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Allgemeine Zeitung, Nr. 161, 9. Juni 1860.

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benes Referat würde der Plenarversammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit
bieten das Ganze des Staatshaushaltes in seiner Totalität zu erfassen und das
Werk aus einem Gusse zu vollenden. Es kann mich nicht beirren daß im Augenblick
nur einige Theilfragmente vorliegen; ich kann unsere Stellung zu dieser Aufgabe
nur so auffassen als ob das Ganze vorliegen würde, und deßhalb erlaube ich mir
meine Ansicht dahin auszusprechen daß dieser Staatsvoranschlag als ein Ganzes be-
trachtet werden muß, wenn dessen Prüfung eine würdige seyn soll, daß wir es da-
her nicht verschiedenen Specialcomites überlassen können die einzelnen Bestand-
theile desselben zu prüsen und durchzuarbeiten, sondern es einem Hauptcomite über-
tragen, und diesem die Möglichkeit überlassen und bieten müssen sich nach der Na-
tur des Gegenstandes und nach dem prakuschen Bedürfniß in mehrere Unterabthei-
lungen zu theilen. Wenn auf diese Weise für die Einheit und Uebereinstimmung bei
den Arbeiten gesorgt wird, so dürste nach meiner Ausicht auch noch ein zweiter nicht
minder wichtiger Gesichtspunkt sestgehalten werden müssen, nämlich der daß, wenn
das Comite seiner Aufgabe vollkommen genügen und seine Stellung vollständig aus-
füllen soll, in seiner Mitte die Mannichfaltigkeit der Provinzen und Länder, sowie
die Verschiedenheit der Ansichten und Menungen ihren Ausdruck finden müssen.
Bei der großen Berschiedenheit und Mannichfaltigkeit der Länder, welche mit Rück-
sicht auf ihre volkswirthschaftlichen Elemente, ihre Naturkräfte und Productionszustände
berücksichtigt werden müssen, ist es unerläßlich daß alle diese mannichfaltigen Fac-
toren bei Regelung des Haushaltes sorgfältig gewürdigt werden, und darum auch
nothwendig daß im Comite selbst die Stimmen nicht sehlen dürsen welche für diese
Mannichfaltigkeit einzustehen bereit sind, um mit ihren Erfahrungen das Comite
zu unterstützen. Aber außer diesen provinciellen Wünschen und Bedürfnissen muß
auch die Berschiedenheit der Ansichten und Grundsätze im Comite vertreten seyn,
damit sie sich im engen Raum der Comiteberathung degegnen, gegenscitig ergänzen,
berichtigen und vielleicht vereinbaren können, oder doch die grundsätzlichen Verschie-
denheiten feststellen und begränzen, bevor der Gegeustand in der weiteren Plenar-
versammlung zur Austragung gelangt. Nur wenn das Comite der volle und ge-
treue Ausdruck der Meinung des gesammten Reichsraths ist, glaube ich daß wir
die Aufgabe vollkommen durchgreifend und erschöpfend lösen, und Arbeiten vor die
Plenarversammlung bringen werden welche auf der Höhe unserer Aufgabe stehen.
Diese zweierlei Gefichtspunkte über die Aufgabe des Comite's und üder die Bedin-
gungen einer segenvollen Thätigkeit derselben zusammenfassend, kann ich nicht verheh-
len daß die im §. 5 der Geschäftsordnung für die Zahl der Comitemitglieder ge-
zogene enge Gränze (die Zahl 7) allerdings die Zusammensetzung eines solchen alle
jeue Elemente umfassenden und den Bedingungen genügenden Comite's nicht ge-
stattet. Ein Comite von sieben Personen kann unmöglich die ganze Aufgabe be-
wältigen den Staatshaushalt zu prüfen und durchzuarbeiten. Ein Comite von
bloß sieben Personen ist nicht in der Möglichkeit sich in mehrere Subcomites zu
theilen; es fehlt an Raum für alle Berschiedenheiten und Mannichfaltigkeiten der
Ansichten und endlich können unmöglich die Lasten und Aufgaben auf die Schul-
tern so weniger Männer gewälzt werden. Weit entfernt an irgendeinem Punkt der
Geschäftsordnung rütteln zu wollen, noch weiter entfernt davon es wagen zu wollen
mich über dieselde hinauszusetzen, auch nicht den Beruf in mir fühlend diese Ge-
schäftsordnung als einen Gegenstand der Berathung betrachten zu wollen, glaube ich
vielmehr, wenn die hohe Bersammlung die Ansicht welche ich über die Bildung
eines solchen Comite's zu entwickeln mir erlaubte, theilen sollte, daß es daun viel-
leicht an uns wäre in aller Ehrfurcht und Ergebenheit an Se. apostolische Maje-
stät die Bitte zu stellen: Se. Majestät möge es gestatten daß für den Fall der Be-
rathung des Staatshaushalts ein zahlreicheres Comite als ein aus sieben Mitgliedern
bestehendes zusammengesetzt werde, und ich erlaube mir hier die Zahl 21 als nothwendig
und genügend zu bezeichnen. Sofort hätten wir an unseren durchlauchtigsten Hrn.
Präsidenten die ergebenste Bitte zu richten: er möge die Gnade haben, diese unsere
obige Bitte als den Ausdruck und den Wunsch der Versammlung an die Stufen
des Thrones gelangen zu lassen. Von dem Standpunkt der Geschäftsordnung aus
dürfte die Bestimmung, daß eben nur sieben Mitglieder bestellt werden sollen, kaum
eine so überwiegende Bedeutung haben um ernste Bedenken hervorzurufen; aber
vom Standpunkt unserer Aufgabe aus glaube ich hier nochmals wiederholen zu
müssen daß mein Antrag als eine nothwendige und wesentliche Bedingung zu be-
trachten ist, die allein uns in die Lage setzt unsere Aufgabe so erschöpfend und
durchgreifend zu lösen als es zum Wohl und Heil des Vaterlandes erforderlich ist."
Der außerordentliche Reichsrath Graf Anton Szecsen schloß sich dem Antrag des
Grafen Clam Martinitz an. Reichsrath Frhr. v. Geringer erklärte der entge-
gengesetzten Auschauungsweise zu seyn. Er stimme wohl mit dem Grafen Clam-
Martinitz in dem Hauptgrundsatz überein: daß das Comite bei seiner Arbeit von
einem einheitlichen Standpunkt ausgehen müsse, und daß es dieselbe in seiner letzten
Aufgabe so aufzufassen habe wie es von dem Grasen Clam päcisirt wurde. Aber
er glaube daß ohne Noth von einer Bestimmung der Geschästsordnung, die doch
gewiß nur nach vorausgegangener reiflicher Ueberlegung und Berathung zu Stande
gebracht worden sey, und wobei alle verschiedeuen Eoeutualitäten bereits uns Auge
gefaßt wurden, nicht abgegangen werdeu solle. Das beabsichtigte Ziel scheine ihm
auch erreicht zu werden wenn für die einzelnen Vorlagen, welche durch Umfang
und Specialitäten verschiedene Mitglieder und Kenntnisse erfordern, einzelne Comi-
tes niedergesetzt werden, auf daß sodann aus den Gesammtarbeiten dieses Comites
jene zusammengesetzte Arbeit entstehen könne die hier nöthig sey. Ihm scheine daß
bei Festhaltung der Zahl 7 die für die einzelnen Comites zu wählenden Mitglieder, die
gewählten Obmänner und Berichterstatter der einzelnen Comites leicht zusammentreten,
und über die Richtung unter der sie ihre Aufgabe auffassen sich verständigen können.
Frhr. v. Geringer würde daher in diesem Punkt bei der Geschäftsordnung bleiben.
Der Reichsrath Fürst zu Salm erklärte den Autrag des Grasen Clam-Martinitz in
seinem ganzen Umfang unterstützen zu müssen. Von dem Hrn. Vorreduer sey auege-
sprochen worden daß es nicht nöthig erscheine eine Abänderung der Geschäftsordnung ein-
treten zu lassen. Dieß werde auch keineswegs beabsichtigt. Graf Clam-Martinitz habe es
ausdrücklich ansgesprochen daß an der Geschäftsordnung nicht gerüttelt werden solle.
Aber es handle sich hier um einen ganz andern Fall, in welchem eine Ausnahme von
der mehr sormellen und für alle übrigen Fälle vollkommen genügenden Regel be-
antragt werden solle. Es handle sich nämlich um eine so wichtige Borlage, die ihrer
Ratur nach sich in so verschiedene Specialitäten theile, daß nicht einzusehen sey wie sie
ohne Bestellung eines großen Comite's, das sich wieder für die Specialuäten in
merito
abtheilt, zu einem befriedigenden Ende geführt werden könnte. Denn es sey
nicht zu denken daß es ersprießlich wäre wenn bei einem Theil des Budgets von
andern Principien als bei einem andern Theil desselben ausgegangen werde. Es
sey zweierlei, eine Prüfung der Ziffern und eine Prüfung der Grundsätze vorzu-
nebmen auf welchen der Staatshanshalt berubt. Diese letztere Aufgabe könne nur
gelöst werden wenn ein großes Comite zur Berathung zusammentrete, ein Comite
in welchem die verschiedenen Meinungen und Schattirungen der Versammlung reprä-
sentirt sind. Denn bei einer kleinen Anzahl Mitglieder könnten auch nur einige
wenige Meinungen vertreten seyn. Man glaube vielleicht etwas an Zeit und Mühe
zu ersparen wenn das Comite ein kleines sey, aber man werde im Gegentheil Zeit
und Mühe verschwenden wenn die Meinungen in pleno zu sehr auseinander gehen,
wenn das Comite sie nicht berücksichtigt, vorbereitet und gesichtet hat. Der außer-
ordentliche Reichsrath Graf v. Hartig sprach nun seine Ansicht mit den folgenden
Worten aus: "Es ist wahr daß der Berathung des Budgets ein einheitlicher Ge-
danke vorschweben muß, aber ich muß voraussetzen daß das Gesammtministerium,
welches diese Vorlage eingebracht hat, diesen Gedanken schon aufgefaßt habe. Ich
betrachte die Sache in ihren einzelnen Rubriken als Fachgegenstände. Nun glaube
ich, wird niemand behaupten wollen daß, wenn 21 Fachmänuer über einen Gegen-
stand sprechen sollen, dabei eine Einheit herauskommen werde. Ich stimme daher
dem Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Geringer bei, und glaube daß die Bestellung
mehrerer Comites für die speciellen Abtheilungen das wünschenswerthefte wäre. Noch
muß ich bemerken, eine der Hauptabtheilungen ist das Militärbudget. Wo sind nun
21 Männer in der Versammlung welche dieses Budget aus dem gehörigen Stand-
punkt beleuchten können? Ich glaube nicht, und muß vor allem meine vollkommene
Unsähigkeit aussprechen über das Militärbudget etwas entscheidendes und maßgebendes
sprechen zu können. Uebrigens wenn man sagt es solle ein einheitlicher Gedanke fest-
gehalten werden, so glaube ich daß dazu der Reichsrath in pleno ohnehin schon
bestimmt sey, und ich komme auf die Voraussetzung zurück daß schon bei der Ber-
fassung des Budgets selbst der einheitliche Gedanke vorgewaltet hat. Wenn nun das
Comite die speciellen Gegenstände bespricht, und, wie der Reichsrath Frhr. v. Ge-
ringer sagt, dann die Vorstände zusammentreten, die Berathungen combiniren, und
sehen wo bei den einzelnen Berathungen eine Abweichung von der einheitlichen Idee
stattgefunden hat, und sich darüber verständigen, dann wird auf diesem Weg ein viel
angemesseneres Resultat erzielt werden können als bei einer Comiteberathung an
welcher so viele Mitglieder Antheil nehmen. Ein Comite welches aus 21 Mitgliedern
bestehen soll, wäre eine Unterabtheilung des Reichsraths, und würde ein so großes
Gewicht haben, daß es für alle andern schwer werden dürfte diesem Gewicht entgegen-
zutreten, damit wäre der Reichsrath von vornherein in zwei Theile zerfallen. Ich
stimme daher dem Antrag des Frhrn. v. Geringer bei."
(Schluß folgt.)


Gestern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur-
theils im Proceß Schmitt. Johann Schmitt ist des Verbrechens des voll-
brachten meuchlerischen Raubmords, dann des Verbrechens der Veruntreuung
schuldig, und ist deßhalb im lebenslangen schweren Kerker anzuhalten; er hat
die Kosten des Strafverfahrens zu tragen; er hat ferner dem Joseph Hurtz
den Betrag von 7227 fl. 59 kr., darunter 3200 fl. zur ungetheilten Hand mit
Magdalena Bichl, und den sonst noch im Cioilrechtsweg erweislichen Schaden
zu ersetzen. Von dem dem Johann Schmitt angeschuldigten Verbrechen der
Veruntreuung und der Uebertretung der Ehrenbeleidigung wird er losgespro-
chen und schuldlos erklärt. Magdalena Bichl ist des Verbrechens der Theil-
nahme am Raub schuldig, und deßhalb zu 4 Jahren schweren Kerkers anzu-
halten; sie hat die Kosten des Strafverfahrens zu tragen, und dem Joseph
Hurtz zur ungetheilten Hand mit Johann Schmitt den Betrag von 3200 fl.
und den im Civilrechtsweg zu erweisenden Schaden zu ersetzen. Bezüglich der
Anklage wegen des Verbrechens der Theilnahme am meuchlerischen Raubmord
wird sie wegen Unzulänglichkeit der Beweise freigesprochen, und von der An-
klage des Verbrechens der Vorschubleistung wird sie losgesprochen und schuld-
los erklärt. Rosa Bichl wird von der angeschuldeten Theilnahme am meuch-
lerischen Raubmord, der Theilnahme am Raub und der Vorschubleistung los-
gesprochen und schuldlos erklärt. Die Kostea des Strafverfahrens bezüglich
der Person der Rosa Bichl sind vom Staat zu tragen.

In militärischen Kreisen geht das Gerücht daß mehrere hochgestellte Of-
ficiere mit dem Plan umgehen sich die Bewilligung zu erbitten in der Armee
eine Subscription eröffnen zu dürfen um dem Marschall Radetzty ein Denk-
mal zu setzen. Diese Subscription soll sich lediglich auf die österreichische Armee
beschränken, und selbst die kleinsten Beträge sollen angenommen werden, um
der Nachwelt ein bleibendes Zeichen der allgemeinen Verebrung welche in der
Armee für den unvergeßlichen Helden verrscht, und den Manen des Vaters
Radetzky diesen Beweis der Liebe seiner Kinder zu geben.



Die neulich in den Werkstätten der südlichen
Staatseisenbahngesellschaft vorgefallenen Arbeiterexcesse sind nicht ohne Ein-
wirkung auf die Arbeiterbevölkerung geblieben, und es herrscht seitdem in diesen
Regionen eine gewisse gereizte Stimmung, die wohl keine weitern Folgen
haben wird, aber immerhin geeignet ist die Behörden zu einigen Vorsichts-
maßregeln für den nächsten Auszahlungstag zu bestimmen. Die Sache liegt
übrigens tiefer als man glaubt. Die Regierung hat bekanntlich durch
die Ueberlassung der wichtigsten Bahnen an auswärtige Capitalisten den be-
treffenden neuen Administrationen in der Aufaahme von Ausländern kein
Hinderniß in den Weg gelegt, und dieselben haben auch thatsächlich viele
Fremde in den verschiedenen Kunstzweigen placirt. Ob nun die heimischen
Kräfte bei Besetzung von Dienstposten, bei welchen doch jedenfalls ein ge-
wisses Vertrautseyn mit der deutschen Sprache vorausgesetzt werden muß,
wirklich nicht befähigt gefunden, oder ob es Geschäftsmaxime ist nur viele
Ausländer bei den Bahnen anzustellen, genug es sind vielfache Klagen dar-
über laut geworden daß die Oesterreicher auf Kosten der Franzosen zurück-

benes Referat würde der Plenarverſammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit
bieten das Ganze des Staatshaushaltes in ſeiner Totalität zu erfaſſen und das
Werk aus einem Guſſe zu vollenden. Es kann mich nicht beirren daß im Augenblick
nur einige Theilfragmente vorliegen; ich kann unſere Stellung zu dieſer Aufgabe
nur ſo auffaſſen als ob das Ganze vorliegen würde, und deßhalb erlaube ich mir
meine Anſicht dahin auszuſprechen daß dieſer Staatsvoranſchlag als ein Ganzes be-
trachtet werden muß, wenn deſſen Prüfung eine würdige ſeyn ſoll, daß wir es da-
her nicht verſchiedenen Specialcomités überlaſſen können die einzelnen Beſtand-
theile desſelben zu prüſen und durchzuarbeiten, ſondern es einem Hauptcomité über-
tragen, und dieſem die Möglichkeit überlaſſen und bieten müſſen ſich nach der Na-
tur des Gegenſtandes und nach dem prakuſchen Bedürfniß in mehrere Unterabthei-
lungen zu theilen. Wenn auf dieſe Weiſe für die Einheit und Uebereinſtimmung bei
den Arbeiten geſorgt wird, ſo dürſte nach meiner Auſicht auch noch ein zweiter nicht
minder wichtiger Geſichtspunkt ſeſtgehalten werden müſſen, nämlich der daß, wenn
das Comité ſeiner Aufgabe vollkommen genügen und ſeine Stellung vollſtändig aus-
füllen ſoll, in ſeiner Mitte die Mannichfaltigkeit der Provinzen und Länder, ſowie
die Verſchiedenheit der Anſichten und Menungen ihren Ausdruck finden müſſen.
Bei der großen Berſchiedenheit und Mannichfaltigkeit der Länder, welche mit Rück-
ſicht auf ihre volkswirthſchaftlichen Elemente, ihre Naturkräfte und Productionszuſtände
berückſichtigt werden müſſen, iſt es unerläßlich daß alle dieſe mannichfaltigen Fac-
toren bei Regelung des Haushaltes ſorgfältig gewürdigt werden, und darum auch
nothwendig daß im Comité ſelbſt die Stimmen nicht ſehlen dürſen welche für dieſe
Mannichfaltigkeit einzuſtehen bereit ſind, um mit ihren Erfahrungen das Comité
zu unterſtützen. Aber außer dieſen provinciellen Wünſchen und Bedürfniſſen muß
auch die Berſchiedenheit der Anſichten und Grundſätze im Comité vertreten ſeyn,
damit ſie ſich im engen Raum der Comitéberathung degegnen, gegenſcitig ergänzen,
berichtigen und vielleicht vereinbaren können, oder doch die grundſätzlichen Verſchie-
denheiten feſtſtellen und begränzen, bevor der Gegeuſtand in der weiteren Plenar-
verſammlung zur Austragung gelangt. Nur wenn das Comité der volle und ge-
treue Ausdruck der Meinung des geſammten Reichsraths iſt, glaube ich daß wir
die Aufgabe vollkommen durchgreifend und erſchöpfend löſen, und Arbeiten vor die
Plenarverſammlung bringen werden welche auf der Höhe unſerer Aufgabe ſtehen.
Dieſe zweierlei Gefichtspunkte über die Aufgabe des Comité’s und üder die Bedin-
gungen einer ſegenvollen Thätigkeit derſelben zuſammenfaſſend, kann ich nicht verheh-
len daß die im §. 5 der Geſchäftsordnung für die Zahl der Comitémitglieder ge-
zogene enge Gränze (die Zahl 7) allerdings die Zuſammenſetzung eines ſolchen alle
jeue Elemente umfaſſenden und den Bedingungen genügenden Comité’s nicht ge-
ſtattet. Ein Comité von ſieben Perſonen kann unmöglich die ganze Aufgabe be-
wältigen den Staatshaushalt zu prüfen und durchzuarbeiten. Ein Comité von
bloß ſieben Perſonen iſt nicht in der Möglichkeit ſich in mehrere Subcomités zu
theilen; es fehlt an Raum für alle Berſchiedenheiten und Mannichfaltigkeiten der
Anſichten und endlich können unmöglich die Laſten und Aufgaben auf die Schul-
tern ſo weniger Männer gewälzt werden. Weit entfernt an irgendeinem Punkt der
Geſchäftsordnung rütteln zu wollen, noch weiter entfernt davon es wagen zu wollen
mich über dieſelde hinauszuſetzen, auch nicht den Beruf in mir fühlend dieſe Ge-
ſchäftsordnung als einen Gegenſtand der Berathung betrachten zu wollen, glaube ich
vielmehr, wenn die hohe Berſammlung die Anſicht welche ich über die Bildung
eines ſolchen Comité’s zu entwickeln mir erlaubte, theilen ſollte, daß es daun viel-
leicht an uns wäre in aller Ehrfurcht und Ergebenheit an Se. apoſtoliſche Maje-
ſtät die Bitte zu ſtellen: Se. Majeſtät möge es geſtatten daß für den Fall der Be-
rathung des Staatshaushalts ein zahlreicheres Comité als ein aus ſieben Mitgliedern
beſtehendes zuſammengeſetzt werde, und ich erlaube mir hier die Zahl 21 als nothwendig
und genügend zu bezeichnen. Sofort hätten wir an unſeren durchlauchtigſten Hrn.
Präſidenten die ergebenſte Bitte zu richten: er möge die Gnade haben, dieſe unſere
obige Bitte als den Ausdruck und den Wunſch der Verſammlung an die Stufen
des Thrones gelangen zu laſſen. Von dem Standpunkt der Geſchäftsordnung aus
dürfte die Beſtimmung, daß eben nur ſieben Mitglieder beſtellt werden ſollen, kaum
eine ſo überwiegende Bedeutung haben um ernſte Bedenken hervorzurufen; aber
vom Standpunkt unſerer Aufgabe aus glaube ich hier nochmals wiederholen zu
müſſen daß mein Antrag als eine nothwendige und weſentliche Bedingung zu be-
trachten iſt, die allein uns in die Lage ſetzt unſere Aufgabe ſo erſchöpfend und
durchgreifend zu löſen als es zum Wohl und Heil des Vaterlandes erforderlich iſt.“
Der außerordentliche Reichsrath Graf Anton Szécſen ſchloß ſich dem Antrag des
Grafen Clam Martinitz an. Reichsrath Frhr. v. Geringer erklärte der entge-
gengeſetzten Auſchauungsweiſe zu ſeyn. Er ſtimme wohl mit dem Grafen Clam-
Martinitz in dem Hauptgrundſatz überein: daß das Comité bei ſeiner Arbeit von
einem einheitlichen Standpunkt ausgehen müſſe, und daß es dieſelbe in ſeiner letzten
Aufgabe ſo aufzufaſſen habe wie es von dem Graſen Clam päciſirt wurde. Aber
er glaube daß ohne Noth von einer Beſtimmung der Geſchäſtsordnung, die doch
gewiß nur nach vorausgegangener reiflicher Ueberlegung und Berathung zu Stande
gebracht worden ſey, und wobei alle verſchiedeuen Eoeutualitäten bereits uns Auge
gefaßt wurden, nicht abgegangen werdeu ſolle. Das beabſichtigte Ziel ſcheine ihm
auch erreicht zu werden wenn für die einzelnen Vorlagen, welche durch Umfang
und Specialitäten verſchiedene Mitglieder und Kenntniſſe erfordern, einzelne Comi-
tés niedergeſetzt werden, auf daß ſodann aus den Geſammtarbeiten dieſes Comités
jene zuſammengeſetzte Arbeit entſtehen könne die hier nöthig ſey. Ihm ſcheine daß
bei Feſthaltung der Zahl 7 die für die einzelnen Comités zu wählenden Mitglieder, die
gewählten Obmänner und Berichterſtatter der einzelnen Comités leicht zuſammentreten,
und über die Richtung unter der ſie ihre Aufgabe auffaſſen ſich verſtändigen können.
Frhr. v. Geringer würde daher in dieſem Punkt bei der Geſchäftsordnung bleiben.
Der Reichsrath Fürſt zu Salm erklärte den Autrag des Graſen Clam-Martinitz in
ſeinem ganzen Umfang unterſtützen zu müſſen. Von dem Hrn. Vorreduer ſey auege-
ſprochen worden daß es nicht nöthig erſcheine eine Abänderung der Geſchäftsordnung ein-
treten zu laſſen. Dieß werde auch keineswegs beabſichtigt. Graf Clam-Martinitz habe es
ausdrücklich ansgeſprochen daß an der Geſchäftsordnung nicht gerüttelt werden ſolle.
Aber es handle ſich hier um einen ganz andern Fall, in welchem eine Ausnahme von
der mehr ſormellen und für alle übrigen Fälle vollkommen genügenden Regel be-
antragt werden ſolle. Es handle ſich nämlich um eine ſo wichtige Borlage, die ihrer
Ratur nach ſich in ſo verſchiedene Specialitäten theile, daß nicht einzuſehen ſey wie ſie
ohne Beſtellung eines großen Comité’s, das ſich wieder für die Specialuäten in
merito
abtheilt, zu einem befriedigenden Ende geführt werden könnte. Denn es ſey
nicht zu denken daß es erſprießlich wäre wenn bei einem Theil des Budgets von
andern Principien als bei einem andern Theil desſelben ausgegangen werde. Es
ſey zweierlei, eine Prüfung der Ziffern und eine Prüfung der Grundſätze vorzu-
nebmen auf welchen der Staatshanshalt berubt. Dieſe letztere Aufgabe könne nur
gelöst werden wenn ein großes Comité zur Berathung zuſammentrete, ein Comité
in welchem die verſchiedenen Meinungen und Schattirungen der Verſammlung reprä-
ſentirt ſind. Denn bei einer kleinen Anzahl Mitglieder könnten auch nur einige
wenige Meinungen vertreten ſeyn. Man glaube vielleicht etwas an Zeit und Mühe
zu erſparen wenn das Comité ein kleines ſey, aber man werde im Gegentheil Zeit
und Mühe verſchwenden wenn die Meinungen in pleno zu ſehr auseinander gehen,
wenn das Comité ſie nicht berückſichtigt, vorbereitet und geſichtet hat. Der außer-
ordentliche Reichsrath Graf v. Hartig ſprach nun ſeine Anſicht mit den folgenden
Worten aus: „Es iſt wahr daß der Berathung des Budgets ein einheitlicher Ge-
danke vorſchweben muß, aber ich muß vorausſetzen daß das Geſammtminiſterium,
welches dieſe Vorlage eingebracht hat, dieſen Gedanken ſchon aufgefaßt habe. Ich
betrachte die Sache in ihren einzelnen Rubriken als Fachgegenſtände. Nun glaube
ich, wird niemand behaupten wollen daß, wenn 21 Fachmänuer über einen Gegen-
ſtand ſprechen ſollen, dabei eine Einheit herauskommen werde. Ich ſtimme daher
dem Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Geringer bei, und glaube daß die Beſtellung
mehrerer Comités für die ſpeciellen Abtheilungen das wünſchenswerthefte wäre. Noch
muß ich bemerken, eine der Hauptabtheilungen iſt das Militärbudget. Wo ſind nun
21 Männer in der Verſammlung welche dieſes Budget aus dem gehörigen Stand-
punkt beleuchten können? Ich glaube nicht, und muß vor allem meine vollkommene
Unſähigkeit ausſprechen über das Militärbudget etwas entſcheidendes und maßgebendes
ſprechen zu können. Uebrigens wenn man ſagt es ſolle ein einheitlicher Gedanke feſt-
gehalten werden, ſo glaube ich daß dazu der Reichsrath in pleno ohnehin ſchon
beſtimmt ſey, und ich komme auf die Vorausſetzung zurück daß ſchon bei der Ber-
faſſung des Budgets ſelbſt der einheitliche Gedanke vorgewaltet hat. Wenn nun das
Comité die ſpeciellen Gegenſtände beſpricht, und, wie der Reichsrath Frhr. v. Ge-
ringer ſagt, dann die Vorſtände zuſammentreten, die Berathungen combiniren, und
ſehen wo bei den einzelnen Berathungen eine Abweichung von der einheitlichen Idee
ſtattgefunden hat, und ſich darüber verſtändigen, dann wird auf dieſem Weg ein viel
angemeſſeneres Reſultat erzielt werden können als bei einer Comitéberathung an
welcher ſo viele Mitglieder Antheil nehmen. Ein Comité welches aus 21 Mitgliedern
beſtehen ſoll, wäre eine Unterabtheilung des Reichsraths, und würde ein ſo großes
Gewicht haben, daß es für alle andern ſchwer werden dürfte dieſem Gewicht entgegen-
zutreten, damit wäre der Reichsrath von vornherein in zwei Theile zerfallen. Ich
ſtimme daher dem Antrag des Frhrn. v. Geringer bei.“
(Schluß folgt.)


Geſtern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur-
theils im Proceß Schmitt. Johann Schmitt iſt des Verbrechens des voll-
brachten meuchleriſchen Raubmords, dann des Verbrechens der Veruntreuung
ſchuldig, und iſt deßhalb im lebenslangen ſchweren Kerker anzuhalten; er hat
die Koſten des Strafverfahrens zu tragen; er hat ferner dem Joſeph Hurtz
den Betrag von 7227 fl. 59 kr., darunter 3200 fl. zur ungetheilten Hand mit
Magdalena Bichl, und den ſonſt noch im Cioilrechtsweg erweislichen Schaden
zu erſetzen. Von dem dem Johann Schmitt angeſchuldigten Verbrechen der
Veruntreuung und der Uebertretung der Ehrenbeleidigung wird er losgeſpro-
chen und ſchuldlos erklärt. Magdalena Bichl iſt des Verbrechens der Theil-
nahme am Raub ſchuldig, und deßhalb zu 4 Jahren ſchweren Kerkers anzu-
halten; ſie hat die Koſten des Strafverfahrens zu tragen, und dem Joſeph
Hurtz zur ungetheilten Hand mit Johann Schmitt den Betrag von 3200 fl.
und den im Civilrechtsweg zu erweiſenden Schaden zu erſetzen. Bezüglich der
Anklage wegen des Verbrechens der Theilnahme am meuchleriſchen Raubmord
wird ſie wegen Unzulänglichkeit der Beweiſe freigeſprochen, und von der An-
klage des Verbrechens der Vorſchubleiſtung wird ſie losgeſprochen und ſchuld-
los erklärt. Roſa Bichl wird von der angeſchuldeten Theilnahme am meuch-
leriſchen Raubmord, der Theilnahme am Raub und der Vorſchubleiſtung los-
geſprochen und ſchuldlos erklärt. Die Koſtea des Strafverfahrens bezüglich
der Perſon der Roſa Bichl ſind vom Staat zu tragen.

In militäriſchen Kreiſen geht das Gerücht daß mehrere hochgeſtellte Of-
ficiere mit dem Plan umgehen ſich die Bewilligung zu erbitten in der Armee
eine Subſcription eröffnen zu dürfen um dem Marſchall Radetzty ein Denk-
mal zu ſetzen. Dieſe Subſcription ſoll ſich lediglich auf die öſterreichiſche Armee
beſchränken, und ſelbſt die kleinſten Beträge ſollen angenommen werden, um
der Nachwelt ein bleibendes Zeichen der allgemeinen Verebrung welche in der
Armee für den unvergeßlichen Helden verrſcht, und den Manen des Vaters
Radetzky dieſen Beweis der Liebe ſeiner Kinder zu geben.



Die neulich in den Werkſtätten der ſüdlichen
Staatseiſenbahngeſellſchaft vorgefallenen Arbeiterexceſſe ſind nicht ohne Ein-
wirkung auf die Arbeiterbevölkerung geblieben, und es herrſcht ſeitdem in dieſen
Regionen eine gewiſſe gereizte Stimmung, die wohl keine weitern Folgen
haben wird, aber immerhin geeignet iſt die Behörden zu einigen Vorſichts-
maßregeln für den nächſten Auszahlungstag zu beſtimmen. Die Sache liegt
übrigens tiefer als man glaubt. Die Regierung hat bekanntlich durch
die Ueberlaſſung der wichtigſten Bahnen an auswärtige Capitaliſten den be-
treffenden neuen Adminiſtrationen in der Aufaahme von Ausländern kein
Hinderniß in den Weg gelegt, und dieſelben haben auch thatſächlich viele
Fremde in den verſchiedenen Kunſtzweigen placirt. Ob nun die heimiſchen
Kräfte bei Beſetzung von Dienſtpoſten, bei welchen doch jedenfalls ein ge-
wiſſes Vertrautſeyn mit der deutſchen Sprache vorausgeſetzt werden muß,
wirklich nicht befähigt gefunden, oder ob es Geſchäftsmaxime iſt nur viele
Ausländer bei den Bahnen anzuſtellen, genug es ſind vielfache Klagen dar-
über laut geworden daß die Oeſterreicher auf Koſten der Franzoſen zurück-

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[2685/0005] benes Referat würde der Plenarverſammlung wohl kaum die Mittel und die Möglächkeit bieten das Ganze des Staatshaushaltes in ſeiner Totalität zu erfaſſen und das Werk aus einem Guſſe zu vollenden. Es kann mich nicht beirren daß im Augenblick nur einige Theilfragmente vorliegen; ich kann unſere Stellung zu dieſer Aufgabe nur ſo auffaſſen als ob das Ganze vorliegen würde, und deßhalb erlaube ich mir meine Anſicht dahin auszuſprechen daß dieſer Staatsvoranſchlag als ein Ganzes be- trachtet werden muß, wenn deſſen Prüfung eine würdige ſeyn ſoll, daß wir es da- her nicht verſchiedenen Specialcomités überlaſſen können die einzelnen Beſtand- theile desſelben zu prüſen und durchzuarbeiten, ſondern es einem Hauptcomité über- tragen, und dieſem die Möglichkeit überlaſſen und bieten müſſen ſich nach der Na- tur des Gegenſtandes und nach dem prakuſchen Bedürfniß in mehrere Unterabthei- lungen zu theilen. Wenn auf dieſe Weiſe für die Einheit und Uebereinſtimmung bei den Arbeiten geſorgt wird, ſo dürſte nach meiner Auſicht auch noch ein zweiter nicht minder wichtiger Geſichtspunkt ſeſtgehalten werden müſſen, nämlich der daß, wenn das Comité ſeiner Aufgabe vollkommen genügen und ſeine Stellung vollſtändig aus- füllen ſoll, in ſeiner Mitte die Mannichfaltigkeit der Provinzen und Länder, ſowie die Verſchiedenheit der Anſichten und Menungen ihren Ausdruck finden müſſen. Bei der großen Berſchiedenheit und Mannichfaltigkeit der Länder, welche mit Rück- ſicht auf ihre volkswirthſchaftlichen Elemente, ihre Naturkräfte und Productionszuſtände berückſichtigt werden müſſen, iſt es unerläßlich daß alle dieſe mannichfaltigen Fac- toren bei Regelung des Haushaltes ſorgfältig gewürdigt werden, und darum auch nothwendig daß im Comité ſelbſt die Stimmen nicht ſehlen dürſen welche für dieſe Mannichfaltigkeit einzuſtehen bereit ſind, um mit ihren Erfahrungen das Comité zu unterſtützen. Aber außer dieſen provinciellen Wünſchen und Bedürfniſſen muß auch die Berſchiedenheit der Anſichten und Grundſätze im Comité vertreten ſeyn, damit ſie ſich im engen Raum der Comitéberathung degegnen, gegenſcitig ergänzen, berichtigen und vielleicht vereinbaren können, oder doch die grundſätzlichen Verſchie- denheiten feſtſtellen und begränzen, bevor der Gegeuſtand in der weiteren Plenar- verſammlung zur Austragung gelangt. Nur wenn das Comité der volle und ge- treue Ausdruck der Meinung des geſammten Reichsraths iſt, glaube ich daß wir die Aufgabe vollkommen durchgreifend und erſchöpfend löſen, und Arbeiten vor die Plenarverſammlung bringen werden welche auf der Höhe unſerer Aufgabe ſtehen. Dieſe zweierlei Gefichtspunkte über die Aufgabe des Comité’s und üder die Bedin- gungen einer ſegenvollen Thätigkeit derſelben zuſammenfaſſend, kann ich nicht verheh- len daß die im §. 5 der Geſchäftsordnung für die Zahl der Comitémitglieder ge- zogene enge Gränze (die Zahl 7) allerdings die Zuſammenſetzung eines ſolchen alle jeue Elemente umfaſſenden und den Bedingungen genügenden Comité’s nicht ge- ſtattet. Ein Comité von ſieben Perſonen kann unmöglich die ganze Aufgabe be- wältigen den Staatshaushalt zu prüfen und durchzuarbeiten. Ein Comité von bloß ſieben Perſonen iſt nicht in der Möglichkeit ſich in mehrere Subcomités zu theilen; es fehlt an Raum für alle Berſchiedenheiten und Mannichfaltigkeiten der Anſichten und endlich können unmöglich die Laſten und Aufgaben auf die Schul- tern ſo weniger Männer gewälzt werden. Weit entfernt an irgendeinem Punkt der Geſchäftsordnung rütteln zu wollen, noch weiter entfernt davon es wagen zu wollen mich über dieſelde hinauszuſetzen, auch nicht den Beruf in mir fühlend dieſe Ge- ſchäftsordnung als einen Gegenſtand der Berathung betrachten zu wollen, glaube ich vielmehr, wenn die hohe Berſammlung die Anſicht welche ich über die Bildung eines ſolchen Comité’s zu entwickeln mir erlaubte, theilen ſollte, daß es daun viel- leicht an uns wäre in aller Ehrfurcht und Ergebenheit an Se. apoſtoliſche Maje- ſtät die Bitte zu ſtellen: Se. Majeſtät möge es geſtatten daß für den Fall der Be- rathung des Staatshaushalts ein zahlreicheres Comité als ein aus ſieben Mitgliedern beſtehendes zuſammengeſetzt werde, und ich erlaube mir hier die Zahl 21 als nothwendig und genügend zu bezeichnen. Sofort hätten wir an unſeren durchlauchtigſten Hrn. Präſidenten die ergebenſte Bitte zu richten: er möge die Gnade haben, dieſe unſere obige Bitte als den Ausdruck und den Wunſch der Verſammlung an die Stufen des Thrones gelangen zu laſſen. Von dem Standpunkt der Geſchäftsordnung aus dürfte die Beſtimmung, daß eben nur ſieben Mitglieder beſtellt werden ſollen, kaum eine ſo überwiegende Bedeutung haben um ernſte Bedenken hervorzurufen; aber vom Standpunkt unſerer Aufgabe aus glaube ich hier nochmals wiederholen zu müſſen daß mein Antrag als eine nothwendige und weſentliche Bedingung zu be- trachten iſt, die allein uns in die Lage ſetzt unſere Aufgabe ſo erſchöpfend und durchgreifend zu löſen als es zum Wohl und Heil des Vaterlandes erforderlich iſt.“ Der außerordentliche Reichsrath Graf Anton Szécſen ſchloß ſich dem Antrag des Grafen Clam Martinitz an. Reichsrath Frhr. v. Geringer erklärte der entge- gengeſetzten Auſchauungsweiſe zu ſeyn. Er ſtimme wohl mit dem Grafen Clam- Martinitz in dem Hauptgrundſatz überein: daß das Comité bei ſeiner Arbeit von einem einheitlichen Standpunkt ausgehen müſſe, und daß es dieſelbe in ſeiner letzten Aufgabe ſo aufzufaſſen habe wie es von dem Graſen Clam päciſirt wurde. Aber er glaube daß ohne Noth von einer Beſtimmung der Geſchäſtsordnung, die doch gewiß nur nach vorausgegangener reiflicher Ueberlegung und Berathung zu Stande gebracht worden ſey, und wobei alle verſchiedeuen Eoeutualitäten bereits uns Auge gefaßt wurden, nicht abgegangen werdeu ſolle. Das beabſichtigte Ziel ſcheine ihm auch erreicht zu werden wenn für die einzelnen Vorlagen, welche durch Umfang und Specialitäten verſchiedene Mitglieder und Kenntniſſe erfordern, einzelne Comi- tés niedergeſetzt werden, auf daß ſodann aus den Geſammtarbeiten dieſes Comités jene zuſammengeſetzte Arbeit entſtehen könne die hier nöthig ſey. Ihm ſcheine daß bei Feſthaltung der Zahl 7 die für die einzelnen Comités zu wählenden Mitglieder, die gewählten Obmänner und Berichterſtatter der einzelnen Comités leicht zuſammentreten, und über die Richtung unter der ſie ihre Aufgabe auffaſſen ſich verſtändigen können. Frhr. v. Geringer würde daher in dieſem Punkt bei der Geſchäftsordnung bleiben. Der Reichsrath Fürſt zu Salm erklärte den Autrag des Graſen Clam-Martinitz in ſeinem ganzen Umfang unterſtützen zu müſſen. Von dem Hrn. Vorreduer ſey auege- ſprochen worden daß es nicht nöthig erſcheine eine Abänderung der Geſchäftsordnung ein- treten zu laſſen. Dieß werde auch keineswegs beabſichtigt. Graf Clam-Martinitz habe es ausdrücklich ansgeſprochen daß an der Geſchäftsordnung nicht gerüttelt werden ſolle. Aber es handle ſich hier um einen ganz andern Fall, in welchem eine Ausnahme von der mehr ſormellen und für alle übrigen Fälle vollkommen genügenden Regel be- antragt werden ſolle. Es handle ſich nämlich um eine ſo wichtige Borlage, die ihrer Ratur nach ſich in ſo verſchiedene Specialitäten theile, daß nicht einzuſehen ſey wie ſie ohne Beſtellung eines großen Comité’s, das ſich wieder für die Specialuäten in merito abtheilt, zu einem befriedigenden Ende geführt werden könnte. Denn es ſey nicht zu denken daß es erſprießlich wäre wenn bei einem Theil des Budgets von andern Principien als bei einem andern Theil desſelben ausgegangen werde. Es ſey zweierlei, eine Prüfung der Ziffern und eine Prüfung der Grundſätze vorzu- nebmen auf welchen der Staatshanshalt berubt. Dieſe letztere Aufgabe könne nur gelöst werden wenn ein großes Comité zur Berathung zuſammentrete, ein Comité in welchem die verſchiedenen Meinungen und Schattirungen der Verſammlung reprä- ſentirt ſind. Denn bei einer kleinen Anzahl Mitglieder könnten auch nur einige wenige Meinungen vertreten ſeyn. Man glaube vielleicht etwas an Zeit und Mühe zu erſparen wenn das Comité ein kleines ſey, aber man werde im Gegentheil Zeit und Mühe verſchwenden wenn die Meinungen in pleno zu ſehr auseinander gehen, wenn das Comité ſie nicht berückſichtigt, vorbereitet und geſichtet hat. Der außer- ordentliche Reichsrath Graf v. Hartig ſprach nun ſeine Anſicht mit den folgenden Worten aus: „Es iſt wahr daß der Berathung des Budgets ein einheitlicher Ge- danke vorſchweben muß, aber ich muß vorausſetzen daß das Geſammtminiſterium, welches dieſe Vorlage eingebracht hat, dieſen Gedanken ſchon aufgefaßt habe. Ich betrachte die Sache in ihren einzelnen Rubriken als Fachgegenſtände. Nun glaube ich, wird niemand behaupten wollen daß, wenn 21 Fachmänuer über einen Gegen- ſtand ſprechen ſollen, dabei eine Einheit herauskommen werde. Ich ſtimme daher dem Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Geringer bei, und glaube daß die Beſtellung mehrerer Comités für die ſpeciellen Abtheilungen das wünſchenswerthefte wäre. Noch muß ich bemerken, eine der Hauptabtheilungen iſt das Militärbudget. Wo ſind nun 21 Männer in der Verſammlung welche dieſes Budget aus dem gehörigen Stand- punkt beleuchten können? Ich glaube nicht, und muß vor allem meine vollkommene Unſähigkeit ausſprechen über das Militärbudget etwas entſcheidendes und maßgebendes ſprechen zu können. Uebrigens wenn man ſagt es ſolle ein einheitlicher Gedanke feſt- gehalten werden, ſo glaube ich daß dazu der Reichsrath in pleno ohnehin ſchon beſtimmt ſey, und ich komme auf die Vorausſetzung zurück daß ſchon bei der Ber- faſſung des Budgets ſelbſt der einheitliche Gedanke vorgewaltet hat. Wenn nun das Comité die ſpeciellen Gegenſtände beſpricht, und, wie der Reichsrath Frhr. v. Ge- ringer ſagt, dann die Vorſtände zuſammentreten, die Berathungen combiniren, und ſehen wo bei den einzelnen Berathungen eine Abweichung von der einheitlichen Idee ſtattgefunden hat, und ſich darüber verſtändigen, dann wird auf dieſem Weg ein viel angemeſſeneres Reſultat erzielt werden können als bei einer Comitéberathung an welcher ſo viele Mitglieder Antheil nehmen. Ein Comité welches aus 21 Mitgliedern beſtehen ſoll, wäre eine Unterabtheilung des Reichsraths, und würde ein ſo großes Gewicht haben, daß es für alle andern ſchwer werden dürfte dieſem Gewicht entgegen- zutreten, damit wäre der Reichsrath von vornherein in zwei Theile zerfallen. Ich ſtimme daher dem Antrag des Frhrn. v. Geringer bei.“ (Schluß folgt.) Wien, 6 Jun. Geſtern Abend erfolgte die Verkündigung des Ur- theils im Proceß Schmitt. Johann Schmitt iſt des Verbrechens des voll- brachten meuchleriſchen Raubmords, dann des Verbrechens der Veruntreuung ſchuldig, und iſt deßhalb im lebenslangen ſchweren Kerker anzuhalten; er hat die Koſten des Strafverfahrens zu tragen; er hat ferner dem Joſeph Hurtz den Betrag von 7227 fl. 59 kr., darunter 3200 fl. zur ungetheilten Hand mit Magdalena Bichl, und den ſonſt noch im Cioilrechtsweg erweislichen Schaden zu erſetzen. Von dem dem Johann Schmitt angeſchuldigten Verbrechen der Veruntreuung und der Uebertretung der Ehrenbeleidigung wird er losgeſpro- chen und ſchuldlos erklärt. Magdalena Bichl iſt des Verbrechens der Theil- nahme am Raub ſchuldig, und deßhalb zu 4 Jahren ſchweren Kerkers anzu- halten; ſie hat die Koſten des Strafverfahrens zu tragen, und dem Joſeph Hurtz zur ungetheilten Hand mit Johann Schmitt den Betrag von 3200 fl. und den im Civilrechtsweg zu erweiſenden Schaden zu erſetzen. Bezüglich der Anklage wegen des Verbrechens der Theilnahme am meuchleriſchen Raubmord wird ſie wegen Unzulänglichkeit der Beweiſe freigeſprochen, und von der An- klage des Verbrechens der Vorſchubleiſtung wird ſie losgeſprochen und ſchuld- los erklärt. Roſa Bichl wird von der angeſchuldeten Theilnahme am meuch- leriſchen Raubmord, der Theilnahme am Raub und der Vorſchubleiſtung los- geſprochen und ſchuldlos erklärt. Die Koſtea des Strafverfahrens bezüglich der Perſon der Roſa Bichl ſind vom Staat zu tragen. In militäriſchen Kreiſen geht das Gerücht daß mehrere hochgeſtellte Of- ficiere mit dem Plan umgehen ſich die Bewilligung zu erbitten in der Armee eine Subſcription eröffnen zu dürfen um dem Marſchall Radetzty ein Denk- mal zu ſetzen. Dieſe Subſcription ſoll ſich lediglich auf die öſterreichiſche Armee beſchränken, und ſelbſt die kleinſten Beträge ſollen angenommen werden, um der Nachwelt ein bleibendes Zeichen der allgemeinen Verebrung welche in der Armee für den unvergeßlichen Helden verrſcht, und den Manen des Vaters Radetzky dieſen Beweis der Liebe ſeiner Kinder zu geben. △ Wien, 6 Jun. Die neulich in den Werkſtätten der ſüdlichen Staatseiſenbahngeſellſchaft vorgefallenen Arbeiterexceſſe ſind nicht ohne Ein- wirkung auf die Arbeiterbevölkerung geblieben, und es herrſcht ſeitdem in dieſen Regionen eine gewiſſe gereizte Stimmung, die wohl keine weitern Folgen haben wird, aber immerhin geeignet iſt die Behörden zu einigen Vorſichts- maßregeln für den nächſten Auszahlungstag zu beſtimmen. Die Sache liegt übrigens tiefer als man glaubt. Die Regierung hat bekanntlich durch die Ueberlaſſung der wichtigſten Bahnen an auswärtige Capitaliſten den be- treffenden neuen Adminiſtrationen in der Aufaahme von Ausländern kein Hinderniß in den Weg gelegt, und dieſelben haben auch thatſächlich viele Fremde in den verſchiedenen Kunſtzweigen placirt. Ob nun die heimiſchen Kräfte bei Beſetzung von Dienſtpoſten, bei welchen doch jedenfalls ein ge- wiſſes Vertrautſeyn mit der deutſchen Sprache vorausgeſetzt werden muß, wirklich nicht befähigt gefunden, oder ob es Geſchäftsmaxime iſt nur viele Ausländer bei den Bahnen anzuſtellen, genug es ſind vielfache Klagen dar- über laut geworden daß die Oeſterreicher auf Koſten der Franzoſen zurück-

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-02-11T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 161, 9. Juni 1860, S. 2685. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine161_1860/5>, abgerufen am 21.11.2024.