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Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808.

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Von d. Grunds. d. Erziehungsunterr. im Allgem.
in dem Verein vernünftiger Wesen Gegenstand des
Zwanges ist, den die entwickelte Vernunft gegen die
noch Unmündigen anzuwenden die Befugniß und Ver-
pflichtung hat; die Humanitätsbildung als frei,
inwiefern die Forderung des Ideals der Menschheit
nur Gegenstand des freien Anstrebens der Individuen
seyn kann.

Nach dieser genaueren Unterscheidung kann wohl
der Grundsatz, der die Menschenbildung als aus-
schließenden Zweck des Erziehungsunterrichts aufstellt
und damit alle unmittelbare Rücksicht auf künftigen
Beruf der Lehrlinge aus jenem Kreise ganz und gar
ausschließt, wenigstens von der Seite Niemanden mehr
zweifelhaft seyn, daß diese Aufgabe ein zu beschränktes
Material für diejenigen Lehrlinge anbiete, deren Er-
ziehung ein größerer Theil ihrer Lebenszeit gewidmet
ist; vielmehr ist selbst für diese Classe von Lehrlingen
die Forderung der Humanitätsbildung eine Auf-
gabe, zu deren vollständiger Erfüllung sogar die ihnen
vergönnte längere Reihe von Erziehungsjahren kaum
zureicht. Für alle Classen und Arten von Lehrlingen
bleibt also der volle Gegensatz der Menschenbildung
und Berufsbildung in dem Erziehungsunterricht:
bei keiner Art von Lehrlingen soll die letztere einge-
mischt, für alle ohne Unterschied die erstere, nur mit
der den Verhältnissen und Kräften der Lehrlinge ange-
messenen Abstufung, allein und ausschließend berücksich-
tiget werden.


Von d. Grundſ. d. Erziehungsunterr. im Allgem.
in dem Verein vernuͤnftiger Weſen Gegenſtand des
Zwanges iſt, den die entwickelte Vernunft gegen die
noch Unmuͤndigen anzuwenden die Befugniß und Ver-
pflichtung hat; die Humanitaͤtsbildung als frei,
inwiefern die Forderung des Ideals der Menſchheit
nur Gegenſtand des freien Anſtrebens der Individuen
ſeyn kann.

Nach dieſer genaueren Unterſcheidung kann wohl
der Grundſatz, der die Menſchenbildung als aus-
ſchließenden Zweck des Erziehungsunterrichts aufſtellt
und damit alle unmittelbare Ruͤckſicht auf kuͤnftigen
Beruf der Lehrlinge aus jenem Kreiſe ganz und gar
ausſchließt, wenigſtens von der Seite Niemanden mehr
zweifelhaft ſeyn, daß dieſe Aufgabe ein zu beſchraͤnktes
Material fuͤr diejenigen Lehrlinge anbiete, deren Er-
ziehung ein groͤßerer Theil ihrer Lebenszeit gewidmet
iſt; vielmehr iſt ſelbſt fuͤr dieſe Claſſe von Lehrlingen
die Forderung der Humanitaͤtsbildung eine Auf-
gabe, zu deren vollſtaͤndiger Erfuͤllung ſogar die ihnen
vergoͤnnte laͤngere Reihe von Erziehungsjahren kaum
zureicht. Fuͤr alle Claſſen und Arten von Lehrlingen
bleibt alſo der volle Gegenſatz der Menſchenbildung
und Berufsbildung in dem Erziehungsunterricht:
bei keiner Art von Lehrlingen ſoll die letztere einge-
miſcht, fuͤr alle ohne Unterſchied die erſtere, nur mit
der den Verhaͤltniſſen und Kraͤften der Lehrlinge ange-
meſſenen Abſtufung, allein und ausſchließend beruͤckſich-
tiget werden.


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[191/0203] Von d. Grundſ. d. Erziehungsunterr. im Allgem. in dem Verein vernuͤnftiger Weſen Gegenſtand des Zwanges iſt, den die entwickelte Vernunft gegen die noch Unmuͤndigen anzuwenden die Befugniß und Ver- pflichtung hat; die Humanitaͤtsbildung als frei, inwiefern die Forderung des Ideals der Menſchheit nur Gegenſtand des freien Anſtrebens der Individuen ſeyn kann. Nach dieſer genaueren Unterſcheidung kann wohl der Grundſatz, der die Menſchenbildung als aus- ſchließenden Zweck des Erziehungsunterrichts aufſtellt und damit alle unmittelbare Ruͤckſicht auf kuͤnftigen Beruf der Lehrlinge aus jenem Kreiſe ganz und gar ausſchließt, wenigſtens von der Seite Niemanden mehr zweifelhaft ſeyn, daß dieſe Aufgabe ein zu beſchraͤnktes Material fuͤr diejenigen Lehrlinge anbiete, deren Er- ziehung ein groͤßerer Theil ihrer Lebenszeit gewidmet iſt; vielmehr iſt ſelbſt fuͤr dieſe Claſſe von Lehrlingen die Forderung der Humanitaͤtsbildung eine Auf- gabe, zu deren vollſtaͤndiger Erfuͤllung ſogar die ihnen vergoͤnnte laͤngere Reihe von Erziehungsjahren kaum zureicht. Fuͤr alle Claſſen und Arten von Lehrlingen bleibt alſo der volle Gegenſatz der Menſchenbildung und Berufsbildung in dem Erziehungsunterricht: bei keiner Art von Lehrlingen ſoll die letztere einge- miſcht, fuͤr alle ohne Unterſchied die erſtere, nur mit der den Verhaͤltniſſen und Kraͤften der Lehrlinge ange- meſſenen Abſtufung, allein und ausſchließend beruͤckſich- tiget werden.

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Zitationshilfe: Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niethammer_philantropinismus_1808/203>, abgerufen am 24.11.2024.