Allgemeine Zeitung, Nr. 14, 14. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver- Frankreich. Paris, 7 Jan. Konsol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60; Durch eine vom Minister des Innern Hrn. v. Montbel kon- Eine andre Ordonnanz von demselben Tage ernennt den Mar- Der Moniteur vom 7 Jan. enthält folgende Bekanntma- "Das Publikum wird benachrich- Hr. Pichon, Staatsrath, und Hr. Mollien, provisorischer Ge- Dem Courrier francais zufolge sind schon hundert Mit- Der Prozeß des Hrn. Barthelemy, Verfassers des Fils de Der Messager des Chambres sagt: "Mehrere edle Pairs, Der National schreibt: "Man sagte seit einigen Tagen, ***Paris, 6 Jan. Aus dem südlichen Frankreich gehen [Spaltenumbruch]
rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver- Frankreich. Paris, 7 Jan. Konſol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60; Durch eine vom Miniſter des Innern Hrn. v. Montbel kon- Eine andre Ordonnanz von demſelben Tage ernennt den Mar- Der Moniteur vom 7 Jan. enthält folgende Bekanntma- „Das Publikum wird benachrich- Hr. Pichon, Staatsrath, und Hr. Mollien, proviſoriſcher Ge- Dem Courrier français zufolge ſind ſchon hundert Mit- Der Prozeß des Hrn. Barthelemy, Verfaſſers des Fils de Der Meſſager des Chambres ſagt: „Mehrere edle Pairs, Der National ſchreibt: „Man ſagte ſeit einigen Tagen, ***Paris, 6 Jan. Aus dem ſüdlichen Frankreich gehen <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <div type="jComment" n="3"> <p><pb facs="#f0003" n="55"/><cb/> rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver-<lb/> wirrungen das Thor öfnete, die aus den Erpreſſungen und Ver-<lb/> ſuchen der Pforte zur Steigerung ihrer Rechte gegen ihre Tribu-<lb/> taire hervorgegangen wären? Wie weiß er, daß die völlige Unab-<lb/> hängigkeit des, Griechenland überlaſſenen Gebiets das Reſultat<lb/> der lezten Konferenzen ſeyn muß, und einen beſondern Artikel bei<lb/> der nahen Ausgleichung dieſer Sache bilden ſoll? Sollte dis nun<lb/> aber auch wirklich der Fall ſeyn, würde nicht der Verluſt eines<lb/> beſtrittenen Theils von einem Gränzgebiete, das Einwohner in ei-<lb/> ner gefährlichen Lage oder von zweifelhafter Treue enthält, durch<lb/> die Befeſtigung und Einigkeit des übrigen Landes in einem Zu-<lb/> ſtande vollkommener Unabhängigkeit, mehr als ausgeglichen werden?<lb/> Ohne irgend eine authentiſche Nachweiſung über die Wahl des<lb/> Prinzen Leopold für den griechiſchen Thron zu haben, hielten wir<lb/> es für nothwendig, unſere Anſicht über Punkte darzulegen, die ſich<lb/> ſeiner künftigen Erhebung entgegenſtellen, oder ſeinem Charakter<lb/> als unabhängiger Souverain ſchaden könnten. Wir haben einige<lb/> Irrthümer ausgehoben, und die nicht herausgeforderten Anfälle<lb/> des franzöſiſchen Journaliſten zurükgewieſen. Wir waren um ſo<lb/> mehr verpflichtet, dis zu thun, da wir Grund haben zu glauben,<lb/> daß etwas Wahres an dieſen Angaben iſt, ſo weit wir darüber<lb/> aus dem Tone der franzöſiſchen Journale im Allgemeinen, und<lb/> beſonders aus einem Artikel des miniſteriellen Organs, der Gazette<lb/> de France, urtheilen können, dem, ſo viel wir wiſſen, von Nie-<lb/> mand widerſprochen ward.“</p> </div> </div><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Frankreich</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline><hi rendition="#g">Paris,</hi> 7 Jan.</dateline> <p>Konſol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60;<lb/> Falconnet 92, 25.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <p>Durch eine vom Miniſter des Innern Hrn. v. Montbel kon-<lb/> traſignirte königliche Ordonnanz vom 6 Januar <hi rendition="#g">werden die<lb/> Kammern auf den 2 März d. J. einberufen</hi>.</p><lb/> <p>Eine andre Ordonnanz von demſelben Tage ernennt den Mar-<lb/> quis v. 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Zur Verhütung<lb/> jeder Erörterung in dieſer Beziehung erklärt der Miniſter: 1) Daß,<lb/> da er durch das Geſez keine Befugniß erhalten hat, die negoziir-<lb/> ten Renten gegen die Heimbezahlung in einem beſtimmten Zeit-<lb/> punkte zu garantiren, es auch nicht in ſeiner Gewalt ſtehen wird,<lb/> auf die ihm in dieſer Beziehung etwa vorgelegten Fragen zu ant-<lb/> worten. Gleichwol glaubt er mit Grund die Meynung ausdrü-<lb/> ken zu dürfen, daß die Heimbezahlung der vierprozentigen Ren-<lb/> ten nicht vor der Heimbezahlung der fünfprozentigen Rente, noch<lb/> vor der Heimbezahlung der 4½prozentigen Rente ſtatt finden<lb/> dürfte, welche leztere, dem Inhalte des Geſezes vom 1 Mai 1825<lb/> gemäß, erſt nach dem 22 März 1835 angeboten werden kan; 2)<lb/> daß der zum Rükkaufe der vierprozentigen Rente angewieſene jähr-<lb/><cb/> liche Tilgungsfonds, der auf 800,000 Fr. durch den 1. §. des<lb/> 3. Art. des Geſezes vom 19 Jun. 1828 beſtimmt iſt, in die Til-<lb/> gungskaſſe in gleichen Portionen nach der Zahl der Börſentage,<lb/> die vom nächſten achten Februar bis zum 31 Dec. 1830 verlaufen,<lb/> abgeliefert werden ſoll; 3) daß bis zu einer etwanigen weitern<lb/> Verfügung durch ein Zwiſchengeſez über die Vertheilung des all-<lb/> gemeinen Tilgungsfonds die Portion, welche das Reſultat der Ne-<lb/> goziation von der durch das oben angeführte Geſez geſchaffenen<lb/> Rente von 4,800,000 Fr. verfügbar machen wird, nach derſelben<lb/> Art, in denſelben Verhältniſſen und mit derſelben Beſtimmung<lb/> an die Tilgungskaſſe abgeliefert werden ſoll; 4) daß den Verfü-<lb/> gungen des 3. Art. des Geſezes vom 1 Mai 1823 gemäß <hi rendition="#g">die<lb/> zur Tilgung angewieſenen Summen zum Rükkaufe<lb/> von Fonds, deren Kurs über dem Pari, d. h. über<lb/> 100 Fr. ſtände, nicht verwendet werden dürfen</hi>. Paris,<lb/> 6 Jan. 1830. (Unterz.) 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Seit langer Zeit beſteht<lb/> ein Familienentwurf in Bezug auf dieſe junge Prinzeſſin, die man<lb/> mit dem Herzog von Calabrien, dem Thronerben beider Sizilien<lb/> vermählen möchte. Man verſichert, bei der lezten Zuſammenkunft<lb/> in der Dauphiné zwiſchen dem Herzog von Orleans und dem Kö-<lb/> nige von Neapel ſey die Sache ſchon weit vorgerükt. Die Heirath<lb/> ſolle im nächſten Frühjahre zu Paris geſchloſſen werden, wohin der<lb/> König von Neapel unter dem Namen eines Grafen von Syrakus<lb/> kommen würde.“</p> </div> </div> </div><lb/> <div type="jFinancialNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <dateline>***<hi rendition="#g">Paris,</hi> 6 Jan.</dateline> <p>Aus dem ſüdlichen Frankreich gehen<lb/> traurige Nachrichten über die Witterung ein. Die Rhone iſt zu-<lb/> gefroren; die Garonne geht mit Eiſe; Marſeille, wohin ſich die<lb/> Kranken der nördlichen Länder flüchten, liegt unter Schnee be-<lb/> graben; die Oelbäume längs der mittelländiſchen Küſte ſtehen<lb/> neuerdings in Gefahr einer völligen Vernichtung. — Die Monats-<lb/> liquidation vom December hatte die Börſe von Paris abermals<lb/> in eine Kriſe verſezt, wie wir ſchon früher einigemale ſahen. Dieſe<lb/> häufigen Kriſen möchten wohl am Ende eine ſolche Kataſtrophe<lb/> herbeiführen, daß ihr auch nicht einmal die Regierung oder die<lb/> Bank mehr abhelfen könnte; ſo ſehr iſt die Börſe zum Spielhauſe<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [55/0003]
rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver-
wirrungen das Thor öfnete, die aus den Erpreſſungen und Ver-
ſuchen der Pforte zur Steigerung ihrer Rechte gegen ihre Tribu-
taire hervorgegangen wären? Wie weiß er, daß die völlige Unab-
hängigkeit des, Griechenland überlaſſenen Gebiets das Reſultat
der lezten Konferenzen ſeyn muß, und einen beſondern Artikel bei
der nahen Ausgleichung dieſer Sache bilden ſoll? Sollte dis nun
aber auch wirklich der Fall ſeyn, würde nicht der Verluſt eines
beſtrittenen Theils von einem Gränzgebiete, das Einwohner in ei-
ner gefährlichen Lage oder von zweifelhafter Treue enthält, durch
die Befeſtigung und Einigkeit des übrigen Landes in einem Zu-
ſtande vollkommener Unabhängigkeit, mehr als ausgeglichen werden?
Ohne irgend eine authentiſche Nachweiſung über die Wahl des
Prinzen Leopold für den griechiſchen Thron zu haben, hielten wir
es für nothwendig, unſere Anſicht über Punkte darzulegen, die ſich
ſeiner künftigen Erhebung entgegenſtellen, oder ſeinem Charakter
als unabhängiger Souverain ſchaden könnten. Wir haben einige
Irrthümer ausgehoben, und die nicht herausgeforderten Anfälle
des franzöſiſchen Journaliſten zurükgewieſen. Wir waren um ſo
mehr verpflichtet, dis zu thun, da wir Grund haben zu glauben,
daß etwas Wahres an dieſen Angaben iſt, ſo weit wir darüber
aus dem Tone der franzöſiſchen Journale im Allgemeinen, und
beſonders aus einem Artikel des miniſteriellen Organs, der Gazette
de France, urtheilen können, dem, ſo viel wir wiſſen, von Nie-
mand widerſprochen ward.“
Frankreich.
Paris, 7 Jan.Konſol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60;
Falconnet 92, 25.
Durch eine vom Miniſter des Innern Hrn. v. Montbel kon-
traſignirte königliche Ordonnanz vom 6 Januar werden die
Kammern auf den 2 März d. J. einberufen.
Eine andre Ordonnanz von demſelben Tage ernennt den Mar-
quis v. Neuville zum Präſidenten des 4ten Bezirkswahlkollegiums
des Calvados, und den Hrn. Berryer Sohn zum Präſidenten des
Departementalwahlkollegiums der obern Loire.
Der Moniteur vom 7 Jan. enthält folgende Bekanntma-
chung des Finanzminiſteriums: „Das Publikum wird benachrich-
tigt, daß die Adjudikation der Anleihe von 80 Millionen gegen
4prozentige Renten, die durch einen, in den Moniteur vom 7 Dec.
gerükten Beſchluß, auf Dienſtag den 12 Jan. 1830 feſtgeſezt ward,
an beſagtem Tage pünktlich um die Mittagſtunde im Hotel des
Miniſteriums, in dem großen Audienzſaale, ſtatt finden wird. Die
Anträge werden von dem Miniſter nur in öffentlicher Sizung an-
genommen werden. Man glaubt daran erinnern zu müſſen, daß
ſie keine eventuelle Bedingung enthalten dürfen. Zur Verhütung
jeder Erörterung in dieſer Beziehung erklärt der Miniſter: 1) Daß,
da er durch das Geſez keine Befugniß erhalten hat, die negoziir-
ten Renten gegen die Heimbezahlung in einem beſtimmten Zeit-
punkte zu garantiren, es auch nicht in ſeiner Gewalt ſtehen wird,
auf die ihm in dieſer Beziehung etwa vorgelegten Fragen zu ant-
worten. Gleichwol glaubt er mit Grund die Meynung ausdrü-
ken zu dürfen, daß die Heimbezahlung der vierprozentigen Ren-
ten nicht vor der Heimbezahlung der fünfprozentigen Rente, noch
vor der Heimbezahlung der 4½prozentigen Rente ſtatt finden
dürfte, welche leztere, dem Inhalte des Geſezes vom 1 Mai 1825
gemäß, erſt nach dem 22 März 1835 angeboten werden kan; 2)
daß der zum Rükkaufe der vierprozentigen Rente angewieſene jähr-
liche Tilgungsfonds, der auf 800,000 Fr. durch den 1. §. des
3. Art. des Geſezes vom 19 Jun. 1828 beſtimmt iſt, in die Til-
gungskaſſe in gleichen Portionen nach der Zahl der Börſentage,
die vom nächſten achten Februar bis zum 31 Dec. 1830 verlaufen,
abgeliefert werden ſoll; 3) daß bis zu einer etwanigen weitern
Verfügung durch ein Zwiſchengeſez über die Vertheilung des all-
gemeinen Tilgungsfonds die Portion, welche das Reſultat der Ne-
goziation von der durch das oben angeführte Geſez geſchaffenen
Rente von 4,800,000 Fr. verfügbar machen wird, nach derſelben
Art, in denſelben Verhältniſſen und mit derſelben Beſtimmung
an die Tilgungskaſſe abgeliefert werden ſoll; 4) daß den Verfü-
gungen des 3. Art. des Geſezes vom 1 Mai 1823 gemäß die
zur Tilgung angewieſenen Summen zum Rükkaufe
von Fonds, deren Kurs über dem Pari, d. h. über
100 Fr. ſtände, nicht verwendet werden dürfen. Paris,
6 Jan. 1830. (Unterz.) Der Finanzminiſter: v. Chabrol.“
Hr. Pichon, Staatsrath, und Hr. Mollien, proviſoriſcher Ge-
neralkonſul zu Port au Prince, ſind zu Kommiſſarien zur Been-
digung der Unterhandlungen mit der Haytiſchen Regierung er-
nannt. Sie ſollen unverzüglich nach dieſer Beſtimmung abreiſen.
Dem Courrier français zufolge ſind ſchon hundert Mit-
glieder der Deputirtenkammer in Paris anweſend.
Der Prozeß des Hrn. Barthelemy, Verfaſſers des Fils de
l’homme, kam am 7 Jan. bei der Appellationskammer der Zucht-
polizei vor. Das erſte Urtheil wurde, ſoweit es Hrn. Barthelemy
betrift, beſtätigt, die Buchhändler aber wurden freigeſprochen.
Der Meſſager des Chambres ſagt: „Mehrere edle Pairs,
die durch ihre Anhänglichkeit an die konſtitutionellen Grundſäze
bekannt ſind, haben Sr. Majeſtät eine Denkſchrift überreicht, de-
ren Leſung vielen Eindruk auf das Gemüth des Königs ſowol als
das des Thronerben gemacht haben ſoll.“
Der National ſchreibt: „Man ſagte ſeit einigen Tagen,
der Prinz Leopold von Sachſen-Koburg werde ſich mit der älte-
ſten Tochter des Herzogs von Orleans vermählen. Man hofte bei
Verbreitung des Gerüchts von dieſer Verbindung mit dem Hauſe
Frankreich den engliſchen Charakter dieſes Prinzen zu ſchwächen,
und deſſen Erhebung auf den griechiſchen Thron zu erleichtern.
Dieſes Gerücht iſt aber ungegründet. Seit langer Zeit beſteht
ein Familienentwurf in Bezug auf dieſe junge Prinzeſſin, die man
mit dem Herzog von Calabrien, dem Thronerben beider Sizilien
vermählen möchte. Man verſichert, bei der lezten Zuſammenkunft
in der Dauphiné zwiſchen dem Herzog von Orleans und dem Kö-
nige von Neapel ſey die Sache ſchon weit vorgerükt. Die Heirath
ſolle im nächſten Frühjahre zu Paris geſchloſſen werden, wohin der
König von Neapel unter dem Namen eines Grafen von Syrakus
kommen würde.“
***Paris, 6 Jan.Aus dem ſüdlichen Frankreich gehen
traurige Nachrichten über die Witterung ein. Die Rhone iſt zu-
gefroren; die Garonne geht mit Eiſe; Marſeille, wohin ſich die
Kranken der nördlichen Länder flüchten, liegt unter Schnee be-
graben; die Oelbäume längs der mittelländiſchen Küſte ſtehen
neuerdings in Gefahr einer völligen Vernichtung. — Die Monats-
liquidation vom December hatte die Börſe von Paris abermals
in eine Kriſe verſezt, wie wir ſchon früher einigemale ſahen. Dieſe
häufigen Kriſen möchten wohl am Ende eine ſolche Kataſtrophe
herbeiführen, daß ihr auch nicht einmal die Regierung oder die
Bank mehr abhelfen könnte; ſo ſehr iſt die Börſe zum Spielhauſe
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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