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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen2 Pet. 3. v. 17. ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certe (ut B. Cypriani utamur sententia) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7. Und wir Christum allein in sei-

sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen2 Pet. 3. v. 17. ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7. Und wir Christum allein in sei-

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[25/0029] sein Hochseeliges Ende verwahret und behalten hat / daß er durch Irrthum der ruchlosen Leute nicht verführet / noch entfallen ist aus seiner eigenen Vestunge / wie er in JESUM Christum und auff seinen Tod getauffet war / also ist er auch in diesen seinen einigen Mittler und Seeligmacher gestorben. So mangelte es dem Hochseeligsten Herrn nicht an der allgemeinen / doch nur angefangenen und noch mit vielen Unvollkommenheiten befangenen Gerechtigkeit des Lebens / oder an der Christ-Fürstlichen Gottseeligkeit / so Se. Durchl. bewiesen haben / in der Liebe GOttes / und seines H. Worts; In besonderer Hochachtunge anderer / vor allen aber des seeligen Lutheri, geistreicher Schrifften / welche sie sonderlich wehrt gehalten / und als ein Kleinod aufsuchen und auffheben lassen / vornemlich was von erster und ältester Edition sothaner Evangelischer Schrifften aus diesen / des Lutheri, Zeiten zu finden gewesen. Insonderheit blicket diese Liebe zu GOTT und seinem Dienst die gantze Zeit Dero Regirunge hervor in Hochlöblicher Beschützunge der Kirchen / und Erhaltunge des lieben GOttesdienstes nach der ungeänderten Augspurgischen Confession. O wie sorgfältig war dieser Lutherscher Fürst / solchen Aug-Apffel unserer Kirchen zu bewahren / und das Kirchen-Wesen in dem guten Zustande zu erhalten / in welchem er es aus seines Hn. Vaters Christ-mildester Gedächtnüß liebwerthesten Händen empfangen hatte! Wie ein grosser Feind war er aller ohnnöthigen / gefährlichen / geschweige der H. Schrifft / und dem corpori Doctrinae Julio wol gar widerstreitenden Veränder- und Neuerunge. In dem er gar wol wuste / und zweiffels ohne Christ-Fürstlich bedachte / daß ob wol wider GOttes klares Wort kein Kirchen-Gebrauch und Gewohnheit / wie alt dieselbe immer mehr seyn mag / gelten noch bestehen kan / sondern der Wahrheit billig weichen muß / gestalt sich Christus der HErr auch nicht die Gewohnheit / sondern die Wahrheit genennet hat; Und wir Christum allein in sei- 2 Pet. 3. v. 17. Advertendum est (scribit Gregorius Primus, seu ut alii opinantur Gregor. Septimus) quod dominus dicit: Ego sum veritas & vita: non dixit, ego sum consuetudo, sed veritas. Et certè (ut B. Cypriani utamur sententiâ) quaelibet consuetudo, quantum vis vetusta, quamtumvis vulgata, veritati omnino est postponenda, & usus qui veritati contrarius est, abolendus. Uti quoque Augustinus, ac Cyprianus in eandem sententiam adducuntur in Jure Canonico dist. 8. c. 5. 6. 8. 9. qui nonus & ultimus canon ex Cypriano notanter ita decernit: Si solus Christus audiendus est, non debemus attendere, quid aliquis ante nos faciendum putaverit, sed quid, qui ante omnes est, Christus prior fecerit: neque enim hominis consuetudinem sequi oportet, sed DEI veritatem, cum per Esaiam Prophetam DEus loquatur & dicat; sine causa autem colunt me, mandata & doctrinas hominum docentes. Esa. 29, 13. Matth. 15, 7.

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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/29>, abgerufen am 23.11.2024.