rien waren das Bild eines Heers, und versammelten sich stets außer den Mauern auf dem inaugurirten Mars- felde. Ein gesammter Heerbann, an einem Ort ver- sammelt der gehörig inaugurirt war, konnte unstreitig als Versammlung der Centurien handeln: erst spät, nach einem noch unregelmäßigeren, und doch von den Pa- triciern gutgeheissenen Beyspiel, wurden militärische Comitien durch ein weises Gesetz verboten 61). Denn da die Soldaten dem Consul unbedingten Gehorsam ge- schworen hatten, und er berechtigt war diesen im Felde durch unbeschränkte Strafen zu erzwingen: da die Tri- bunen damals außer Rom und dem Weichbilde der Stadt ohnmächtig waren: so war eine solche Volksver- sammlung ganz willenlos, und ein fürchterliches Werk- zeug der Consuln. Zu dieser Zeit hätte die Anwesen- heit der Tribunen sie nur dem Zorn des Consuls Preis gegeben: späterhin scheint dieses verändert geworden zu seyn; die Gegenwart der Tribunen im Heer der un- glücklichen Consuln Postumius und Veturius, welche mit den Consuln, den Quästoren und den Kriegsbefehlsha- bern, den Samnitern die Erfüllung der Friedensbedin- gungen verbürgten, läßt schließen, daß sie damals (433) von Amtswegen die Consuln ins Feld begleiteten um auch da dem Misbrauch der Gewalt vorzubeugen. Um die Form völlig zu beobachten ward den Augurn auf- getragen am See Regillus ein Feld für die Comitien zu inauguriren, und es ward laut gesagt daß es die Absicht sey gleich nach den Comitien einen Dictator zu
61) Im Jahr 398. Livius VII. c. 16.
rien waren das Bild eines Heers, und verſammelten ſich ſtets außer den Mauern auf dem inaugurirten Mars- felde. Ein geſammter Heerbann, an einem Ort ver- ſammelt der gehoͤrig inaugurirt war, konnte unſtreitig als Verſammlung der Centurien handeln: erſt ſpaͤt, nach einem noch unregelmaͤßigeren, und doch von den Pa- triciern gutgeheiſſenen Beyſpiel, wurden militaͤriſche Comitien durch ein weiſes Geſetz verboten 61). Denn da die Soldaten dem Conſul unbedingten Gehorſam ge- ſchworen hatten, und er berechtigt war dieſen im Felde durch unbeſchraͤnkte Strafen zu erzwingen: da die Tri- bunen damals außer Rom und dem Weichbilde der Stadt ohnmaͤchtig waren: ſo war eine ſolche Volksver- ſammlung ganz willenlos, und ein fuͤrchterliches Werk- zeug der Conſuln. Zu dieſer Zeit haͤtte die Anweſen- heit der Tribunen ſie nur dem Zorn des Conſuls Preis gegeben: ſpaͤterhin ſcheint dieſes veraͤndert geworden zu ſeyn; die Gegenwart der Tribunen im Heer der un- gluͤcklichen Conſuln Poſtumius und Veturius, welche mit den Conſuln, den Quaͤſtoren und den Kriegsbefehlsha- bern, den Samnitern die Erfuͤllung der Friedensbedin- gungen verbuͤrgten, laͤßt ſchließen, daß ſie damals (433) von Amtswegen die Conſuln ins Feld begleiteten um auch da dem Misbrauch der Gewalt vorzubeugen. Um die Form voͤllig zu beobachten ward den Augurn auf- getragen am See Regillus ein Feld fuͤr die Comitien zu inauguriren, und es ward laut geſagt daß es die Abſicht ſey gleich nach den Comitien einen Dictator zu
61) Im Jahr 398. Livius VII. c. 16.
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rien waren das Bild eines Heers, und verſammelten
ſich ſtets außer den Mauern auf dem inaugurirten Mars-
felde. Ein geſammter Heerbann, an einem Ort ver-
ſammelt der gehoͤrig inaugurirt war, konnte unſtreitig
als Verſammlung der Centurien handeln: erſt ſpaͤt, nach
einem noch unregelmaͤßigeren, und doch von den Pa-
triciern gutgeheiſſenen Beyſpiel, wurden militaͤriſche
Comitien durch ein weiſes Geſetz verboten 61). Denn
da die Soldaten dem Conſul unbedingten Gehorſam ge-
ſchworen hatten, und er berechtigt war dieſen im Felde
durch unbeſchraͤnkte Strafen zu erzwingen: da die Tri-
bunen damals außer Rom und dem Weichbilde der
Stadt ohnmaͤchtig waren: ſo war eine ſolche Volksver-
ſammlung ganz willenlos, und ein fuͤrchterliches Werk-
zeug der Conſuln. Zu dieſer Zeit haͤtte die Anweſen-
heit der Tribunen ſie nur dem Zorn des Conſuls Preis
gegeben: ſpaͤterhin ſcheint dieſes veraͤndert geworden zu
ſeyn; die Gegenwart der Tribunen im Heer der un-
gluͤcklichen Conſuln Poſtumius und Veturius, welche mit
den Conſuln, den Quaͤſtoren und den Kriegsbefehlsha-
bern, den Samnitern die Erfuͤllung der Friedensbedin-
gungen verbuͤrgten, laͤßt ſchließen, daß ſie damals (433)
von Amtswegen die Conſuln ins Feld begleiteten um
auch da dem Misbrauch der Gewalt vorzubeugen. Um
die Form voͤllig zu beobachten ward den Augurn auf-
getragen am See Regillus ein Feld fuͤr die Comitien
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61) Im Jahr 398. Livius VII. c. 16.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/76>, abgerufen am 23.11.2024.
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