Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1830.

Bild:
<< vorherige Seite

[Spaltenumbruch] findet, ernsthafte und wirksame Maaßregeln zu ergreifen, her.
Diese Umstände sind klar und nachdrüklich in jenen Aktenstüken
entwikelt. Zugleich ist darin die persönliche Ansicht Sr. Majestät
über den Gang der Regierung dargestellt. Indem ich Ihnen ein
Exemplar besagter Aktenstüke zukommen lasse, ergreife ich die Ge-
legenheit, Sie, dem Wunsche Sr. Majestät gemäß, ernstlich an
die Ihnen obliegende Pflicht zu erinnern, bei ihren Attributionen
die Grundsäze der Regierung so, wie sie in besagter Botschaft
dargestellt sind, zur Regel zu nehmen, weil nur dadurch allein je-
ner freisinnige und regelmäßige, für die Befestigung des allgemei-
nen Wohls so nothwendige Gang der Regierung gesichert werden
kan. Ein großer Kaltsinn und sogar ein Mangel an muthiger
und männlicher Haltung, welche den Justizbeamten bei Ausübung
ihrer Pflichten für die Aufrechthaltung der konstitutionellen könig-
lichen Gewalt und der Stärke der Regierung so wesentlich noth-
wendig sind, hat sich hie und da nur zu sehr kund gegeben, wel-
ches zum Theil den in Folge des Mißbrauchs der Presse verbrei-
teten, und unkluger Weise und ohne Ueberlegung und Prüfung
durch Einige angenommenen Lehren -- Lehren, welche der Regie-
rung der Niederlande und den Prärogativen des Königs zuwider
sind -- und zum Theil dem moralischen Zwange zuzuschreiben ist,
den die heftigen und bösartigen Ausfälle einiger Journale auf das
Gemüth einiger Beamten des Königs ausgeübt haben, und wo-
durch die Erfüllung der Pflichten in den Staatsämtern auf eine
weitgehende Weise untergraben wurde. Jezt, wo der König selbst
so klar und nachdrüklich die Grundsäze dargestellt hat, die Er bei
dem Gange der Regierung zur Regel nimmt, und die so vollkom-
men aus dem Grundgeseze der Niederlande ausfließen, würde je-
der öffentliche Beamte, der diesen Grundsäzen zuwider handelte,
sich nicht mehr entschuldigen können, daß er in gutem Glauben,
weil ihm die Absichten Sr. Majestät nicht bekannt gewesen, ge-
handelt habe; und ich bin beauftragt, Sie ausdrüklich an die
Pflichten zu erinnern, welche besonders den Beamten des Königs
obliegen, sich nicht durch irgend eine Erwägung von der Verthei-
digung und Beobachtung dieser Grundsäze abhalten zu lassen,
welche dem politischen Gebäude der Niederlande zur Grundlage
dienen, die Regierung leiten, und deren strenge Ausführung der
König von allen denjenigen zu fordern das größte Recht hat, die
auf die Ernennung, die sie von Ihm haben, nicht verzichten wol-
len, sondern ferner das Zutrauen Sr. Majestät zu verdienen wün-
schen. Ich muß Ihnen vorzüglich anempfehlen, sich in Zukunft
durch Niemanden, wer es auch sey, zurükhalten zu lassen, streng
auf die Aufrechthaltung und Vollziehung aller bestehenden Geseze
zu wachen, indem es Sr. Majestät geschienen hat, daß in dieser
Hinsicht an vielen Orten Kaltsinn und Nachlässigkeit statt gehabt,
und weil Se. Majestät ernstlich wünschen, daß alle diejenigen,
welche mit öffentlichen Aemtern beehrt sind, und mit denselben be-
kleidet bleiben wollen, sich durch ihren Eiser würdig zeigen, den
Gesezen Achtung zu verschaffen, und die Ordnung und Ruhe auf-
recht zu halten und zu sichern. Indem der König Sie so strenge
an die Ihnen obliegenden Pflichten ermahnt, hat er nicht die Ab-
sicht, der Freiheit Ihrer Gesinnungen und ihrer Art zu denken,
Gewalt anzuthun; diese Freiheit wird, so wie jede andere, in dem
Beamten sowol, als in jedem andern unabhängigen Bürger des
Staates geachtet; allein da diese Freiheit eine tadelhafte und für
die Wohlfahrt des Landes höchst verderbliche Tendenz nimmt, wenn
sie zur Vernachlässigung der Pflichten und zur Widersezlichkeit ge-
[Spaltenumbruch] gen die väterlichen Absichten des Königs führt, so sehen Se. Mä-
jestät, im Interesse des Gemeinwesens, sich genöthigt, Ihr Ver-
trauen jenen zu entziehen, welche, in Staatsämtern angestellt,
glauben dürften, sich nicht nach den Grundsäzen richten zu können,
die der König, durch die hier angefügte königliche Botschaft, be-
stimmt als die Grundsäze der Regierung Sr. Majestät erklärt hat.
Ich fordere Sie daher auf, dieses Schreiben und die angefügte
Botschaft in reifliche Erwägung zu ziehen, und mich förmlich in
der Frist von zweimal vierundzwanzig Stunden nach deren Em-
pfange in Kenntniß zu sezen, ob Sie Willens und bereit sind oder
nicht, den in denselben vorgezeichneten Gang ohne die mindeste Ab-
weichung und mit jenem Eifer, jener Treue und Festigkeit zu be-
folgen, ohne welche es unmöglich ist, dem Vaterlande länger mit
Nuzen zu dienen, und die friedlichen Einwohner gegen die straf-
baren Anstrengungen der Uebelgesinnten zu schüzen."

(Aus einem Handelsschreiben.) Man
hoft, daß die durch öffentliche Blätter angezeigte, für die Rhein-
schiffahrt entworfene Basis bald von allen Uferstaaten ratifizirt
werden und ins Leben treten wird. Diese Verbesserung wird un-
serm Transithandel neuen Schwung geben. Viele privilegirte Er-
schwerungen schwinden, die Konkurrenten können sich freier bewe-
gen, und die entstehende größere Oekonomie in Transportkosten
wird den Waarenzug vergrößern. Es wird sich eine Auswahl von
Versendungsarten rheinaufwärts bilden. Vermöge königlicher
Verordnung vom 17 Okt, dürfen die Kölner Dampfböte nun auch
zweimal in der Woche Güter befördern. Eine wohl organisirte
Eil-Veurt auf Mainz durch Kölner Vermittelung würde bei nie-
drigen Frachten und modifizirten Umladungskosten auf den bishe-
rigen Stapelpläzen, wohl jede andere Einrichtung an Schnelligkeit
und Wohlfeilheit übertreffen. Die englische direkte Fahrt auf
Köln hat, wenn sie auch nicht zu den gewünschten Resultaten ge-
führt, doch wohlthuend auf die Rheinfahrt gewirkt, da unsre eng-
lischen Beurten in Folge davon ihre Frachten bedeutend mäßigen.
Die Speditionsorte Maestricht und Venlo werden auch das Mög-
liche aufbieten, um in Konkurrenz mit der verbesserten Rhein-
fahrt zu bleiben. Wenn wir die Massen Güter erbliken, welche
durch beschwerte Wasserfahrt dem Rheine entzogen werden; wenn
wir sehen, wie die Schweiz zum Theil Hamburg für ihre engli-
schen Beziehungen zu Hülfe nimmt, und wie die französischen
Krappe auf gesuchte Art den Rhein vermeiden, so begreifen wir
nicht, was die Regierungen abhält, durch einen energischen Schritt
den Rhein in seine vollen Rechte einzusezen. Halbirung ber Was-
serzölle würde ihm allen verlornen Güterzug zurükführen, und
verdoppelte Schiffahrt die Staatskassen für scheinbaren Verlust
entschädigen.

Schweiz.

Berichte aus Rom melden, es sey Monsignor
de Angelis von Ascole, dermaliger Bisthumsverwalter zu Forli,
zum päpstlichen Nuncius bei der Eidgenossenschaft ernannt. Sein
Vorgänger, Monsignor Ostini, der bekanntlich mit einer außer-
ordentlichen Sendung nach Brasilien beauftragt ist, verweilt, nach-
dem er sich über München nach Paris begeben hatte, zeither in
Toulon, wo er sich einschiffen soll. -- In Bern, wo der große Rath
seine Sizungen vor Weihnachten eingestellt hat, um dieselben im
Laufe des gegenwärtigen Monats wieder fortzusezen, soll die Frage
unter Anderm erörtert werden: ob Bern die Vermittelung an-

[Spaltenumbruch] findet, ernſthafte und wirkſame Maaßregeln zu ergreifen, her.
Dieſe Umſtände ſind klar und nachdrüklich in jenen Aktenſtüken
entwikelt. Zugleich iſt darin die perſönliche Anſicht Sr. Majeſtät
über den Gang der Regierung dargeſtellt. Indem ich Ihnen ein
Exemplar beſagter Aktenſtüke zukommen laſſe, ergreife ich die Ge-
legenheit, Sie, dem Wunſche Sr. Majeſtät gemäß, ernſtlich an
die Ihnen obliegende Pflicht zu erinnern, bei ihren Attributionen
die Grundſäze der Regierung ſo, wie ſie in beſagter Botſchaft
dargeſtellt ſind, zur Regel zu nehmen, weil nur dadurch allein je-
ner freiſinnige und regelmäßige, für die Befeſtigung des allgemei-
nen Wohls ſo nothwendige Gang der Regierung geſichert werden
kan. Ein großer Kaltſinn und ſogar ein Mangel an muthiger
und männlicher Haltung, welche den Juſtizbeamten bei Ausübung
ihrer Pflichten für die Aufrechthaltung der konſtitutionellen könig-
lichen Gewalt und der Stärke der Regierung ſo weſentlich noth-
wendig ſind, hat ſich hie und da nur zu ſehr kund gegeben, wel-
ches zum Theil den in Folge des Mißbrauchs der Preſſe verbrei-
teten, und unkluger Weiſe und ohne Ueberlegung und Prüfung
durch Einige angenommenen Lehren — Lehren, welche der Regie-
rung der Niederlande und den Prärogativen des Königs zuwider
ſind — und zum Theil dem moraliſchen Zwange zuzuſchreiben iſt,
den die heftigen und bösartigen Ausfälle einiger Journale auf das
Gemüth einiger Beamten des Königs ausgeübt haben, und wo-
durch die Erfüllung der Pflichten in den Staatsämtern auf eine
weitgehende Weiſe untergraben wurde. Jezt, wo der König ſelbſt
ſo klar und nachdrüklich die Grundſäze dargeſtellt hat, die Er bei
dem Gange der Regierung zur Regel nimmt, und die ſo vollkom-
men aus dem Grundgeſeze der Niederlande ausfließen, würde je-
der öffentliche Beamte, der dieſen Grundſäzen zuwider handelte,
ſich nicht mehr entſchuldigen können, daß er in gutem Glauben,
weil ihm die Abſichten Sr. Majeſtät nicht bekannt geweſen, ge-
handelt habe; und ich bin beauftragt, Sie ausdrüklich an die
Pflichten zu erinnern, welche beſonders den Beamten des Königs
obliegen, ſich nicht durch irgend eine Erwägung von der Verthei-
digung und Beobachtung dieſer Grundſäze abhalten zu laſſen,
welche dem politiſchen Gebäude der Niederlande zur Grundlage
dienen, die Regierung leiten, und deren ſtrenge Ausführung der
König von allen denjenigen zu fordern das größte Recht hat, die
auf die Ernennung, die ſie von Ihm haben, nicht verzichten wol-
len, ſondern ferner das Zutrauen Sr. Majeſtät zu verdienen wün-
ſchen. Ich muß Ihnen vorzüglich anempfehlen, ſich in Zukunft
durch Niemanden, wer es auch ſey, zurükhalten zu laſſen, ſtreng
auf die Aufrechthaltung und Vollziehung aller beſtehenden Geſeze
zu wachen, indem es Sr. Majeſtät geſchienen hat, daß in dieſer
Hinſicht an vielen Orten Kaltſinn und Nachläſſigkeit ſtatt gehabt,
und weil Se. Majeſtät ernſtlich wünſchen, daß alle diejenigen,
welche mit öffentlichen Aemtern beehrt ſind, und mit denſelben be-
kleidet bleiben wollen, ſich durch ihren Eiſer würdig zeigen, den
Geſezen Achtung zu verſchaffen, und die Ordnung und Ruhe auf-
recht zu halten und zu ſichern. Indem der König Sie ſo ſtrenge
an die Ihnen obliegenden Pflichten ermahnt, hat er nicht die Ab-
ſicht, der Freiheit Ihrer Geſinnungen und ihrer Art zu denken,
Gewalt anzuthun; dieſe Freiheit wird, ſo wie jede andere, in dem
Beamten ſowol, als in jedem andern unabhängigen Bürger des
Staates geachtet; allein da dieſe Freiheit eine tadelhafte und für
die Wohlfahrt des Landes höchſt verderbliche Tendenz nimmt, wenn
ſie zur Vernachläſſigung der Pflichten und zur Widerſezlichkeit ge-
[Spaltenumbruch] gen die väterlichen Abſichten des Königs führt, ſo ſehen Se. Mä-
jeſtät, im Intereſſe des Gemeinweſens, ſich genöthigt, Ihr Ver-
trauen jenen zu entziehen, welche, in Staatsämtern angeſtellt,
glauben dürften, ſich nicht nach den Grundſäzen richten zu können,
die der König, durch die hier angefügte königliche Botſchaft, be-
ſtimmt als die Grundſäze der Regierung Sr. Majeſtät erklärt hat.
Ich fordere Sie daher auf, dieſes Schreiben und die angefügte
Botſchaft in reifliche Erwägung zu ziehen, und mich förmlich in
der Friſt von zweimal vierundzwanzig Stunden nach deren Em-
pfange in Kenntniß zu ſezen, ob Sie Willens und bereit ſind oder
nicht, den in denſelben vorgezeichneten Gang ohne die mindeſte Ab-
weichung und mit jenem Eifer, jener Treue und Feſtigkeit zu be-
folgen, ohne welche es unmöglich iſt, dem Vaterlande länger mit
Nuzen zu dienen, und die friedlichen Einwohner gegen die ſtraf-
baren Anſtrengungen der Uebelgeſinnten zu ſchüzen.“

(Aus einem Handelsſchreiben.) Man
hoft, daß die durch öffentliche Blätter angezeigte, für die Rhein-
ſchiffahrt entworfene Baſis bald von allen Uferſtaaten ratifizirt
werden und ins Leben treten wird. Dieſe Verbeſſerung wird un-
ſerm Tranſithandel neuen Schwung geben. Viele privilegirte Er-
ſchwerungen ſchwinden, die Konkurrenten können ſich freier bewe-
gen, und die entſtehende größere Oekonomie in Transportkoſten
wird den Waarenzug vergrößern. Es wird ſich eine Auswahl von
Verſendungsarten rheinaufwärts bilden. Vermöge königlicher
Verordnung vom 17 Okt, dürfen die Kölner Dampfböte nun auch
zweimal in der Woche Güter befördern. Eine wohl organiſirte
Eil-Veurt auf Mainz durch Kölner Vermittelung würde bei nie-
drigen Frachten und modifizirten Umladungskoſten auf den bishe-
rigen Stapelpläzen, wohl jede andere Einrichtung an Schnelligkeit
und Wohlfeilheit übertreffen. Die engliſche direkte Fahrt auf
Köln hat, wenn ſie auch nicht zu den gewünſchten Reſultaten ge-
führt, doch wohlthuend auf die Rheinfahrt gewirkt, da unſre eng-
liſchen Beurten in Folge davon ihre Frachten bedeutend mäßigen.
Die Speditionsorte Maeſtricht und Venlo werden auch das Mög-
liche aufbieten, um in Konkurrenz mit der verbeſſerten Rhein-
fahrt zu bleiben. Wenn wir die Maſſen Güter erbliken, welche
durch beſchwerte Waſſerfahrt dem Rheine entzogen werden; wenn
wir ſehen, wie die Schweiz zum Theil Hamburg für ihre engli-
ſchen Beziehungen zu Hülfe nimmt, und wie die franzöſiſchen
Krappe auf geſuchte Art den Rhein vermeiden, ſo begreifen wir
nicht, was die Regierungen abhält, durch einen energiſchen Schritt
den Rhein in ſeine vollen Rechte einzuſezen. Halbirung ber Waſ-
ſerzölle würde ihm allen verlornen Güterzug zurükführen, und
verdoppelte Schiffahrt die Staatskaſſen für ſcheinbaren Verluſt
entſchädigen.

Schweiz.

Berichte aus Rom melden, es ſey Monſignor
de Angelis von Ascole, dermaliger Bisthumsverwalter zu Forli,
zum päpſtlichen Nuncius bei der Eidgenoſſenſchaft ernannt. Sein
Vorgänger, Monſignor Oſtini, der bekanntlich mit einer außer-
ordentlichen Sendung nach Braſilien beauftragt iſt, verweilt, nach-
dem er ſich über München nach Paris begeben hatte, zeither in
Toulon, wo er ſich einſchiffen ſoll. — In Bern, wo der große Rath
ſeine Sizungen vor Weihnachten eingeſtellt hat, um dieſelben im
Laufe des gegenwärtigen Monats wieder fortzuſezen, ſoll die Frage
unter Anderm erörtert werden: ob Bern die Vermittelung an-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jSupplement">
        <floatingText>
          <body>
            <div type="jPoliticalNews" n="2">
              <div n="3">
                <div type="jArticle" n="4">
                  <p><pb facs="#f0006" n="42"/><cb/>
findet, ern&#x017F;thafte und wirk&#x017F;ame Maaßregeln zu ergreifen, her.<lb/>
Die&#x017F;e Um&#x017F;tände &#x017F;ind klar und nachdrüklich in jenen Akten&#x017F;tüken<lb/>
entwikelt. Zugleich i&#x017F;t darin die per&#x017F;önliche An&#x017F;icht Sr. Maje&#x017F;tät<lb/>
über den Gang der Regierung darge&#x017F;tellt. Indem ich Ihnen ein<lb/>
Exemplar be&#x017F;agter Akten&#x017F;tüke zukommen la&#x017F;&#x017F;e, ergreife ich die Ge-<lb/>
legenheit, Sie, dem Wun&#x017F;che Sr. Maje&#x017F;tät gemäß, ern&#x017F;tlich an<lb/>
die Ihnen obliegende Pflicht zu erinnern, bei ihren Attributionen<lb/>
die Grund&#x017F;äze der Regierung &#x017F;o, wie &#x017F;ie in be&#x017F;agter Bot&#x017F;chaft<lb/>
darge&#x017F;tellt &#x017F;ind, zur Regel zu nehmen, weil nur dadurch allein je-<lb/>
ner frei&#x017F;innige und regelmäßige, für die Befe&#x017F;tigung des allgemei-<lb/>
nen Wohls &#x017F;o nothwendige Gang der Regierung ge&#x017F;ichert werden<lb/>
kan. Ein großer Kalt&#x017F;inn und &#x017F;ogar ein Mangel an muthiger<lb/>
und männlicher Haltung, welche den Ju&#x017F;tizbeamten bei Ausübung<lb/>
ihrer Pflichten für die Aufrechthaltung der kon&#x017F;titutionellen könig-<lb/>
lichen Gewalt und der Stärke der Regierung &#x017F;o we&#x017F;entlich noth-<lb/>
wendig &#x017F;ind, hat &#x017F;ich hie und da nur zu &#x017F;ehr kund gegeben, wel-<lb/>
ches zum Theil den in Folge des Mißbrauchs der Pre&#x017F;&#x017F;e verbrei-<lb/>
teten, und unkluger Wei&#x017F;e und ohne Ueberlegung und Prüfung<lb/>
durch Einige angenommenen Lehren &#x2014; Lehren, welche der Regie-<lb/>
rung der Niederlande und den Prärogativen des Königs zuwider<lb/>
&#x017F;ind &#x2014; und zum Theil dem morali&#x017F;chen Zwange zuzu&#x017F;chreiben i&#x017F;t,<lb/>
den die heftigen und bösartigen Ausfälle einiger Journale auf das<lb/>
Gemüth einiger Beamten des Königs ausgeübt haben, und wo-<lb/>
durch die Erfüllung der Pflichten in den Staatsämtern auf eine<lb/>
weitgehende Wei&#x017F;e untergraben wurde. Jezt, wo der König &#x017F;elb&#x017F;t<lb/>
&#x017F;o klar und nachdrüklich die Grund&#x017F;äze darge&#x017F;tellt hat, die Er bei<lb/>
dem Gange der Regierung zur Regel nimmt, und die &#x017F;o vollkom-<lb/>
men aus dem Grundge&#x017F;eze der Niederlande ausfließen, würde je-<lb/>
der öffentliche Beamte, der die&#x017F;en Grund&#x017F;äzen zuwider handelte,<lb/>
&#x017F;ich nicht mehr ent&#x017F;chuldigen können, daß er in gutem Glauben,<lb/>
weil ihm die Ab&#x017F;ichten Sr. Maje&#x017F;tät nicht bekannt gewe&#x017F;en, ge-<lb/>
handelt habe; und ich bin beauftragt, Sie ausdrüklich an die<lb/>
Pflichten zu erinnern, welche be&#x017F;onders den Beamten des Königs<lb/>
obliegen, &#x017F;ich nicht durch irgend eine Erwägung von der Verthei-<lb/>
digung und Beobachtung die&#x017F;er Grund&#x017F;äze abhalten zu la&#x017F;&#x017F;en,<lb/>
welche dem politi&#x017F;chen Gebäude der Niederlande zur Grundlage<lb/>
dienen, die Regierung leiten, und deren &#x017F;trenge Ausführung der<lb/>
König von allen denjenigen zu fordern das größte Recht hat, die<lb/>
auf die Ernennung, die &#x017F;ie von Ihm haben, nicht verzichten wol-<lb/>
len, &#x017F;ondern ferner das Zutrauen Sr. Maje&#x017F;tät zu verdienen wün-<lb/>
&#x017F;chen. Ich muß Ihnen vorzüglich anempfehlen, &#x017F;ich in Zukunft<lb/>
durch Niemanden, wer es auch &#x017F;ey, zurükhalten zu la&#x017F;&#x017F;en, &#x017F;treng<lb/>
auf die Aufrechthaltung und Vollziehung aller be&#x017F;tehenden Ge&#x017F;eze<lb/>
zu wachen, indem es Sr. Maje&#x017F;tät ge&#x017F;chienen hat, daß in die&#x017F;er<lb/>
Hin&#x017F;icht an vielen Orten Kalt&#x017F;inn und Nachlä&#x017F;&#x017F;igkeit &#x017F;tatt gehabt,<lb/>
und weil Se. Maje&#x017F;tät ern&#x017F;tlich wün&#x017F;chen, daß alle diejenigen,<lb/>
welche mit öffentlichen Aemtern beehrt &#x017F;ind, und mit den&#x017F;elben be-<lb/>
kleidet bleiben wollen, &#x017F;ich durch ihren Ei&#x017F;er würdig zeigen, den<lb/>
Ge&#x017F;ezen Achtung zu ver&#x017F;chaffen, und die Ordnung und Ruhe auf-<lb/>
recht zu halten und zu &#x017F;ichern. Indem der König Sie &#x017F;o &#x017F;trenge<lb/>
an die Ihnen obliegenden Pflichten ermahnt, hat er nicht die Ab-<lb/>
&#x017F;icht, der Freiheit Ihrer Ge&#x017F;innungen und ihrer Art zu denken,<lb/>
Gewalt anzuthun; die&#x017F;e Freiheit wird, &#x017F;o wie jede andere, in dem<lb/>
Beamten &#x017F;owol, als in jedem andern unabhängigen Bürger des<lb/>
Staates geachtet; allein da die&#x017F;e Freiheit eine tadelhafte und für<lb/>
die Wohlfahrt des Landes höch&#x017F;t verderbliche Tendenz nimmt, wenn<lb/>
&#x017F;ie zur Vernachlä&#x017F;&#x017F;igung der Pflichten und zur Wider&#x017F;ezlichkeit ge-<lb/><cb/>
gen die väterlichen Ab&#x017F;ichten des Königs führt, &#x017F;o &#x017F;ehen Se. Mä-<lb/>
je&#x017F;tät, im Intere&#x017F;&#x017F;e des Gemeinwe&#x017F;ens, &#x017F;ich genöthigt, Ihr Ver-<lb/>
trauen jenen zu entziehen, welche, in Staatsämtern ange&#x017F;tellt,<lb/>
glauben dürften, &#x017F;ich nicht nach den Grund&#x017F;äzen richten zu können,<lb/>
die der König, durch die hier angefügte königliche Bot&#x017F;chaft, be-<lb/>
&#x017F;timmt als die Grund&#x017F;äze der Regierung Sr. Maje&#x017F;tät erklärt hat.<lb/>
Ich fordere Sie daher auf, die&#x017F;es Schreiben und die angefügte<lb/>
Bot&#x017F;chaft in reifliche Erwägung zu ziehen, und mich förmlich in<lb/>
der Fri&#x017F;t von zweimal vierundzwanzig Stunden nach deren Em-<lb/>
pfange in Kenntniß zu &#x017F;ezen, ob Sie Willens und bereit &#x017F;ind oder<lb/>
nicht, den in den&#x017F;elben vorgezeichneten Gang ohne die minde&#x017F;te Ab-<lb/>
weichung und mit jenem Eifer, jener Treue und Fe&#x017F;tigkeit zu be-<lb/>
folgen, ohne welche es unmöglich i&#x017F;t, dem Vaterlande länger mit<lb/>
Nuzen zu dienen, und die friedlichen Einwohner gegen die &#x017F;traf-<lb/>
baren An&#x017F;trengungen der Uebelge&#x017F;innten zu &#x017F;chüzen.&#x201C;</p>
                </div>
              </div>
            </div><lb/>
            <div type="jFinancialNews" n="2">
              <div type="jArticle" n="3">
                <dateline>*<hi rendition="#g">Rotterdam</hi>, 1 Jan.</dateline>
                <p>(Aus einem Handels&#x017F;chreiben.) Man<lb/>
hoft, daß die durch öffentliche Blätter angezeigte, für die Rhein-<lb/>
&#x017F;chiffahrt entworfene Ba&#x017F;is bald von allen Ufer&#x017F;taaten ratifizirt<lb/>
werden und ins Leben treten wird. Die&#x017F;e Verbe&#x017F;&#x017F;erung wird un-<lb/>
&#x017F;erm Tran&#x017F;ithandel neuen Schwung geben. Viele privilegirte Er-<lb/>
&#x017F;chwerungen &#x017F;chwinden, die Konkurrenten können &#x017F;ich freier bewe-<lb/>
gen, und die ent&#x017F;tehende größere Oekonomie in Transportko&#x017F;ten<lb/>
wird den Waarenzug vergrößern. Es wird &#x017F;ich eine Auswahl von<lb/>
Ver&#x017F;endungsarten rheinaufwärts bilden. Vermöge königlicher<lb/>
Verordnung vom 17 Okt, dürfen die Kölner Dampfböte nun auch<lb/>
zweimal in der Woche Güter befördern. Eine wohl organi&#x017F;irte<lb/>
Eil-Veurt auf Mainz durch Kölner Vermittelung würde bei nie-<lb/>
drigen Frachten und modifizirten Umladungsko&#x017F;ten auf den bishe-<lb/>
rigen Stapelpläzen, wohl jede andere Einrichtung an Schnelligkeit<lb/>
und Wohlfeilheit übertreffen. Die engli&#x017F;che direkte Fahrt auf<lb/>
Köln hat, wenn &#x017F;ie auch nicht zu den gewün&#x017F;chten Re&#x017F;ultaten ge-<lb/>
führt, doch wohlthuend auf die Rheinfahrt gewirkt, da un&#x017F;re eng-<lb/>
li&#x017F;chen Beurten in Folge davon ihre Frachten bedeutend mäßigen.<lb/>
Die Speditionsorte Mae&#x017F;tricht und Venlo werden auch das Mög-<lb/>
liche aufbieten, um in Konkurrenz mit der verbe&#x017F;&#x017F;erten Rhein-<lb/>
fahrt zu bleiben. Wenn wir die Ma&#x017F;&#x017F;en Güter erbliken, welche<lb/>
durch be&#x017F;chwerte Wa&#x017F;&#x017F;erfahrt dem Rheine entzogen werden; wenn<lb/>
wir &#x017F;ehen, wie die Schweiz zum Theil Hamburg für ihre engli-<lb/>
&#x017F;chen Beziehungen zu Hülfe nimmt, und wie die franzö&#x017F;i&#x017F;chen<lb/>
Krappe auf ge&#x017F;uchte Art den Rhein vermeiden, &#x017F;o begreifen wir<lb/>
nicht, was die Regierungen abhält, durch einen energi&#x017F;chen Schritt<lb/>
den Rhein in &#x017F;eine vollen Rechte einzu&#x017F;ezen. Halbirung ber Wa&#x017F;-<lb/>
&#x017F;erzölle würde ihm allen verlornen Güterzug zurükführen, und<lb/>
verdoppelte Schiffahrt die Staatska&#x017F;&#x017F;en für &#x017F;cheinbaren Verlu&#x017F;t<lb/>
ent&#x017F;chädigen.</p>
              </div><lb/>
              <div n="3">
                <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Schweiz</hi>.</hi> </head><lb/>
                <div type="jArticle" n="4">
                  <dateline>*<hi rendition="#g">Vom</hi>4 Jan.</dateline>
                  <p>Berichte aus Rom melden, es &#x017F;ey Mon&#x017F;ignor<lb/>
de Angelis von Ascole, dermaliger Bisthumsverwalter zu Forli,<lb/>
zum päp&#x017F;tlichen Nuncius bei der Eidgeno&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft ernannt. Sein<lb/>
Vorgänger, Mon&#x017F;ignor O&#x017F;tini, der bekanntlich mit einer außer-<lb/>
ordentlichen Sendung nach Bra&#x017F;ilien beauftragt i&#x017F;t, verweilt, nach-<lb/>
dem er &#x017F;ich über München nach Paris begeben hatte, zeither in<lb/>
Toulon, wo er &#x017F;ich ein&#x017F;chiffen &#x017F;oll. &#x2014; In Bern, wo der große Rath<lb/>
&#x017F;eine Sizungen vor Weihnachten einge&#x017F;tellt hat, um die&#x017F;elben im<lb/>
Laufe des gegenwärtigen Monats wieder fortzu&#x017F;ezen, &#x017F;oll die Frage<lb/>
unter Anderm erörtert werden: ob Bern die Vermittelung an-<lb/></p>
                </div>
              </div>
            </div>
          </body>
        </floatingText>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[42/0006] findet, ernſthafte und wirkſame Maaßregeln zu ergreifen, her. Dieſe Umſtände ſind klar und nachdrüklich in jenen Aktenſtüken entwikelt. Zugleich iſt darin die perſönliche Anſicht Sr. Majeſtät über den Gang der Regierung dargeſtellt. Indem ich Ihnen ein Exemplar beſagter Aktenſtüke zukommen laſſe, ergreife ich die Ge- legenheit, Sie, dem Wunſche Sr. Majeſtät gemäß, ernſtlich an die Ihnen obliegende Pflicht zu erinnern, bei ihren Attributionen die Grundſäze der Regierung ſo, wie ſie in beſagter Botſchaft dargeſtellt ſind, zur Regel zu nehmen, weil nur dadurch allein je- ner freiſinnige und regelmäßige, für die Befeſtigung des allgemei- nen Wohls ſo nothwendige Gang der Regierung geſichert werden kan. Ein großer Kaltſinn und ſogar ein Mangel an muthiger und männlicher Haltung, welche den Juſtizbeamten bei Ausübung ihrer Pflichten für die Aufrechthaltung der konſtitutionellen könig- lichen Gewalt und der Stärke der Regierung ſo weſentlich noth- wendig ſind, hat ſich hie und da nur zu ſehr kund gegeben, wel- ches zum Theil den in Folge des Mißbrauchs der Preſſe verbrei- teten, und unkluger Weiſe und ohne Ueberlegung und Prüfung durch Einige angenommenen Lehren — Lehren, welche der Regie- rung der Niederlande und den Prärogativen des Königs zuwider ſind — und zum Theil dem moraliſchen Zwange zuzuſchreiben iſt, den die heftigen und bösartigen Ausfälle einiger Journale auf das Gemüth einiger Beamten des Königs ausgeübt haben, und wo- durch die Erfüllung der Pflichten in den Staatsämtern auf eine weitgehende Weiſe untergraben wurde. Jezt, wo der König ſelbſt ſo klar und nachdrüklich die Grundſäze dargeſtellt hat, die Er bei dem Gange der Regierung zur Regel nimmt, und die ſo vollkom- men aus dem Grundgeſeze der Niederlande ausfließen, würde je- der öffentliche Beamte, der dieſen Grundſäzen zuwider handelte, ſich nicht mehr entſchuldigen können, daß er in gutem Glauben, weil ihm die Abſichten Sr. Majeſtät nicht bekannt geweſen, ge- handelt habe; und ich bin beauftragt, Sie ausdrüklich an die Pflichten zu erinnern, welche beſonders den Beamten des Königs obliegen, ſich nicht durch irgend eine Erwägung von der Verthei- digung und Beobachtung dieſer Grundſäze abhalten zu laſſen, welche dem politiſchen Gebäude der Niederlande zur Grundlage dienen, die Regierung leiten, und deren ſtrenge Ausführung der König von allen denjenigen zu fordern das größte Recht hat, die auf die Ernennung, die ſie von Ihm haben, nicht verzichten wol- len, ſondern ferner das Zutrauen Sr. Majeſtät zu verdienen wün- ſchen. Ich muß Ihnen vorzüglich anempfehlen, ſich in Zukunft durch Niemanden, wer es auch ſey, zurükhalten zu laſſen, ſtreng auf die Aufrechthaltung und Vollziehung aller beſtehenden Geſeze zu wachen, indem es Sr. Majeſtät geſchienen hat, daß in dieſer Hinſicht an vielen Orten Kaltſinn und Nachläſſigkeit ſtatt gehabt, und weil Se. Majeſtät ernſtlich wünſchen, daß alle diejenigen, welche mit öffentlichen Aemtern beehrt ſind, und mit denſelben be- kleidet bleiben wollen, ſich durch ihren Eiſer würdig zeigen, den Geſezen Achtung zu verſchaffen, und die Ordnung und Ruhe auf- recht zu halten und zu ſichern. Indem der König Sie ſo ſtrenge an die Ihnen obliegenden Pflichten ermahnt, hat er nicht die Ab- ſicht, der Freiheit Ihrer Geſinnungen und ihrer Art zu denken, Gewalt anzuthun; dieſe Freiheit wird, ſo wie jede andere, in dem Beamten ſowol, als in jedem andern unabhängigen Bürger des Staates geachtet; allein da dieſe Freiheit eine tadelhafte und für die Wohlfahrt des Landes höchſt verderbliche Tendenz nimmt, wenn ſie zur Vernachläſſigung der Pflichten und zur Widerſezlichkeit ge- gen die väterlichen Abſichten des Königs führt, ſo ſehen Se. Mä- jeſtät, im Intereſſe des Gemeinweſens, ſich genöthigt, Ihr Ver- trauen jenen zu entziehen, welche, in Staatsämtern angeſtellt, glauben dürften, ſich nicht nach den Grundſäzen richten zu können, die der König, durch die hier angefügte königliche Botſchaft, be- ſtimmt als die Grundſäze der Regierung Sr. Majeſtät erklärt hat. Ich fordere Sie daher auf, dieſes Schreiben und die angefügte Botſchaft in reifliche Erwägung zu ziehen, und mich förmlich in der Friſt von zweimal vierundzwanzig Stunden nach deren Em- pfange in Kenntniß zu ſezen, ob Sie Willens und bereit ſind oder nicht, den in denſelben vorgezeichneten Gang ohne die mindeſte Ab- weichung und mit jenem Eifer, jener Treue und Feſtigkeit zu be- folgen, ohne welche es unmöglich iſt, dem Vaterlande länger mit Nuzen zu dienen, und die friedlichen Einwohner gegen die ſtraf- baren Anſtrengungen der Uebelgeſinnten zu ſchüzen.“ *Rotterdam, 1 Jan.(Aus einem Handelsſchreiben.) Man hoft, daß die durch öffentliche Blätter angezeigte, für die Rhein- ſchiffahrt entworfene Baſis bald von allen Uferſtaaten ratifizirt werden und ins Leben treten wird. Dieſe Verbeſſerung wird un- ſerm Tranſithandel neuen Schwung geben. Viele privilegirte Er- ſchwerungen ſchwinden, die Konkurrenten können ſich freier bewe- gen, und die entſtehende größere Oekonomie in Transportkoſten wird den Waarenzug vergrößern. Es wird ſich eine Auswahl von Verſendungsarten rheinaufwärts bilden. Vermöge königlicher Verordnung vom 17 Okt, dürfen die Kölner Dampfböte nun auch zweimal in der Woche Güter befördern. Eine wohl organiſirte Eil-Veurt auf Mainz durch Kölner Vermittelung würde bei nie- drigen Frachten und modifizirten Umladungskoſten auf den bishe- rigen Stapelpläzen, wohl jede andere Einrichtung an Schnelligkeit und Wohlfeilheit übertreffen. Die engliſche direkte Fahrt auf Köln hat, wenn ſie auch nicht zu den gewünſchten Reſultaten ge- führt, doch wohlthuend auf die Rheinfahrt gewirkt, da unſre eng- liſchen Beurten in Folge davon ihre Frachten bedeutend mäßigen. Die Speditionsorte Maeſtricht und Venlo werden auch das Mög- liche aufbieten, um in Konkurrenz mit der verbeſſerten Rhein- fahrt zu bleiben. Wenn wir die Maſſen Güter erbliken, welche durch beſchwerte Waſſerfahrt dem Rheine entzogen werden; wenn wir ſehen, wie die Schweiz zum Theil Hamburg für ihre engli- ſchen Beziehungen zu Hülfe nimmt, und wie die franzöſiſchen Krappe auf geſuchte Art den Rhein vermeiden, ſo begreifen wir nicht, was die Regierungen abhält, durch einen energiſchen Schritt den Rhein in ſeine vollen Rechte einzuſezen. Halbirung ber Waſ- ſerzölle würde ihm allen verlornen Güterzug zurükführen, und verdoppelte Schiffahrt die Staatskaſſen für ſcheinbaren Verluſt entſchädigen. Schweiz. *Vom4 Jan.Berichte aus Rom melden, es ſey Monſignor de Angelis von Ascole, dermaliger Bisthumsverwalter zu Forli, zum päpſtlichen Nuncius bei der Eidgenoſſenſchaft ernannt. Sein Vorgänger, Monſignor Oſtini, der bekanntlich mit einer außer- ordentlichen Sendung nach Braſilien beauftragt iſt, verweilt, nach- dem er ſich über München nach Paris begeben hatte, zeither in Toulon, wo er ſich einſchiffen ſoll. — In Bern, wo der große Rath ſeine Sizungen vor Weihnachten eingeſtellt hat, um dieſelben im Laufe des gegenwärtigen Monats wieder fortzuſezen, ſoll die Frage unter Anderm erörtert werden: ob Bern die Vermittelung an-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

Weitere Informationen:

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine11_1830
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine11_1830/6
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1830, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine11_1830/6>, abgerufen am 11.12.2024.