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Allgemeine Zeitung, Nr. 8, vom 9. Januar 1924.

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Mittwoch, den 9. Januar 1924 Allgemeine Zeitung. Nr. 8
[Spaltenumbruch]
Wirtschafts-Zeitung.
Der neue Vertrag des
Kohlensyndikats.

Nach mehrstündigen Verhandlungen ist, wie
wir bereits kurz mitteilten, der Vertrag für
das Rhein.-Westl. Kohlensyndikat
zustandegekommen. Die nach Essen einberu-
fene Zechenbesitzerversammlung beschloß
einstimmig die Gründung der neuen Ver-
einigung
, die für die Zeit vom 16. Januar
bis 31. Dezember 1924 gelten soll. Unter ganz
besonderen Umständen ist auch eine Kündi-
gung mit besonderen Kautelen vom 1. Mai
bis 1. Juli möglich. Statt der ursprünglich vor-
gesehenen 98 Prozent wurden bei der endgül-
tigen Verhandlung 971/2 Prozent sämtlicher
Beteiligungen des bisherigen Syndikates als
zum Zustandekommen des neuen Syndikates
genügend festgesetzt.

Dem neuen Syndikat sind von den bisher
abseits stehenden Zechen beigetreten: die
Rombacher Hüttenwerke. Thyssen. die Ge-
werkschaften Wilhelmine Mevissen. West-
falen und die Westfälische Bergbau- und Koh-
lenverwertungs-A.-G. Die Bergwerksges.
Dahlbusch hat bisher nicht unterzeichnet, sich
aber ihren Beitritt noch offen gehalten. Außer-
halb des Syndikats werden De Wendel und
Friedrich Heinrich bleiben. Wenn auch der
endgültige Vertrag im allgemeinen den schon
früher gemachten Vorschlägen und Entwürfen
entspricht, so konnte der Beitritt der aufge-
führten Zechen nur durch z. T. recht weit-
gehende, den besonderen Verhältnissen Rech-
nung tragende Zugeständnisse ermöglicht
werden. Den Rombacher Hüttenwerken, die
durch den Verlust ihrer gesamten Verbrauchs-
beteiligung bezügl. ihres Koksabsatzes in be-
sonders schwierige Lage gekommen waren.
wurde das Recht zugestanden. 300 000 Tonnen
Koks, die zu diesem Zweck von ihrer Ver-
brauchs- auf ihre Verkaufsbeteiligung über-
tragen werden, durch das Syndikat an ein
französisches Hüttenwerk zu verkaufen. Die
Thyssenwerke wurden durch Zugeständnisse
bei der Neuregelung der Kohlenhandelsgesell-
schaften und des Kohlenabsatzes nach Holland
und Uebersee zum Beitritt veranlaßt. Im
Sinne der Sonderwünsche der Gewerkschaften
Wilhelmine Movissen und Westfalen liegt die
Regelung der Zechenbeteiligung an den Han-
delsgewinnen.

Die Geschäfte des neuen Syndikats werden
vom 16. Januar ab durch die "Vgg. für den
Verkauf und die Verteilung von Ruhrkohle
A.-G." geführt werden. Diese wird somit
Rechtsnachfolgerin des am 15. Jan.
abgelaufenen Kohlensyndikats werden. Für
das Inlandsgeschäft übernimmt die Vereini-
gung den gesamten Verkauf. Die Zechen
haben jedoch das Recht dem Syndikat Han-
delsfirmen zu nennen, die an dem Handels-
gewinn teilnehmen. Man plant noch eine en-
gere Zusammenfassung der Handelsfirmen
innerhalb des Syndikats. Eine wesentliche
Neuregelung ist darin zu erblicken, daß die
deutschen Küstengebiete auch soweit
sie auf dem Seewege beliefert werden, nicht
mehr wie bisher zu den "Uebersee"-Gebieten
des Syndikats rechnen, sondern in das Inland-
geschäft des Syndikates einbezogen werden,
so daß der Kohlenverkauf im deutschen Kü-
stengebiet lediglich in der Hand des Syndi-
kats liegt. Das Kohlengeschäft nach Holland
und Ueberseee ist den Zechen freigegeben
unter der Voraussetzung, daß sich mindestens
85 Prozent der Gesamtbeteiligung zu einer be-
sonderen Gruppe zusammenfinden, die ge-
meinsam den Verkauf nach Holland und
Uebersee vornimmt und zu ihrer Geschäfts-
führung das Syndikat bestellt. Diese Gruppe
mit 85 Prozent der Beteiligung hat sich be-
reits gebildet. Außerhalb derselben stehen
Thyssen, und die Rheinstahl-Gruppe Rom-
bach und die Gewerkschaft Ewald haben sich
ihren Beitritt zu diesen Gruppen noch vorbe-
halten.

In der Kohlenpreisfrage ist man sich
darüber einig, daß eine weitere Herabsetzung
der Preise nicht in Betracht kommt, da sie
den Weltmarktpreisen ungefähr entsprechen.
Eine Ausnahme ist lediglich bei Brikettprei-
sen getroffen, welche um etwa 3 Mark her-
untergesetzt werden sollen. Ebenso soll kein
Unterschied zwischen den Kohlenpreisen des
besetzten und unbesetzten Gebietes gemacht
werden. Sämtliche Zechen haben sich einstim-
mig vernflichtet, bereits vom 5. Januar nicht
mehr selbst Kohlen zu verkaufen, sondern
die Verkäufe wieder durch das Syndikat vor-
zunehmen.



Frankreichs Wirtschaftslage.

Die Schwankungen des
Frankenkurses veranlassen die hiesigen Blät-
ter, sich eingehend mit der Finanzlage Frank-
reichs zu beschäftigen. Sie sind der Ansicht,
daß die Verschlechterung des Franken die
Folge der französischen Finanz-
wirtschaft
sei.

Frankreich habe es versäumt, seine Ausga-
ben durch eine Vermehrung seiner Einnah-
men, d. h. durch eine genügende Besteuerung
zu decken, und es habe statt dessen vorgezo-
gen. Papiergeld zu drucken.

"Westminster Gazette" schreiht, in Anbe-
tracht dieser Tatsache sei es überflüssig, sich
nach der weiteren Ursache des Sturzes des
Franken umzusehen. Wenn Frankreich seine
Ausgaben mit seinen Einnahmen bezahle, so
komme das daher, daß die franzäsische Re-
gierung in der Steuerfrage nicht energisch ge-
genug vorgehe, ganz besonders achr, weil die
Staatsausgaben Frankreichs ungebühr-
lich hoch
seien.

Selbst wenn man Rücksicht auf die Ausga-
ben für die zerstörten Gebiete nähme, so
bleibe doch noch die Aufrechterhaltung gro-
[Spaltenumbruch] ßer Rüstungen
und die Kreditgewährung
an Polen und die anderen Länder der kleinen
Entente.

Außerdem koste die Ruhrbesetzung viel
Geld, ohne etwas einzubringen. Wenn Frank-
reich seinen Wirtschaftskrieg gegen Deutsch-
land fortsetze, so werde das viel Geld kosten
und die Aussichten auf Reparationen zerstö-
ren. Wenn die französische Außenpolitik sich
nicht ändere, so sei es schwer einzusehen, wie
die gegenwärtige Entwicklung aufgehalten
werden könne.

Die Pariser Blätter erzählen sehr viel
von den Beratungen des Finanzministers mit
den Vertretern der Hochfinanz, ohne aber ir-
gendein Ergebnis zu verzeichnen. Der Mini-
ster konferierte auch mit dem Justizminister
über eine strafrechtliche Verfolgung der
Baissespekulanten soll aber dabei
mit Schrecken festgestellt haben, daß damit
nicht viel zu machen ist, weil die Offensive
gegen den Franken von Amsterdam aus
geführt wurde.

Der nächste Ministerrat nach Rückkehr
Poincares dürfte sich ausschließlich mit
der Stützungsaktion für den Franken und
ebenso mit dem Steigen der Lebensmittel-
preise befassen.



Außenhandel.
Zollsätze für die Einfuhr ins besetzte Ge-
biet.

Die Düsseldorfer Handelskammer teilt
mit: Wie wir soeben von der Direktion der
Micum erfahren, werden vom 8. Januar an
im Verkehr von zollpflichtigen Waren aus
dem unbesetzten Gebiet in das besetzte Ge-
biet nicht nur wie bisher 25% der in dem in-
teralliierten Tarif vom 1. Dezember 1923 ange-
gebenen Sätze, sondern die vollen Be-
träge
erhoben werden.

Ausstellungen und Messen.
Erleichterungen für die Wiener Frühjahrs-
messe.

In einer Aussprache der Bevollmäch-
tigten der im österreichischen Verkehrsver-
band zusammengeschlossenen Landesorgani-
sationen für Fremdenverkehr wurde
u. a. mitgeteilt. daß der Besuch der Wiener
internationalen Frühjahrsmesse 1924 für aus-
ländische Kaufleute ohne Paßvisum mög-
lich sein werde, indem der österreichische
Sichtvermerk durch Visummarken ersetzt
werden wird, die auf ebenso einfache Weise
käuflich sein werden, wie die Eisenbahnfahr-
karten.



Verkehr.
Neue Ausgabe des amtlichen bayerischen
Kursbuches.

Das amtliche bayerische Kurs-
buch (kleine Ausgabe) und der Aushangfahr-
plan für die Reichsbahn Bayern r. d. Rh.
werden mit Wirksamkeit vom 12. Januar 1924
neu herausgegeben und berücksichtigen alle
Einschränkungen und Fahrplanänderungen im
Personenzugverkehr, die seit 1. Oktober 1923
eingetreten sind. Das amtliche Kursbuch
(kleine Ausgabe) enthält als besonderes Aus-
kunftsmittel diesmal auch den Fahrplanteil für
die Fernverbindungen. Im neuen Kursbuch
und Aushangfahrplan ist ferner berücksichtigt
der ab 12. Januar 1924 bei einer Reihe von
Personenzügen eintretende Ausfall der 1. bzw.
2. und 3. Klasse, namentlich auf Strecken von
geringerer Verkehrsbedeutung. Der Preis des
amtlichen Kursbuches beträgt 1.50 Goldmark.
Das Kursbuch ist käuflich zu beziehen durch
die Buchdruckerei und Verlagsanstalt Carl
Gerber, Angertorstr. 2. München, und gelangt
am 12. Januar 1924 früh um 8 Uhr zur Aus-
gabe.

Von der Rhein- und Mainschiffahrt.

Aus
Mainz wird geschrieben: Das Wasser des
Rheins ist wieder im Fallen begriffen, immer-
hin jedoch noch außerordentlich günstig.
Infolge der geschlossenen Mainschiffahrt ist
der Schiffsverkehr in den hiesigen und Gu-
stavsburger Häfen sehr stark. Alle Umschlags-
einrichtungen sind gut beschäftigt. Die Wag-
gongestellung ist befriedigend. Die Hauptan-
fuhren bestehen in Ruhrkohlen, englischen
Kohlen. Braunkohlenbriketts. Eiser und Ge-
treide, welche hauptsächlich für Mainstationen
bestimmt sind: Das Maineis hat sich an vielen
Stellen gestellt, so daß man dort den Fluß
üherschreiten kann. Die Mainschiffahrt
ist daher völlig lahmgelegt. Eine große
Anzahl für in den Main bestimmter Kähne hat
sich hier angesammelt. Die Häfen werden
durch Eisbrecher ziemlich offen gehalten. Der
Hauptverkehr wickelt sich in den Gustavs-
burger Häfen ab.

Die Neckarschiffahrt ist ebenfalls
eingestellt. Die Nahe ist z;ugefroren. Die Flö-
ßerai ruht gänzlich. Schleppkraft bietet man
in Genüge an. Talschlepplohn sehr gedrückt.
Schlepplohn Mainz -- Mannheim 10--15 Cts. pro
Tonne je nach Ladung. Der Preis für Boots-
kohlen bewegt sich zwischen 25--25 Gulden
pro Tonne.

Im hiesigen Schiffbefrachtungsgeschäft ist
es noch ziemlich still. Talladungen werden nur
in beschränktem Maße vergeben. Die Rhein-
flotte wurde wiederum um einen Radschlepp-
dampfer vermehrt, welcher den Namen "Ut-
recht" führt und für Rechnung der Rhein-
schiffahrts-A.-G. vorm, Fendel. Mannheim er-
baut wurde.

Stapellauf eines deutschen Mexikodampfers.

Auf der Germaniawerft in Kiel fand der Sta-
pellauf des Doppelschrauben-Reichspostdam-
pfers "Rio Bravo" für den Mexikodienst statt.
Anwesend waren neben Vertretern der Reichs-
und Landesregierungen der Oherbürgermei-
ster Todsen und der Chef der Marinestation
der Ostsee Freiherr v. Gagern.

[Spaltenumbruch]
Nächste Dampferabfahrten der Hamburg-
Amerika-Linie.
Nach Neuyork: D. Westphalia
am 10. Januar: D. Cleveland am 17. Januar:
D. Mount Carroll am 24. Januar: D. Albert
Ballin am 31. Januar: D. Mount Clinton am
7. Februar: D. Thuringia am 14. Februar. --
Boston-Philadelphia-Baltimore-Norfolk: D.
Fürst Bülow am 18. Januar: D. Emden am
8. Februar: M. S. Odenwald am 29. Februar.
-- Nach Südamerika: D. Wasgenwald am 9.
Januar: D. Württemberg am 16. Januar: D.
Frankenwald am 23. Januar: D. Teutonia am
30. Januar: D. Steigerwald am 6. Februar. --
Cuba-Mexiko: D. Westerwald am 15. Januar:
D. Holsatia am 25. Januar: D. Idarwald am
9. Februar: D. Toledo am 26. Februar. --
Westindien: D. Adalia am 12. Januar: D. Eu-
patoria am 25. Januar. -- Ostasien: D. Nien-
burg am 8. Januar: D. Brasilia am 10. Januar:
D. Derfflinger am 12. Januar: Engl. D. Asty-
anax am 19. Januar. -- Westküste Nordameri-
ka. D. Kermit am 19. Januar. D. Holger am
9. Februar: 8. M. Iris am 23. Februar. -- Le-
vante-Dienst: D. Arcadia ca. 12. Januar: D.
Aegina ca. 12. Januar: D. Yalta ca. 19. Ja-
nuar: D. Pontos ca. 19. Januar: D. Nicea ca.
26. Januar. -- Nach Riga und Petrograd wö-
chentlich.
Nächste Dampferfahrten der Hugo Stinnes-
Linien.
Vigo. Leixoes. Rio de Janeiro. Santos.
Montevideo. Buenos Aires: D. Holm am 8. Ja-
nuar: Pernambuco, Rio de Janeiro, Monte-
video, Buenos Aires: D. Tirpitz am 25. Jan. --
Coruna. Villagarcia. Vigo. Leixoes. Lissabon,
Pernambuco. Rio de Janeiro. Santos. Monte-
video. Buenos Aires: D. General Belgrano am
4. März. -- D. Otto Hugo Stinnes am 26. Jan.:
D. Else Hugo Stinnes am 23. Februar. --
Ueber Neapel nach Colombo. Singapore, Hong-
kong, Shanghai, Kobe, Yokohama: D. Carl Le-
gien am 19. Januar. -- D. Adolf von Baeyer
am 16. Februar. -- D. Hindenburg am 29. März.


Industrie und Wirtschaft.
Preissenkung für Superphosphat.

Dem all-
gemeinen Preisabbau folgend, setzte die Su-
perphosphatindustrie nach Rücksprache mit
der Landwirtschaft den Preis für ein Kilo
wasserlösliche Phosphorsäure im Superphos-
phat zur Lieferung im Frühjahr auf 59 Gold-
pfennig fest. Dies bedeutet eine Ermäßigung
um etwa 15%. Die Industrie ging dabei über
die eingetretene Verbilligung der Herstel-
lung hinaus.

Die Dammbauten im unteren Lechtal.

Im
Laufe des heurigen Frühjahrs wird ein gro-
ßes Bauwerk vom Straßen- und Flußbauamt
Augsburg zu Ende geführt: die Dammbauten
im unteren Lechtal. Die Gemeinden, die an
den Lech grenzen, waren seit Jahren von
Ueberschwemmungen heimgesucht, die beson-
ders deshalb außerordentlichen Schaden ver-
ursachten, weil sie gewöhnlich zur Zeit der
Ernte eintraten. In besonders lebhafter Er-
innerung ist die Lechhochwasserkatastrophe
des Jahres 1910, von welcher sämtliche Ge-
meiden am Lech unterhalb Gersthofen schwer
heimgesucht wurden. Durch eine großzügig
angelegte Dammanlage, verbunden mit dem
Ausbau der Lechkorrektion, ist nach mensch-
lichem Ermessen eine derartige Hochwasser-
katastrophe im Lechtal für die Zukunft aus-
geschlossen.

Die Dammbauten wurden im Jahre 1911
begonnen und seither mit einer kleinen Un-
terbrechung während des Krieges fortgeführt.
Die Dämme sind jetzt bis auf einen kleinen
Teil in der Gemeinde Münster, welcher zur Zeit
in Arbeit ist und voraussichtlich bis zum
kommenden Frühjahr vollendet sein wird,
fertig: die Kosten wurden zum weitaus
größten Teile vom Staat getragen. Der
Kreis Schwaben und die beteiligten Ge-
meinden haben Zuschüsse geleistet. Durch
diese Dammbauten wird ein Gebiet von meh-
reren tausend Tagwerken dauernd ge-
schützt
sein. Ein großer Teil des gewon-
nenen Grundes ist bereits in Kultur genom-
men. Der wo früher überschwemmte Auen
waren, befinden sich jetzt gute Wiesen, Kar-
toffeläcker, Getreidefelder und Krautgärten.
Die Staatsregierung hat sich durch dieses
großzügige und für die Volksernährung hoch-
wichtige Unternehmen den Dank aller Betei-
ligten verdient.

Der Stand der Arbeitslosigkeit in Augs-
burg.

Am 29. Dezember sind insgesamt 9319
männlichen Erwerbslosen (in der Vorwoche
9227) 7354 männliche Empfänger der Erwerbs-
losenunterstützung (in der Vorwoche 7345)
gegenübergestanden. Von 1934 weiblichen Er-
werbslosen (in der Vorwoche 2184) haben
1332 (in der Vorwoche 1393) die Erwerbs-
losenunterstützung bezogen. Die Zahl der
Empfänger von Familienzuschlägen ist von
7252 in der Vorwoche auf 7756 am 29. Dezem-
ber gestiegen.

Regensburger Brauhaus-Jesuitenbrauerei.
A.-G.

Der Bierabsatz konnte auf der bisheri-
gen Höhe gehalten werden. Der Gewinn er-
höhte sich noch durch Verkauf von Ein-
richtungsgegenständen usw., die durch die
Fusion der beiden Brauereien frei wurden.
Der Reingewinn per 30. Sept. beträgt 639 315
(i. V. 3) Mill., wovon 400 000 Mill. dem Erneu-
erungsfonds zugeführt und 20 Goldpfennige
Dividende gezahlt werden, da der Dividenden-
betrag dem Dollarstand entsprechend aufge-
wertet wurde (1. V. verteilten beide Gesell-
schaften 10 Proz. Dividende und 20 Proz.
Bonus). Das Aktienkapital wurde von 5 auf 6
Mill. erhöht.

* Bayerische Sprengstoffwerke und Chemi-
sche Fabriken A.-G. Nürnberg.

Das Unter-
nehmen erzielte in dem am 31. Dezember 1922
zu Ende gegangenen Geschäftsjahr nach 0.13
(1. V. 0.35) Mill. Abschreibungen einen Rein-
gewinn
vor. 0.10 (0.38) Mill., der vorgetragen
wird. Nach Mitteilung der Verwaltung waren

[Spaltenumbruch]
Wirtschaftszahlen.
8. Januar.
Dollar (amtl. Mittelkurs):
4,2 Billionen
Dollarschätze: 4,2 Billionen.
Goldanleihe: 4,2 Billionen.
Reichsbankdiskont: (i. wertbest. Kred.) 10 Pro-
zent.
Reichsindex für die Lebenshaltung: 1147 mil-
liardenfach (29. Dez.).
Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein.
1 Goldmark: 1 Billion Papiermark.
Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern,
Zölle und Reichsbahn: 1 Billion.
Silberankaufspreis: 400 milliardenfach.
Großhandelsindex: 122,4 (2. Januar).


die Werke in ungestörtem Betriebe. Die bis-
herigen Nitrierwerke Thansau bei Rosenheim
wurden in die neugegründete A.-G. Chemische
Werke Thansau übergeführt: inzwischen
wurde die Produktion von ätherischen Oelen.
Riechstoffen und Essenzen aufgenommen. Das
Aktienkapital ist auf 12 (3) Mill. erhöht. Die
G.-V. genehmigte die Regularien und beschloß
von der Ausschüttung einer Dividende abzu-
sehen und den Reingewinnn vorzutragen.



Bankwesen.
Rentenmarkdarlehen der Bayerischen No-
tenbank.

Bekanntlich soll ein a. o. G.-V. der
Bayer. Notenbank am 19. Januar über die
Erweiterung des Wirkungskreises der Bank
beschließen. Hier kommt vor allem, wie wir
bereits darlegten, die Ausgabe von Renten-
mark-Darlehen
in Frage. Auf die Bayer.
Notenbank treffen gesetzmäßig von den Ren-
tenmarkkrediten der Rentenbank etwa 24 bis
25 Mill. Rentenmark. Da bei der starken
Nachfrage nach solchen Krediten diese Summe
keineswegs den Bedürfnissen der bayerischen
Wirtschaft entspricht, wäre eine Erhöhung
derselben zu begrüßen. In dieser Richtung
sind auch bereits Verhandlungen geführt wor-
den. Doch ist das Ergebnis noch zweifelhaft.



Steuerfragen.
Umstellung der Wechselsteuer auf Gold-
mark.

Auf Grund des Art. 6 der zweiten Steu-
ernotverordnung vom 12. Dezember 1923 wird
das Wechselsteuergesetz vom 10. August 1923
wie folgt geändert: Die Steuer beträgt 0.2
Goldmark für je 100 Goldmark der Wechsel-
summe. Angefangene 100 Goldmark werden
für voll gerechnet. Ist die zu zahlende Geld-
summe nicht angegeben, so ist die Steuer
nach einer Summe von 10 000 Goldmark zu be-
rechnen.

Bei Wechseln, die auf einen bestimmten
Zahlungstag gestellt sind. erhöht sich die
Steuer, wenn die Fälligkeit des Wechsels spä-
ter als drei Monate nach dem Ausstellungs-
tage eintritt, auf 0.4 Goldmark für je 100
Goldmark. Tritt die Fälligkeit später als ein
Jahr nach dem Ausstellungstage ein, so er-
höht sich die Steuer auf 0.6 Goldmark. Für
jede weiteren sechs Monate der Laufzeit des
Wechsels oder einen Teil dieses Zeitraumes
erhöht sich die Steuer um je 0.2 Goldmark
für je 100 Goldmark der Wechselsumme.

Die Erhöhung tritt nicht ein, wenn der
Zeitraum von drei Monaten um nicht mehr als
fünf Tage überschritten wird. Soweit nach
ausländischem Recht Respektstage gelten,
werden sie dem Zeitraum von drei Monaten
hinzugerechnet. Ist der Ausstellungstag nicht
angegeben. so gilt der Tag der Uebergabe als
Ausstellungstag. Ist die Wechselsumme in
Reichsmark angegeben so ist sie zur Be-
rechnung der Wechselsteuer nach dem für
Reichssteuer geltenden Geldumrechnungssatze
in Goldmark umzurechnen. Diese Verordnung
tritt mit dem 10. Januar 1924 in Kraft.

* Die Erhebung der bayerischen Zuwachs-
steuer.

Die im § 15 Abs. 1 der Zuwachssteuer-
ordnung vorgesehenen Vervielfälti-
gungsziffern
werden nach ministerieller
Bekanntmachung ab 1. Dezember 1923 wie
folgt festgesetzt:

Der Erwerbspreis und die nach § 14 anrech-
nungsfähigen Aufwendungen erhöhen sich. so-
weit das für den Erwerb oder die Aufwen-
dung zu entrichtende Entgelt bezahlt worden
ist vor dem 1. Januar 1919 auf das 1billionen-
fache, in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis
31. Dezember 1919 auf das 750milliardenfache,
vom 1. Januar 1920 bis 31. Dezember 1920 auf
das 95milliardenfache, vom 1. Januar 1921 bis
31. Dezember 1921 auf das 72milliardenfache,
vom 1. Januar 1922 bis 30. Juni 1922 auf das
32milliardenfache, vom 1. Juli 1922 bis 30. Sep-
tember 1922 auf das 11milliardenfache, vom
1. Oktober 1922 bis 31. Dezember 1922 auf
das 2milliardenfache, vom 1. Januar 1923 bis
31. März 1923 auf das 498millionenfache, vom
1. April 1923 bis 31. Mai 1923 auf das 295-
millionenfache, vom 1. Juni bis 30. Juni 1923
auf das 110millionenfache, vom 1. Juli bis
31. Juli 1923 auf das 45millionenfache, vom
1. August bis 31. August 1923 auf das 2millio-
nenfache, vom 1. bis 30. September 1923 auf
das 80 000fache, vom 1. bis 31. Oktober
1923 auf das 232fache, vom 1. bis 30. No-
vember 1923 auf das 1.5fache.



[irrelevantes Material]
Mittwoch, den 9. Januar 1924 Allgemeine Zeitung. Nr. 8
[Spaltenumbruch]
Wirtschafts-Zeitung.
Der neue Vertrag des
Kohlensyndikats.

Nach mehrstündigen Verhandlungen ist, wie
wir bereits kurz mitteilten, der Vertrag für
das Rhein.-Westl. Kohlensyndikat
zustandegekommen. Die nach Essen einberu-
fene Zechenbesitzerversammlung beschloß
einstimmig die Gründung der neuen Ver-
einigung
, die für die Zeit vom 16. Januar
bis 31. Dezember 1924 gelten soll. Unter ganz
besonderen Umständen ist auch eine Kündi-
gung mit besonderen Kautelen vom 1. Mai
bis 1. Juli möglich. Statt der ursprünglich vor-
gesehenen 98 Prozent wurden bei der endgül-
tigen Verhandlung 97½ Prozent sämtlicher
Beteiligungen des bisherigen Syndikates als
zum Zustandekommen des neuen Syndikates
genügend festgesetzt.

Dem neuen Syndikat sind von den bisher
abseits stehenden Zechen beigetreten: die
Rombacher Hüttenwerke. Thyssen. die Ge-
werkschaften Wilhelmine Mevissen. West-
falen und die Westfälische Bergbau- und Koh-
lenverwertungs-A.-G. Die Bergwerksges.
Dahlbusch hat bisher nicht unterzeichnet, sich
aber ihren Beitritt noch offen gehalten. Außer-
halb des Syndikats werden De Wendel und
Friedrich Heinrich bleiben. Wenn auch der
endgültige Vertrag im allgemeinen den schon
früher gemachten Vorschlägen und Entwürfen
entspricht, so konnte der Beitritt der aufge-
führten Zechen nur durch z. T. recht weit-
gehende, den besonderen Verhältnissen Rech-
nung tragende Zugeständnisse ermöglicht
werden. Den Rombacher Hüttenwerken, die
durch den Verlust ihrer gesamten Verbrauchs-
beteiligung bezügl. ihres Koksabsatzes in be-
sonders schwierige Lage gekommen waren.
wurde das Recht zugestanden. 300 000 Tonnen
Koks, die zu diesem Zweck von ihrer Ver-
brauchs- auf ihre Verkaufsbeteiligung über-
tragen werden, durch das Syndikat an ein
französisches Hüttenwerk zu verkaufen. Die
Thyssenwerke wurden durch Zugeständnisse
bei der Neuregelung der Kohlenhandelsgesell-
schaften und des Kohlenabsatzes nach Holland
und Uebersee zum Beitritt veranlaßt. Im
Sinne der Sonderwünsche der Gewerkschaften
Wilhelmine Movissen und Westfalen liegt die
Regelung der Zechenbeteiligung an den Han-
delsgewinnen.

Die Geschäfte des neuen Syndikats werden
vom 16. Januar ab durch die „Vgg. für den
Verkauf und die Verteilung von Ruhrkohle
A.-G.“ geführt werden. Diese wird somit
Rechtsnachfolgerin des am 15. Jan.
abgelaufenen Kohlensyndikats werden. Für
das Inlandsgeschäft übernimmt die Vereini-
gung den gesamten Verkauf. Die Zechen
haben jedoch das Recht dem Syndikat Han-
delsfirmen zu nennen, die an dem Handels-
gewinn teilnehmen. Man plant noch eine en-
gere Zusammenfassung der Handelsfirmen
innerhalb des Syndikats. Eine wesentliche
Neuregelung ist darin zu erblicken, daß die
deutschen Küstengebiete auch soweit
sie auf dem Seewege beliefert werden, nicht
mehr wie bisher zu den „Uebersee“-Gebieten
des Syndikats rechnen, sondern in das Inland-
geschäft des Syndikates einbezogen werden,
so daß der Kohlenverkauf im deutschen Kü-
stengebiet lediglich in der Hand des Syndi-
kats liegt. Das Kohlengeschäft nach Holland
und Ueberseee ist den Zechen freigegeben
unter der Voraussetzung, daß sich mindestens
85 Prozent der Gesamtbeteiligung zu einer be-
sonderen Gruppe zusammenfinden, die ge-
meinsam den Verkauf nach Holland und
Uebersee vornimmt und zu ihrer Geschäfts-
führung das Syndikat bestellt. Diese Gruppe
mit 85 Prozent der Beteiligung hat sich be-
reits gebildet. Außerhalb derselben stehen
Thyssen, und die Rheinstahl-Gruppe Rom-
bach und die Gewerkschaft Ewald haben sich
ihren Beitritt zu diesen Gruppen noch vorbe-
halten.

In der Kohlenpreisfrage ist man sich
darüber einig, daß eine weitere Herabsetzung
der Preise nicht in Betracht kommt, da sie
den Weltmarktpreisen ungefähr entsprechen.
Eine Ausnahme ist lediglich bei Brikettprei-
sen getroffen, welche um etwa 3 Mark her-
untergesetzt werden sollen. Ebenso soll kein
Unterschied zwischen den Kohlenpreisen des
besetzten und unbesetzten Gebietes gemacht
werden. Sämtliche Zechen haben sich einstim-
mig vernflichtet, bereits vom 5. Januar nicht
mehr selbst Kohlen zu verkaufen, sondern
die Verkäufe wieder durch das Syndikat vor-
zunehmen.



Frankreichs Wirtschaftslage.

Die Schwankungen des
Frankenkurses veranlassen die hiesigen Blät-
ter, sich eingehend mit der Finanzlage Frank-
reichs zu beschäftigen. Sie sind der Ansicht,
daß die Verschlechterung des Franken die
Folge der französischen Finanz-
wirtschaft
sei.

Frankreich habe es versäumt, seine Ausga-
ben durch eine Vermehrung seiner Einnah-
men, d. h. durch eine genügende Besteuerung
zu decken, und es habe statt dessen vorgezo-
gen. Papiergeld zu drucken.

„Westminster Gazette“ schreiht, in Anbe-
tracht dieser Tatsache sei es überflüssig, sich
nach der weiteren Ursache des Sturzes des
Franken umzusehen. Wenn Frankreich seine
Ausgaben mit seinen Einnahmen bezahle, so
komme das daher, daß die franzäsische Re-
gierung in der Steuerfrage nicht energisch ge-
genug vorgehe, ganz besonders achr, weil die
Staatsausgaben Frankreichs ungebühr-
lich hoch
seien.

Selbst wenn man Rücksicht auf die Ausga-
ben für die zerstörten Gebiete nähme, so
bleibe doch noch die Aufrechterhaltung gro-
[Spaltenumbruch] ßer Rüstungen
und die Kreditgewährung
an Polen und die anderen Länder der kleinen
Entente.

Außerdem koste die Ruhrbesetzung viel
Geld, ohne etwas einzubringen. Wenn Frank-
reich seinen Wirtschaftskrieg gegen Deutsch-
land fortsetze, so werde das viel Geld kosten
und die Aussichten auf Reparationen zerstö-
ren. Wenn die französische Außenpolitik sich
nicht ändere, so sei es schwer einzusehen, wie
die gegenwärtige Entwicklung aufgehalten
werden könne.

Die Pariser Blätter erzählen sehr viel
von den Beratungen des Finanzministers mit
den Vertretern der Hochfinanz, ohne aber ir-
gendein Ergebnis zu verzeichnen. Der Mini-
ster konferierte auch mit dem Justizminister
über eine strafrechtliche Verfolgung der
Baissespekulanten soll aber dabei
mit Schrecken festgestellt haben, daß damit
nicht viel zu machen ist, weil die Offensive
gegen den Franken von Amsterdam aus
geführt wurde.

Der nächste Ministerrat nach Rückkehr
Poincarés dürfte sich ausschließlich mit
der Stützungsaktion für den Franken und
ebenso mit dem Steigen der Lebensmittel-
preise befassen.



Außenhandel.
Zollsätze für die Einfuhr ins besetzte Ge-
biet.

Die Düsseldorfer Handelskammer teilt
mit: Wie wir soeben von der Direktion der
Micum erfahren, werden vom 8. Januar an
im Verkehr von zollpflichtigen Waren aus
dem unbesetzten Gebiet in das besetzte Ge-
biet nicht nur wie bisher 25% der in dem in-
teralliierten Tarif vom 1. Dezember 1923 ange-
gebenen Sätze, sondern die vollen Be-
träge
erhoben werden.

Ausstellungen und Messen.
Erleichterungen für die Wiener Frühjahrs-
messe.

In einer Aussprache der Bevollmäch-
tigten der im österreichischen Verkehrsver-
band zusammengeschlossenen Landesorgani-
sationen für Fremdenverkehr wurde
u. a. mitgeteilt. daß der Besuch der Wiener
internationalen Frühjahrsmesse 1924 für aus-
ländische Kaufleute ohne Paßvisum mög-
lich sein werde, indem der österreichische
Sichtvermerk durch Visummarken ersetzt
werden wird, die auf ebenso einfache Weise
käuflich sein werden, wie die Eisenbahnfahr-
karten.



Verkehr.
Neue Ausgabe des amtlichen bayerischen
Kursbuches.

Das amtliche bayerische Kurs-
buch (kleine Ausgabe) und der Aushangfahr-
plan für die Reichsbahn Bayern r. d. Rh.
werden mit Wirksamkeit vom 12. Januar 1924
neu herausgegeben und berücksichtigen alle
Einschränkungen und Fahrplanänderungen im
Personenzugverkehr, die seit 1. Oktober 1923
eingetreten sind. Das amtliche Kursbuch
(kleine Ausgabe) enthält als besonderes Aus-
kunftsmittel diesmal auch den Fahrplanteil für
die Fernverbindungen. Im neuen Kursbuch
und Aushangfahrplan ist ferner berücksichtigt
der ab 12. Januar 1924 bei einer Reihe von
Personenzügen eintretende Ausfall der 1. bzw.
2. und 3. Klasse, namentlich auf Strecken von
geringerer Verkehrsbedeutung. Der Preis des
amtlichen Kursbuches beträgt 1.50 Goldmark.
Das Kursbuch ist käuflich zu beziehen durch
die Buchdruckerei und Verlagsanstalt Carl
Gerber, Angertorstr. 2. München, und gelangt
am 12. Januar 1924 früh um 8 Uhr zur Aus-
gabe.

Von der Rhein- und Mainschiffahrt.

Aus
Mainz wird geschrieben: Das Wasser des
Rheins ist wieder im Fallen begriffen, immer-
hin jedoch noch außerordentlich günstig.
Infolge der geschlossenen Mainschiffahrt ist
der Schiffsverkehr in den hiesigen und Gu-
stavsburger Häfen sehr stark. Alle Umschlags-
einrichtungen sind gut beschäftigt. Die Wag-
gongestellung ist befriedigend. Die Hauptan-
fuhren bestehen in Ruhrkohlen, englischen
Kohlen. Braunkohlenbriketts. Eiser und Ge-
treide, welche hauptsächlich für Mainstationen
bestimmt sind: Das Maineis hat sich an vielen
Stellen gestellt, so daß man dort den Fluß
üherschreiten kann. Die Mainschiffahrt
ist daher völlig lahmgelegt. Eine große
Anzahl für in den Main bestimmter Kähne hat
sich hier angesammelt. Die Häfen werden
durch Eisbrecher ziemlich offen gehalten. Der
Hauptverkehr wickelt sich in den Gustavs-
burger Häfen ab.

Die Neckarschiffahrt ist ebenfalls
eingestellt. Die Nahe ist z;ugefroren. Die Flö-
ßerai ruht gänzlich. Schleppkraft bietet man
in Genüge an. Talschlepplohn sehr gedrückt.
Schlepplohn Mainz — Mannheim 10—15 Cts. pro
Tonne je nach Ladung. Der Preis für Boots-
kohlen bewegt sich zwischen 25—25 Gulden
pro Tonne.

Im hiesigen Schiffbefrachtungsgeschäft ist
es noch ziemlich still. Talladungen werden nur
in beschränktem Maße vergeben. Die Rhein-
flotte wurde wiederum um einen Radschlepp-
dampfer vermehrt, welcher den Namen „Ut-
recht“ führt und für Rechnung der Rhein-
schiffahrts-A.-G. vorm, Fendel. Mannheim er-
baut wurde.

Stapellauf eines deutschen Mexikodampfers.

Auf der Germaniawerft in Kiel fand der Sta-
pellauf des Doppelschrauben-Reichspostdam-
pfers „Rio Bravo“ für den Mexikodienst statt.
Anwesend waren neben Vertretern der Reichs-
und Landesregierungen der Oherbürgermei-
ster Todsen und der Chef der Marinestation
der Ostsee Freiherr v. Gagern.

[Spaltenumbruch]
Nächste Dampferabfahrten der Hamburg-
Amerika-Linie.
Nach Neuyork: D. Westphalia
am 10. Januar: D. Cleveland am 17. Januar:
D. Mount Carroll am 24. Januar: D. Albert
Ballin am 31. Januar: D. Mount Clinton am
7. Februar: D. Thuringia am 14. Februar. —
Boston-Philadelphia-Baltimore-Norfolk: D.
Fürst Bülow am 18. Januar: D. Emden am
8. Februar: M. S. Odenwald am 29. Februar.
— Nach Südamerika: D. Wasgenwald am 9.
Januar: D. Württemberg am 16. Januar: D.
Frankenwald am 23. Januar: D. Teutonia am
30. Januar: D. Steigerwald am 6. Februar. —
Cuba-Mexiko: D. Westerwald am 15. Januar:
D. Holsatia am 25. Januar: D. Idarwald am
9. Februar: D. Toledo am 26. Februar. —
Westindien: D. Adalia am 12. Januar: D. Eu-
patoria am 25. Januar. — Ostasien: D. Nien-
burg am 8. Januar: D. Brasilia am 10. Januar:
D. Derfflinger am 12. Januar: Engl. D. Asty-
anax am 19. Januar. — Westküste Nordameri-
ka. D. Kermit am 19. Januar. D. Holger am
9. Februar: 8. M. Iris am 23. Februar. — Le-
vante-Dienst: D. Arcadia ca. 12. Januar: D.
Aegina ca. 12. Januar: D. Yalta ca. 19. Ja-
nuar: D. Pontos ca. 19. Januar: D. Nicea ca.
26. Januar. — Nach Riga und Petrograd wö-
chentlich.
Nächste Dampferfahrten der Hugo Stinnes-
Linien.
Vigo. Leixoes. Rio de Janeiro. Santos.
Montevideo. Buenos Aires: D. Holm am 8. Ja-
nuar: Pernambuco, Rio de Janeiro, Monte-
video, Buenos Aires: D. Tirpitz am 25. Jan. —
Coruna. Villagarcia. Vigo. Leixoes. Lissabon,
Pernambuco. Rio de Janeiro. Santos. Monte-
video. Buenos Aires: D. General Belgrano am
4. März. — D. Otto Hugo Stinnes am 26. Jan.:
D. Else Hugo Stinnes am 23. Februar. —
Ueber Neapel nach Colombo. Singapore, Hong-
kong, Shanghai, Kobe, Yokohama: D. Carl Le-
gien am 19. Januar. — D. Adolf von Baeyer
am 16. Februar. — D. Hindenburg am 29. März.


Industrie und Wirtschaft.
Preissenkung für Superphosphat.

Dem all-
gemeinen Preisabbau folgend, setzte die Su-
perphosphatindustrie nach Rücksprache mit
der Landwirtschaft den Preis für ein Kilo
wasserlösliche Phosphorsäure im Superphos-
phat zur Lieferung im Frühjahr auf 59 Gold-
pfennig fest. Dies bedeutet eine Ermäßigung
um etwa 15%. Die Industrie ging dabei über
die eingetretene Verbilligung der Herstel-
lung hinaus.

Die Dammbauten im unteren Lechtal.

Im
Laufe des heurigen Frühjahrs wird ein gro-
ßes Bauwerk vom Straßen- und Flußbauamt
Augsburg zu Ende geführt: die Dammbauten
im unteren Lechtal. Die Gemeinden, die an
den Lech grenzen, waren seit Jahren von
Ueberschwemmungen heimgesucht, die beson-
ders deshalb außerordentlichen Schaden ver-
ursachten, weil sie gewöhnlich zur Zeit der
Ernte eintraten. In besonders lebhafter Er-
innerung ist die Lechhochwasserkatastrophe
des Jahres 1910, von welcher sämtliche Ge-
meiden am Lech unterhalb Gersthofen schwer
heimgesucht wurden. Durch eine großzügig
angelegte Dammanlage, verbunden mit dem
Ausbau der Lechkorrektion, ist nach mensch-
lichem Ermessen eine derartige Hochwasser-
katastrophe im Lechtal für die Zukunft aus-
geschlossen.

Die Dammbauten wurden im Jahre 1911
begonnen und seither mit einer kleinen Un-
terbrechung während des Krieges fortgeführt.
Die Dämme sind jetzt bis auf einen kleinen
Teil in der Gemeinde Münster, welcher zur Zeit
in Arbeit ist und voraussichtlich bis zum
kommenden Frühjahr vollendet sein wird,
fertig: die Kosten wurden zum weitaus
größten Teile vom Staat getragen. Der
Kreis Schwaben und die beteiligten Ge-
meinden haben Zuschüsse geleistet. Durch
diese Dammbauten wird ein Gebiet von meh-
reren tausend Tagwerken dauernd ge-
schützt
sein. Ein großer Teil des gewon-
nenen Grundes ist bereits in Kultur genom-
men. Der wo früher überschwemmte Auen
waren, befinden sich jetzt gute Wiesen, Kar-
toffeläcker, Getreidefelder und Krautgärten.
Die Staatsregierung hat sich durch dieses
großzügige und für die Volksernährung hoch-
wichtige Unternehmen den Dank aller Betei-
ligten verdient.

Der Stand der Arbeitslosigkeit in Augs-
burg.

Am 29. Dezember sind insgesamt 9319
männlichen Erwerbslosen (in der Vorwoche
9227) 7354 männliche Empfänger der Erwerbs-
losenunterstützung (in der Vorwoche 7345)
gegenübergestanden. Von 1934 weiblichen Er-
werbslosen (in der Vorwoche 2184) haben
1332 (in der Vorwoche 1393) die Erwerbs-
losenunterstützung bezogen. Die Zahl der
Empfänger von Familienzuschlägen ist von
7252 in der Vorwoche auf 7756 am 29. Dezem-
ber gestiegen.

Regensburger Brauhaus-Jesuitenbrauerei.
A.-G.

Der Bierabsatz konnte auf der bisheri-
gen Höhe gehalten werden. Der Gewinn er-
höhte sich noch durch Verkauf von Ein-
richtungsgegenständen usw., die durch die
Fusion der beiden Brauereien frei wurden.
Der Reingewinn per 30. Sept. beträgt 639 315
(i. V. 3) Mill., wovon 400 000 Mill. dem Erneu-
erungsfonds zugeführt und 20 Goldpfennige
Dividende gezahlt werden, da der Dividenden-
betrag dem Dollarstand entsprechend aufge-
wertet wurde (1. V. verteilten beide Gesell-
schaften 10 Proz. Dividende und 20 Proz.
Bonus). Das Aktienkapital wurde von 5 auf 6
Mill. erhöht.

* Bayerische Sprengstoffwerke und Chemi-
sche Fabriken A.-G. Nürnberg.

Das Unter-
nehmen erzielte in dem am 31. Dezember 1922
zu Ende gegangenen Geschäftsjahr nach 0.13
(1. V. 0.35) Mill. Abschreibungen einen Rein-
gewinn
vor. 0.10 (0.38) Mill., der vorgetragen
wird. Nach Mitteilung der Verwaltung waren

[Spaltenumbruch]
Wirtſchaftszahlen.
8. Januar.
Dollar (amtl. Mittelkurs):
4,2 Billionen
Dollarschätze: 4,2 Billionen.
Goldanleihe: 4,2 Billionen.
Reichsbankdiskont: (i. wertbest. Kred.) 10 Pro-
zent.
Reichsindex für die Lebenshaltung: 1147 mil-
liardenfach (29. Dez.).
Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein.
1 Goldmark: 1 Billion Papiermark.
Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern,
Zölle und Reichsbahn: 1 Billion.
Silberankaufspreis: 400 milliardenfach.
Großhandelsindex: 122,4 (2. Januar).


die Werke in ungestörtem Betriebe. Die bis-
herigen Nitrierwerke Thansau bei Rosenheim
wurden in die neugegründete A.-G. Chemische
Werke Thansau übergeführt: inzwischen
wurde die Produktion von ätherischen Oelen.
Riechstoffen und Essenzen aufgenommen. Das
Aktienkapital ist auf 12 (3) Mill. erhöht. Die
G.-V. genehmigte die Regularien und beschloß
von der Ausschüttung einer Dividende abzu-
sehen und den Reingewinnn vorzutragen.



Bankwesen.
Rentenmarkdarlehen der Bayerischen No-
tenbank.

Bekanntlich soll ein a. o. G.-V. der
Bayer. Notenbank am 19. Januar über die
Erweiterung des Wirkungskreises der Bank
beschließen. Hier kommt vor allem, wie wir
bereits darlegten, die Ausgabe von Renten-
mark-Darlehen
in Frage. Auf die Bayer.
Notenbank treffen gesetzmäßig von den Ren-
tenmarkkrediten der Rentenbank etwa 24 bis
25 Mill. Rentenmark. Da bei der starken
Nachfrage nach solchen Krediten diese Summe
keineswegs den Bedürfnissen der bayerischen
Wirtschaft entspricht, wäre eine Erhöhung
derselben zu begrüßen. In dieser Richtung
sind auch bereits Verhandlungen geführt wor-
den. Doch ist das Ergebnis noch zweifelhaft.



Steuerfragen.
Umstellung der Wechselsteuer auf Gold-
mark.

Auf Grund des Art. 6 der zweiten Steu-
ernotverordnung vom 12. Dezember 1923 wird
das Wechselsteuergesetz vom 10. August 1923
wie folgt geändert: Die Steuer beträgt 0.2
Goldmark für je 100 Goldmark der Wechsel-
summe. Angefangene 100 Goldmark werden
für voll gerechnet. Ist die zu zahlende Geld-
summe nicht angegeben, so ist die Steuer
nach einer Summe von 10 000 Goldmark zu be-
rechnen.

Bei Wechseln, die auf einen bestimmten
Zahlungstag gestellt sind. erhöht sich die
Steuer, wenn die Fälligkeit des Wechsels spä-
ter als drei Monate nach dem Ausstellungs-
tage eintritt, auf 0.4 Goldmark für je 100
Goldmark. Tritt die Fälligkeit später als ein
Jahr nach dem Ausstellungstage ein, so er-
höht sich die Steuer auf 0.6 Goldmark. Für
jede weiteren sechs Monate der Laufzeit des
Wechsels oder einen Teil dieses Zeitraumes
erhöht sich die Steuer um je 0.2 Goldmark
für je 100 Goldmark der Wechselsumme.

Die Erhöhung tritt nicht ein, wenn der
Zeitraum von drei Monaten um nicht mehr als
fünf Tage überschritten wird. Soweit nach
ausländischem Recht Respektstage gelten,
werden sie dem Zeitraum von drei Monaten
hinzugerechnet. Ist der Ausstellungstag nicht
angegeben. so gilt der Tag der Uebergabe als
Ausstellungstag. Ist die Wechselsumme in
Reichsmark angegeben so ist sie zur Be-
rechnung der Wechselsteuer nach dem für
Reichssteuer geltenden Geldumrechnungssatze
in Goldmark umzurechnen. Diese Verordnung
tritt mit dem 10. Januar 1924 in Kraft.

* Die Erhebung der bayerischen Zuwachs-
steuer.

Die im § 15 Abs. 1 der Zuwachssteuer-
ordnung vorgesehenen Vervielfälti-
gungsziffern
werden nach ministerieller
Bekanntmachung ab 1. Dezember 1923 wie
folgt festgesetzt:

Der Erwerbspreis und die nach § 14 anrech-
nungsfähigen Aufwendungen erhöhen sich. so-
weit das für den Erwerb oder die Aufwen-
dung zu entrichtende Entgelt bezahlt worden
ist vor dem 1. Januar 1919 auf das 1billionen-
fache, in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis
31. Dezember 1919 auf das 750milliardenfache,
vom 1. Januar 1920 bis 31. Dezember 1920 auf
das 95milliardenfache, vom 1. Januar 1921 bis
31. Dezember 1921 auf das 72milliardenfache,
vom 1. Januar 1922 bis 30. Juni 1922 auf das
32milliardenfache, vom 1. Juli 1922 bis 30. Sep-
tember 1922 auf das 11milliardenfache, vom
1. Oktober 1922 bis 31. Dezember 1922 auf
das 2milliardenfache, vom 1. Januar 1923 bis
31. März 1923 auf das 498millionenfache, vom
1. April 1923 bis 31. Mai 1923 auf das 295-
millionenfache, vom 1. Juni bis 30. Juni 1923
auf das 110millionenfache, vom 1. Juli bis
31. Juli 1923 auf das 45millionenfache, vom
1. August bis 31. August 1923 auf das 2millio-
nenfache, vom 1. bis 30. September 1923 auf
das 80 000fache, vom 1. bis 31. Oktober
1923 auf das 232fache, vom 1. bis 30. No-
vember 1923 auf das 1.5fache.



[irrelevantes Material]
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[5/0005] Mittwoch, den 9. Januar 1924 Allgemeine Zeitung. Nr. 8 Wirtschafts-Zeitung. Der neue Vertrag des Kohlensyndikats. Nach mehrstündigen Verhandlungen ist, wie wir bereits kurz mitteilten, der Vertrag für das Rhein.-Westl. Kohlensyndikat zustandegekommen. Die nach Essen einberu- fene Zechenbesitzerversammlung beschloß einstimmig die Gründung der neuen Ver- einigung, die für die Zeit vom 16. Januar bis 31. Dezember 1924 gelten soll. Unter ganz besonderen Umständen ist auch eine Kündi- gung mit besonderen Kautelen vom 1. Mai bis 1. Juli möglich. Statt der ursprünglich vor- gesehenen 98 Prozent wurden bei der endgül- tigen Verhandlung 97½ Prozent sämtlicher Beteiligungen des bisherigen Syndikates als zum Zustandekommen des neuen Syndikates genügend festgesetzt. Dem neuen Syndikat sind von den bisher abseits stehenden Zechen beigetreten: die Rombacher Hüttenwerke. Thyssen. die Ge- werkschaften Wilhelmine Mevissen. West- falen und die Westfälische Bergbau- und Koh- lenverwertungs-A.-G. Die Bergwerksges. Dahlbusch hat bisher nicht unterzeichnet, sich aber ihren Beitritt noch offen gehalten. Außer- halb des Syndikats werden De Wendel und Friedrich Heinrich bleiben. Wenn auch der endgültige Vertrag im allgemeinen den schon früher gemachten Vorschlägen und Entwürfen entspricht, so konnte der Beitritt der aufge- führten Zechen nur durch z. T. recht weit- gehende, den besonderen Verhältnissen Rech- nung tragende Zugeständnisse ermöglicht werden. Den Rombacher Hüttenwerken, die durch den Verlust ihrer gesamten Verbrauchs- beteiligung bezügl. ihres Koksabsatzes in be- sonders schwierige Lage gekommen waren. wurde das Recht zugestanden. 300 000 Tonnen Koks, die zu diesem Zweck von ihrer Ver- brauchs- auf ihre Verkaufsbeteiligung über- tragen werden, durch das Syndikat an ein französisches Hüttenwerk zu verkaufen. Die Thyssenwerke wurden durch Zugeständnisse bei der Neuregelung der Kohlenhandelsgesell- schaften und des Kohlenabsatzes nach Holland und Uebersee zum Beitritt veranlaßt. Im Sinne der Sonderwünsche der Gewerkschaften Wilhelmine Movissen und Westfalen liegt die Regelung der Zechenbeteiligung an den Han- delsgewinnen. Die Geschäfte des neuen Syndikats werden vom 16. Januar ab durch die „Vgg. für den Verkauf und die Verteilung von Ruhrkohle A.-G.“ geführt werden. Diese wird somit Rechtsnachfolgerin des am 15. Jan. abgelaufenen Kohlensyndikats werden. Für das Inlandsgeschäft übernimmt die Vereini- gung den gesamten Verkauf. Die Zechen haben jedoch das Recht dem Syndikat Han- delsfirmen zu nennen, die an dem Handels- gewinn teilnehmen. Man plant noch eine en- gere Zusammenfassung der Handelsfirmen innerhalb des Syndikats. Eine wesentliche Neuregelung ist darin zu erblicken, daß die deutschen Küstengebiete auch soweit sie auf dem Seewege beliefert werden, nicht mehr wie bisher zu den „Uebersee“-Gebieten des Syndikats rechnen, sondern in das Inland- geschäft des Syndikates einbezogen werden, so daß der Kohlenverkauf im deutschen Kü- stengebiet lediglich in der Hand des Syndi- kats liegt. Das Kohlengeschäft nach Holland und Ueberseee ist den Zechen freigegeben unter der Voraussetzung, daß sich mindestens 85 Prozent der Gesamtbeteiligung zu einer be- sonderen Gruppe zusammenfinden, die ge- meinsam den Verkauf nach Holland und Uebersee vornimmt und zu ihrer Geschäfts- führung das Syndikat bestellt. Diese Gruppe mit 85 Prozent der Beteiligung hat sich be- reits gebildet. Außerhalb derselben stehen Thyssen, und die Rheinstahl-Gruppe Rom- bach und die Gewerkschaft Ewald haben sich ihren Beitritt zu diesen Gruppen noch vorbe- halten. In der Kohlenpreisfrage ist man sich darüber einig, daß eine weitere Herabsetzung der Preise nicht in Betracht kommt, da sie den Weltmarktpreisen ungefähr entsprechen. Eine Ausnahme ist lediglich bei Brikettprei- sen getroffen, welche um etwa 3 Mark her- untergesetzt werden sollen. Ebenso soll kein Unterschied zwischen den Kohlenpreisen des besetzten und unbesetzten Gebietes gemacht werden. Sämtliche Zechen haben sich einstim- mig vernflichtet, bereits vom 5. Januar nicht mehr selbst Kohlen zu verkaufen, sondern die Verkäufe wieder durch das Syndikat vor- zunehmen. Frankreichs Wirtschaftslage. London, 8. Januar. Die Schwankungen des Frankenkurses veranlassen die hiesigen Blät- ter, sich eingehend mit der Finanzlage Frank- reichs zu beschäftigen. Sie sind der Ansicht, daß die Verschlechterung des Franken die Folge der französischen Finanz- wirtschaft sei. Frankreich habe es versäumt, seine Ausga- ben durch eine Vermehrung seiner Einnah- men, d. h. durch eine genügende Besteuerung zu decken, und es habe statt dessen vorgezo- gen. Papiergeld zu drucken. „Westminster Gazette“ schreiht, in Anbe- tracht dieser Tatsache sei es überflüssig, sich nach der weiteren Ursache des Sturzes des Franken umzusehen. Wenn Frankreich seine Ausgaben mit seinen Einnahmen bezahle, so komme das daher, daß die franzäsische Re- gierung in der Steuerfrage nicht energisch ge- genug vorgehe, ganz besonders achr, weil die Staatsausgaben Frankreichs ungebühr- lich hoch seien. Selbst wenn man Rücksicht auf die Ausga- ben für die zerstörten Gebiete nähme, so bleibe doch noch die Aufrechterhaltung gro- ßer Rüstungen und die Kreditgewährung an Polen und die anderen Länder der kleinen Entente. Außerdem koste die Ruhrbesetzung viel Geld, ohne etwas einzubringen. Wenn Frank- reich seinen Wirtschaftskrieg gegen Deutsch- land fortsetze, so werde das viel Geld kosten und die Aussichten auf Reparationen zerstö- ren. Wenn die französische Außenpolitik sich nicht ändere, so sei es schwer einzusehen, wie die gegenwärtige Entwicklung aufgehalten werden könne. Die Pariser Blätter erzählen sehr viel von den Beratungen des Finanzministers mit den Vertretern der Hochfinanz, ohne aber ir- gendein Ergebnis zu verzeichnen. Der Mini- ster konferierte auch mit dem Justizminister über eine strafrechtliche Verfolgung der Baissespekulanten soll aber dabei mit Schrecken festgestellt haben, daß damit nicht viel zu machen ist, weil die Offensive gegen den Franken von Amsterdam aus geführt wurde. Der nächste Ministerrat nach Rückkehr Poincarés dürfte sich ausschließlich mit der Stützungsaktion für den Franken und ebenso mit dem Steigen der Lebensmittel- preise befassen. Außenhandel. Zollsätze für die Einfuhr ins besetzte Ge- biet. Die Düsseldorfer Handelskammer teilt mit: Wie wir soeben von der Direktion der Micum erfahren, werden vom 8. Januar an im Verkehr von zollpflichtigen Waren aus dem unbesetzten Gebiet in das besetzte Ge- biet nicht nur wie bisher 25% der in dem in- teralliierten Tarif vom 1. Dezember 1923 ange- gebenen Sätze, sondern die vollen Be- träge erhoben werden. Ausstellungen und Messen. Erleichterungen für die Wiener Frühjahrs- messe. In einer Aussprache der Bevollmäch- tigten der im österreichischen Verkehrsver- band zusammengeschlossenen Landesorgani- sationen für Fremdenverkehr wurde u. a. mitgeteilt. daß der Besuch der Wiener internationalen Frühjahrsmesse 1924 für aus- ländische Kaufleute ohne Paßvisum mög- lich sein werde, indem der österreichische Sichtvermerk durch Visummarken ersetzt werden wird, die auf ebenso einfache Weise käuflich sein werden, wie die Eisenbahnfahr- karten. Verkehr. Neue Ausgabe des amtlichen bayerischen Kursbuches. Das amtliche bayerische Kurs- buch (kleine Ausgabe) und der Aushangfahr- plan für die Reichsbahn Bayern r. d. Rh. werden mit Wirksamkeit vom 12. Januar 1924 neu herausgegeben und berücksichtigen alle Einschränkungen und Fahrplanänderungen im Personenzugverkehr, die seit 1. Oktober 1923 eingetreten sind. Das amtliche Kursbuch (kleine Ausgabe) enthält als besonderes Aus- kunftsmittel diesmal auch den Fahrplanteil für die Fernverbindungen. Im neuen Kursbuch und Aushangfahrplan ist ferner berücksichtigt der ab 12. Januar 1924 bei einer Reihe von Personenzügen eintretende Ausfall der 1. bzw. 2. und 3. Klasse, namentlich auf Strecken von geringerer Verkehrsbedeutung. Der Preis des amtlichen Kursbuches beträgt 1.50 Goldmark. Das Kursbuch ist käuflich zu beziehen durch die Buchdruckerei und Verlagsanstalt Carl Gerber, Angertorstr. 2. München, und gelangt am 12. Januar 1924 früh um 8 Uhr zur Aus- gabe. Von der Rhein- und Mainschiffahrt. Aus Mainz wird geschrieben: Das Wasser des Rheins ist wieder im Fallen begriffen, immer- hin jedoch noch außerordentlich günstig. Infolge der geschlossenen Mainschiffahrt ist der Schiffsverkehr in den hiesigen und Gu- stavsburger Häfen sehr stark. Alle Umschlags- einrichtungen sind gut beschäftigt. Die Wag- gongestellung ist befriedigend. Die Hauptan- fuhren bestehen in Ruhrkohlen, englischen Kohlen. Braunkohlenbriketts. Eiser und Ge- treide, welche hauptsächlich für Mainstationen bestimmt sind: Das Maineis hat sich an vielen Stellen gestellt, so daß man dort den Fluß üherschreiten kann. Die Mainschiffahrt ist daher völlig lahmgelegt. Eine große Anzahl für in den Main bestimmter Kähne hat sich hier angesammelt. Die Häfen werden durch Eisbrecher ziemlich offen gehalten. Der Hauptverkehr wickelt sich in den Gustavs- burger Häfen ab. Die Neckarschiffahrt ist ebenfalls eingestellt. Die Nahe ist z;ugefroren. Die Flö- ßerai ruht gänzlich. Schleppkraft bietet man in Genüge an. Talschlepplohn sehr gedrückt. Schlepplohn Mainz — Mannheim 10—15 Cts. pro Tonne je nach Ladung. Der Preis für Boots- kohlen bewegt sich zwischen 25—25 Gulden pro Tonne. Im hiesigen Schiffbefrachtungsgeschäft ist es noch ziemlich still. Talladungen werden nur in beschränktem Maße vergeben. Die Rhein- flotte wurde wiederum um einen Radschlepp- dampfer vermehrt, welcher den Namen „Ut- recht“ führt und für Rechnung der Rhein- schiffahrts-A.-G. vorm, Fendel. Mannheim er- baut wurde. Stapellauf eines deutschen Mexikodampfers. Auf der Germaniawerft in Kiel fand der Sta- pellauf des Doppelschrauben-Reichspostdam- pfers „Rio Bravo“ für den Mexikodienst statt. Anwesend waren neben Vertretern der Reichs- und Landesregierungen der Oherbürgermei- ster Todsen und der Chef der Marinestation der Ostsee Freiherr v. Gagern. Nächste Dampferabfahrten der Hamburg- Amerika-Linie. Nach Neuyork: D. Westphalia am 10. Januar: D. Cleveland am 17. Januar: D. Mount Carroll am 24. Januar: D. Albert Ballin am 31. Januar: D. Mount Clinton am 7. Februar: D. Thuringia am 14. Februar. — Boston-Philadelphia-Baltimore-Norfolk: D. Fürst Bülow am 18. Januar: D. Emden am 8. Februar: M. S. Odenwald am 29. Februar. — Nach Südamerika: D. Wasgenwald am 9. Januar: D. Württemberg am 16. Januar: D. Frankenwald am 23. Januar: D. Teutonia am 30. Januar: D. Steigerwald am 6. Februar. — Cuba-Mexiko: D. Westerwald am 15. Januar: D. Holsatia am 25. Januar: D. Idarwald am 9. Februar: D. Toledo am 26. Februar. — Westindien: D. Adalia am 12. Januar: D. Eu- patoria am 25. Januar. — Ostasien: D. Nien- burg am 8. Januar: D. Brasilia am 10. Januar: D. Derfflinger am 12. Januar: Engl. D. Asty- anax am 19. Januar. — Westküste Nordameri- ka. D. Kermit am 19. Januar. D. Holger am 9. Februar: 8. M. Iris am 23. Februar. — Le- vante-Dienst: D. Arcadia ca. 12. Januar: D. Aegina ca. 12. Januar: D. Yalta ca. 19. Ja- nuar: D. Pontos ca. 19. Januar: D. Nicea ca. 26. Januar. — Nach Riga und Petrograd wö- chentlich. Nächste Dampferfahrten der Hugo Stinnes- Linien. Vigo. Leixoes. Rio de Janeiro. Santos. Montevideo. Buenos Aires: D. Holm am 8. Ja- nuar: Pernambuco, Rio de Janeiro, Monte- video, Buenos Aires: D. Tirpitz am 25. Jan. — Coruna. Villagarcia. Vigo. Leixoes. Lissabon, Pernambuco. Rio de Janeiro. Santos. Monte- video. Buenos Aires: D. General Belgrano am 4. März. — D. Otto Hugo Stinnes am 26. Jan.: D. Else Hugo Stinnes am 23. Februar. — Ueber Neapel nach Colombo. Singapore, Hong- kong, Shanghai, Kobe, Yokohama: D. Carl Le- gien am 19. Januar. — D. Adolf von Baeyer am 16. Februar. — D. Hindenburg am 29. März. Industrie und Wirtschaft. Preissenkung für Superphosphat. Dem all- gemeinen Preisabbau folgend, setzte die Su- perphosphatindustrie nach Rücksprache mit der Landwirtschaft den Preis für ein Kilo wasserlösliche Phosphorsäure im Superphos- phat zur Lieferung im Frühjahr auf 59 Gold- pfennig fest. Dies bedeutet eine Ermäßigung um etwa 15%. Die Industrie ging dabei über die eingetretene Verbilligung der Herstel- lung hinaus. Die Dammbauten im unteren Lechtal. Im Laufe des heurigen Frühjahrs wird ein gro- ßes Bauwerk vom Straßen- und Flußbauamt Augsburg zu Ende geführt: die Dammbauten im unteren Lechtal. Die Gemeinden, die an den Lech grenzen, waren seit Jahren von Ueberschwemmungen heimgesucht, die beson- ders deshalb außerordentlichen Schaden ver- ursachten, weil sie gewöhnlich zur Zeit der Ernte eintraten. In besonders lebhafter Er- innerung ist die Lechhochwasserkatastrophe des Jahres 1910, von welcher sämtliche Ge- meiden am Lech unterhalb Gersthofen schwer heimgesucht wurden. Durch eine großzügig angelegte Dammanlage, verbunden mit dem Ausbau der Lechkorrektion, ist nach mensch- lichem Ermessen eine derartige Hochwasser- katastrophe im Lechtal für die Zukunft aus- geschlossen. Die Dammbauten wurden im Jahre 1911 begonnen und seither mit einer kleinen Un- terbrechung während des Krieges fortgeführt. Die Dämme sind jetzt bis auf einen kleinen Teil in der Gemeinde Münster, welcher zur Zeit in Arbeit ist und voraussichtlich bis zum kommenden Frühjahr vollendet sein wird, fertig: die Kosten wurden zum weitaus größten Teile vom Staat getragen. Der Kreis Schwaben und die beteiligten Ge- meinden haben Zuschüsse geleistet. Durch diese Dammbauten wird ein Gebiet von meh- reren tausend Tagwerken dauernd ge- schützt sein. Ein großer Teil des gewon- nenen Grundes ist bereits in Kultur genom- men. Der wo früher überschwemmte Auen waren, befinden sich jetzt gute Wiesen, Kar- toffeläcker, Getreidefelder und Krautgärten. Die Staatsregierung hat sich durch dieses großzügige und für die Volksernährung hoch- wichtige Unternehmen den Dank aller Betei- ligten verdient. Der Stand der Arbeitslosigkeit in Augs- burg. Am 29. Dezember sind insgesamt 9319 männlichen Erwerbslosen (in der Vorwoche 9227) 7354 männliche Empfänger der Erwerbs- losenunterstützung (in der Vorwoche 7345) gegenübergestanden. Von 1934 weiblichen Er- werbslosen (in der Vorwoche 2184) haben 1332 (in der Vorwoche 1393) die Erwerbs- losenunterstützung bezogen. Die Zahl der Empfänger von Familienzuschlägen ist von 7252 in der Vorwoche auf 7756 am 29. Dezem- ber gestiegen. Regensburger Brauhaus-Jesuitenbrauerei. A.-G. Der Bierabsatz konnte auf der bisheri- gen Höhe gehalten werden. Der Gewinn er- höhte sich noch durch Verkauf von Ein- richtungsgegenständen usw., die durch die Fusion der beiden Brauereien frei wurden. Der Reingewinn per 30. Sept. beträgt 639 315 (i. V. 3) Mill., wovon 400 000 Mill. dem Erneu- erungsfonds zugeführt und 20 Goldpfennige Dividende gezahlt werden, da der Dividenden- betrag dem Dollarstand entsprechend aufge- wertet wurde (1. V. verteilten beide Gesell- schaften 10 Proz. Dividende und 20 Proz. Bonus). Das Aktienkapital wurde von 5 auf 6 Mill. erhöht. * Bayerische Sprengstoffwerke und Chemi- sche Fabriken A.-G. Nürnberg. Das Unter- nehmen erzielte in dem am 31. Dezember 1922 zu Ende gegangenen Geschäftsjahr nach 0.13 (1. V. 0.35) Mill. Abschreibungen einen Rein- gewinn vor. 0.10 (0.38) Mill., der vorgetragen wird. Nach Mitteilung der Verwaltung waren Wirtſchaftszahlen. 8. Januar. Dollar (amtl. Mittelkurs): 4,2 Billionen Dollarschätze: 4,2 Billionen. Goldanleihe: 4,2 Billionen. Reichsbankdiskont: (i. wertbest. Kred.) 10 Pro- zent. Reichsindex für die Lebenshaltung: 1147 mil- liardenfach (29. Dez.). Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein. 1 Goldmark: 1 Billion Papiermark. Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern, Zölle und Reichsbahn: 1 Billion. Silberankaufspreis: 400 milliardenfach. Großhandelsindex: 122,4 (2. Januar). die Werke in ungestörtem Betriebe. Die bis- herigen Nitrierwerke Thansau bei Rosenheim wurden in die neugegründete A.-G. Chemische Werke Thansau übergeführt: inzwischen wurde die Produktion von ätherischen Oelen. Riechstoffen und Essenzen aufgenommen. Das Aktienkapital ist auf 12 (3) Mill. erhöht. Die G.-V. genehmigte die Regularien und beschloß von der Ausschüttung einer Dividende abzu- sehen und den Reingewinnn vorzutragen. Bankwesen. Rentenmarkdarlehen der Bayerischen No- tenbank. Bekanntlich soll ein a. o. G.-V. der Bayer. Notenbank am 19. Januar über die Erweiterung des Wirkungskreises der Bank beschließen. Hier kommt vor allem, wie wir bereits darlegten, die Ausgabe von Renten- mark-Darlehen in Frage. Auf die Bayer. Notenbank treffen gesetzmäßig von den Ren- tenmarkkrediten der Rentenbank etwa 24 bis 25 Mill. Rentenmark. Da bei der starken Nachfrage nach solchen Krediten diese Summe keineswegs den Bedürfnissen der bayerischen Wirtschaft entspricht, wäre eine Erhöhung derselben zu begrüßen. In dieser Richtung sind auch bereits Verhandlungen geführt wor- den. Doch ist das Ergebnis noch zweifelhaft. Steuerfragen. Umstellung der Wechselsteuer auf Gold- mark. Auf Grund des Art. 6 der zweiten Steu- ernotverordnung vom 12. Dezember 1923 wird das Wechselsteuergesetz vom 10. August 1923 wie folgt geändert: Die Steuer beträgt 0.2 Goldmark für je 100 Goldmark der Wechsel- summe. Angefangene 100 Goldmark werden für voll gerechnet. Ist die zu zahlende Geld- summe nicht angegeben, so ist die Steuer nach einer Summe von 10 000 Goldmark zu be- rechnen. Bei Wechseln, die auf einen bestimmten Zahlungstag gestellt sind. erhöht sich die Steuer, wenn die Fälligkeit des Wechsels spä- ter als drei Monate nach dem Ausstellungs- tage eintritt, auf 0.4 Goldmark für je 100 Goldmark. Tritt die Fälligkeit später als ein Jahr nach dem Ausstellungstage ein, so er- höht sich die Steuer auf 0.6 Goldmark. Für jede weiteren sechs Monate der Laufzeit des Wechsels oder einen Teil dieses Zeitraumes erhöht sich die Steuer um je 0.2 Goldmark für je 100 Goldmark der Wechselsumme. Die Erhöhung tritt nicht ein, wenn der Zeitraum von drei Monaten um nicht mehr als fünf Tage überschritten wird. Soweit nach ausländischem Recht Respektstage gelten, werden sie dem Zeitraum von drei Monaten hinzugerechnet. Ist der Ausstellungstag nicht angegeben. so gilt der Tag der Uebergabe als Ausstellungstag. Ist die Wechselsumme in Reichsmark angegeben so ist sie zur Be- rechnung der Wechselsteuer nach dem für Reichssteuer geltenden Geldumrechnungssatze in Goldmark umzurechnen. Diese Verordnung tritt mit dem 10. Januar 1924 in Kraft. * Die Erhebung der bayerischen Zuwachs- steuer. Die im § 15 Abs. 1 der Zuwachssteuer- ordnung vorgesehenen Vervielfälti- gungsziffern werden nach ministerieller Bekanntmachung ab 1. Dezember 1923 wie folgt festgesetzt: Der Erwerbspreis und die nach § 14 anrech- nungsfähigen Aufwendungen erhöhen sich. so- weit das für den Erwerb oder die Aufwen- dung zu entrichtende Entgelt bezahlt worden ist vor dem 1. Januar 1919 auf das 1billionen- fache, in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1919 auf das 750milliardenfache, vom 1. Januar 1920 bis 31. Dezember 1920 auf das 95milliardenfache, vom 1. Januar 1921 bis 31. Dezember 1921 auf das 72milliardenfache, vom 1. Januar 1922 bis 30. Juni 1922 auf das 32milliardenfache, vom 1. Juli 1922 bis 30. Sep- tember 1922 auf das 11milliardenfache, vom 1. Oktober 1922 bis 31. Dezember 1922 auf das 2milliardenfache, vom 1. Januar 1923 bis 31. März 1923 auf das 498millionenfache, vom 1. April 1923 bis 31. Mai 1923 auf das 295- millionenfache, vom 1. Juni bis 30. Juni 1923 auf das 110millionenfache, vom 1. Juli bis 31. Juli 1923 auf das 45millionenfache, vom 1. August bis 31. August 1923 auf das 2millio- nenfache, vom 1. bis 30. September 1923 auf das 80 000fache, vom 1. bis 31. Oktober 1923 auf das 232fache, vom 1. bis 30. No- vember 1923 auf das 1.5fache. _

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-03-29T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 8, vom 9. Januar 1924, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine08_1924/5>, abgerufen am 24.11.2024.