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Allgemeine Zeitung, Nr. 13, 13. Januar 1872.

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Literarisch-Kartographisches.

N. Zwei Erscheinungen auf diesem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren
Blättern zu besprechen, um die Aufmerksamkeit der gebildeten Kreise darauf zu
lenken. Das erste Werk ist die schon lang' angekündigte, aber erst jüngst erschienene
Karte des australischen Festlandes von Dr. A. Petermann (J. Perthes, Gotha).
Es ist dieß entschieden die vollkommenste Karte welche über jenen Erdtheil existirt,
denn auch in England, das daran das größte Interesse haben sollte, ist seit der
Arbeit von Arrowshmith nichts erschienen was sich mit dem vorliegenden
an Genauigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung messen könnte. Australien,
das in vielfacher Beziehung so ganz eigenthümliche Land, bietet auch in der karto-
graphischen Darstellung manche Schwierigkeiten, da sich die Gebirge von einiger
Bedeutung alle so nahe an die Ostküste drängen, daß dadurch, will man den plasti-
schen Charakter getreu wiedergeben, die Deutlichkeit beeinträchtigt werden muß,
wenn anders der gewählte Maßstab nicht ein sehr großer ist. Dann aber ist mehr
nach dem Innern zu der Mangel an bedeutenderen Erhebungen der Darstellung
wieder nicht günstig, indem eine geübte Hand verlangt wird um die so eigenthümliche
Formlosigkeit, Unbestimmtheit des Terrains und vor allem die Wasserläufe in das
rechte Licht treten zu lassen. Dr. Petermann hat bei einem Maßstab von 1 : 3 500000
alles geleistet was eine gerechte Kritik fordern konnte, indem das Detail im Littorale
allenthalben bestimmt hervortritt, da wo es überhaupt schon gegeben werden kann.
In dieser Beziehung macht sich die kleine Colonie Victoria höchst bemerkbar, denn so
jung dieselbe auch ist (1851), so hat sie doch durch Vermessungsarbeiten aller Art
so gutes und umfassendes gethan, daß dem Kartographen ein überreiches Material,
ungleich umfangreicher als bei den anderen Colonien, zur Verfügung steht. Wer
eine Karte vom Jahr 1860 mit dieser Karte zu vergleichen Gelegenheit haben sollte,
der wird erstaunen über die Ausdehnung der Erforschung und Besiedelung Austra-
liens während des letzten Decenniums. Beinahe der ganze Osten, vom 141. Länge-
grad an, ist mit Routen durchzogen, zeigt Wasserläufe und Gebirgszüge; aber
nur wer den Charakter des auf solchen Reisen gewonnenen Materials kennt, kann
sich einen richtigen Begriff von dem Fleiß und dem Verdienst des Kartographen
machen, der es erfolgreich unternahm daraus eine Karte zusammenzustellen. Wenn
wir hier absehen von den ausgedehnten Hinzufügungen zur Terrainkunde Austra-
liens, so zeigt uns der Vergleich mit älteren Karten zwei wesentliche Aenderungen
der Physiognomie, die wir hier näher berühren müssen. Es ist dieß einmal die Ge-
staltung des Seebeckens, das nicht mehr in Hufeisenform (nach Eyre's Vorstellun-
gen) sich im Norden des Spencer-Golfs ausbreitet, sondern nun ein System von
Seen zeigt, welche als Aufnahms- und leider auch Abdampfungsbehälter der sub-
tropischen Flußsysteme dienen; dann aber finden wir hier auch zum erstenmal auf
einer australischen Generalkarte die vollkommene Tracirung des früher so viel-
namigen Barkoo-Flusses ausgeführt -- von dem äußersten Osten des Inland-
Beckens bis zu den Seen. Und welche Schwierigkeiten in der Mappirung bietet
hier wieder die Nomenklatur, da jeder australische Reisende seiner Loyalität und
seiner Verehrung für dieselben verdienstvollen und unverdienstvollen Männer
genügen will, und die Albert, Victoria, Mitchell, Smith u. s. w. sich für ein klares
Verständniß allzu häufig wiederholen.

Vom 140. Längegrade westwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge-
bietes um die Seen, ist noch eine ungeheure Fläche unbekannten Landes, durch
welches sich nur der einsame Pfad des kühnen Stuart vom Spencer bis zum Van-
Diemens-Golfe windet. Längs dieser Route wird nun schon an der Herstellung
einer telegraphischen Verbindung gearbeitet, und im nächsten Jahre hofft man in
wenigen Minuten von Melbourne durch das Centrum des Continents und über
Java mit Europa correspondiren zu können, während uns die neuesten Blätter
aus den Colonien die Gründung einer Gesellschaft mittheilen, deren Zweck die Her-
stellung telegraphischer Verbindung mittelst eines Kabels von Adelaide um Cap
Leeuwin längs der Westküste nach Java ist. Bei solcher Thatkraft wird auch bald
der große Flächenraum unbekannten Landes, der heute noch ein Drittheil des Fest-
landes beträgt, von Reisenden und Ansiedlern durchzogen sein, so daß Dr. Peter-
mann, wenn er uns nach weiteren 10 Jahren wieder eine Karte entwerfen wird,
die Genugthuung haben kann in vortrefflichen Arbeiten das Feld des ganzen Fest-
landes in seinen Grundzügen geschaffen zu haben.

Den Karten ist ein geographisch-statistisches Compendium von C. E. Meinecke
beigegeben, das eine kurz gedrängte Geschichte der Entdeckungen, die Ausbreitung
der Colonisation und ein Bild der Erweiterung der Hülfs- und Erwerbsquellen dieses
jüngsten Culturlandes gibt. Von besonderem Interesse sind die Zusammenstellun-
gen über den Goldertrag, welche bis Ende 1865 reichen. Daraus ergibt sich für die
Bergwerke von Victoria und Neusüdwallis ein nahezu constanter jährlicher Ve-
trag von 9 Millionen Pfund Sterling, wovon zwei Drittel auf die erstgenannte
Colonie fallen. Eine jüngst mitgetheilte Fortführung des Goldertrags bis zum
Ende des gegenwärtigen Jahres dürfte als Gesammtbetrag des während 20 Jahren
gewonnenen Goldes in Australien die Summe von 200 Millionen Pf. St. oder
5 Milliarden Franken erweisen.

Die zweite Erscheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, ist die Schiffs-
und Flaggenkarte von C. F. Steinhaus, Marinearchitekt in Hamburg (L. Friede-
richen und Comp.), die wir um so freudiger begrüßen, als sie seit Wiederherstellung
des Deutschen Reichs die erste Erscheinung dieser Art und vortrefflich ausgeführt
ist. Steinhaus, der ja unser erster Schiffsconstructeur ist, hat es in diesem Fall
unternommen dem deutschen Publicum, dessen Sinn für maritime Bestrebungen
noch immer nicht rege genug ist und geweckt werden muß, eine gediegene Arbeit zu
geben. Zum erstenmal sehen wir auf dem stattlichen Tableau unsere Panzerfre-
gatte "König Wilhelm" von 100 Flaggen aller Nationen und den internationalen
Signalflaggen umgeben: die deutsche Kaiserstandarte eröffnet in diesem Kranze den
Reigen. Ueberdieß sind noch 24 Schiffe verschiedener Gattung und unter verschie-
denen Verhältnissen dargestellt, welche Darstellung mit der kurzen und präcisen
Beschreibung in deutscher und englischer Sprache allen jenen die sich für Seewesen
interessiren ein erwünschtes Mittel der Belehrung gewähren wird.



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Neueste Posten.

Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenschwangau
aufgelöst und kommt S. Maj. der König zu dauerndem Winteraufenthalte hieher.
-- Der Hoftheater- und Hofmusikintendant Frhr. v. Perfall wurde durch allerhöchstes
Handbillet vom 10 ds. zum Rang einer ersten Hofcharge erhoben und demselben
gleichzeitig der Titel eines "Generalintendanten" verliehen. -- Se. Maj., den Lei-
stungen der freiwilligen Krankenpflege während des jüngsten Krieges ein unge-
schwächtes Interesse bewahrend, hat an den Fürsten v. Pleß in Berlin nachfol-
gendes eigenhändige Schreiben gerichtet:

"Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingesendeten Be-
richt über die Thätigkeit der deutschen freiwilligen Krankenpflege die näheren Umstände
zu entnehmen unter welchen dieselbe während des jüngsten Kriegs ihrer großartigen
Aufgabe gerecht geworden ist. Der Ruhm und die Verdienste welche Sie sich an der
Spitze dieses Unternehmens errungen, bleiben stets mit der Geschichte des Wiedererstehens
deutscher Größe innig verflochten; auch Bayerns König und Volk werden stets den Na-
men desjenigen ehrend hochhalten welcher so vielen tapferen Söhnen des Landes Ret-
tung, Trost und Stärkung verschaffte.

Empfangen Sie, Mein Herr Fürst, Meinen
freundlichsten Dank für Ihre Zusendung, sowie die Versicherung der besonderen Werth-
schätzung, mit welcher Ich bin --
Ihr wohlge-
wogener (gez.) Ludwig."

Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des
seitherigen Inhabers des 2. Chevaulegers-Regiments Taxis, des Kronoberstpost-
meisters etc. Fürsten Max. von Thurn und Taxis, dessen Enkel, Max. Maria Fürsten
v. Thurn und Taxis, nunmehriges Haupt des fürstlichen Gesammthauses, als In-
haber des genannten Regiments bestätigt. -- Die Nichtigkeitsbeschwerde welche
der Hr. Bischof von Regensburg gegen das ihn verurtheilende Erkenntniß des Be-
zirksgerichts in Straubing erhoben hatte, gelangte in der heutigen Sitzung des obersten
Gerichtshofes zur Verhandlung. Der Vertheidiger des Hrn. Bischofs, der Advocat
Steyerer von Deggendorf, beantragt das bezirksgerichtliche Urtheil zu vernichten
und den Hrn. Bischof v. Senestrey freizusprechen, während die kgl. Staatsbehörde
den Antrag stellte: die Nichtigkeitsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen. Das
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes wird kommende Woche publicirt werden. --
Unser Magistrat genehmigte in heutiger Sitzung den Plan zu einer in der Feldherrn-
halle aufzustellenden Gedenktafel der im letzten Kriege gefallenen Kriegeraus unserer
Stadt. Die Kosten der aus Marmor und Erz zu fertigenden Gedenktafel sind auf
13,000 fl. veranschlagt. Nachdem die k. Hofbau-Intendanz einen hierauf bezüg-
lichen Antrag früher ablehnte, wird sich der Magistrat jetzt an S. M. den König
wenden, um die Bewilligung zur Aufstellung der Gedenktafel zu erhalten. Auch
soll auf unserem nördlichen Friedhof ein Denkmal für die dort beerdigten Krieger
auf Kosten der Gemeinde und Residenzstadt errichtet werden.


Bei Beginn der heutigen Sitzung der Kammer
der Abgeordneten
verlas der Abgeordnete Rußwurm seine Interpellation über
das Vorgehen der oberpfälzischen Kreisregierung und des Stadtmagistrats Amberg bei
Beerdigung des Melbermeisters Zunner in Amberg. Die Schlußsätze derselben sind
schon bekannt; zur Begründung derselben bemerkt der Interpellant, nach Erzählung des
Sachverhalts, im wesentlichen: die Entscheidung wer katholisch oder nicht katholisch sei,
stehe bloß den katholischen Bischöfen zu, die Kreisregierung der Oberpfalz habe also diese
Entscheidung wider Gebühr sich angemaßt, und indem dieselbe einen Aufschub ihrer An-
ordnungen als unzulässig erklärte, habe sie selbst den Versuch, bei der höheren Stelle
Schutz der dadurch verletzten Rechte der katholischen Kirche zu suchen, unmöglich gemacht.
Durch die Androhung von Gewalt zum Vollzug dieser Anordnungen habe sie den der
katholischen Kirche durch die Verfassung zugesicherten Schutz im Genuß ihrer Stiftungen etc.
und in Uebung ihrer Disciplin verletzt, und der Magistrat Amberg habe sich durch Anschluß
an diese Verfügungen der gleichen Widerrechtlichkeit schuldig gemacht. Minister v. Lutz er-
wiedert, der Sachverhalt sei von dem Interpellanten nicht richtig, sondern, wie es scheine, nur
nach ungenauen Zeitungsnachrichten dargestellt worden. In dem Telegramm der Kreisregie-
rung der Oberpfalz an den Magistrat Amberg sei bloß ausgesprochen gewesen, daß a) Zunner
als Katholik zu betrachten und ihm daher das übliche Glockengeläute nöthigenfalls
zwangsweise zu gewähren sei; daß b) die Ueberlassung einer der Kirchen, welche der
Magistrat in seiner an die Kreisregierung gerichteten Anfrage als Gemeinde-Eigenthum
bezeichnet hatte, Sache des Magistrats sei. Der Interpellant habe also das fragliche
Telegramm nahezu vollständig falsch mitgetheilt (Oho! rechts; Hr. v. Lutz: ich bitte
mich nicht zu unterbrechen); denn die Kreisregierung habe nicht die Ueberlassung einer
Kirche zum Seelengottesdienst für Zunner angeordnet, habe nicht Gewalt angedroht für
den Fall der Verweigerung dieser Ueberlassung, habe auch nicht gesagt daß kein Auf-
schub gegen ihre Anordnungen zulässig sei. Es sei also auch nicht zu untersuchen ob
durch diese angeblichen, aber gar nicht stattgehabten Anordnungen die Verfassung oder
das Concordat verletzt worden sei. Was aber die Entscheidung der Kreisregierung ad a
betreffe, so sei daran nichts zu berichtigen, da die Kreisregierung sich damit einfach auf
den in seiner, des Redners, Erklärung vom 14 October dargelegten Standpunkt der
Staatsregierung gestellt habe, wornach die Anhänger der alten katholischen Lehre, welche
das Unfehlbatkeitsdogma zurückweisen, von ihr fortwährend als Katholiken behandelt
und betrachtet werden. Die Staatsregierung wolle damit nicht in das Forum inter-
num
in Fragen des Gewissens und des Genusses der kirchlichen Gnadenmittel eingreifen;
aber wo es sich um Benützung kirchlichen Eigenthums handle, da müsse sie sich die Ent-
scheidung wahren wer als Katholik zu betrachten, und demnach in seinem Recht auf diese
Benützung zu schützen sei. Was speciell das Geläute der Kirchhofglocke betreffe, so sei ver-
fassungsmäßig jede aufgenommene Religionsgesellschaft berechtigt es gegen Bezahlung
der Gebühr zu beanspruchen; wie es mit dem Recht des Geläutes der Sterbe- und Pfarr-
glocken stehe, hänge zum Theil von den örtlichen Rechtsverhältnissen ab, worüber noch
Erhebungen zu pflegen seien. Daß ad b der Magistrat eine Kirche welche Gemeinde-Eigen-
thum ist für den Seelengottesdienst einräumen konnte, unterliege keinem Zweifel; wenn
etwa gegen die anderen Anordnungen des Magistrats von irgendwem Beschwerde
erhoben werden wolle, so habe diese den vorgeschriebenen Instanzenzug zu durchlaufen.
Indem der Magistrat das Begräbniß und den Gottesdienst vornehmen ließ, habe er als
Gemeindebehörde innerhalb seiner Befugnisse gehandelt, nicht als staatliche Polizei-
behörde; ein Verbot dagegen zu erlassen sei die Regierung nicht in der Lage gewesen,
nachdem sie in der bezüglich des Erzbischofs von Utrecht erlassenen, vom Interpellan-
ten selbst mit Wohlgefallen citirten Entschließung erklärt habe, sie erachte sich nicht für
zuständig die Erlaubniß zur Vornahme geistlicher Functionen irgendwem zu geben
denn wo sie nichts zu erlauben habe, da habe sie auch nichts zu verbieten. Demgemäß
werde die Regierung Beschwerden welche aus Anlaß der Amberger Vorgänge einlaufen
würden pflichtgemäß prüfen, der katholischen Kirche auch den verfassungsmäßigen Schutz
im Genuß ihres Eigenthums gewähren, vorbehaltlich natürlich der Entscheidung der

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Literariſch-Kartographiſches.

N. Zwei Erſcheinungen auf dieſem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren
Blättern zu beſprechen, um die Aufmerkſamkeit der gebildeten Kreiſe darauf zu
lenken. Das erſte Werk iſt die ſchon lang’ angekündigte, aber erſt jüngſt erſchienene
Karte des auſtraliſchen Feſtlandes von Dr. A. Petermann (J. Perthes, Gotha).
Es iſt dieß entſchieden die vollkommenſte Karte welche über jenen Erdtheil exiſtirt,
denn auch in England, das daran das größte Intereſſe haben ſollte, iſt ſeit der
Arbeit von Arrowſhmith nichts erſchienen was ſich mit dem vorliegenden
an Genauigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung meſſen könnte. Auſtralien,
das in vielfacher Beziehung ſo ganz eigenthümliche Land, bietet auch in der karto-
graphiſchen Darſtellung manche Schwierigkeiten, da ſich die Gebirge von einiger
Bedeutung alle ſo nahe an die Oſtküſte drängen, daß dadurch, will man den plaſti-
ſchen Charakter getreu wiedergeben, die Deutlichkeit beeinträchtigt werden muß,
wenn anders der gewählte Maßſtab nicht ein ſehr großer iſt. Dann aber iſt mehr
nach dem Innern zu der Mangel an bedeutenderen Erhebungen der Darſtellung
wieder nicht günſtig, indem eine geübte Hand verlangt wird um die ſo eigenthümliche
Formloſigkeit, Unbeſtimmtheit des Terrains und vor allem die Waſſerläufe in das
rechte Licht treten zu laſſen. Dr. Petermann hat bei einem Maßſtab von 1 : 3 500000
alles geleiſtet was eine gerechte Kritik fordern konnte, indem das Detail im Littorale
allenthalben beſtimmt hervortritt, da wo es überhaupt ſchon gegeben werden kann.
In dieſer Beziehung macht ſich die kleine Colonie Victoria höchſt bemerkbar, denn ſo
jung dieſelbe auch iſt (1851), ſo hat ſie doch durch Vermeſſungsarbeiten aller Art
ſo gutes und umfaſſendes gethan, daß dem Kartographen ein überreiches Material,
ungleich umfangreicher als bei den anderen Colonien, zur Verfügung ſteht. Wer
eine Karte vom Jahr 1860 mit dieſer Karte zu vergleichen Gelegenheit haben ſollte,
der wird erſtaunen über die Ausdehnung der Erforſchung und Beſiedelung Auſtra-
liens während des letzten Decenniums. Beinahe der ganze Oſten, vom 141. Länge-
grad an, iſt mit Routen durchzogen, zeigt Waſſerläufe und Gebirgszüge; aber
nur wer den Charakter des auf ſolchen Reiſen gewonnenen Materials kennt, kann
ſich einen richtigen Begriff von dem Fleiß und dem Verdienſt des Kartographen
machen, der es erfolgreich unternahm daraus eine Karte zuſammenzuſtellen. Wenn
wir hier abſehen von den ausgedehnten Hinzufügungen zur Terrainkunde Auſtra-
liens, ſo zeigt uns der Vergleich mit älteren Karten zwei weſentliche Aenderungen
der Phyſiognomie, die wir hier näher berühren müſſen. Es iſt dieß einmal die Ge-
ſtaltung des Seebeckens, das nicht mehr in Hufeiſenform (nach Eyre’s Vorſtellun-
gen) ſich im Norden des Spencer-Golfs ausbreitet, ſondern nun ein Syſtem von
Seen zeigt, welche als Aufnahms- und leider auch Abdampfungsbehälter der ſub-
tropiſchen Flußſyſteme dienen; dann aber finden wir hier auch zum erſtenmal auf
einer auſtraliſchen Generalkarte die vollkommene Tracirung des früher ſo viel-
namigen Barkoo-Fluſſes ausgeführt — von dem äußerſten Oſten des Inland-
Beckens bis zu den Seen. Und welche Schwierigkeiten in der Mappirung bietet
hier wieder die Nomenklatur, da jeder auſtraliſche Reiſende ſeiner Loyalität und
ſeiner Verehrung für dieſelben verdienſtvollen und unverdienſtvollen Männer
genügen will, und die Albert, Victoria, Mitchell, Smith u. ſ. w. ſich für ein klares
Verſtändniß allzu häufig wiederholen.

Vom 140. Längegrade weſtwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge-
bietes um die Seen, iſt noch eine ungeheure Fläche unbekannten Landes, durch
welches ſich nur der einſame Pfad des kühnen Stuart vom Spencer bis zum Van-
Diemens-Golfe windet. Längs dieſer Route wird nun ſchon an der Herſtellung
einer telegraphiſchen Verbindung gearbeitet, und im nächſten Jahre hofft man in
wenigen Minuten von Melbourne durch das Centrum des Continents und über
Java mit Europa correſpondiren zu können, während uns die neueſten Blätter
aus den Colonien die Gründung einer Geſellſchaft mittheilen, deren Zweck die Her-
ſtellung telegraphiſcher Verbindung mittelſt eines Kabels von Adelaide um Cap
Leeuwin längs der Weſtküſte nach Java iſt. Bei ſolcher Thatkraft wird auch bald
der große Flächenraum unbekannten Landes, der heute noch ein Drittheil des Feſt-
landes beträgt, von Reiſenden und Anſiedlern durchzogen ſein, ſo daß Dr. Peter-
mann, wenn er uns nach weiteren 10 Jahren wieder eine Karte entwerfen wird,
die Genugthuung haben kann in vortrefflichen Arbeiten das Feld des ganzen Feſt-
landes in ſeinen Grundzügen geſchaffen zu haben.

Den Karten iſt ein geographiſch-ſtatiſtiſches Compendium von C. E. Meinecke
beigegeben, das eine kurz gedrängte Geſchichte der Entdeckungen, die Ausbreitung
der Coloniſation und ein Bild der Erweiterung der Hülfs- und Erwerbsquellen dieſes
jüngſten Culturlandes gibt. Von beſonderem Intereſſe ſind die Zuſammenſtellun-
gen über den Goldertrag, welche bis Ende 1865 reichen. Daraus ergibt ſich für die
Bergwerke von Victoria und Neuſüdwallis ein nahezu conſtanter jährlicher Ve-
trag von 9 Millionen Pfund Sterling, wovon zwei Drittel auf die erſtgenannte
Colonie fallen. Eine jüngſt mitgetheilte Fortführung des Goldertrags bis zum
Ende des gegenwärtigen Jahres dürfte als Geſammtbetrag des während 20 Jahren
gewonnenen Goldes in Auſtralien die Summe von 200 Millionen Pf. St. oder
5 Milliarden Franken erweiſen.

Die zweite Erſcheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, iſt die Schiffs-
und Flaggenkarte von C. F. Steinhaus, Marinearchitekt in Hamburg (L. Friede-
richen und Comp.), die wir um ſo freudiger begrüßen, als ſie ſeit Wiederherſtellung
des Deutſchen Reichs die erſte Erſcheinung dieſer Art und vortrefflich ausgeführt
iſt. Steinhaus, der ja unſer erſter Schiffsconſtructeur iſt, hat es in dieſem Fall
unternommen dem deutſchen Publicum, deſſen Sinn für maritime Beſtrebungen
noch immer nicht rege genug iſt und geweckt werden muß, eine gediegene Arbeit zu
geben. Zum erſtenmal ſehen wir auf dem ſtattlichen Tableau unſere Panzerfre-
gatte „König Wilhelm“ von 100 Flaggen aller Nationen und den internationalen
Signalflaggen umgeben: die deutſche Kaiſerſtandarte eröffnet in dieſem Kranze den
Reigen. Ueberdieß ſind noch 24 Schiffe verſchiedener Gattung und unter verſchie-
denen Verhältniſſen dargeſtellt, welche Darſtellung mit der kurzen und präciſen
Beſchreibung in deutſcher und engliſcher Sprache allen jenen die ſich für Seeweſen
intereſſiren ein erwünſchtes Mittel der Belehrung gewähren wird.



[Spaltenumbruch]
Neueſte Poſten.

Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenſchwangau
aufgelöst und kommt S. Maj. der König zu dauerndem Winteraufenthalte hieher.
— Der Hoftheater- und Hofmuſikintendant Frhr. v. Perfall wurde durch allerhöchſtes
Handbillet vom 10 ds. zum Rang einer erſten Hofcharge erhoben und demſelben
gleichzeitig der Titel eines „Generalintendanten“ verliehen. — Se. Maj., den Lei-
ſtungen der freiwilligen Krankenpflege während des jüngſten Krieges ein unge-
ſchwächtes Intereſſe bewahrend, hat an den Fürſten v. Pleß in Berlin nachfol-
gendes eigenhändige Schreiben gerichtet:

„Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingeſendeten Be-
richt über die Thätigkeit der deutſchen freiwilligen Krankenpflege die näheren Umſtände
zu entnehmen unter welchen dieſelbe während des jüngſten Kriegs ihrer großartigen
Aufgabe gerecht geworden iſt. Der Ruhm und die Verdienſte welche Sie ſich an der
Spitze dieſes Unternehmens errungen, bleiben ſtets mit der Geſchichte des Wiedererſtehens
deutſcher Größe innig verflochten; auch Bayerns König und Volk werden ſtets den Na-
men desjenigen ehrend hochhalten welcher ſo vielen tapferen Söhnen des Landes Ret-
tung, Troſt und Stärkung verſchaffte.

Empfangen Sie, Mein Herr Fürſt, Meinen
freundlichſten Dank für Ihre Zuſendung, ſowie die Verſicherung der beſonderen Werth-
ſchätzung, mit welcher Ich bin —
Ihr wohlge-
wogener (gez.) Ludwig.

Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des
ſeitherigen Inhabers des 2. Chevaulegers-Regiments Taxis, des Kronoberſtpoſt-
meiſters ꝛc. Fürſten Max. von Thurn und Taxis, deſſen Enkel, Max. Maria Fürſten
v. Thurn und Taxis, nunmehriges Haupt des fürſtlichen Geſammthauſes, als In-
haber des genannten Regiments beſtätigt. — Die Nichtigkeitsbeſchwerde welche
der Hr. Biſchof von Regensburg gegen das ihn verurtheilende Erkenntniß des Be-
zirksgerichts in Straubing erhoben hatte, gelangte in der heutigen Sitzung des oberſten
Gerichtshofes zur Verhandlung. Der Vertheidiger des Hrn. Biſchofs, der Advocat
Steyerer von Deggendorf, beantragt das bezirksgerichtliche Urtheil zu vernichten
und den Hrn. Biſchof v. Seneſtrey freizuſprechen, während die kgl. Staatsbehörde
den Antrag ſtellte: die Nichtigkeitsbeſchwerde als unbegründet zu verwerfen. Das
Erkenntniß des oberſten Gerichtshofes wird kommende Woche publicirt werden. —
Unſer Magiſtrat genehmigte in heutiger Sitzung den Plan zu einer in der Feldherrn-
halle aufzuſtellenden Gedenktafel der im letzten Kriege gefallenen Kriegeraus unſerer
Stadt. Die Koſten der aus Marmor und Erz zu fertigenden Gedenktafel ſind auf
13,000 fl. veranſchlagt. Nachdem die k. Hofbau-Intendanz einen hierauf bezüg-
lichen Antrag früher ablehnte, wird ſich der Magiſtrat jetzt an S. M. den König
wenden, um die Bewilligung zur Aufſtellung der Gedenktafel zu erhalten. Auch
ſoll auf unſerem nördlichen Friedhof ein Denkmal für die dort beerdigten Krieger
auf Koſten der Gemeinde und Reſidenzſtadt errichtet werden.


Bei Beginn der heutigen Sitzung der Kammer
der Abgeordneten
verlas der Abgeordnete Rußwurm ſeine Interpellation über
das Vorgehen der oberpfälziſchen Kreisregierung und des Stadtmagiſtrats Amberg bei
Beerdigung des Melbermeiſters Zunner in Amberg. Die Schlußſätze derſelben ſind
ſchon bekannt; zur Begründung derſelben bemerkt der Interpellant, nach Erzählung des
Sachverhalts, im weſentlichen: die Entſcheidung wer katholiſch oder nicht katholiſch ſei,
ſtehe bloß den katholiſchen Biſchöfen zu, die Kreisregierung der Oberpfalz habe alſo dieſe
Entſcheidung wider Gebühr ſich angemaßt, und indem dieſelbe einen Aufſchub ihrer An-
ordnungen als unzuläſſig erklärte, habe ſie ſelbſt den Verſuch, bei der höheren Stelle
Schutz der dadurch verletzten Rechte der katholiſchen Kirche zu ſuchen, unmöglich gemacht.
Durch die Androhung von Gewalt zum Vollzug dieſer Anordnungen habe ſie den der
katholiſchen Kirche durch die Verfaſſung zugeſicherten Schutz im Genuß ihrer Stiftungen ꝛc.
und in Uebung ihrer Diſciplin verletzt, und der Magiſtrat Amberg habe ſich durch Anſchluß
an dieſe Verfügungen der gleichen Widerrechtlichkeit ſchuldig gemacht. Miniſter v. Lutz er-
wiedert, der Sachverhalt ſei von dem Interpellanten nicht richtig, ſondern, wie es ſcheine, nur
nach ungenauen Zeitungsnachrichten dargeſtellt worden. In dem Telegramm der Kreisregie-
rung der Oberpfalz an den Magiſtrat Amberg ſei bloß ausgeſprochen geweſen, daß a) Zunner
als Katholik zu betrachten und ihm daher das übliche Glockengeläute nöthigenfalls
zwangsweiſe zu gewähren ſei; daß b) die Ueberlaſſung einer der Kirchen, welche der
Magiſtrat in ſeiner an die Kreisregierung gerichteten Anfrage als Gemeinde-Eigenthum
bezeichnet hatte, Sache des Magiſtrats ſei. Der Interpellant habe alſo das fragliche
Telegramm nahezu vollſtändig falſch mitgetheilt (Oho! rechts; Hr. v. Lutz: ich bitte
mich nicht zu unterbrechen); denn die Kreisregierung habe nicht die Ueberlaſſung einer
Kirche zum Seelengottesdienſt für Zunner angeordnet, habe nicht Gewalt angedroht für
den Fall der Verweigerung dieſer Ueberlaſſung, habe auch nicht geſagt daß kein Auf-
ſchub gegen ihre Anordnungen zuläſſig ſei. Es ſei alſo auch nicht zu unterſuchen ob
durch dieſe angeblichen, aber gar nicht ſtattgehabten Anordnungen die Verfaſſung oder
das Concordat verletzt worden ſei. Was aber die Entſcheidung der Kreisregierung ad a
betreffe, ſo ſei daran nichts zu berichtigen, da die Kreisregierung ſich damit einfach auf
den in ſeiner, des Redners, Erklärung vom 14 October dargelegten Standpunkt der
Staatsregierung geſtellt habe, wornach die Anhänger der alten katholiſchen Lehre, welche
das Unfehlbatkeitsdogma zurückweiſen, von ihr fortwährend als Katholiken behandelt
und betrachtet werden. Die Staatsregierung wolle damit nicht in das Forum inter-
num
in Fragen des Gewiſſens und des Genuſſes der kirchlichen Gnadenmittel eingreifen;
aber wo es ſich um Benützung kirchlichen Eigenthums handle, da müſſe ſie ſich die Ent-
ſcheidung wahren wer als Katholik zu betrachten, und demnach in ſeinem Recht auf dieſe
Benützung zu ſchützen ſei. Was ſpeciell das Geläute der Kirchhofglocke betreffe, ſo ſei ver-
faſſungsmäßig jede aufgenommene Religionsgeſellſchaft berechtigt es gegen Bezahlung
der Gebühr zu beanſpruchen; wie es mit dem Recht des Geläutes der Sterbe- und Pfarr-
glocken ſtehe, hänge zum Theil von den örtlichen Rechtsverhältniſſen ab, worüber noch
Erhebungen zu pflegen ſeien. Daß ad b der Magiſtrat eine Kirche welche Gemeinde-Eigen-
thum iſt für den Seelengottesdienſt einräumen konnte, unterliege keinem Zweifel; wenn
etwa gegen die anderen Anordnungen des Magiſtrats von irgendwem Beſchwerde
erhoben werden wolle, ſo habe dieſe den vorgeſchriebenen Inſtanzenzug zu durchlaufen.
Indem der Magiſtrat das Begräbniß und den Gottesdienſt vornehmen ließ, habe er als
Gemeindebehörde innerhalb ſeiner Befugniſſe gehandelt, nicht als ſtaatliche Polizei-
behörde; ein Verbot dagegen zu erlaſſen ſei die Regierung nicht in der Lage geweſen,
nachdem ſie in der bezüglich des Erzbiſchofs von Utrecht erlaſſenen, vom Interpellan-
ten ſelbſt mit Wohlgefallen citirten Entſchließung erklärt habe, ſie erachte ſich nicht für
zuſtändig die Erlaubniß zur Vornahme geiſtlicher Functionen irgendwem zu geben
denn wo ſie nichts zu erlauben habe, da habe ſie auch nichts zu verbieten. Demgemäß
werde die Regierung Beſchwerden welche aus Anlaß der Amberger Vorgänge einlaufen
würden pflichtgemäß prüfen, der katholiſchen Kirche auch den verfaſſungsmäßigen Schutz
im Genuß ihres Eigenthums gewähren, vorbehaltlich natürlich der Entſcheidung der

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das in vielfacher Beziehung &#x017F;o ganz eigenthümliche Land, bietet auch in der karto-<lb/>
graphi&#x017F;chen Dar&#x017F;tellung manche Schwierigkeiten, da &#x017F;ich die Gebirge von einiger<lb/>
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&#x017F;chen Charakter getreu wiedergeben, die Deutlichkeit beeinträchtigt werden muß,<lb/>
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nach dem Innern zu der Mangel an bedeutenderen Erhebungen der Dar&#x017F;tellung<lb/>
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Formlo&#x017F;igkeit, Unbe&#x017F;timmtheit des Terrains und vor allem die Wa&#x017F;&#x017F;erläufe in das<lb/>
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In die&#x017F;er Beziehung macht &#x017F;ich die kleine Colonie Victoria höch&#x017F;t bemerkbar, denn &#x017F;o<lb/>
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&#x017F;o gutes und umfa&#x017F;&#x017F;endes gethan, daß dem Kartographen ein überreiches Material,<lb/>
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eine Karte vom Jahr 1860 mit die&#x017F;er Karte zu vergleichen Gelegenheit haben &#x017F;ollte,<lb/>
der wird er&#x017F;taunen über die Ausdehnung der Erfor&#x017F;chung und Be&#x017F;iedelung Au&#x017F;tra-<lb/>
liens während des letzten Decenniums. Beinahe der ganze O&#x017F;ten, vom 141. Länge-<lb/>
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&#x017F;ich einen richtigen Begriff von dem Fleiß und dem Verdien&#x017F;t des Kartographen<lb/>
machen, der es erfolgreich unternahm daraus eine Karte zu&#x017F;ammenzu&#x017F;tellen. Wenn<lb/>
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liens, &#x017F;o zeigt uns der Vergleich mit älteren Karten zwei we&#x017F;entliche Aenderungen<lb/>
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&#x017F;taltung des Seebeckens, das nicht mehr in Hufei&#x017F;enform (nach Eyre&#x2019;s Vor&#x017F;tellun-<lb/>
gen) &#x017F;ich im Norden des Spencer-Golfs ausbreitet, &#x017F;ondern nun ein Sy&#x017F;tem von<lb/>
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tropi&#x017F;chen Fluß&#x017F;y&#x017F;teme dienen; dann aber finden wir hier auch zum er&#x017F;tenmal auf<lb/>
einer au&#x017F;trali&#x017F;chen Generalkarte die vollkommene Tracirung des früher &#x017F;o viel-<lb/>
namigen Barkoo-Flu&#x017F;&#x017F;es ausgeführt &#x2014; von dem äußer&#x017F;ten O&#x017F;ten des Inland-<lb/>
Beckens bis zu den Seen. Und welche Schwierigkeiten in der Mappirung bietet<lb/>
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Ver&#x017F;tändniß allzu häufig wiederholen.</p><lb/>
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Diemens-Golfe windet. Längs die&#x017F;er Route wird nun &#x017F;chon an der Her&#x017F;tellung<lb/>
einer telegraphi&#x017F;chen Verbindung gearbeitet, und im näch&#x017F;ten Jahre hofft man in<lb/>
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Leeuwin längs der We&#x017F;tkü&#x017F;te nach Java i&#x017F;t. Bei &#x017F;olcher Thatkraft wird auch bald<lb/>
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beigegeben, das eine kurz gedrängte Ge&#x017F;chichte der Entdeckungen, die Ausbreitung<lb/>
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gen über den Goldertrag, welche bis Ende 1865 reichen. Daraus ergibt &#x017F;ich für die<lb/>
Bergwerke von Victoria und Neu&#x017F;üdwallis ein nahezu con&#x017F;tanter jährlicher Ve-<lb/>
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Colonie fallen. Eine jüng&#x017F;t mitgetheilte Fortführung des Goldertrags bis zum<lb/>
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gewonnenen Goldes in Au&#x017F;tralien die Summe von 200 Millionen Pf. St. oder<lb/>
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und Flaggenkarte von C. F. Steinhaus, Marinearchitekt in Hamburg (L. Friede-<lb/>
richen und Comp.), die wir um &#x017F;o freudiger begrüßen, als &#x017F;ie &#x017F;eit Wiederher&#x017F;tellung<lb/>
des Deut&#x017F;chen Reichs die er&#x017F;te Er&#x017F;cheinung die&#x017F;er Art und vortrefflich ausgeführt<lb/>
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unternommen dem deut&#x017F;chen Publicum, de&#x017F;&#x017F;en Sinn für maritime Be&#x017F;trebungen<lb/>
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geben. Zum er&#x017F;tenmal &#x017F;ehen wir auf dem &#x017F;tattlichen Tableau un&#x017F;ere Panzerfre-<lb/>
gatte &#x201E;König Wilhelm&#x201C; von 100 Flaggen aller Nationen und den internationalen<lb/>
Signalflaggen umgeben: die deut&#x017F;che Kai&#x017F;er&#x017F;tandarte eröffnet in die&#x017F;em Kranze den<lb/>
Reigen. Ueberdieß &#x017F;ind noch 24 Schiffe ver&#x017F;chiedener Gattung und unter ver&#x017F;chie-<lb/>
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&#x2014; Der Hoftheater- und Hofmu&#x017F;ikintendant Frhr. v. Perfall wurde durch allerhöch&#x017F;tes<lb/>
Handbillet vom 10 ds. zum Rang einer er&#x017F;ten Hofcharge erhoben und dem&#x017F;elben<lb/>
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&#x017F;tungen der freiwilligen Krankenpflege während des jüng&#x017F;ten Krieges ein unge-<lb/>
&#x017F;chwächtes Intere&#x017F;&#x017F;e bewahrend, hat an den Für&#x017F;ten v. Pleß in Berlin nachfol-<lb/>
gendes eigenhändige Schreiben gerichtet:</p><lb/>
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Steyerer von Deggendorf, beantragt das bezirksgerichtliche Urtheil zu vernichten<lb/>
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Erkenntniß des ober&#x017F;ten Gerichtshofes wird kommende Woche publicirt werden. &#x2014;<lb/>
Un&#x017F;er Magi&#x017F;trat genehmigte in heutiger Sitzung den Plan zu einer in der Feldherrn-<lb/>
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der Abgeordneten</hi> verlas der Abgeordnete <hi rendition="#g">Rußwurm</hi> &#x017F;eine Interpellation über<lb/>
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Beerdigung des Melbermei&#x017F;ters Zunner in Amberg. Die Schluß&#x017F;ätze der&#x017F;elben &#x017F;ind<lb/>
&#x017F;chon bekannt; zur Begründung der&#x017F;elben bemerkt der Interpellant, nach Erzählung des<lb/>
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Ent&#x017F;cheidung wider Gebühr &#x017F;ich angemaßt, und indem die&#x017F;elbe einen Auf&#x017F;chub ihrer An-<lb/>
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[188/0012] Literariſch-Kartographiſches. N. Zwei Erſcheinungen auf dieſem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren Blättern zu beſprechen, um die Aufmerkſamkeit der gebildeten Kreiſe darauf zu lenken. Das erſte Werk iſt die ſchon lang’ angekündigte, aber erſt jüngſt erſchienene Karte des auſtraliſchen Feſtlandes von Dr. A. Petermann (J. Perthes, Gotha). Es iſt dieß entſchieden die vollkommenſte Karte welche über jenen Erdtheil exiſtirt, denn auch in England, das daran das größte Intereſſe haben ſollte, iſt ſeit der Arbeit von Arrowſhmith nichts erſchienen was ſich mit dem vorliegenden an Genauigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung meſſen könnte. Auſtralien, das in vielfacher Beziehung ſo ganz eigenthümliche Land, bietet auch in der karto- graphiſchen Darſtellung manche Schwierigkeiten, da ſich die Gebirge von einiger Bedeutung alle ſo nahe an die Oſtküſte drängen, daß dadurch, will man den plaſti- ſchen Charakter getreu wiedergeben, die Deutlichkeit beeinträchtigt werden muß, wenn anders der gewählte Maßſtab nicht ein ſehr großer iſt. Dann aber iſt mehr nach dem Innern zu der Mangel an bedeutenderen Erhebungen der Darſtellung wieder nicht günſtig, indem eine geübte Hand verlangt wird um die ſo eigenthümliche Formloſigkeit, Unbeſtimmtheit des Terrains und vor allem die Waſſerläufe in das rechte Licht treten zu laſſen. Dr. Petermann hat bei einem Maßſtab von 1 : 3 500000 alles geleiſtet was eine gerechte Kritik fordern konnte, indem das Detail im Littorale allenthalben beſtimmt hervortritt, da wo es überhaupt ſchon gegeben werden kann. In dieſer Beziehung macht ſich die kleine Colonie Victoria höchſt bemerkbar, denn ſo jung dieſelbe auch iſt (1851), ſo hat ſie doch durch Vermeſſungsarbeiten aller Art ſo gutes und umfaſſendes gethan, daß dem Kartographen ein überreiches Material, ungleich umfangreicher als bei den anderen Colonien, zur Verfügung ſteht. Wer eine Karte vom Jahr 1860 mit dieſer Karte zu vergleichen Gelegenheit haben ſollte, der wird erſtaunen über die Ausdehnung der Erforſchung und Beſiedelung Auſtra- liens während des letzten Decenniums. Beinahe der ganze Oſten, vom 141. Länge- grad an, iſt mit Routen durchzogen, zeigt Waſſerläufe und Gebirgszüge; aber nur wer den Charakter des auf ſolchen Reiſen gewonnenen Materials kennt, kann ſich einen richtigen Begriff von dem Fleiß und dem Verdienſt des Kartographen machen, der es erfolgreich unternahm daraus eine Karte zuſammenzuſtellen. Wenn wir hier abſehen von den ausgedehnten Hinzufügungen zur Terrainkunde Auſtra- liens, ſo zeigt uns der Vergleich mit älteren Karten zwei weſentliche Aenderungen der Phyſiognomie, die wir hier näher berühren müſſen. Es iſt dieß einmal die Ge- ſtaltung des Seebeckens, das nicht mehr in Hufeiſenform (nach Eyre’s Vorſtellun- gen) ſich im Norden des Spencer-Golfs ausbreitet, ſondern nun ein Syſtem von Seen zeigt, welche als Aufnahms- und leider auch Abdampfungsbehälter der ſub- tropiſchen Flußſyſteme dienen; dann aber finden wir hier auch zum erſtenmal auf einer auſtraliſchen Generalkarte die vollkommene Tracirung des früher ſo viel- namigen Barkoo-Fluſſes ausgeführt — von dem äußerſten Oſten des Inland- Beckens bis zu den Seen. Und welche Schwierigkeiten in der Mappirung bietet hier wieder die Nomenklatur, da jeder auſtraliſche Reiſende ſeiner Loyalität und ſeiner Verehrung für dieſelben verdienſtvollen und unverdienſtvollen Männer genügen will, und die Albert, Victoria, Mitchell, Smith u. ſ. w. ſich für ein klares Verſtändniß allzu häufig wiederholen. Vom 140. Längegrade weſtwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge- bietes um die Seen, iſt noch eine ungeheure Fläche unbekannten Landes, durch welches ſich nur der einſame Pfad des kühnen Stuart vom Spencer bis zum Van- Diemens-Golfe windet. Längs dieſer Route wird nun ſchon an der Herſtellung einer telegraphiſchen Verbindung gearbeitet, und im nächſten Jahre hofft man in wenigen Minuten von Melbourne durch das Centrum des Continents und über Java mit Europa correſpondiren zu können, während uns die neueſten Blätter aus den Colonien die Gründung einer Geſellſchaft mittheilen, deren Zweck die Her- ſtellung telegraphiſcher Verbindung mittelſt eines Kabels von Adelaide um Cap Leeuwin längs der Weſtküſte nach Java iſt. Bei ſolcher Thatkraft wird auch bald der große Flächenraum unbekannten Landes, der heute noch ein Drittheil des Feſt- landes beträgt, von Reiſenden und Anſiedlern durchzogen ſein, ſo daß Dr. Peter- mann, wenn er uns nach weiteren 10 Jahren wieder eine Karte entwerfen wird, die Genugthuung haben kann in vortrefflichen Arbeiten das Feld des ganzen Feſt- landes in ſeinen Grundzügen geſchaffen zu haben. Den Karten iſt ein geographiſch-ſtatiſtiſches Compendium von C. E. Meinecke beigegeben, das eine kurz gedrängte Geſchichte der Entdeckungen, die Ausbreitung der Coloniſation und ein Bild der Erweiterung der Hülfs- und Erwerbsquellen dieſes jüngſten Culturlandes gibt. Von beſonderem Intereſſe ſind die Zuſammenſtellun- gen über den Goldertrag, welche bis Ende 1865 reichen. Daraus ergibt ſich für die Bergwerke von Victoria und Neuſüdwallis ein nahezu conſtanter jährlicher Ve- trag von 9 Millionen Pfund Sterling, wovon zwei Drittel auf die erſtgenannte Colonie fallen. Eine jüngſt mitgetheilte Fortführung des Goldertrags bis zum Ende des gegenwärtigen Jahres dürfte als Geſammtbetrag des während 20 Jahren gewonnenen Goldes in Auſtralien die Summe von 200 Millionen Pf. St. oder 5 Milliarden Franken erweiſen. Die zweite Erſcheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, iſt die Schiffs- und Flaggenkarte von C. F. Steinhaus, Marinearchitekt in Hamburg (L. Friede- richen und Comp.), die wir um ſo freudiger begrüßen, als ſie ſeit Wiederherſtellung des Deutſchen Reichs die erſte Erſcheinung dieſer Art und vortrefflich ausgeführt iſt. Steinhaus, der ja unſer erſter Schiffsconſtructeur iſt, hat es in dieſem Fall unternommen dem deutſchen Publicum, deſſen Sinn für maritime Beſtrebungen noch immer nicht rege genug iſt und geweckt werden muß, eine gediegene Arbeit zu geben. Zum erſtenmal ſehen wir auf dem ſtattlichen Tableau unſere Panzerfre- gatte „König Wilhelm“ von 100 Flaggen aller Nationen und den internationalen Signalflaggen umgeben: die deutſche Kaiſerſtandarte eröffnet in dieſem Kranze den Reigen. Ueberdieß ſind noch 24 Schiffe verſchiedener Gattung und unter verſchie- denen Verhältniſſen dargeſtellt, welche Darſtellung mit der kurzen und präciſen Beſchreibung in deutſcher und engliſcher Sprache allen jenen die ſich für Seeweſen intereſſiren ein erwünſchtes Mittel der Belehrung gewähren wird. Neueſte Poſten. : München, 12 Jan. Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenſchwangau aufgelöst und kommt S. Maj. der König zu dauerndem Winteraufenthalte hieher. — Der Hoftheater- und Hofmuſikintendant Frhr. v. Perfall wurde durch allerhöchſtes Handbillet vom 10 ds. zum Rang einer erſten Hofcharge erhoben und demſelben gleichzeitig der Titel eines „Generalintendanten“ verliehen. — Se. Maj., den Lei- ſtungen der freiwilligen Krankenpflege während des jüngſten Krieges ein unge- ſchwächtes Intereſſe bewahrend, hat an den Fürſten v. Pleß in Berlin nachfol- gendes eigenhändige Schreiben gerichtet: „Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingeſendeten Be- richt über die Thätigkeit der deutſchen freiwilligen Krankenpflege die näheren Umſtände zu entnehmen unter welchen dieſelbe während des jüngſten Kriegs ihrer großartigen Aufgabe gerecht geworden iſt. Der Ruhm und die Verdienſte welche Sie ſich an der Spitze dieſes Unternehmens errungen, bleiben ſtets mit der Geſchichte des Wiedererſtehens deutſcher Größe innig verflochten; auch Bayerns König und Volk werden ſtets den Na- men desjenigen ehrend hochhalten welcher ſo vielen tapferen Söhnen des Landes Ret- tung, Troſt und Stärkung verſchaffte. Empfangen Sie, Mein Herr Fürſt, Meinen freundlichſten Dank für Ihre Zuſendung, ſowie die Verſicherung der beſonderen Werth- ſchätzung, mit welcher Ich bin —Hohenſchwangau, den 15 Dec. 1871. Ihr wohlge- wogener (gez.) Ludwig.“  München, 12 Jan. Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des ſeitherigen Inhabers des 2. Chevaulegers-Regiments Taxis, des Kronoberſtpoſt- meiſters ꝛc. Fürſten Max. von Thurn und Taxis, deſſen Enkel, Max. Maria Fürſten v. Thurn und Taxis, nunmehriges Haupt des fürſtlichen Geſammthauſes, als In- haber des genannten Regiments beſtätigt. — Die Nichtigkeitsbeſchwerde welche der Hr. Biſchof von Regensburg gegen das ihn verurtheilende Erkenntniß des Be- zirksgerichts in Straubing erhoben hatte, gelangte in der heutigen Sitzung des oberſten Gerichtshofes zur Verhandlung. Der Vertheidiger des Hrn. Biſchofs, der Advocat Steyerer von Deggendorf, beantragt das bezirksgerichtliche Urtheil zu vernichten und den Hrn. Biſchof v. Seneſtrey freizuſprechen, während die kgl. Staatsbehörde den Antrag ſtellte: die Nichtigkeitsbeſchwerde als unbegründet zu verwerfen. Das Erkenntniß des oberſten Gerichtshofes wird kommende Woche publicirt werden. — Unſer Magiſtrat genehmigte in heutiger Sitzung den Plan zu einer in der Feldherrn- halle aufzuſtellenden Gedenktafel der im letzten Kriege gefallenen Kriegeraus unſerer Stadt. Die Koſten der aus Marmor und Erz zu fertigenden Gedenktafel ſind auf 13,000 fl. veranſchlagt. Nachdem die k. Hofbau-Intendanz einen hierauf bezüg- lichen Antrag früher ablehnte, wird ſich der Magiſtrat jetzt an S. M. den König wenden, um die Bewilligung zur Aufſtellung der Gedenktafel zu erhalten. Auch ſoll auf unſerem nördlichen Friedhof ein Denkmal für die dort beerdigten Krieger auf Koſten der Gemeinde und Reſidenzſtadt errichtet werden. ⫪ München, 12 Jan. Bei Beginn der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten verlas der Abgeordnete Rußwurm ſeine Interpellation über das Vorgehen der oberpfälziſchen Kreisregierung und des Stadtmagiſtrats Amberg bei Beerdigung des Melbermeiſters Zunner in Amberg. Die Schlußſätze derſelben ſind ſchon bekannt; zur Begründung derſelben bemerkt der Interpellant, nach Erzählung des Sachverhalts, im weſentlichen: die Entſcheidung wer katholiſch oder nicht katholiſch ſei, ſtehe bloß den katholiſchen Biſchöfen zu, die Kreisregierung der Oberpfalz habe alſo dieſe Entſcheidung wider Gebühr ſich angemaßt, und indem dieſelbe einen Aufſchub ihrer An- ordnungen als unzuläſſig erklärte, habe ſie ſelbſt den Verſuch, bei der höheren Stelle Schutz der dadurch verletzten Rechte der katholiſchen Kirche zu ſuchen, unmöglich gemacht. Durch die Androhung von Gewalt zum Vollzug dieſer Anordnungen habe ſie den der katholiſchen Kirche durch die Verfaſſung zugeſicherten Schutz im Genuß ihrer Stiftungen ꝛc. und in Uebung ihrer Diſciplin verletzt, und der Magiſtrat Amberg habe ſich durch Anſchluß an dieſe Verfügungen der gleichen Widerrechtlichkeit ſchuldig gemacht. Miniſter v. Lutz er- wiedert, der Sachverhalt ſei von dem Interpellanten nicht richtig, ſondern, wie es ſcheine, nur nach ungenauen Zeitungsnachrichten dargeſtellt worden. In dem Telegramm der Kreisregie- rung der Oberpfalz an den Magiſtrat Amberg ſei bloß ausgeſprochen geweſen, daß a) Zunner als Katholik zu betrachten und ihm daher das übliche Glockengeläute nöthigenfalls zwangsweiſe zu gewähren ſei; daß b) die Ueberlaſſung einer der Kirchen, welche der Magiſtrat in ſeiner an die Kreisregierung gerichteten Anfrage als Gemeinde-Eigenthum bezeichnet hatte, Sache des Magiſtrats ſei. Der Interpellant habe alſo das fragliche Telegramm nahezu vollſtändig falſch mitgetheilt (Oho! rechts; Hr. v. Lutz: ich bitte mich nicht zu unterbrechen); denn die Kreisregierung habe nicht die Ueberlaſſung einer Kirche zum Seelengottesdienſt für Zunner angeordnet, habe nicht Gewalt angedroht für den Fall der Verweigerung dieſer Ueberlaſſung, habe auch nicht geſagt daß kein Auf- ſchub gegen ihre Anordnungen zuläſſig ſei. Es ſei alſo auch nicht zu unterſuchen ob durch dieſe angeblichen, aber gar nicht ſtattgehabten Anordnungen die Verfaſſung oder das Concordat verletzt worden ſei. Was aber die Entſcheidung der Kreisregierung ad a betreffe, ſo ſei daran nichts zu berichtigen, da die Kreisregierung ſich damit einfach auf den in ſeiner, des Redners, Erklärung vom 14 October dargelegten Standpunkt der Staatsregierung geſtellt habe, wornach die Anhänger der alten katholiſchen Lehre, welche das Unfehlbatkeitsdogma zurückweiſen, von ihr fortwährend als Katholiken behandelt und betrachtet werden. Die Staatsregierung wolle damit nicht in das Forum inter- num in Fragen des Gewiſſens und des Genuſſes der kirchlichen Gnadenmittel eingreifen; aber wo es ſich um Benützung kirchlichen Eigenthums handle, da müſſe ſie ſich die Ent- ſcheidung wahren wer als Katholik zu betrachten, und demnach in ſeinem Recht auf dieſe Benützung zu ſchützen ſei. Was ſpeciell das Geläute der Kirchhofglocke betreffe, ſo ſei ver- faſſungsmäßig jede aufgenommene Religionsgeſellſchaft berechtigt es gegen Bezahlung der Gebühr zu beanſpruchen; wie es mit dem Recht des Geläutes der Sterbe- und Pfarr- glocken ſtehe, hänge zum Theil von den örtlichen Rechtsverhältniſſen ab, worüber noch Erhebungen zu pflegen ſeien. Daß ad b der Magiſtrat eine Kirche welche Gemeinde-Eigen- thum iſt für den Seelengottesdienſt einräumen konnte, unterliege keinem Zweifel; wenn etwa gegen die anderen Anordnungen des Magiſtrats von irgendwem Beſchwerde erhoben werden wolle, ſo habe dieſe den vorgeſchriebenen Inſtanzenzug zu durchlaufen. Indem der Magiſtrat das Begräbniß und den Gottesdienſt vornehmen ließ, habe er als Gemeindebehörde innerhalb ſeiner Befugniſſe gehandelt, nicht als ſtaatliche Polizei- behörde; ein Verbot dagegen zu erlaſſen ſei die Regierung nicht in der Lage geweſen, nachdem ſie in der bezüglich des Erzbiſchofs von Utrecht erlaſſenen, vom Interpellan- ten ſelbſt mit Wohlgefallen citirten Entſchließung erklärt habe, ſie erachte ſich nicht für zuſtändig die Erlaubniß zur Vornahme geiſtlicher Functionen irgendwem zu geben denn wo ſie nichts zu erlauben habe, da habe ſie auch nichts zu verbieten. Demgemäß werde die Regierung Beſchwerden welche aus Anlaß der Amberger Vorgänge einlaufen würden pflichtgemäß prüfen, der katholiſchen Kirche auch den verfaſſungsmäßigen Schutz im Genuß ihres Eigenthums gewähren, vorbehaltlich natürlich der Entſcheidung der

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 13, 13. Januar 1872, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine13_1872/12>, abgerufen am 16.07.2024.