Allgemeine Zeitung, Nr. 13, 13. Januar 1872.[Spaltenumbruch]
Literarisch-Kartographisches. N. Zwei Erscheinungen auf diesem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren Vom 140. Längegrade westwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge- Den Karten ist ein geographisch-statistisches Compendium von C. E. Meinecke Die zweite Erscheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, ist die Schiffs- [Spaltenumbruch] Neueste Posten. : München, 12 Jan. Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenschwangau "Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingesendeten Be- Empfangen Sie, Mein Herr Fürst, Meinen Hohenschwangau, den 15 Dec. 1871. Ihr wohlge-freundlichsten Dank für Ihre Zusendung, sowie die Versicherung der besonderen Werth- schätzung, mit welcher Ich bin -- wogener (gez.) Ludwig." @ München, 12 Jan. Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des München, 12 Jan. Bei Beginn der heutigen Sitzung der Kammer [Spaltenumbruch]
Literariſch-Kartographiſches. N. Zwei Erſcheinungen auf dieſem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren Vom 140. Längegrade weſtwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge- Den Karten iſt ein geographiſch-ſtatiſtiſches Compendium von C. E. Meinecke Die zweite Erſcheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, iſt die Schiffs- [Spaltenumbruch] Neueſte Poſten. : München, 12 Jan. Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenſchwangau „Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingeſendeten Be- Empfangen Sie, Mein Herr Fürſt, Meinen Hohenſchwangau, den 15 Dec. 1871. Ihr wohlge-freundlichſten Dank für Ihre Zuſendung, ſowie die Verſicherung der beſonderen Werth- ſchätzung, mit welcher Ich bin — wogener (gez.) Ludwig.“  München, 12 Jan. Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des ⫪ München, 12 Jan. Bei Beginn der heutigen Sitzung der Kammer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p> <floatingText> <body> <div type="jCulturalNews" n="1"> <div type="jComment" n="2"> <pb facs="#f0012" n="188"/> <cb/> </div> <div type="jComment" n="2"> <head> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Literariſch-Kartographiſches.</hi> </hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#aq">N.</hi> Zwei Erſcheinungen auf dieſem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren<lb/> Blättern zu beſprechen, um die Aufmerkſamkeit der gebildeten Kreiſe darauf zu<lb/> lenken. Das erſte Werk iſt die ſchon lang’ angekündigte, aber erſt jüngſt erſchienene<lb/> Karte des auſtraliſchen Feſtlandes von <hi rendition="#aq">Dr.</hi> A. Petermann (J. Perthes, Gotha).<lb/> Es iſt dieß entſchieden die vollkommenſte Karte welche über jenen Erdtheil exiſtirt,<lb/> denn auch in England, das daran das größte Intereſſe haben ſollte, iſt ſeit der<lb/> Arbeit von Arrowſhmith nichts erſchienen was ſich mit dem vorliegenden<lb/> an Genauigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung meſſen könnte. Auſtralien,<lb/> das in vielfacher Beziehung ſo ganz eigenthümliche Land, bietet auch in der karto-<lb/> graphiſchen Darſtellung manche Schwierigkeiten, da ſich die Gebirge von einiger<lb/> Bedeutung alle ſo nahe an die Oſtküſte drängen, daß dadurch, will man den plaſti-<lb/> ſchen Charakter getreu wiedergeben, die Deutlichkeit beeinträchtigt werden muß,<lb/> wenn anders der gewählte Maßſtab nicht ein ſehr großer iſt. Dann aber iſt mehr<lb/> nach dem Innern zu der Mangel an bedeutenderen Erhebungen der Darſtellung<lb/> wieder nicht günſtig, indem eine geübte Hand verlangt wird um die ſo eigenthümliche<lb/> Formloſigkeit, Unbeſtimmtheit des Terrains und vor allem die Waſſerläufe in das<lb/> rechte Licht treten zu laſſen. <hi rendition="#aq">Dr.</hi> Petermann hat bei einem Maßſtab von 1 : 3 500000<lb/> alles geleiſtet was eine gerechte Kritik fordern konnte, indem das Detail im Littorale<lb/> allenthalben beſtimmt hervortritt, da wo es überhaupt ſchon gegeben werden kann.<lb/> In dieſer Beziehung macht ſich die kleine Colonie Victoria höchſt bemerkbar, denn ſo<lb/> jung dieſelbe auch iſt (1851), ſo hat ſie doch durch Vermeſſungsarbeiten aller Art<lb/> ſo gutes und umfaſſendes gethan, daß dem Kartographen ein überreiches Material,<lb/> ungleich umfangreicher als bei den anderen Colonien, zur Verfügung ſteht. Wer<lb/> eine Karte vom Jahr 1860 mit dieſer Karte zu vergleichen Gelegenheit haben ſollte,<lb/> der wird erſtaunen über die Ausdehnung der Erforſchung und Beſiedelung Auſtra-<lb/> liens während des letzten Decenniums. Beinahe der ganze Oſten, vom 141. Länge-<lb/> grad an, iſt mit Routen durchzogen, zeigt Waſſerläufe und Gebirgszüge; aber<lb/> nur wer den Charakter des auf ſolchen Reiſen gewonnenen Materials kennt, kann<lb/> ſich einen richtigen Begriff von dem Fleiß und dem Verdienſt des Kartographen<lb/> machen, der es erfolgreich unternahm daraus eine Karte zuſammenzuſtellen. Wenn<lb/> wir hier abſehen von den ausgedehnten Hinzufügungen zur Terrainkunde Auſtra-<lb/> liens, ſo zeigt uns der Vergleich mit älteren Karten zwei weſentliche Aenderungen<lb/> der Phyſiognomie, die wir hier näher berühren müſſen. Es iſt dieß einmal die Ge-<lb/> ſtaltung des Seebeckens, das nicht mehr in Hufeiſenform (nach Eyre’s Vorſtellun-<lb/> gen) ſich im Norden des Spencer-Golfs ausbreitet, ſondern nun ein Syſtem von<lb/> Seen zeigt, welche als Aufnahms- und leider auch Abdampfungsbehälter der ſub-<lb/> tropiſchen Flußſyſteme dienen; dann aber finden wir hier auch zum erſtenmal auf<lb/> einer auſtraliſchen Generalkarte die vollkommene Tracirung des früher ſo viel-<lb/> namigen Barkoo-Fluſſes ausgeführt — von dem äußerſten Oſten des Inland-<lb/> Beckens bis zu den Seen. Und welche Schwierigkeiten in der Mappirung bietet<lb/> hier wieder die Nomenklatur, da jeder auſtraliſche Reiſende ſeiner Loyalität und<lb/> ſeiner Verehrung für <hi rendition="#g">dieſelben</hi> verdienſtvollen und unverdienſtvollen Männer<lb/> genügen will, und die Albert, Victoria, Mitchell, Smith u. ſ. w. ſich für ein klares<lb/> Verſtändniß allzu häufig wiederholen.</p><lb/> <p>Vom 140. Längegrade weſtwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge-<lb/> bietes um die Seen, iſt noch eine ungeheure Fläche unbekannten Landes, durch<lb/> welches ſich nur der einſame Pfad des kühnen Stuart vom Spencer bis zum Van-<lb/> Diemens-Golfe windet. Längs dieſer Route wird nun ſchon an der Herſtellung<lb/> einer telegraphiſchen Verbindung gearbeitet, und im nächſten Jahre hofft man in<lb/> wenigen Minuten von Melbourne durch das Centrum des Continents und über<lb/> Java mit Europa correſpondiren zu können, während uns die neueſten Blätter<lb/> aus den Colonien die Gründung einer Geſellſchaft mittheilen, deren Zweck die Her-<lb/> ſtellung telegraphiſcher Verbindung mittelſt eines Kabels von Adelaide um Cap<lb/> Leeuwin längs der Weſtküſte nach Java iſt. Bei ſolcher Thatkraft wird auch bald<lb/> der große Flächenraum unbekannten Landes, der heute noch ein Drittheil des Feſt-<lb/> landes beträgt, von Reiſenden und Anſiedlern durchzogen ſein, ſo daß <hi rendition="#aq">Dr.</hi> Peter-<lb/> mann, wenn er uns nach weiteren 10 Jahren wieder eine Karte entwerfen wird,<lb/> die Genugthuung haben kann in vortrefflichen Arbeiten das Feld des ganzen Feſt-<lb/> landes in ſeinen Grundzügen geſchaffen zu haben.</p><lb/> <p>Den Karten iſt ein geographiſch-ſtatiſtiſches Compendium von C. E. Meinecke<lb/> beigegeben, das eine kurz gedrängte Geſchichte der Entdeckungen, die Ausbreitung<lb/> der Coloniſation und ein Bild der Erweiterung der Hülfs- und Erwerbsquellen dieſes<lb/> jüngſten Culturlandes gibt. Von beſonderem Intereſſe ſind die Zuſammenſtellun-<lb/> gen über den Goldertrag, welche bis Ende 1865 reichen. Daraus ergibt ſich für die<lb/> Bergwerke von Victoria und Neuſüdwallis ein nahezu conſtanter jährlicher Ve-<lb/> trag von 9 Millionen Pfund Sterling, wovon zwei Drittel auf die erſtgenannte<lb/> Colonie fallen. Eine jüngſt mitgetheilte Fortführung des Goldertrags bis zum<lb/> Ende des gegenwärtigen Jahres dürfte als Geſammtbetrag des während 20 Jahren<lb/> gewonnenen Goldes in Auſtralien die Summe von 200 Millionen Pf. St. oder<lb/> 5 Milliarden Franken erweiſen.</p><lb/> <p>Die zweite Erſcheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, iſt die Schiffs-<lb/> und Flaggenkarte von C. F. Steinhaus, Marinearchitekt in Hamburg (L. Friede-<lb/> richen und Comp.), die wir um ſo freudiger begrüßen, als ſie ſeit Wiederherſtellung<lb/> des Deutſchen Reichs die erſte Erſcheinung dieſer Art und vortrefflich ausgeführt<lb/> iſt. Steinhaus, der ja unſer erſter Schiffsconſtructeur iſt, hat es in dieſem Fall<lb/> unternommen dem deutſchen Publicum, deſſen Sinn für maritime Beſtrebungen<lb/> noch immer nicht rege genug iſt und geweckt werden muß, eine gediegene Arbeit zu<lb/> geben. Zum erſtenmal ſehen wir auf dem ſtattlichen Tableau unſere Panzerfre-<lb/> gatte „König Wilhelm“ von 100 Flaggen aller Nationen und den internationalen<lb/> Signalflaggen umgeben: die deutſche Kaiſerſtandarte eröffnet in dieſem Kranze den<lb/> Reigen. Ueberdieß ſind noch 24 Schiffe verſchiedener Gattung und unter verſchie-<lb/> denen Verhältniſſen dargeſtellt, welche Darſtellung mit der kurzen und präciſen<lb/> Beſchreibung in deutſcher und engliſcher Sprache allen jenen die ſich für Seeweſen<lb/> intereſſiren ein erwünſchtes Mittel der Belehrung gewähren wird.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> </div> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#g">Neueſte Poſten.</hi> </hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <dateline><hi rendition="#b">: München,</hi> 12 Jan.</dateline><lb/> <p>Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenſchwangau<lb/> aufgelöst und kommt S. Maj. der König zu dauerndem Winteraufenthalte hieher.<lb/> — Der Hoftheater- und Hofmuſikintendant Frhr. v. Perfall wurde durch allerhöchſtes<lb/> Handbillet vom 10 ds. zum Rang einer erſten Hofcharge erhoben und demſelben<lb/> gleichzeitig der Titel eines „Generalintendanten“ verliehen. — Se. Maj., den Lei-<lb/> ſtungen der freiwilligen Krankenpflege während des jüngſten Krieges ein unge-<lb/> ſchwächtes Intereſſe bewahrend, hat an den Fürſten v. Pleß in Berlin nachfol-<lb/> gendes eigenhändige Schreiben gerichtet:</p><lb/> <floatingText> <body> <div n="1"> <p>„Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingeſendeten Be-<lb/> richt über die Thätigkeit der deutſchen freiwilligen Krankenpflege die näheren Umſtände<lb/> zu entnehmen unter welchen dieſelbe während des jüngſten Kriegs ihrer großartigen<lb/> Aufgabe gerecht geworden iſt. Der Ruhm und die Verdienſte welche Sie ſich an der<lb/> Spitze dieſes Unternehmens errungen, bleiben ſtets mit der Geſchichte des Wiedererſtehens<lb/> deutſcher Größe innig verflochten; auch Bayerns König und Volk werden ſtets den Na-<lb/> men desjenigen ehrend hochhalten welcher ſo vielen tapferen Söhnen des Landes Ret-<lb/> tung, Troſt und Stärkung verſchaffte.</p> <closer><salute>Empfangen Sie, Mein Herr Fürſt, Meinen<lb/> freundlichſten Dank für Ihre Zuſendung, ſowie die Verſicherung der beſonderen Werth-<lb/> ſchätzung, mit welcher Ich bin —</salute><dateline>Hohenſchwangau, den 15 Dec. 1871.</dateline><signed>Ihr wohlge-<lb/> wogener (gez.) <hi rendition="#g">Ludwig.</hi></signed>“</closer> </div> </body> </floatingText> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <dateline> <hi rendition="#b">München,</hi> 12 Jan.</dateline><lb/> <p>Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des<lb/> ſeitherigen Inhabers des 2. Chevaulegers-Regiments Taxis, des Kronoberſtpoſt-<lb/> meiſters ꝛc. Fürſten Max. von Thurn und Taxis, deſſen Enkel, Max. Maria Fürſten<lb/> v. Thurn und Taxis, nunmehriges Haupt des fürſtlichen Geſammthauſes, als In-<lb/> haber des genannten Regiments beſtätigt. — Die Nichtigkeitsbeſchwerde welche<lb/> der Hr. Biſchof von Regensburg gegen das ihn verurtheilende Erkenntniß des Be-<lb/> zirksgerichts in Straubing erhoben hatte, gelangte in der heutigen Sitzung des oberſten<lb/> Gerichtshofes zur Verhandlung. Der Vertheidiger des Hrn. Biſchofs, der Advocat<lb/> Steyerer von Deggendorf, beantragt das bezirksgerichtliche Urtheil zu vernichten<lb/> und den Hrn. Biſchof v. Seneſtrey freizuſprechen, während die kgl. Staatsbehörde<lb/> den Antrag ſtellte: die Nichtigkeitsbeſchwerde als unbegründet zu verwerfen. Das<lb/> Erkenntniß des oberſten Gerichtshofes wird kommende Woche publicirt werden. —<lb/> Unſer Magiſtrat genehmigte in heutiger Sitzung den Plan zu einer in der Feldherrn-<lb/> halle aufzuſtellenden Gedenktafel der im letzten Kriege gefallenen Kriegeraus unſerer<lb/> Stadt. Die Koſten der aus Marmor und Erz zu fertigenden Gedenktafel ſind auf<lb/> 13,000 fl. veranſchlagt. Nachdem die k. Hofbau-Intendanz einen hierauf bezüg-<lb/> lichen Antrag früher ablehnte, wird ſich der Magiſtrat jetzt an S. M. den König<lb/> wenden, um die Bewilligung zur Aufſtellung der Gedenktafel zu erhalten. Auch<lb/> ſoll auf unſerem nördlichen Friedhof ein Denkmal für die dort beerdigten Krieger<lb/> auf Koſten der Gemeinde und Reſidenzſtadt errichtet werden.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <dateline>⫪ <hi rendition="#b">München,</hi> 12 Jan.</dateline><lb/> <p>Bei Beginn der heutigen <hi rendition="#g">Sitzung der Kammer<lb/> der Abgeordneten</hi> verlas der Abgeordnete <hi rendition="#g">Rußwurm</hi> ſeine Interpellation über<lb/> das Vorgehen der oberpfälziſchen Kreisregierung und des Stadtmagiſtrats Amberg bei<lb/> Beerdigung des Melbermeiſters Zunner in Amberg. Die Schlußſätze derſelben ſind<lb/> ſchon bekannt; zur Begründung derſelben bemerkt der Interpellant, nach Erzählung des<lb/> Sachverhalts, im weſentlichen: die Entſcheidung wer katholiſch oder nicht katholiſch ſei,<lb/> ſtehe bloß den katholiſchen Biſchöfen zu, die Kreisregierung der Oberpfalz habe alſo dieſe<lb/> Entſcheidung wider Gebühr ſich angemaßt, und indem dieſelbe einen Aufſchub ihrer An-<lb/> ordnungen als unzuläſſig erklärte, habe ſie ſelbſt den Verſuch, bei der höheren Stelle<lb/> Schutz der dadurch verletzten Rechte der katholiſchen Kirche zu ſuchen, unmöglich gemacht.<lb/> Durch die Androhung von Gewalt zum Vollzug dieſer Anordnungen habe ſie den der<lb/> katholiſchen Kirche durch die Verfaſſung zugeſicherten Schutz im Genuß ihrer Stiftungen ꝛc.<lb/> und in Uebung ihrer Diſciplin verletzt, und der Magiſtrat Amberg habe ſich durch Anſchluß<lb/> an dieſe Verfügungen der gleichen Widerrechtlichkeit ſchuldig gemacht. Miniſter v. <hi rendition="#g">Lutz</hi> er-<lb/> wiedert, der Sachverhalt ſei von dem Interpellanten nicht richtig, ſondern, wie es ſcheine, nur<lb/> nach ungenauen Zeitungsnachrichten dargeſtellt worden. In dem Telegramm der Kreisregie-<lb/> rung der Oberpfalz an den Magiſtrat Amberg ſei bloß ausgeſprochen geweſen, daß <hi rendition="#aq">a)</hi> Zunner<lb/> als Katholik zu betrachten und ihm daher das übliche Glockengeläute nöthigenfalls<lb/> zwangsweiſe zu gewähren ſei; daß <hi rendition="#aq">b)</hi> die Ueberlaſſung einer der Kirchen, welche der<lb/> Magiſtrat in ſeiner an die Kreisregierung gerichteten Anfrage als Gemeinde-Eigenthum<lb/> bezeichnet hatte, Sache des Magiſtrats ſei. Der Interpellant habe alſo das fragliche<lb/> Telegramm nahezu vollſtändig falſch mitgetheilt (Oho! rechts; Hr. v. <hi rendition="#g">Lutz:</hi> ich bitte<lb/> mich nicht zu unterbrechen); denn die Kreisregierung habe nicht die Ueberlaſſung einer<lb/> Kirche zum Seelengottesdienſt für Zunner angeordnet, habe nicht Gewalt angedroht für<lb/> den Fall der Verweigerung dieſer Ueberlaſſung, habe auch nicht geſagt daß kein Auf-<lb/> ſchub gegen ihre Anordnungen zuläſſig ſei. Es ſei alſo auch nicht zu unterſuchen ob<lb/> durch dieſe angeblichen, aber gar nicht ſtattgehabten Anordnungen die Verfaſſung oder<lb/> das Concordat verletzt worden ſei. Was aber die Entſcheidung der Kreisregierung <hi rendition="#aq">ad a</hi><lb/> betreffe, ſo ſei daran nichts zu berichtigen, da die Kreisregierung ſich damit einfach auf<lb/> den in ſeiner, des Redners, Erklärung vom 14 October dargelegten Standpunkt der<lb/> Staatsregierung geſtellt habe, wornach die Anhänger der alten katholiſchen Lehre, welche<lb/> das Unfehlbatkeitsdogma zurückweiſen, von ihr fortwährend als Katholiken behandelt<lb/> und betrachtet werden. Die Staatsregierung wolle damit nicht in das <hi rendition="#aq">Forum inter-<lb/> num</hi> in Fragen des Gewiſſens und des Genuſſes der kirchlichen Gnadenmittel eingreifen;<lb/> aber wo es ſich um Benützung kirchlichen Eigenthums handle, da müſſe ſie ſich die Ent-<lb/> ſcheidung wahren wer als Katholik zu betrachten, und demnach in ſeinem Recht auf dieſe<lb/> Benützung zu ſchützen ſei. Was ſpeciell das Geläute der Kirchhofglocke betreffe, ſo ſei ver-<lb/> faſſungsmäßig jede aufgenommene Religionsgeſellſchaft berechtigt es gegen Bezahlung<lb/> der Gebühr zu beanſpruchen; wie es mit dem Recht des Geläutes der Sterbe- und Pfarr-<lb/> glocken ſtehe, hänge zum Theil von den örtlichen Rechtsverhältniſſen ab, worüber noch<lb/> Erhebungen zu pflegen ſeien. Daß <hi rendition="#aq">ad b</hi> der Magiſtrat eine Kirche welche Gemeinde-Eigen-<lb/> thum iſt für den Seelengottesdienſt einräumen konnte, unterliege keinem Zweifel; wenn<lb/> etwa gegen die anderen Anordnungen des Magiſtrats von irgendwem Beſchwerde<lb/> erhoben werden wolle, ſo habe dieſe den vorgeſchriebenen Inſtanzenzug zu durchlaufen.<lb/> Indem der Magiſtrat das Begräbniß und den Gottesdienſt vornehmen ließ, habe er als<lb/> Gemeindebehörde innerhalb ſeiner Befugniſſe gehandelt, nicht als ſtaatliche Polizei-<lb/> behörde; ein Verbot dagegen zu erlaſſen ſei die Regierung nicht in der Lage geweſen,<lb/> nachdem ſie in der bezüglich des Erzbiſchofs von Utrecht erlaſſenen, vom Interpellan-<lb/> ten ſelbſt mit Wohlgefallen citirten Entſchließung erklärt habe, ſie erachte ſich nicht für<lb/> zuſtändig die Erlaubniß zur Vornahme geiſtlicher Functionen irgendwem zu geben<lb/> denn wo ſie nichts zu erlauben habe, da habe ſie auch nichts zu verbieten. Demgemäß<lb/> werde die Regierung Beſchwerden welche aus Anlaß der Amberger Vorgänge einlaufen<lb/> würden pflichtgemäß prüfen, der katholiſchen Kirche auch den verfaſſungsmäßigen Schutz<lb/> im Genuß ihres Eigenthums gewähren, vorbehaltlich natürlich der Entſcheidung der<lb/></p> </div> </div> </body> </floatingText> </p> </div> </body> </text> </TEI> [188/0012]
Literariſch-Kartographiſches.
N. Zwei Erſcheinungen auf dieſem Gebiete möchte ich mir erlauben in Ihren
Blättern zu beſprechen, um die Aufmerkſamkeit der gebildeten Kreiſe darauf zu
lenken. Das erſte Werk iſt die ſchon lang’ angekündigte, aber erſt jüngſt erſchienene
Karte des auſtraliſchen Feſtlandes von Dr. A. Petermann (J. Perthes, Gotha).
Es iſt dieß entſchieden die vollkommenſte Karte welche über jenen Erdtheil exiſtirt,
denn auch in England, das daran das größte Intereſſe haben ſollte, iſt ſeit der
Arbeit von Arrowſhmith nichts erſchienen was ſich mit dem vorliegenden
an Genauigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung meſſen könnte. Auſtralien,
das in vielfacher Beziehung ſo ganz eigenthümliche Land, bietet auch in der karto-
graphiſchen Darſtellung manche Schwierigkeiten, da ſich die Gebirge von einiger
Bedeutung alle ſo nahe an die Oſtküſte drängen, daß dadurch, will man den plaſti-
ſchen Charakter getreu wiedergeben, die Deutlichkeit beeinträchtigt werden muß,
wenn anders der gewählte Maßſtab nicht ein ſehr großer iſt. Dann aber iſt mehr
nach dem Innern zu der Mangel an bedeutenderen Erhebungen der Darſtellung
wieder nicht günſtig, indem eine geübte Hand verlangt wird um die ſo eigenthümliche
Formloſigkeit, Unbeſtimmtheit des Terrains und vor allem die Waſſerläufe in das
rechte Licht treten zu laſſen. Dr. Petermann hat bei einem Maßſtab von 1 : 3 500000
alles geleiſtet was eine gerechte Kritik fordern konnte, indem das Detail im Littorale
allenthalben beſtimmt hervortritt, da wo es überhaupt ſchon gegeben werden kann.
In dieſer Beziehung macht ſich die kleine Colonie Victoria höchſt bemerkbar, denn ſo
jung dieſelbe auch iſt (1851), ſo hat ſie doch durch Vermeſſungsarbeiten aller Art
ſo gutes und umfaſſendes gethan, daß dem Kartographen ein überreiches Material,
ungleich umfangreicher als bei den anderen Colonien, zur Verfügung ſteht. Wer
eine Karte vom Jahr 1860 mit dieſer Karte zu vergleichen Gelegenheit haben ſollte,
der wird erſtaunen über die Ausdehnung der Erforſchung und Beſiedelung Auſtra-
liens während des letzten Decenniums. Beinahe der ganze Oſten, vom 141. Länge-
grad an, iſt mit Routen durchzogen, zeigt Waſſerläufe und Gebirgszüge; aber
nur wer den Charakter des auf ſolchen Reiſen gewonnenen Materials kennt, kann
ſich einen richtigen Begriff von dem Fleiß und dem Verdienſt des Kartographen
machen, der es erfolgreich unternahm daraus eine Karte zuſammenzuſtellen. Wenn
wir hier abſehen von den ausgedehnten Hinzufügungen zur Terrainkunde Auſtra-
liens, ſo zeigt uns der Vergleich mit älteren Karten zwei weſentliche Aenderungen
der Phyſiognomie, die wir hier näher berühren müſſen. Es iſt dieß einmal die Ge-
ſtaltung des Seebeckens, das nicht mehr in Hufeiſenform (nach Eyre’s Vorſtellun-
gen) ſich im Norden des Spencer-Golfs ausbreitet, ſondern nun ein Syſtem von
Seen zeigt, welche als Aufnahms- und leider auch Abdampfungsbehälter der ſub-
tropiſchen Flußſyſteme dienen; dann aber finden wir hier auch zum erſtenmal auf
einer auſtraliſchen Generalkarte die vollkommene Tracirung des früher ſo viel-
namigen Barkoo-Fluſſes ausgeführt — von dem äußerſten Oſten des Inland-
Beckens bis zu den Seen. Und welche Schwierigkeiten in der Mappirung bietet
hier wieder die Nomenklatur, da jeder auſtraliſche Reiſende ſeiner Loyalität und
ſeiner Verehrung für dieſelben verdienſtvollen und unverdienſtvollen Männer
genügen will, und die Albert, Victoria, Mitchell, Smith u. ſ. w. ſich für ein klares
Verſtändniß allzu häufig wiederholen.
Vom 140. Längegrade weſtwärts bis zum 119., und mit Ausnahme des Ge-
bietes um die Seen, iſt noch eine ungeheure Fläche unbekannten Landes, durch
welches ſich nur der einſame Pfad des kühnen Stuart vom Spencer bis zum Van-
Diemens-Golfe windet. Längs dieſer Route wird nun ſchon an der Herſtellung
einer telegraphiſchen Verbindung gearbeitet, und im nächſten Jahre hofft man in
wenigen Minuten von Melbourne durch das Centrum des Continents und über
Java mit Europa correſpondiren zu können, während uns die neueſten Blätter
aus den Colonien die Gründung einer Geſellſchaft mittheilen, deren Zweck die Her-
ſtellung telegraphiſcher Verbindung mittelſt eines Kabels von Adelaide um Cap
Leeuwin längs der Weſtküſte nach Java iſt. Bei ſolcher Thatkraft wird auch bald
der große Flächenraum unbekannten Landes, der heute noch ein Drittheil des Feſt-
landes beträgt, von Reiſenden und Anſiedlern durchzogen ſein, ſo daß Dr. Peter-
mann, wenn er uns nach weiteren 10 Jahren wieder eine Karte entwerfen wird,
die Genugthuung haben kann in vortrefflichen Arbeiten das Feld des ganzen Feſt-
landes in ſeinen Grundzügen geſchaffen zu haben.
Den Karten iſt ein geographiſch-ſtatiſtiſches Compendium von C. E. Meinecke
beigegeben, das eine kurz gedrängte Geſchichte der Entdeckungen, die Ausbreitung
der Coloniſation und ein Bild der Erweiterung der Hülfs- und Erwerbsquellen dieſes
jüngſten Culturlandes gibt. Von beſonderem Intereſſe ſind die Zuſammenſtellun-
gen über den Goldertrag, welche bis Ende 1865 reichen. Daraus ergibt ſich für die
Bergwerke von Victoria und Neuſüdwallis ein nahezu conſtanter jährlicher Ve-
trag von 9 Millionen Pfund Sterling, wovon zwei Drittel auf die erſtgenannte
Colonie fallen. Eine jüngſt mitgetheilte Fortführung des Goldertrags bis zum
Ende des gegenwärtigen Jahres dürfte als Geſammtbetrag des während 20 Jahren
gewonnenen Goldes in Auſtralien die Summe von 200 Millionen Pf. St. oder
5 Milliarden Franken erweiſen.
Die zweite Erſcheinung, deren wir hier kurz erwähnen wollen, iſt die Schiffs-
und Flaggenkarte von C. F. Steinhaus, Marinearchitekt in Hamburg (L. Friede-
richen und Comp.), die wir um ſo freudiger begrüßen, als ſie ſeit Wiederherſtellung
des Deutſchen Reichs die erſte Erſcheinung dieſer Art und vortrefflich ausgeführt
iſt. Steinhaus, der ja unſer erſter Schiffsconſtructeur iſt, hat es in dieſem Fall
unternommen dem deutſchen Publicum, deſſen Sinn für maritime Beſtrebungen
noch immer nicht rege genug iſt und geweckt werden muß, eine gediegene Arbeit zu
geben. Zum erſtenmal ſehen wir auf dem ſtattlichen Tableau unſere Panzerfre-
gatte „König Wilhelm“ von 100 Flaggen aller Nationen und den internationalen
Signalflaggen umgeben: die deutſche Kaiſerſtandarte eröffnet in dieſem Kranze den
Reigen. Ueberdieß ſind noch 24 Schiffe verſchiedener Gattung und unter verſchie-
denen Verhältniſſen dargeſtellt, welche Darſtellung mit der kurzen und präciſen
Beſchreibung in deutſcher und engliſcher Sprache allen jenen die ſich für Seeweſen
intereſſiren ein erwünſchtes Mittel der Belehrung gewähren wird.
Neueſte Poſten.
: München, 12 Jan.
Am 16 ds. wird das k. Hoflager in Hohenſchwangau
aufgelöst und kommt S. Maj. der König zu dauerndem Winteraufenthalte hieher.
— Der Hoftheater- und Hofmuſikintendant Frhr. v. Perfall wurde durch allerhöchſtes
Handbillet vom 10 ds. zum Rang einer erſten Hofcharge erhoben und demſelben
gleichzeitig der Titel eines „Generalintendanten“ verliehen. — Se. Maj., den Lei-
ſtungen der freiwilligen Krankenpflege während des jüngſten Krieges ein unge-
ſchwächtes Intereſſe bewahrend, hat an den Fürſten v. Pleß in Berlin nachfol-
gendes eigenhändige Schreiben gerichtet:
„Es hat Mir hohe Genugthuung bereitet aus dem von Ihnen eingeſendeten Be-
richt über die Thätigkeit der deutſchen freiwilligen Krankenpflege die näheren Umſtände
zu entnehmen unter welchen dieſelbe während des jüngſten Kriegs ihrer großartigen
Aufgabe gerecht geworden iſt. Der Ruhm und die Verdienſte welche Sie ſich an der
Spitze dieſes Unternehmens errungen, bleiben ſtets mit der Geſchichte des Wiedererſtehens
deutſcher Größe innig verflochten; auch Bayerns König und Volk werden ſtets den Na-
men desjenigen ehrend hochhalten welcher ſo vielen tapferen Söhnen des Landes Ret-
tung, Troſt und Stärkung verſchaffte.
Empfangen Sie, Mein Herr Fürſt, Meinen
freundlichſten Dank für Ihre Zuſendung, ſowie die Verſicherung der beſonderen Werth-
ſchätzung, mit welcher Ich bin —Hohenſchwangau, den 15 Dec. 1871. Ihr wohlge-
wogener (gez.) Ludwig.“
 München, 12 Jan.
Se. Maj, der König hat in Folge Ablebens des
ſeitherigen Inhabers des 2. Chevaulegers-Regiments Taxis, des Kronoberſtpoſt-
meiſters ꝛc. Fürſten Max. von Thurn und Taxis, deſſen Enkel, Max. Maria Fürſten
v. Thurn und Taxis, nunmehriges Haupt des fürſtlichen Geſammthauſes, als In-
haber des genannten Regiments beſtätigt. — Die Nichtigkeitsbeſchwerde welche
der Hr. Biſchof von Regensburg gegen das ihn verurtheilende Erkenntniß des Be-
zirksgerichts in Straubing erhoben hatte, gelangte in der heutigen Sitzung des oberſten
Gerichtshofes zur Verhandlung. Der Vertheidiger des Hrn. Biſchofs, der Advocat
Steyerer von Deggendorf, beantragt das bezirksgerichtliche Urtheil zu vernichten
und den Hrn. Biſchof v. Seneſtrey freizuſprechen, während die kgl. Staatsbehörde
den Antrag ſtellte: die Nichtigkeitsbeſchwerde als unbegründet zu verwerfen. Das
Erkenntniß des oberſten Gerichtshofes wird kommende Woche publicirt werden. —
Unſer Magiſtrat genehmigte in heutiger Sitzung den Plan zu einer in der Feldherrn-
halle aufzuſtellenden Gedenktafel der im letzten Kriege gefallenen Kriegeraus unſerer
Stadt. Die Koſten der aus Marmor und Erz zu fertigenden Gedenktafel ſind auf
13,000 fl. veranſchlagt. Nachdem die k. Hofbau-Intendanz einen hierauf bezüg-
lichen Antrag früher ablehnte, wird ſich der Magiſtrat jetzt an S. M. den König
wenden, um die Bewilligung zur Aufſtellung der Gedenktafel zu erhalten. Auch
ſoll auf unſerem nördlichen Friedhof ein Denkmal für die dort beerdigten Krieger
auf Koſten der Gemeinde und Reſidenzſtadt errichtet werden.
⫪ München, 12 Jan.
Bei Beginn der heutigen Sitzung der Kammer
der Abgeordneten verlas der Abgeordnete Rußwurm ſeine Interpellation über
das Vorgehen der oberpfälziſchen Kreisregierung und des Stadtmagiſtrats Amberg bei
Beerdigung des Melbermeiſters Zunner in Amberg. Die Schlußſätze derſelben ſind
ſchon bekannt; zur Begründung derſelben bemerkt der Interpellant, nach Erzählung des
Sachverhalts, im weſentlichen: die Entſcheidung wer katholiſch oder nicht katholiſch ſei,
ſtehe bloß den katholiſchen Biſchöfen zu, die Kreisregierung der Oberpfalz habe alſo dieſe
Entſcheidung wider Gebühr ſich angemaßt, und indem dieſelbe einen Aufſchub ihrer An-
ordnungen als unzuläſſig erklärte, habe ſie ſelbſt den Verſuch, bei der höheren Stelle
Schutz der dadurch verletzten Rechte der katholiſchen Kirche zu ſuchen, unmöglich gemacht.
Durch die Androhung von Gewalt zum Vollzug dieſer Anordnungen habe ſie den der
katholiſchen Kirche durch die Verfaſſung zugeſicherten Schutz im Genuß ihrer Stiftungen ꝛc.
und in Uebung ihrer Diſciplin verletzt, und der Magiſtrat Amberg habe ſich durch Anſchluß
an dieſe Verfügungen der gleichen Widerrechtlichkeit ſchuldig gemacht. Miniſter v. Lutz er-
wiedert, der Sachverhalt ſei von dem Interpellanten nicht richtig, ſondern, wie es ſcheine, nur
nach ungenauen Zeitungsnachrichten dargeſtellt worden. In dem Telegramm der Kreisregie-
rung der Oberpfalz an den Magiſtrat Amberg ſei bloß ausgeſprochen geweſen, daß a) Zunner
als Katholik zu betrachten und ihm daher das übliche Glockengeläute nöthigenfalls
zwangsweiſe zu gewähren ſei; daß b) die Ueberlaſſung einer der Kirchen, welche der
Magiſtrat in ſeiner an die Kreisregierung gerichteten Anfrage als Gemeinde-Eigenthum
bezeichnet hatte, Sache des Magiſtrats ſei. Der Interpellant habe alſo das fragliche
Telegramm nahezu vollſtändig falſch mitgetheilt (Oho! rechts; Hr. v. Lutz: ich bitte
mich nicht zu unterbrechen); denn die Kreisregierung habe nicht die Ueberlaſſung einer
Kirche zum Seelengottesdienſt für Zunner angeordnet, habe nicht Gewalt angedroht für
den Fall der Verweigerung dieſer Ueberlaſſung, habe auch nicht geſagt daß kein Auf-
ſchub gegen ihre Anordnungen zuläſſig ſei. Es ſei alſo auch nicht zu unterſuchen ob
durch dieſe angeblichen, aber gar nicht ſtattgehabten Anordnungen die Verfaſſung oder
das Concordat verletzt worden ſei. Was aber die Entſcheidung der Kreisregierung ad a
betreffe, ſo ſei daran nichts zu berichtigen, da die Kreisregierung ſich damit einfach auf
den in ſeiner, des Redners, Erklärung vom 14 October dargelegten Standpunkt der
Staatsregierung geſtellt habe, wornach die Anhänger der alten katholiſchen Lehre, welche
das Unfehlbatkeitsdogma zurückweiſen, von ihr fortwährend als Katholiken behandelt
und betrachtet werden. Die Staatsregierung wolle damit nicht in das Forum inter-
num in Fragen des Gewiſſens und des Genuſſes der kirchlichen Gnadenmittel eingreifen;
aber wo es ſich um Benützung kirchlichen Eigenthums handle, da müſſe ſie ſich die Ent-
ſcheidung wahren wer als Katholik zu betrachten, und demnach in ſeinem Recht auf dieſe
Benützung zu ſchützen ſei. Was ſpeciell das Geläute der Kirchhofglocke betreffe, ſo ſei ver-
faſſungsmäßig jede aufgenommene Religionsgeſellſchaft berechtigt es gegen Bezahlung
der Gebühr zu beanſpruchen; wie es mit dem Recht des Geläutes der Sterbe- und Pfarr-
glocken ſtehe, hänge zum Theil von den örtlichen Rechtsverhältniſſen ab, worüber noch
Erhebungen zu pflegen ſeien. Daß ad b der Magiſtrat eine Kirche welche Gemeinde-Eigen-
thum iſt für den Seelengottesdienſt einräumen konnte, unterliege keinem Zweifel; wenn
etwa gegen die anderen Anordnungen des Magiſtrats von irgendwem Beſchwerde
erhoben werden wolle, ſo habe dieſe den vorgeſchriebenen Inſtanzenzug zu durchlaufen.
Indem der Magiſtrat das Begräbniß und den Gottesdienſt vornehmen ließ, habe er als
Gemeindebehörde innerhalb ſeiner Befugniſſe gehandelt, nicht als ſtaatliche Polizei-
behörde; ein Verbot dagegen zu erlaſſen ſei die Regierung nicht in der Lage geweſen,
nachdem ſie in der bezüglich des Erzbiſchofs von Utrecht erlaſſenen, vom Interpellan-
ten ſelbſt mit Wohlgefallen citirten Entſchließung erklärt habe, ſie erachte ſich nicht für
zuſtändig die Erlaubniß zur Vornahme geiſtlicher Functionen irgendwem zu geben
denn wo ſie nichts zu erlauben habe, da habe ſie auch nichts zu verbieten. Demgemäß
werde die Regierung Beſchwerden welche aus Anlaß der Amberger Vorgänge einlaufen
würden pflichtgemäß prüfen, der katholiſchen Kirche auch den verfaſſungsmäßigen Schutz
im Genuß ihres Eigenthums gewähren, vorbehaltlich natürlich der Entſcheidung der
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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