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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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zu verdencken ist / welcher es mit den Worte diadema gegeben Es könte noch mehr von diesen Hüten angeführet werden / wenn wir versichert wären / daß es der Mühe verlohnete / und der Zeit / die uns köstlich ist / wehrt wäre; Wir lassen uns daran gnügen / daß wir verstehen / daß Hiob im Gericht viel schöner innerlich mit Recht und Gerechtigkeit / als äusserlich mit seinem kostbaren Staats- und Standes-Kleide / Rocke und Mantel am Leibe / und am Haupt mit dem allerköstlichsten Bunde gezieret gewesen sey.

(2.) Die Fürstliche Milde und Clemence äusserte sich unter andern gegen zweyerley Personen / gegen die Gebrechlichen oder Preßhaffte / und gegen die Armen oder Dürfftigen. Unter den Gebrechlichen finden sich die Blinden und Lahmen. Ich war / sagt der Fürste Hiob / des Blinden Auge und des Lahmen Fuß. Etliche von den Außlegern der Heil. Schrifft / und zwar die meisten / nehmen das Wort / Blind und Lahm / im uneigentlichen und verblümten Verstande / und verstehen durch die Blinde solche / die ihnen selbst wegen ihrer Unwissenheit und Verstandes Schwachheit nicht rahten können: Durch die Lahme die ihnen selbst nicht helffen können wegen ihres Unvermögens; Doch der eigentliche und unverblümte Verstand / nach welchen ein Blinder ist und heisset / der seines Gesichts beraubet / und ein Lahmer / der contract an den Füssen ist / findet auch Beyfall. Also daß die Clemence und Barmhertzigkeit des Hiobs darinnen bestanden; Daß er den Blinden und Lahmen in ihren Gerechtsamen beygestanden / und damit was ihnen an Augen und Füssen gemangelt / ersetzet habe. Allein weil dieser letzterer Dienst in der ersten Erklärunge mit eingeschlossen ist / nach welcher Blinde und Lahme alle die sind / welchen es an Vermögen des Verstandes und des Leibes mangelt / so bleiben wir bey solcher gemeinen Erklärunge / und halten / Hiob wolle so viel sagen: Dem es mangelte am Rath / dem habe ich mit meinem Rath gedienet / und bin sein Auge in seiner Blindheit gewesen / und gleichsam sein Wegweiser / da ich ihn mit meinen Augen geleitet habe / und den WegPsal. 32. v. 8. 4. Buch. Mos. 10. v. 31. gezeiget den er wandeln müste. (Wie also Mose zu seinen Schwager Hobab sagte: Lieber verlaß uns nicht / du weisest / wo wir in der Wüsten uns lagern sollen / und solt unser Auge seyn.) Dem es aber mangelte an leiblichen Vermögen / dem

zu verdencken ist / welcher es mit den Worte diadema gegeben Es könte noch mehr von diesen Hüten angeführet werden / wenn wir versichert wären / daß es der Mühe verlohnete / und der Zeit / die uns köstlich ist / wehrt wäre; Wir lassen uns daran gnügen / daß wir verstehen / daß Hiob im Gericht viel schöner innerlich mit Recht und Gerechtigkeit / als äusserlich mit seinem kostbaren Staats- und Standes-Kleide / Rocke und Mantel am Leibe / und am Haupt mit dem allerköstlichsten Bunde gezieret gewesen sey.

(2.) Die Fürstliche Milde und Clemence äusserte sich unter andern gegen zweyerley Personen / gegen die Gebrechlichen oder Preßhaffte / und gegen die Armen oder Dürfftigen. Unter den Gebrechlichen finden sich die Blinden und Lahmen. Ich war / sagt der Fürste Hiob / des Blinden Auge und des Lahmen Fuß. Etliche von den Außlegern der Heil. Schrifft / und zwar die meisten / nehmen das Wort / Blind und Lahm / im uneigentlichen und verblümten Verstande / und verstehen durch die Blinde solche / die ihnen selbst wegen ihrer Unwissenheit und Verstandes Schwachheit nicht rahten können: Durch die Lahme die ihnen selbst nicht helffen können wegen ihres Unvermögens; Doch der eigentliche und unverblümte Verstand / nach welchen ein Blinder ist und heisset / der seines Gesichts beraubet / und ein Lahmer / der contract an den Füssen ist / findet auch Beyfall. Also daß die Clemence und Barmhertzigkeit des Hiobs darinnen bestanden; Daß er den Blinden und Lahmen in ihren Gerechtsamen beygestanden / und damit was ihnen an Augen und Füssen gemangelt / ersetzet habe. Allein weil dieser letzterer Dienst in der ersten Erklärunge mit eingeschlossen ist / nach welcher Blinde und Lahme alle die sind / welchen es an Vermögen des Verstandes und des Leibes mangelt / so bleiben wir bey solcher gemeinen Erklärunge / und halten / Hiob wolle so viel sagen: Dem es mangelte am Rath / dem habe ich mit meinem Rath gedienet / und bin sein Auge in seiner Blindheit gewesen / und gleichsam sein Wegweiser / da ich ihn mit meinen Augen geleitet habe / und den WegPsal. 32. v. 8. 4. Buch. Mos. 10. v. 31. gezeiget den er wandeln müste. (Wie also Mose zu seinen Schwager Hobab sagte: Lieber verlaß uns nicht / du weisest / wo wir in der Wüsten uns lagern sollen / und solt unser Auge seyn.) Dem es aber mangelte an leiblichen Vermögen / dem

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[15/0019] zu verdencken ist / welcher es mit den Worte diadema gegeben Es könte noch mehr von diesen Hüten angeführet werden / wenn wir versichert wären / daß es der Mühe verlohnete / und der Zeit / die uns köstlich ist / wehrt wäre; Wir lassen uns daran gnügen / daß wir verstehen / daß Hiob im Gericht viel schöner innerlich mit Recht und Gerechtigkeit / als äusserlich mit seinem kostbaren Staats- und Standes-Kleide / Rocke und Mantel am Leibe / und am Haupt mit dem allerköstlichsten Bunde gezieret gewesen sey. (2.) Die Fürstliche Milde und Clemence äusserte sich unter andern gegen zweyerley Personen / gegen die Gebrechlichen oder Preßhaffte / und gegen die Armen oder Dürfftigen. Unter den Gebrechlichen finden sich die Blinden und Lahmen. Ich war / sagt der Fürste Hiob / des Blinden Auge und des Lahmen Fuß. Etliche von den Außlegern der Heil. Schrifft / und zwar die meisten / nehmen das Wort / Blind und Lahm / im uneigentlichen und verblümten Verstande / und verstehen durch die Blinde solche / die ihnen selbst wegen ihrer Unwissenheit und Verstandes Schwachheit nicht rahten können: Durch die Lahme die ihnen selbst nicht helffen können wegen ihres Unvermögens; Doch der eigentliche und unverblümte Verstand / nach welchen ein Blinder ist und heisset / der seines Gesichts beraubet / und ein Lahmer / der contract an den Füssen ist / findet auch Beyfall. Also daß die Clemence und Barmhertzigkeit des Hiobs darinnen bestanden; Daß er den Blinden und Lahmen in ihren Gerechtsamen beygestanden / und damit was ihnen an Augen und Füssen gemangelt / ersetzet habe. Allein weil dieser letzterer Dienst in der ersten Erklärunge mit eingeschlossen ist / nach welcher Blinde und Lahme alle die sind / welchen es an Vermögen des Verstandes und des Leibes mangelt / so bleiben wir bey solcher gemeinen Erklärunge / und halten / Hiob wolle so viel sagen: Dem es mangelte am Rath / dem habe ich mit meinem Rath gedienet / und bin sein Auge in seiner Blindheit gewesen / und gleichsam sein Wegweiser / da ich ihn mit meinen Augen geleitet habe / und den Weg gezeiget den er wandeln müste. (Wie also Mose zu seinen Schwager Hobab sagte: Lieber verlaß uns nicht / du weisest / wo wir in der Wüsten uns lagern sollen / und solt unser Auge seyn.) Dem es aber mangelte an leiblichen Vermögen / dem Psal. 32. v. 8. 4. Buch. Mos. 10. v. 31.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/19>, abgerufen am 27.11.2024.