ſie<lb/> ohne Beſtellung eines großen Comit<hi rendition="#aq">é</hi>’s, das ſich wieder für die Specialuäten <hi rendition="#aq">in<lb/> merito</hi> abtheilt, zu einem befriedigenden Ende geführt werden könnte. Denn es ſey<lb/> nicht zu denken daß es erſprießlich wäre wenn bei einem Theil des Budgets von<lb/> andern Principien als bei einem andern Theil desſelben ausgegangen werde. Es<lb/> ſey zweierlei, eine Prüfung der Ziffern und eine Prüfung der Grundſätze vorzu-<lb/> nebmen auf welchen der Staatshanshalt berubt. Dieſe letztere Aufgabe könne nur<lb/> gelöst werden wenn ein großes Comit<hi rendition="#aq">é</hi> zur Berathung zuſammentrete, ein Comit<hi rendition="#aq">é</hi><lb/> in welchem die verſchiedenen Meinungen und Schattirungen der Verſammlung reprä-<lb/> ſentirt ſind. Denn bei einer kleinen Anzahl Mitglieder könnten auch nur einige<lb/> wenige Meinungen vertreten ſeyn. Man glaube vielleicht etwas an Zeit und Mühe<lb/> zu erſparen wenn das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> ein kleines ſey, aber man werde im Gegentheil Zeit<lb/> und Mühe verſchwenden wenn die Meinungen <hi rendition="#aq">in pleno</hi> zu ſehr auseinander gehen,<lb/> wenn das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> ſie nicht berückſichtigt, vorbereitet und geſichtet hat. Der außer-<lb/> ordentliche Reichsrath Graf v. <hi rendition="#g">Hartig</hi> ſprach nun ſeine Anſicht mit den folgenden<lb/> Worten aus: „Es iſt wahr daß der Berathung des Budgets ein einheitlicher Ge-<lb/> danke vorſchweben muß, aber ich muß vorausſetzen daß das Geſammtminiſterium,<lb/> welches dieſe Vorlage eingebracht hat, dieſen Gedanken ſchon aufgefaßt habe. Ich<lb/> betrachte die Sache in ihren einzelnen Rubriken als Fachgegenſtände. Nun glaube<lb/> ich, wird niemand behaupten wollen daß, wenn 21 Fachmänuer über einen Gegen-<lb/> ſtand ſprechen ſollen, dabei eine Einheit herauskommen werde. Ich ſtimme daher<lb/> dem Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Geringer bei, und glaube daß die Beſtellung<lb/> mehrerer Comit<hi rendition="#aq">é</hi>s für die ſpeciellen Abtheilungen das wünſchenswerthefte wäre. Noch<lb/> muß ich bemerken, eine der Hauptabtheilungen iſt das Militärbudget. Wo ſind nun<lb/> 21 Männer in der Verſammlung welche dieſes Budget aus dem gehörigen Stand-<lb/> punkt beleuchten können? Ich glaube nicht, und muß vor allem meine vollkommene<lb/> Unſähigkeit ausſprechen über das Militärbudget etwas entſcheidendes und maßgebendes<lb/> ſprechen zu können. Uebrigens wenn man ſagt es ſolle ein einheitlicher Gedanke feſt-<lb/> gehalten werden, ſo glaube ich daß dazu der Reichsrath <hi rendition="#aq">in pleno</hi> ohnehin ſchon<lb/> beſtimmt ſey, und ich komme auf die Vorausſetzung zurück daß ſchon bei der Ber-<lb/> faſſung des Budgets ſelbſt der einheitliche Gedanke vorgewaltet hat. Wenn nun das<lb/> Comit<hi rendition="#aq">é</hi> die ſpeciellen Gegenſtände beſpricht, und, wie der Reichsrath Frhr. v. Ge-<lb/> ringer ſagt, dann die Vorſtände zuſammentreten, die Berathungen combiniren, und<lb/> ſehen wo bei den einzelnen Berathungen eine Abweichung von der einheitlichen Idee<lb/> ſtattgefunden hat, und ſich darüber verſtändigen, dann wird auf dieſem Weg ein viel<lb/> angemeſſeneres Reſultat erzielt werden können als bei einer Comit<hi rendition="#aq">é</hi>berathung an<lb/> welcher ſo viele Mitglieder Antheil nehmen. Ein Comit<hi rendition="#aq">é</hi> welches aus 21 Mitgliedern<lb/> beſtehen ſoll, wäre eine Unterabtheilung des Reichsraths, und würde ein ſo großes<lb/> Gewicht haben, daß es für alle andern ſchwer werden dürfte dieſem Gewicht entgegen-<lb/> zutreten, damit wäre der Reichsrath von vornherein in zwei Theile zerfallen. Ich<lb/> ſtimme daher dem Antrag des Frhrn. v. Geringer bei.“<lb/> (Schluß folgt.)</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">Wien,</hi> 6 Jun.</dateline><lb/> <p>Geſtern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur-<lb/> theils im Proceß Schmitt. Johann Schmitt iſt des Verbrechens des voll-<lb/> brachten meuchleriſchen Raubmords, dann des Verbrechens der Veruntreuung<lb/> ſchuldig, und iſt deßhalb im lebenslangen ſchweren Kerker anzuhalten; er hat<lb/> die Koſten des Strafverfahrens zu tragen; er hat ferner dem Joſeph Hurtz<lb/> den Betrag von 7227 fl. 59 kr., darunter 3200 fl. zur ungetheilten Hand mit<lb/> Magdalena Bichl, und den ſonſt noch im Cioilrechtsweg erweislichen Schaden<lb/> zu erſetzen. Von dem dem Johann Schmitt angeſchuldigten Verbrechen der<lb/> Veruntreuung und der Uebertretung der Ehrenbeleidigung wird er losgeſpro-<lb/> chen und ſchuldlos erklärt. Magdalena Bichl iſt des Verbrechens der Theil-<lb/> nahme am Raub ſchuldig, und deßhalb zu 4 Jahren ſchweren Kerkers anzu-<lb/> halten; ſie hat die Koſten des Strafverfahrens zu tragen, und dem Joſeph<lb/> Hurtz zur ungetheilten Hand mit Johann Schmitt den Betrag von 3200 fl.<lb/> und den im Civilrechtsweg zu erweiſenden Schaden zu erſetzen. Bezüglich der<lb/> Anklage wegen des Verbrechens der Theilnahme am meuchleriſchen Raubmord<lb/> wird ſie wegen Unzulänglichkeit der Beweiſe freigeſprochen, und von der An-<lb/> klage des Verbrechens der Vorſchubleiſtung wird ſie losgeſprochen und ſchuld-<lb/> los erklärt. Roſa Bichl wird von der angeſchuldeten Theilnahme am meuch-<lb/> leriſchen Raubmord, der Theilnahme am Raub und der Vorſchubleiſtung los-<lb/> geſprochen und ſchuldlos erklärt. 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Dieſe Subſcription ſoll ſich lediglich auf die öſterreichiſche Armee<lb/> beſchränken, und ſelbſt die kleinſten Beträge ſollen angenommen werden, um<lb/> der Nachwelt ein bleibendes Zeichen der allgemeinen Verebrung welche in der<lb/> Armee für den unvergeßlichen Helden verrſcht, und den Manen des Vaters<lb/> Radetzky dieſen Beweis der Liebe ſeiner Kinder zu geben.</p> </div><lb/> <div type="jComment" n="4"><lb/> <dateline><supplied>△</supplied><hi rendition="#b">Wien,</hi> 6 Jun.</dateline><lb/> <p>Die neulich in den Werkſtätten der ſüdlichen<lb/> Staatseiſenbahngeſellſchaft vorgefallenen Arbeiterexceſſe ſind nicht ohne Ein-<lb/> wirkung auf die Arbeiterbevölkerung geblieben, und es herrſcht ſeitdem in dieſen<lb/> Regionen eine gewiſſe gereizte Stimmung, die wohl keine weitern Folgen<lb/> haben wird, aber immerhin geeignet iſt die Behörden zu einigen Vorſichts-<lb/> maßregeln für den nächſten Auszahlungstag zu beſtimmen. Die Sache liegt<lb/> übrigens tiefer als man glaubt. Die Regierung hat bekanntlich durch<lb/> die Ueberlaſſung der wichtigſten Bahnen an auswärtige Capitaliſten den be-<lb/> treffenden neuen Adminiſtrationen in der Aufaahme von Ausländern kein<lb/> Hinderniß in den Weg gelegt, und dieſelben haben auch thatſächlich viele<lb/> Fremde in den verſchiedenen Kunſtzweigen placirt. Ob nun die heimiſchen<lb/> Kräfte bei Beſetzung von Dienſtpoſten, bei welchen doch jedenfalls ein ge-<lb/> wiſſes Vertrautſeyn mit der deutſchen Sprache vorausgeſetzt werden muß,<lb/> wirklich nicht befähigt gefunden, oder ob es Geſchäftsmaxime iſt nur viele<lb/> Ausländer bei den Bahnen anzuſtellen, genug es ſind vielfache Klagen dar-<lb/> über laut geworden daß die Oeſterreicher auf Koſten der Franzoſen zurück-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [2685/0005]
benes Referat würde der Plenarverſammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit
bieten das Ganze des Staatshaushaltes in ſeiner Totalität zu erfaſſen und das
Werk aus einem Guſſe zu vollenden. Es kann mich nicht beirren daß im Augenblick
nur einige Theilfragmente vorliegen; ich kann unſere Stellung zu dieſer Aufgabe
nur ſo auffaſſen als ob das Ganze vorliegen würde, und deßhalb erlaube ich mir
meine Anſicht dahin auszuſprechen daß dieſer Staatsvoranſchlag als ein Ganzes be-
trachtet werden muß, wenn deſſen Prüfung eine würdige ſeyn ſoll, daß wir es da-
her nicht verſchiedenen Specialcomités überlaſſen können die einzelnen Beſtand-
theile desſelben zu prüſen und durchzuarbeiten, ſondern es einem Hauptcomité über-
tragen, und dieſem die Möglichkeit überlaſſen und bieten müſſen ſich nach der Na-
tur des Gegenſtandes und nach dem prakuſchen Bedürfniß in mehrere Unterabthei-
lungen zu theilen. Wenn auf dieſe Weiſe für die Einheit und Uebereinſtimmung bei
den Arbeiten geſorgt wird, ſo dürſte nach meiner Auſicht auch noch ein zweiter nicht
minder wichtiger Geſichtspunkt ſeſtgehalten werden müſſen, nämlich der daß, wenn
das Comité ſeiner Aufgabe vollkommen genügen und ſeine Stellung vollſtändig aus-
füllen ſoll, in ſeiner Mitte die Mannichfaltigkeit der Provinzen und Länder, ſowie
die Verſchiedenheit der Anſichten und Menungen ihren Ausdruck finden müſſen.
Bei der großen Berſchiedenheit und Mannichfaltigkeit der Länder, welche mit Rück-
ſicht auf ihre volkswirthſchaftlichen Elemente, ihre Naturkräfte und Productionszuſtände
berückſichtigt werden müſſen, iſt es unerläßlich daß alle dieſe mannichfaltigen Fac-
toren bei Regelung des Haushaltes ſorgfältig gewürdigt werden, und darum auch
nothwendig daß im Comité ſelbſt die Stimmen nicht ſehlen dürſen welche für dieſe
Mannichfaltigkeit einzuſtehen bereit ſind, um mit ihren Erfahrungen das Comité
zu unterſtützen. Aber außer dieſen provinciellen Wünſchen und Bedürfniſſen muß
auch die Berſchiedenheit der Anſichten und Grundſätze im Comité vertreten ſeyn,
damit ſie ſich im engen Raum der Comitéberathung degegnen, gegenſcitig ergänzen,
berichtigen und vielleicht vereinbaren können, oder doch die grundſätzlichen Verſchie-
denheiten feſtſtellen und begränzen, bevor der Gegeuſtand in der weiteren Plenar-
verſammlung zur Austragung gelangt. Nur wenn das Comité der volle und ge-
treue Ausdruck der Meinung des geſammten Reichsraths iſt, glaube ich daß wir
die Aufgabe vollkommen durchgreifend und erſchöpfend löſen, und Arbeiten vor die
Plenarverſammlung bringen werden welche auf der Höhe unſerer Aufgabe ſtehen.
Dieſe zweierlei Gefichtspunkte über die Aufgabe des Comité’s und üder die Bedin-
gungen einer ſegenvollen Thätigkeit derſelben zuſammenfaſſend, kann ich nicht verheh-
len daß die im §. 5 der Geſchäftsordnung für die Zahl der Comitémitglieder ge-
zogene enge Gränze (die Zahl 7) allerdings die Zuſammenſetzung eines ſolchen alle
jeue Elemente umfaſſenden und den Bedingungen genügenden Comité’s nicht ge-
ſtattet. Ein Comité von ſieben Perſonen kann unmöglich die ganze Aufgabe be-
wältigen den Staatshaushalt zu prüfen und durchzuarbeiten. Ein Comité von
bloß ſieben Perſonen iſt nicht in der Möglichkeit ſich in mehrere Subcomités zu
theilen; es fehlt an Raum für alle Berſchiedenheiten und Mannichfaltigkeiten der
Anſichten und endlich können unmöglich die Laſten und Aufgaben auf die Schul-
tern ſo weniger Männer gewälzt werden. Weit entfernt an irgendeinem Punkt der
Geſchäftsordnung rütteln zu wollen, noch weiter entfernt davon es wagen zu wollen
mich über dieſelde hinauszuſetzen, auch nicht den Beruf in mir fühlend dieſe Ge-
ſchäftsordnung als einen Gegenſtand der Berathung betrachten zu wollen, glaube ich
vielmehr, wenn die hohe Berſammlung die Anſicht welche ich über die Bildung
eines ſolchen Comité’s zu entwickeln mir erlaubte, theilen ſollte, daß es daun viel-
leicht an uns wäre in aller Ehrfurcht und Ergebenheit an Se. apoſtoliſche Maje-
ſtät die Bitte zu ſtellen: Se. Majeſtät möge es geſtatten daß für den Fall der Be-
rathung des Staatshaushalts ein zahlreicheres Comité als ein aus ſieben Mitgliedern
beſtehendes zuſammengeſetzt werde, und ich erlaube mir hier die Zahl 21 als nothwendig
und genügend zu bezeichnen. Sofort hätten wir an unſeren durchlauchtigſten Hrn.
Präſidenten die ergebenſte Bitte zu richten: er möge die Gnade haben, dieſe unſere
obige Bitte als den Ausdruck und den Wunſch der Verſammlung an die Stufen
des Thrones gelangen zu laſſen. Von dem Standpunkt der Geſchäftsordnung aus
dürfte die Beſtimmung, daß eben nur ſieben Mitglieder beſtellt werden ſollen, kaum
eine ſo überwiegende Bedeutung haben um ernſte Bedenken hervorzurufen; aber
vom Standpunkt unſerer Aufgabe aus glaube ich hier nochmals wiederholen zu
müſſen daß mein Antrag als eine nothwendige und weſentliche Bedingung zu be-
trachten iſt, die allein uns in die Lage ſetzt unſere Aufgabe ſo erſchöpfend und
durchgreifend zu löſen als es zum Wohl und Heil des Vaterlandes erforderlich iſt.“
Der außerordentliche Reichsrath Graf Anton Szécſen ſchloß ſich dem Antrag des
Grafen Clam Martinitz an. Reichsrath Frhr. v. Geringer erklärte der entge-
gengeſetzten Auſchauungsweiſe zu ſeyn. Er ſtimme wohl mit dem Grafen Clam-
Martinitz in dem Hauptgrundſatz überein: daß das Comité bei ſeiner Arbeit von
einem einheitlichen Standpunkt ausgehen müſſe, und daß es dieſelbe in ſeiner letzten
Aufgabe ſo aufzufaſſen habe wie es von dem Graſen Clam päciſirt wurde. Aber
er glaube daß ohne Noth von einer Beſtimmung der Geſchäſtsordnung, die doch
gewiß nur nach vorausgegangener reiflicher Ueberlegung und Berathung zu Stande
gebracht worden ſey, und wobei alle verſchiedeuen Eoeutualitäten bereits uns Auge
gefaßt wurden, nicht abgegangen werdeu ſolle. Das beabſichtigte Ziel ſcheine ihm
auch erreicht zu werden wenn für die einzelnen Vorlagen, welche durch Umfang
und Specialitäten verſchiedene Mitglieder und Kenntniſſe erfordern, einzelne Comi-
tés niedergeſetzt werden, auf daß ſodann aus den Geſammtarbeiten dieſes Comités
jene zuſammengeſetzte Arbeit entſtehen könne die hier nöthig ſey. Ihm ſcheine daß
bei Feſthaltung der Zahl 7 die für die einzelnen Comités zu wählenden Mitglieder, die
gewählten Obmänner und Berichterſtatter der einzelnen Comités leicht zuſammentreten,
und über die Richtung unter der ſie ihre Aufgabe auffaſſen ſich verſtändigen können.
Frhr. v. Geringer würde daher in dieſem Punkt bei der Geſchäftsordnung bleiben.
Der Reichsrath Fürſt zu Salm erklärte den Autrag des Graſen Clam-Martinitz in
ſeinem ganzen Umfang unterſtützen zu müſſen. Von dem Hrn. Vorreduer ſey auege-
ſprochen worden daß es nicht nöthig erſcheine eine Abänderung der Geſchäftsordnung ein-
treten zu laſſen. Dieß werde auch keineswegs beabſichtigt. Graf Clam-Martinitz habe es
ausdrücklich ansgeſprochen daß an der Geſchäftsordnung nicht gerüttelt werden ſolle.
Aber es handle ſich hier um einen ganz andern Fall, in welchem eine Ausnahme von
der mehr ſormellen und für alle übrigen Fälle vollkommen genügenden Regel be-
antragt werden ſolle. Es handle ſich nämlich um eine ſo wichtige Borlage, die ihrer
Ratur nach ſich in ſo verſchiedene Specialitäten theile, daß nicht einzuſehen ſey wie ſie
ohne Beſtellung eines großen Comité’s, das ſich wieder für die Specialuäten in
merito abtheilt, zu einem befriedigenden Ende geführt werden könnte. Denn es ſey
nicht zu denken daß es erſprießlich wäre wenn bei einem Theil des Budgets von
andern Principien als bei einem andern Theil desſelben ausgegangen werde. Es
ſey zweierlei, eine Prüfung der Ziffern und eine Prüfung der Grundſätze vorzu-
nebmen auf welchen der Staatshanshalt berubt. Dieſe letztere Aufgabe könne nur
gelöst werden wenn ein großes Comité zur Berathung zuſammentrete, ein Comité
in welchem die verſchiedenen Meinungen und Schattirungen der Verſammlung reprä-
ſentirt ſind. Denn bei einer kleinen Anzahl Mitglieder könnten auch nur einige
wenige Meinungen vertreten ſeyn. Man glaube vielleicht etwas an Zeit und Mühe
zu erſparen wenn das Comité ein kleines ſey, aber man werde im Gegentheil Zeit
und Mühe verſchwenden wenn die Meinungen in pleno zu ſehr auseinander gehen,
wenn das Comité ſie nicht berückſichtigt, vorbereitet und geſichtet hat. Der außer-
ordentliche Reichsrath Graf v. Hartig ſprach nun ſeine Anſicht mit den folgenden
Worten aus: „Es iſt wahr daß der Berathung des Budgets ein einheitlicher Ge-
danke vorſchweben muß, aber ich muß vorausſetzen daß das Geſammtminiſterium,
welches dieſe Vorlage eingebracht hat, dieſen Gedanken ſchon aufgefaßt habe. Ich
betrachte die Sache in ihren einzelnen Rubriken als Fachgegenſtände. Nun glaube
ich, wird niemand behaupten wollen daß, wenn 21 Fachmänuer über einen Gegen-
ſtand ſprechen ſollen, dabei eine Einheit herauskommen werde. Ich ſtimme daher
dem Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Geringer bei, und glaube daß die Beſtellung
mehrerer Comités für die ſpeciellen Abtheilungen das wünſchenswerthefte wäre. Noch
muß ich bemerken, eine der Hauptabtheilungen iſt das Militärbudget. Wo ſind nun
21 Männer in der Verſammlung welche dieſes Budget aus dem gehörigen Stand-
punkt beleuchten können? Ich glaube nicht, und muß vor allem meine vollkommene
Unſähigkeit ausſprechen über das Militärbudget etwas entſcheidendes und maßgebendes
ſprechen zu können. Uebrigens wenn man ſagt es ſolle ein einheitlicher Gedanke feſt-
gehalten werden, ſo glaube ich daß dazu der Reichsrath in pleno ohnehin ſchon
beſtimmt ſey, und ich komme auf die Vorausſetzung zurück daß ſchon bei der Ber-
faſſung des Budgets ſelbſt der einheitliche Gedanke vorgewaltet hat. Wenn nun das
Comité die ſpeciellen Gegenſtände beſpricht, und, wie der Reichsrath Frhr. v. Ge-
ringer ſagt, dann die Vorſtände zuſammentreten, die Berathungen combiniren, und
ſehen wo bei den einzelnen Berathungen eine Abweichung von der einheitlichen Idee
ſtattgefunden hat, und ſich darüber verſtändigen, dann wird auf dieſem Weg ein viel
angemeſſeneres Reſultat erzielt werden können als bei einer Comitéberathung an
welcher ſo viele Mitglieder Antheil nehmen. Ein Comité welches aus 21 Mitgliedern
beſtehen ſoll, wäre eine Unterabtheilung des Reichsraths, und würde ein ſo großes
Gewicht haben, daß es für alle andern ſchwer werden dürfte dieſem Gewicht entgegen-
zutreten, damit wäre der Reichsrath von vornherein in zwei Theile zerfallen. Ich
ſtimme daher dem Antrag des Frhrn. v. Geringer bei.“
(Schluß folgt.)
Wien, 6 Jun.
Geſtern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur-
theils im Proceß Schmitt. Johann Schmitt iſt des Verbrechens des voll-
brachten meuchleriſchen Raubmords, dann des Verbrechens der Veruntreuung
ſchuldig, und iſt deßhalb im lebenslangen ſchweren Kerker anzuhalten; er hat
die Koſten des Strafverfahrens zu tragen; er hat ferner dem Joſeph Hurtz
den Betrag von 7227 fl. 59 kr., darunter 3200 fl. zur ungetheilten Hand mit
Magdalena Bichl, und den ſonſt noch im Cioilrechtsweg erweislichen Schaden
zu erſetzen. Von dem dem Johann Schmitt angeſchuldigten Verbrechen der
Veruntreuung und der Uebertretung der Ehrenbeleidigung wird er losgeſpro-
chen und ſchuldlos erklärt. Magdalena Bichl iſt des Verbrechens der Theil-
nahme am Raub ſchuldig, und deßhalb zu 4 Jahren ſchweren Kerkers anzu-
halten; ſie hat die Koſten des Strafverfahrens zu tragen, und dem Joſeph
Hurtz zur ungetheilten Hand mit Johann Schmitt den Betrag von 3200 fl.
und den im Civilrechtsweg zu erweiſenden Schaden zu erſetzen. Bezüglich der
Anklage wegen des Verbrechens der Theilnahme am meuchleriſchen Raubmord
wird ſie wegen Unzulänglichkeit der Beweiſe freigeſprochen, und von der An-
klage des Verbrechens der Vorſchubleiſtung wird ſie losgeſprochen und ſchuld-
los erklärt. Roſa Bichl wird von der angeſchuldeten Theilnahme am meuch-
leriſchen Raubmord, der Theilnahme am Raub und der Vorſchubleiſtung los-
geſprochen und ſchuldlos erklärt. Die Koſtea des Strafverfahrens bezüglich
der Perſon der Roſa Bichl ſind vom Staat zu tragen.
In militäriſchen Kreiſen geht das Gerücht daß mehrere hochgeſtellte Of-
ficiere mit dem Plan umgehen ſich die Bewilligung zu erbitten in der Armee
eine Subſcription eröffnen zu dürfen um dem Marſchall Radetzty ein Denk-
mal zu ſetzen. Dieſe Subſcription ſoll ſich lediglich auf die öſterreichiſche Armee
beſchränken, und ſelbſt die kleinſten Beträge ſollen angenommen werden, um
der Nachwelt ein bleibendes Zeichen der allgemeinen Verebrung welche in der
Armee für den unvergeßlichen Helden verrſcht, und den Manen des Vaters
Radetzky dieſen Beweis der Liebe ſeiner Kinder zu geben.
△ Wien, 6 Jun.
Die neulich in den Werkſtätten der ſüdlichen
Staatseiſenbahngeſellſchaft vorgefallenen Arbeiterexceſſe ſind nicht ohne Ein-
wirkung auf die Arbeiterbevölkerung geblieben, und es herrſcht ſeitdem in dieſen
Regionen eine gewiſſe gereizte Stimmung, die wohl keine weitern Folgen
haben wird, aber immerhin geeignet iſt die Behörden zu einigen Vorſichts-
maßregeln für den nächſten Auszahlungstag zu beſtimmen. Die Sache liegt
übrigens tiefer als man glaubt. Die Regierung hat bekanntlich durch
die Ueberlaſſung der wichtigſten Bahnen an auswärtige Capitaliſten den be-
treffenden neuen Adminiſtrationen in der Aufaahme von Ausländern kein
Hinderniß in den Weg gelegt, und dieſelben haben auch thatſächlich viele
Fremde in den verſchiedenen Kunſtzweigen placirt. Ob nun die heimiſchen
Kräfte bei Beſetzung von Dienſtpoſten, bei welchen doch jedenfalls ein ge-
wiſſes Vertrautſeyn mit der deutſchen Sprache vorausgeſetzt werden muß,
wirklich nicht befähigt gefunden, oder ob es Geſchäftsmaxime iſt nur viele
Ausländer bei den Bahnen anzuſtellen, genug es ſind vielfache Klagen dar-
über laut geworden daß die Oeſterreicher auf Koſten der Franzoſen zurück-
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Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2022-02-11T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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