forderung an den Vater, unerbittlich beygetrieben ha- ben. In einem ähnlichen Fall kaufte der Senat aus dem Schatz die confiscirten Güter verurtheilter Schul- diger für sie zurück 57): niemand hätte es hindern ge- konnt wenn für den ehrwürdigen Cincinnatus ein ähn- liches geschehen wäre.
Im Jahr 294, dem welches auf Cäsos Verurthei- lung folgte, ward die Stadt in einer Nacht mit Ent- setzen aus dem Schlaf geweckt. Das Capitol, fest wie jeder Tempel des Alterthums, und die Burg, keine Fe- stung, nur der unzugänglichste der römischen Hügel, waren überrascht, und die Fliehenden welche sich aus dem Blutbade gerettet hatten, wußten nur zu erzählen daß Feinde, aber Römer, den festesten Theil der Stadt eingenommen hatten. Die Patricier argwohnten eine Empörung der Plebejer: das Volk eine Verschwörung der Patricier um ihren verbannten Liebling Cäso mit Gewalt zurückzuführen, und die erlangten Vorrechte des Volks abzuschaffen. Gerüchte solcher Absichten hatten die Gemüther schon früher mit Verdacht erfüllt, und wenn wir den Annalen glauben dürfen daß die Tribu- nen dem Senat angezeigt, es sey ihnen bewußt daß eine Verschwörung bestehe Cäso mit Bewaffneten in die Stadt aufzunehmen 58), so können wir darin unmög- lich eine Arglist erkennen, vielmehr dringt sich die Ver- muthung auf daß was jetzt geschah eben das früher an- gekündigte Unternehmen war. In so abweichenden Be-
57) Dionysius X. c. 42.
58) Dionysius X. c. 9. ff.
forderung an den Vater, unerbittlich beygetrieben ha- ben. In einem aͤhnlichen Fall kaufte der Senat aus dem Schatz die confiscirten Guͤter verurtheilter Schul- diger fuͤr ſie zuruͤck 57): niemand haͤtte es hindern ge- konnt wenn fuͤr den ehrwuͤrdigen Cincinnatus ein aͤhn- liches geſchehen waͤre.
Im Jahr 294, dem welches auf Caͤſos Verurthei- lung folgte, ward die Stadt in einer Nacht mit Ent- ſetzen aus dem Schlaf geweckt. Das Capitol, feſt wie jeder Tempel des Alterthums, und die Burg, keine Fe- ſtung, nur der unzugaͤnglichſte der roͤmiſchen Huͤgel, waren uͤberraſcht, und die Fliehenden welche ſich aus dem Blutbade gerettet hatten, wußten nur zu erzaͤhlen daß Feinde, aber Roͤmer, den feſteſten Theil der Stadt eingenommen hatten. Die Patricier argwohnten eine Empoͤrung der Plebejer: das Volk eine Verſchwoͤrung der Patricier um ihren verbannten Liebling Caͤſo mit Gewalt zuruͤckzufuͤhren, und die erlangten Vorrechte des Volks abzuſchaffen. Geruͤchte ſolcher Abſichten hatten die Gemuͤther ſchon fruͤher mit Verdacht erfuͤllt, und wenn wir den Annalen glauben duͤrfen daß die Tribu- nen dem Senat angezeigt, es ſey ihnen bewußt daß eine Verſchwoͤrung beſtehe Caͤſo mit Bewaffneten in die Stadt aufzunehmen 58), ſo koͤnnen wir darin unmoͤg- lich eine Argliſt erkennen, vielmehr dringt ſich die Ver- muthung auf daß was jetzt geſchah eben das fruͤher an- gekuͤndigte Unternehmen war. In ſo abweichenden Be-
57) Dionyſius X. c. 42.
58) Dionyſius X. c. 9. ff.
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forderung an den Vater, unerbittlich beygetrieben ha-
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dem Schatz die confiscirten Guͤter verurtheilter Schul-
diger fuͤr ſie zuruͤck 57): niemand haͤtte es hindern ge-
konnt wenn fuͤr den ehrwuͤrdigen Cincinnatus ein aͤhn-
liches geſchehen waͤre.
Im Jahr 294, dem welches auf Caͤſos Verurthei-
lung folgte, ward die Stadt in einer Nacht mit Ent-
ſetzen aus dem Schlaf geweckt. Das Capitol, feſt wie
jeder Tempel des Alterthums, und die Burg, keine Fe-
ſtung, nur der unzugaͤnglichſte der roͤmiſchen Huͤgel,
waren uͤberraſcht, und die Fliehenden welche ſich aus
dem Blutbade gerettet hatten, wußten nur zu erzaͤhlen
daß Feinde, aber Roͤmer, den feſteſten Theil der Stadt
eingenommen hatten. Die Patricier argwohnten eine
Empoͤrung der Plebejer: das Volk eine Verſchwoͤrung
der Patricier um ihren verbannten Liebling Caͤſo mit
Gewalt zuruͤckzufuͤhren, und die erlangten Vorrechte des
Volks abzuſchaffen. Geruͤchte ſolcher Abſichten hatten
die Gemuͤther ſchon fruͤher mit Verdacht erfuͤllt, und
wenn wir den Annalen glauben duͤrfen daß die Tribu-
nen dem Senat angezeigt, es ſey ihnen bewußt daß
eine Verſchwoͤrung beſtehe Caͤſo mit Bewaffneten in die
Stadt aufzunehmen 58), ſo koͤnnen wir darin unmoͤg-
lich eine Argliſt erkennen, vielmehr dringt ſich die Ver-
muthung auf daß was jetzt geſchah eben das fruͤher an-
gekuͤndigte Unternehmen war. In ſo abweichenden Be-
57) Dionyſius X. c. 42.
58) Dionyſius X. c. 9. ff.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/71>, abgerufen am 23.11.2024.
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